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Archiv "Behandlungsfehler: Mehr Rechte für Patienten gefordert" (13.09.2002)

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Geschehen entscheidend mitbestim- men. Gefragt sei deshalb der „gesunde Chroniker“, der zwar die Einschreibe- kriterien der Programme erfülle, ohne aber nennenswerte Leistungen in An- spruch zu nehmen.

Bei der Vorstellung des Positionspa- piers forderte Hoppe die Parteien zu mehr Ehrlichkeit in der Gesundheits- politik auf. Der BÄK-Präsident pro- gnostizierte, die gesetzlichen Kran- kenkassen würden wegen ihrer schwa- chen Einnahmebasis nicht in der Lage sein, für alle Versicherten die medi- zinischen Neuerungen der nächsten 20 Jahre zu bezahlen. Nur eine saubere Finanzierung der GKV könnte umge- hend zu einem erheblich niedrigeren Beitragssatz führen und Innovationen auf Jahre hinaus sichern. Dennoch ha- be die durch den medizinischen Fort- schritt erreichte höhere Lebenserwar- tung der Menschen auch höhere Ko- sten zur Folge. Deshalb müsse man dis- kutieren, was solidarisch zu finanzie- ren sei und was der Einzelne selbst tra- gen müsse. Hoppe forderte die Partei- en auf, noch vor der Bundestagswahl

„Farbe zu bekennen“. Denn schon heute stehe fest: „Nach der Wahl wird es Tränen geben.“ Samir Rabbata

Das Positionspapier der deutschen Ärzteschaft kann im Internet unter www.aerzteblatt.de abgerufen werden.

P O L I T I K

Deutsches ÄrzteblattJg. 99Heft 3713. September 2002 AA2383

S

tärker als bisher will die Techniker Krankenkasse (TK) Patienten un- terstützen, die meinen, einen Be- handlungsfehler erlitten zu haben. Da- zu fordert die TK gesetzliche Rege- lungen, die den Krankenkassen eine umfassendere Betreuung ihrer Versi- cherten erlauben. So sollen die Kran- kenkassen künftig auch dann eingreifen dürfen, wenn sie selbst keine eigenen Ersatzansprüche geltend machen kön- nen. Weiter plädiert die TK für eine ge- setzliche Regelung zur Herausgabe der Behandlungsunterlagen an Patienten oder Krankenkassen, sofern diese vom Patienten dazu ermächtigt wurden. Die Krankenkassen sollten auch die Kosten für eine erste Rechtsberatung des Versi- cherten sowie für externe Gutachten übernehmen können.

Mit diesen Maßnahmen wolle er kei- nesfalls die Arbeit von Ärzten in Miss- kredit bringen, versicherte TK-Vor- standsmitglied Helmuth Doose. Ge- messen an der Gesamtzahl der tägli- chen Behandlungen, bewege man sich hier im Promillebereich. Dennoch regi- strierte die TK im vergangenen Jahr ei- nen erheblichen Anstieg bei der Mel- dung von vermuteten Behandlungsfeh- lern. 2 166 Meldungen im Jahr 2001 be- deuteten eine Steigerung von fast 62 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Anzahl der anerkannten Behandlungs- fehler bei TK-Versicherten habe in den Jahren 1996 bis 2000 annähernd kon- stant bei fast 30 Prozent der gemeldeten Fälle gelegen. In 72 Prozent der Fälle kam eine Einigung zugunsten der Versi- cherten ohne Klage zustande.

Eine beim Forsa-Institut in Auftrag gegebene Studie, deren Ergebnisse die TK präsentierte, sollte Aufschluss über die Erfahrungen und Erwartungen von

Patienten geben. Danach vermutet je- der Fünfte, schon einmal einen Behand- lungsfehler erlitten zu haben. Mehr als die Hälfte der Befragten gab an, diese Vermutung niemandem gemeldet zu haben. Gründe: „Der Fehler war nicht so schlimm“, meinten 21 Prozent, „man hat sowieso keine Chance“, sagten 13 Prozent, „zu lange her“, elf Prozent.

Von den Patienten, die über ihren mut- maßlichen Behandlungsfehler redeten, sprachen 38 Prozent mit dem Arzt, sechs Prozent wandten sich an das Krankenhaus, zwölf Prozent an die Krankenkasse. Auf Ärztekammer, Ver- braucherzentrale und Rechtsanwalt entfielen nach der Umfrage jeweils ein Prozent.

Großes Informationsdefizit

Das Informationsdefizit bei den Patien- ten ist groß. Ein Drittel der Betroffenen und zwei Drittel der Nicht-Betroffenen gaben an, nicht zu wissen, an wen man sich wenden könne. „Die Ergebnisse“, so Doose, „zeigen zweierlei: Zum einen müssten die Menschen besser infor- miert werden, wo sie Unterstützung be- kommen. Zum anderen muss mehr dafür getan werden, um schon frühzei- tig einen Behandlungsfehler von einem schicksalshaften Lauf zu unterschei- den.“ Nicht jede Vermutung entpuppe sich später als Behandlungsfehler, bei der die Regeln der ärztlichen Kunst ver- letzt wurden. „Oftmals ist es schwierig“, so Prof. Dr. med. Martin Hansis, Leiten- der Arzt beim Medizinischen Dienst der Spitzenverbände der Krankenkas- sen, die Folgen der Krankheit selbst und die Folgen der Fehlbehandlung zu un- terscheiden.“ Dorthe Kieckbusch

Behandlungsfehler

Mehr Rechte für Patienten gefordert

Die Techniker Krankenkasse will Patienten auch dann unterstützen können, wenn sie selbst

keine Ersatzansprüche geltend machen kann.

[. . .] Gerade angesichts der enormen politischen Irritationen ist es wichtig, dass strukturierte Be- handlungsprogramme auf einheitliche Therapie- empfehlungen gestützt werden, für die in Deutschland die notwendigen evidenzbasierten Konsensusleitlinien allerdings noch nicht in jeder Hinsicht zur Verfügung stehen. Notwendig sind deshalb nationale Leitlinien, die den Kriterien der evidenzbasierten Medizin genügen müssen, und das heißt dem jeweils aktuell verfügbaren Stand der medizinischen Erkenntnisse. Daran darf es kei- ne Abstriche geben, und deshalb hat die Bundes- ärztekammer die Schirmherrschaft für ein solches Nationales Leitlinienprogramm übernommen.

Das Nationale Programm für Versorgungs- Leitlinien (NPL) ist eine konsequente Weiterent- wicklung unserer Leitlinienarbeit. Das NPL schafft die inhaltliche Grundlage für Strukturierte Be- handlungsprogramme und garantiert die Aktuali- sierung nach dem besten verfügbaren Stand der medizinischen Erkenntnisse. [. . .]

(Auszug: Gesundheitspolitische Positionen der deutschen Ärzteschaft)

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