A 530 Deutsches Ärzteblatt
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Jg. 110|
Heft 12|
22. März 2013 Ohne gute Deutschkenntnisse kann die Patientenver-sorgung nicht funktionieren.
Foto: dapd
Die Bundesärztekammer (BÄK) hat in einer Stellungnahme einheit- liche Regeln für die Sprachkennt- nisse ausländischer Ärzte gefordert.
Die BÄK plädiert außerdem für ein einheitliches Verfahren für die Prüfung der medizinischen Kennt- nisse von Ärzten aus außereuropä - ischen Staaten. Die Stellungnahme bezieht sich auf einen Verordnungs- entwurf der Bundesregierung. Da- mit sollen die Berufszugangsrege- lungen in Deutschland vereinheit- licht werden. Bislang gibt es in den Bundesländern erhebliche Unter- schiede.
Die BÄK verweist darauf, dass ausländische Ärzte sowohl über all- gemeine Sprachkenntnisse verfügen müssen, als auch über Kenntnisse der medizinischen Fachsprache. Die Landesärztekammern seien bereit, die medizinischen Fachspracheprü- fungen im Auftrag der Landesbe - hörden zu übernehmen und hierfür bundeseinheitliche Kriterien zu er- arbeiten. Nach Meinung der BÄK kann es verschiedene Wege geben, Deutsch kenntnisse nachzuweisen:
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durch Ablegen des medizini- schen Staatsexamens oder●
durch einen Sprachtest auf dem Level „B2“ in einem von staat- licher Stelle zertifizierten Sprachla- bor plus einer erfolgreich absolvier- ten medizinischen Eignungs- oder Kenntnisprüfung oderAUSLÄNDISCHE ÄRZTE
Bundesärztekammer für bundesweit einheitliche Sprachprüfung
Zahl der Woche
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Fälle von Tuberkulose (Tb) wurden 2010 in Deutschland registriert. 136 Patienten starben an einer Tb.
Quelle: Robert-Koch-Institut●
durch einen Sprachtest auf dem Level „B2“ plus einer Prüfung in deutscher medizinischer Fach- sprache.Die BÄK begrüßt in ihrer Stel- lungnahme ebenfalls das Anlie- gen, ein bundeseinheitliches Ver- fahren zur Gleichwertigkeitsprüfung von Ausbildungsnachweisen zu schaffen. Ärzte aus Drittländern, also Nicht-EU-Staaten, müssen in der Regel eine medizinische Kennt- nisprüfung ablegen. Die BÄK for- dert ein einheitlich hohes Niveau bei den Kenntnisprüfungen. Eine
„Teil-Prüfung“, wie im Verord- nungsentwurf vorgesehen, sei nicht akzeptabel. „Nur die Ableistung des vollständigen Staatsexamens garantiert ein bundeseinheitliches Kenntnisniveau gemäß Approbati- onsordnung“, heißt es vonseiten der BÄK.
Die Stellungnahme der BÄK:
www.aerzteblatt.de/13530a BH
Das Bundeskartellamt hat das Vor- haben der Asklepios-Kliniken-Ver- KRANKENHAUSMARKT
Asklepios darf 10,1 Prozent an Rhön erwerben
waltungsgesellschaft, sich mit bis zu 10,1 Prozent der Aktien an der Rhön-Klinikum AG zu beteiligen, unter einer aufschiebenden Bedin- gung genehmigt.
Nach einer Marktanalyse des Bundeskartellamtes würde das Vor- haben im Raum Goslar zu der Verstärkung einer marktbeherr- schenden Stellung führen. Des- halb muss Asklepios zunächst sei- ne dort betriebene Harzklinik so- wie das Medizinische Versorgungs- zentrum („MVZ Harz“) an einen
unabhängigen Krankenhausträger veräußern.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Wir müssen si- cherstellen, dass die Patienten vor Ort noch eine gewisse Auswahl zwischen verschiedenen Krankenhausträgern haben, um den Qualitätswettbewerb zwischen den Häusern zu erhalten.
Die Verstärkung einer marktbeherr- schenden Stellung war hier nur im Raum Goslar festzustellen und wur- de durch das Veräußerungsangebot von Asklepios beseitigt.“ JF
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