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Archiv "Tschechische Republik: Approbationsprüfung für ausländische Ärzte" (31.01.1997)

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ie Einführung einer Approba- tionsprüfung für ausländische Ärzte wurde vom Gesund- heitsministerium mit der Ärz- teschaft abgestimmt und fand deren volle Unterstützung. Die Vertreter der Prüfungskommission werden von der tschechischen Ärztekammer vor- geschlagen und daraufhin vom Ge- sundheitsminister ernannt. Der Kom- mission gehören in der Regel Profes- soren oder Dozenten der Medizini- schen Fakultäten der Karlsuniversität in Prag, Pilsen und Königgratz sowie der Masaryk-Universität in Brünn an.

Es gibt jährlich zwei Prüfungster- mine, einen im Mai und einen im No- vember. Den ersten Teil der Prüfung bildet ein schriftlicher Test. Erreichen die Kandidaten mindestens 60 Prozent an richtigen Antworten, werden sie zur mündlichen Prüfung zugelassen. Die Prüfungsfragen haben das Niveau der Staatsprüfung in den Bereichen Innere Medizin, Chirurgie, Gynäkologie und Geburtshilfe sowie Pädiatrie. Ziel ist es, nicht nur die entsprechenden medi- zinischen Kenntnisse, sondern auch die Kommunikationsfähigkeit in der tschechischen Sprache zu überprüfen.

Haben die ausländischen Ärzte diese zwei Teile der Prüfung erfolgreich ab- solviert, erhalten sie eine sechsmonati- ge Berufserlaubnis für die Tschechi- sche Republik. Endgültig zugelassen werden die ausländischen Ärzte, nach- dem sie den dritten Teil der Prüfung absolviert haben: sie müssen in einem Fachgespräch ihre fundierten Kennt- nisse des tschechischen Gesundheits-

wesens und der einschlägigen Gesetze sowie die positive Bilanz ihrer sechs- monatigen ärztlichen Tätigkeit nach- weisen. Ähnlich wie für die Human- mediziner hat das tschechische Ge- sundheitsministerium Approbations- prüfungen für Zahnärzte und Pharma- zeuten organisiert. In diesen Fällen arbeitete das Ministerium mit der Tschechischen Zahnärzte-Kammer und der Tschechischen Kammer der Pharmazeuten zusammen. Die münd- lichen Prüfungen der Zahnärzte bein- halten die Fächer Innere Medizin, Chirurgie, Prothetik und Orthodontie,

Konservierende Stomatologie, Pädo- stomatologie und Stomatochirurgie.

Die Prüfungen der Pharmazeuten um- fassen die Fächer Pharmazeutische Chemie, Pharmakognosie, Sozial-

Pharmazie, Pharmazeutische Techno- logie und die Kontrolle chemischer Arzneimittel.

Die Approbationsprüfungen ha- ben sich von Anfang an als gerechtfer- tigt erwiesen. Zu den vier Prüfungster- minen, die bislang angesetzt wurden, haben sich 72 Kandidaten (Ärzte, Zahnärzte und Pharmazeuten) ange- meldet. Die meisten stammten aus den Staaten der ehemaligen Sowjet- union (31) und aus Jugoslawien (29).

Lediglich ein Drittel von ihnen hat die Prüfungen erfolgreich abgeschlossen.

Die besten Ergebnisse erzielten die Ärzte aus dem früheren Jugoslawien.

Auch in der Vorbereitung neuer Ge- sundheitsgesetze wird mit Approba- tionsprüfungen für ausländische Ärz- te, Zahnärzte und Pharmazeuten ge- rechnet. Erst durch die neue Formu- lierung der Abkommen und die An- nullierung des automatischen Zulas- sungsanspruches der Hochschulabsol- venten aus dem ehemaligen Ostblock könnte diese eingeführte Praxis geän- dert werden.

Internationale Vorbilder

Die Approbationsprüfungen wur- den ursprünglich direkt von der Abtei- lung für Medizinische Wissenschaft und Bildung des Gesundheitsministe- riums abgehalten. Im Jahre 1995 wur- de die Organisation der Prüfungen an das Institut für ärztliche Weiterbildung übertragen. Seither ist die Approba- tionsprüfung gebührenpflichtig. Für Ärzte, die für eine begrenzte Zeit von tschechischen Instituten und Kliniken eingeladen werden, um ihre Kenntnis- se zu vermitteln, gilt die Regelung selbstverständlich nicht. Diskutiert wird auch, ob den Ärzten, die eine ausreichende Qualifikation nachwei- sen können, vom Gesundheitsministe- rium die Zulassung durch eine erleich- terte Form der Approbationsprüfung (Fachgespräch) erteilt werden kann.

Die neuen Approbationsprüfungen für Ärzte stellen eine bedeutende Änderung dar. Doch der internationa- le Vergleich zeigt, daß bereits viele Staaten ähnliche Prüfungen für auslän- dische Ärzte eingeführt haben, allen voran die USA.

Ivan Pfeifer, Tschechisches Gesundheitsministerium A-226 (38) Deutsches Ärzteblatt 94,Heft 5, 31. Januar 1997

T H E M E N D E R Z E I T BLICK INS AUSLAND

Tschechische Republik

Approbationsprüfung für ausländische Ärzte

Aufgrund früherer Abkommen der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik mit Staaten des ehemaligen Ostblocks und einigen anderen, darunter Indien, ha- ben die Hochschulabsolventen dieser Länder einen Anspruch auf die Anerkennung ihrer Diplome, ohne daß die Qualität der Ausbildung berücksichtigt würde. Eine Änderung der entsprechenden internationalen Abkommen ist derzeit nicht in Sicht. Deshalb hat das tschechische Gesundheitsministerium 1994 gemeinsam mit der Ärztekammer eine Approbationsprüfung für ausländische Ärzte eingeführt.

Tabelle

Ausländische Ärztinnen/Ärzte in Deutschland

Herkunftsland Summe Ausländer 1995 1994

EU-Staaten 3 592 3 505

Übriges Europa 4 463 4 183

Afrika 630 630

Asien 3 191 3 152

Amerika 593 603

Australien/Ozeanien 10 11 Sonstige/Staatenlos 248 272 Summe Ausland 12 727 12 356 Quelle: Bundesärztekammer und

Kassenärztliche Bundesvereinigung

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