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Archiv "Praxissoftware: Programme dürfen Ärzte nicht manipulieren" (19.05.2006)

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anche Ärzte fühlen sich Manipu- lationsversuchen ausgesetzt, an- dere sind einfach nur genervt, wenn sich auf ihrem Computerbild- schirm kleine Werbefenster öffnen.

Auch künftig wird Pharma-Werbung auf Praxissoftware erlaubt sein, doch will die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sicherstellen, dass Ärztinnen und Ärzte bei der Arzneimittelverordnung nicht durch pharmagesponserte Praxis- software beeinflusst werden. Dies ist das Ziel einer Selbstverpflichtungserklärung, auf die sich die Softwarehersteller unter Moderation der KBV verständigt haben.

„Die Entscheidung des Arztes für ein be- stimmtes Medikament muss Vorrang ha- ben und darf nicht beeinflusst werden“, sagte KBV-Vorstandsmitglied Ulrich Weigeldt bei der Vorstellung der Selbst- verpflichtungserklärung in Berlin.

Darin legen sich die im Verband Deutscher Arztinformationssystemher- steller und Provider (VDAP) zusam- mengeschlossenen Unternehmen sowie 19 weitere Firmen fest, bestimmte Grundsätze einzuhalten. So sollen wer- bende Informationsangebote von Phar- maunternehmen durch den Zusatz

„Anzeige/Werbung“ erkennbar werden.

Außerdem wird eine Medikamenten- datenbank als Bestandteil des Arztinfor- mationssystems angeboten. Diese soll Medikamente nach Preis und Alphabet sortieren und nicht bestimmte Tabletten oder Salben des Sponsors bevorzugen.

Preisbasierte Alternativanzeigen zur Bewerbung wirkstoffgleicher Generika oder Reimporte sollen im Sinne wirt- schaftlicher Verordnungen erfolgen. Das alternative Mittel soll nur dann erschei- nen, wenn das beworbene Präparat tatsächlich günstiger oder preisgleich ist.

Völlig ohne Werbung werde man in der Regel aber auch dann nicht auskom-

men. Ohne Zuschüsse der Pharmaindu- strie wären die EDV-Programme deut- lich teurer, warnte Weigeldt. Für werbe- freie Varianten, die die Hersteller für ih- re jeweilige Software anbieten, müssten Ärzte mit monatlichen Mehrkosten von 30 bis 40 Euro rechnen. Es gehe deshalb darum, die Möglichkeiten für Manipula- tionen einzugrenzen.Weigeldt: „Das bil- ligste Medikament gehört nach oben.“

Schäden in Milliardenhöhe

Tatsächlich wurden in der Vergangenheit immer wieder Vorwürfe laut, dass beim elektronischen Erstellen von Rezepten Arzneimittel von Sponsoren der Software vorausgewählt wurden, Produkte anderer Hersteller dagegen nur über Umwege zu erreichen waren.Während Pharmafirmen und Softwarehersteller dies zurückwei- sen, schätzt der Arzneimittelexperte Prof. Dr. Gerd Glaeske vom Zentrum für Sozialpolitik der Universität Bremen, dass der Gesetzlichen Krankenversiche- rung dadurch ein jährlicher Schaden von rund 1,2 Milliarden Euro entsteht.

Der Verein für werbefreie Praxissoft- ware sieht in der Selbstverpflichtungser- klärung allenfalls ein Lippenbekenntnis und fürchtet, dass damit die gesetzli- chen Vorgaben des Arzneimittelsparpa- ketes ausgehebelt werden. Im Arznei- mittelversorgungs-Wirtschaftlichkeits- gesetz (AVWG) ist vorgeschrieben, dass Praxissoftware künftig von der KBV zertifiziert werden muss. Die Vorausset- zungen dafür sind zwischen KBV und Spitzenverbänden der Krankenkassen im Bundesmantelvertrag bis späte- stens 31. Dezember 2006 zu regeln.

Die Interpretation, mit der Selbstverpflichtung der Her- steller würden die Vor- gaben der Selbstver- waltungspartner

weichgespült, weist Weigeldt zurück.

Vielmehr sei der Kriterienkatalog eine gute Ausgangsbasis für die Beratungen mit den Kassen.

Die Herstellerfirmen sehen der anste- henden Zertifizierung gelassen entge- gen: „Die marktführenden Softwarehäu- ser können die Garantie anbieten, dass kein Arzt durch irgendwelche Automa- tismen im Programm in seiner Verord- nungshoheit beeinträchtigt wird“, sagte Lars Hübner, Vorstandssprecher des VDAP.Auch die Teilnehmer der „Mittel- stands-Initiative Arztpraxis-EDV“ be- grüßen die Klarstellung zur Praxissoft- ware im AVWG. Mit dem Gesetz würden die teilweise „diffusen und unsachlichen Vorhaltungen gegen die Softwareher- steller ein für alle Mal beendet“, sagte Jens Naumann, Sprecher der Initiative, deren Mitgliedsfirmen nach eigenen An- gaben mit ihrer Software in rund 39 000 Arztpraxen vertreten sind. Es sei für kei- nes der 19 mittelständischen und kleine- ren Unternehmen der Initiative ein Problem gewesen, das Konsenspapier der KBV zu unterschreiben. „Natürlich können wir Arbeitsregeln unterzeichnen, die für uns selbstverständlich sind“, so

Naumann. Samir Rabbata

P O L I T I K

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A1346 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 103⏐⏐Heft 20⏐⏐19. Mai 2006

Foto: Daniel Rühmkorf

Praxissoftware

Programme dürfen Ärzte nicht manipulieren

Softwarefirmen verpflichten sich, auf unlautere Pharma-Werbung

zu verzichten. Kritiker vermuten ein taktisches Manöver.

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