Approbationsordnung
halb Vernunft auf allen Seiten und damit die eindeutige Anerkennung des Vorranges der Bildungsfra- gen, ein Weg, den der 82. Deut- sche Ärztetag 1979 schon einmal mit Erfolg gewiesen hat.
Konsens in Grundsätzen noch zu erhoffen
Auf diesem Wege sollten wir Ärzte in der Weiterentwicklung der Dis- kussion und des Beschlusses die- ses Ärztetages zunächst die ge- meinsame Basis suchen bzw. wie- derherstellen. Nach sorgfältiger Analyse der Beschlüsse und Ver- öffentlichungen aus den Kreisen ärztlicher Körperschaften und Ver- bände müßte es möglich sein, für folgende Grundsätze einen brei- ten Konsens zu finden:
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Die aus der großen Zahl neu hinzukommender Ärzte erwach- senden Probleme müssen von al- len Gruppen der Ärzteschaft getra- gen werden. Sie dürfen - auch nicht überwiegend - nur einer Gruppe aufgelastet werden, auch nicht nur dem Nachwuchs.f) Der Beruf des Arztes ist nicht teilbar. Die Spezialisierung in der Medizin darf nicht zu einer Auf- spaltung des Arztberufes in zahl- reiche Spezialistenbranchen füh- ren.
f) Gesundheits- und berufspoli- tisch ist es deshalb unabdingbar, daß alle Ärzte eine gleichwertige wissenschaftliche und klinisch- praktische Ausbildung erhalten.
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Alle Gruppen der Ärzteschaft sollten bereit sein, ihre eigenen"Essentials" selbst noch einmal zu überdenken und im Gespräch mit anderen zur Diskussion zu stellen.
Dr. med. Jörg-Dietrich Hoppe Vorsitzender des Ausschusses
"Ausbildung zum Arzt"
der Bundesärztekammer Haedenkampstraße 1 5000 Köln 41 (Lindenthal)
Einheitliche therapiegerechte Packungen
Die deutschen Arzneimittelherstel- ler werden künftig ihre Präparate in bestimmten Packungsgrößen anbieten, die den Ärzten eine the- rapiegerechte Verordnung von Medikamenten erleichtern sollen.
Dies haben die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenversiche-
rung, die Kassenärztliche Bundes-
vereinigung, der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie und die Arbeitsgemeinschaft der Berufsvertretungen Deutscher Apotheker nach längeren Ver- handlungen vereinbart, die noch vor lnkrafttreten des "Krankenver-
siche ru ngs-Kostendämpfu ngsge- setzes" aufgenommen worden waren.
Bei der Festlegung der einheitli- chen Packungsgrößen wurden drei Normen aufgestellt:
..". N 1 als kleinste Größe für den Test der Verträglichkeit eines Me- dikamentes (bei einem Patienten) sowie zur Behandlung von Patien- ten mit Krankheiten von erfah- rungsgemäß kurzer Dauer (z. B.
Kopfschmerzen);
..". N 2 als mittlere Größe für die Behandlung von Krankheiten mit durchschnittlicher Dauer (z. B. In- fektionen);
..". N 3 für die Behandlung lang- wieriger und chronischer Erkran- kungen (z. B. Zuckerkrankheit).
Die Vereinbarung gilt zunächst nur für feste Arzneimittel, die durch den Mund eingenommen werden wie Tabletten und Dra- gees.
Je nach Anwendungsgebiet sollen die einzelnen Normpackungen nach einer Übergangszeit eine un- terschiedliche Anzahl von Einzel- dosen enthalten. So beinhaltet die Packung N 1 bei Schmerzmitteln zehn Tabletten! N 2 enthält zwan-
NACHRICHTEN
zig bis dreißig. Eine größere Pak- kung ist hier nicht erwünscht.
Demgegenüber gibt es bei Medi- kamenten gegen erhöhten Blut- zucker nur eine Packung zur Ein- stellung der Patienten (N 1) mit dreißig Dosiseinheiten und eine Dauerpackung (N 3) mit einhun- dert. ln diesem Fall ist N 2 nicht erforderlich.
Unabhängig davon wird es weiter- hin Kalenderpackungen, zum Bei- spiel für Antibabypillen, und Pak- kungen mit abweichendem Inhalt für bestimmte Beschwerden wie hormonelle Störungen der weibli- chen Regelblutungen geben.
Die Vereinbarung gilt nur für die ambulante Behandlung von Pa- tienten. Für die nichtfesten For- men wie Salben, Tropfen und Lö- sungen sollen -falls möglich- zu einem späteren Zeitpunkt Richt- werte abgestimmt werden. Ho- möopathische Arzneimittel sind von der Vereinbarung nicht betrof-
fen. WZ
Berufsgenossenschaften informieren
über Asbestgefahren
Mit einer bundesweiten Informa- tionsveranstaltung über die Ge- fährdung durch Asbeststaub und die Möglichkeiten der Bekämp- fung dieser Gesundheitsgefahren wollen die gewerblichen Berufs- genossenschaften am 6. und 7 . März 1980 das Interesse der Bevöl- kerung wecken. Hersteller und Verwender von Asbest, Fachleute der Unfallversicherungsträger, der Sozialpartner, der Ärzteschaft, der Gewerbeaufsichtsbehörden sowie Vertreter von wissenschaftlichen Fachvereinigungen erläutern be- rufsbedingte Erkrankungen, Prä- ventions- und therapeutische Maßnahmen, medizinische und maßtechnische Überwachung, persönliche und technische Schutzmaßnahmen. Sie erörtern das Kernproblem, ob und wie As- best durch andere Werkstoffe er- setzt werden könnte. EB
DEUTSCHES ARZTEBLATT Heft 8 vom 21. Februar 1980 435