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Archiv "Ausländische Ärzte: Bundesärztekammer für bundesweit einheitliche Sprachprüfung" (22.03.2013)

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A 530 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 110

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Heft 12

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22. März 2013 Ohne gute Deutschkenntnisse kann die Patientenver-

sorgung nicht funktionieren.

Foto: dapd

Die Bundesärztekammer (BÄK) hat in einer Stellungnahme einheit- liche Regeln für die Sprachkennt- nisse ausländischer Ärzte gefordert.

Die BÄK plädiert außerdem für ein einheitliches Verfahren für die Prüfung der medizinischen Kennt- nisse von Ärzten aus außereuropä - ischen Staaten. Die Stellungnahme bezieht sich auf einen Verordnungs- entwurf der Bundesregierung. Da- mit sollen die Berufszugangsrege- lungen in Deutschland vereinheit- licht werden. Bislang gibt es in den Bundesländern erhebliche Unter- schiede.

Die BÄK verweist darauf, dass ausländische Ärzte sowohl über all- gemeine Sprachkenntnisse verfügen müssen, als auch über Kenntnisse der medizinischen Fachsprache. Die Landesärztekammern seien bereit, die medizinischen Fachspracheprü- fungen im Auftrag der Landesbe - hörden zu übernehmen und hierfür bundeseinheitliche Kriterien zu er- arbeiten. Nach Meinung der BÄK kann es verschiedene Wege geben, Deutsch kenntnisse nachzuweisen:

durch Ablegen des medizini- schen Staatsexamens oder

durch einen Sprachtest auf dem Level „B2“ in einem von staat- licher Stelle zertifizierten Sprachla- bor plus einer erfolgreich absolvier- ten medizinischen Eignungs- oder Kenntnisprüfung oder

AUSLÄNDISCHE ÄRZTE

Bundesärztekammer für bundesweit einheitliche Sprachprüfung

Zahl der Woche

4 330

Fälle von Tuberkulose (Tb) wurden 2010 in Deutschland registriert. 136 Patienten starben an einer Tb.

Quelle: Robert-Koch-Institut

durch einen Sprachtest auf dem Level „B2“ plus einer Prüfung in deutscher medizinischer Fach- sprache.

Die BÄK begrüßt in ihrer Stel- lungnahme ebenfalls das Anlie- gen, ein bundeseinheitliches Ver- fahren zur Gleichwertigkeitsprüfung von Ausbildungsnachweisen zu schaffen. Ärzte aus Drittländern, also Nicht-EU-Staaten, müssen in der Regel eine medizinische Kennt- nisprüfung ablegen. Die BÄK for- dert ein einheitlich hohes Niveau bei den Kenntnisprüfungen. Eine

„Teil-Prüfung“, wie im Verord- nungsentwurf vorgesehen, sei nicht akzeptabel. „Nur die Ableistung des vollständigen Staatsexamens garantiert ein bundeseinheitliches Kenntnisniveau gemäß Approbati- onsordnung“, heißt es vonseiten der BÄK.

Die Stellungnahme der BÄK:

www.aerzteblatt.de/13530a BH

Das Bundeskartellamt hat das Vor- haben der Asklepios-Kliniken-Ver- KRANKENHAUSMARKT

Asklepios darf 10,1 Prozent an Rhön erwerben

waltungsgesellschaft, sich mit bis zu 10,1 Prozent der Aktien an der Rhön-Klinikum AG zu beteiligen, unter einer aufschiebenden Bedin- gung genehmigt.

Nach einer Marktanalyse des Bundeskartellamtes würde das Vor- haben im Raum Goslar zu der Verstärkung einer marktbeherr- schenden Stellung führen. Des- halb muss Asklepios zunächst sei- ne dort betriebene Harzklinik so- wie das Medizinische Versorgungs- zentrum („MVZ Harz“) an einen

unabhängigen Krankenhausträger veräußern.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Wir müssen si- cherstellen, dass die Patienten vor Ort noch eine gewisse Auswahl zwischen verschiedenen Krankenhausträgern haben, um den Qualitätswettbewerb zwischen den Häusern zu erhalten.

Die Verstärkung einer marktbeherr- schenden Stellung war hier nur im Raum Goslar festzustellen und wur- de durch das Veräußerungsangebot von Asklepios beseitigt.“ JF

Foto: dapd

A K T U E L L

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