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Archiv "Bekanntmachung des Gemeinsamen Bundesausschusses gemäß § 91 Abs. 5 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) über weitere Beratungsthemen zur Überprüfung gemäß § 25 Abs. 4 SGB V und § 135 Abs. 1 SGB V - Vom 1. August 2007" (02.11.2007)

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Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 104⏐⏐Heft 44⏐⏐2. November 2007 A3053

B E K A N N T G A B E N D E R H E R A U S G E B E R

Protonenpumpeninhibitoren (PPI) werden eingesetzt zur Be- handlung der gastroösophagealen Refluxkrankheit sowie zur Therapie und Prävention von Ulzerationen im oberen Gast- rointestinaltrakt. Sie sind mengenmäßig die bedeutsamste Gruppe der Magen-Darm-Mittel und wurden 2005 mit 760 Mio. DDD verordnet, entsprechend einer Steigerung von 26 % gegenüber dem Vorjahr (1). Die PPI sind im Allgemei- nen gut verträglich. Die häufigsten unerwünschten Arzneimit- telwirkungen (UAW) sind gastrointestinale Störungen (Ober- bauchbeschwerden, Durchfall), Kopfschmerzen, Schwindel und Sehstörungen. Die AkdÄ hatte bereits 2003 in der Rubrik

„Aus der UAW-Datenbank“ über eine interstitielle Nephritis bei einer 72-jährigen Patientin nach Einnahme von Pantopra- zol über vier Wochen berichtet und auf Literaturstellen ver- wiesen, in denen diese UAW im Zusammenhang mit Omepra- zol dargestellt wurden (2).

In den letzten Jahren wurden auch Fälle von akuten inter- stitiellen Nephritiden nach der Einnahme von Esomeprazol, Rabeprazol und Lansoprazol publiziert, sodass von einer Gruppeneigenschaft der PPI ausgegangen werden kann (3–5).

Eine kürzlich veröffentlichte Studie aus Neuseeland unter- suchte 15 mit der Einnahme von PPI assoziierte Fälle von aku- tem Nierenversagen, die zwischen 2002 und 2005 in einem Einzugsgebiet von 1,3 Mio. Einwohnern erfasst wurden (6).

Bei 12 der 15 Patienten wurde eine akute interstitielle Nephri- tis durch eine Nierenbiopsie bestätigt. Das Patientenalter lag zwischen 55 und 86 Jahren (im Mittel 75 Jahre).Vier Patienten hatten klinische Zeichen einer allergischen Reaktion, elf wa- ren primär asymptomatisch mit schleichender Entwicklung ei- nes Nierenversagens. Regelhaft waren das C-reaktive Protein und die BSG erhöht. Ein Patient war passager dialysepflichtig.

Bei der Mehrzahl der Patienten blieb eine Einschränkung der Nierenfunktion bestehen. Die Autoren schätzen anhand ihrer Studie die Inzidenz der akuten interstitiellen Nephritis unter Einnahme von PPI auf 8 Fälle pro 100 000 Patientenjahre. Im untersuchten Zeitraum waren PPI die häufigste Ursache einer akuten interstitiellen Nephritis, was von den Autoren auf die hohen Verordnungszahlen zurückgeführt wird.

Im deutschen Spontanmeldesystem (gemeinsame Daten- bank von BfArM und AkdÄ, Stand: Juli 2007) sind 2086 UAW- Verdachtsfälle nach Gabe von PPI erfasst. Elfmal wird eine interstitielle Nephritis genannt. Davon waren sechs Fälle im Zusammenhang mit der Einnahme von Omeprazol, vier nach Pantoprazol und einer nach Rabeprazol aufgetreten.

Eine akute interstitielle Nephritis ist eine sehr seltene UAW von PPI, die jedoch aufgrund der hohen Verordnungs- zahlen für die ärztliche Praxis relevant sein kann. In den vor-

liegenden Studien waren in erster Linie ältere Patienten be- troffen, was aber auch an der vermehrten Einnahme von PPI in dieser Altersgruppe liegen kann. Wie eine aktuell publi- zierte Auswertung von 60 Verdachtsfällen PPI-assoziierter in- terstitieller Nephritis gezeigt hat, ist die initiale Symptomatik häufig unspezifisch (Übelkeit, Erbrechen, allgemeines Un- wohlsein) und kann der Symptomatik ähneln, die zur Gabe des PPI geführt hat (7). Daher sollte insbesondere bei unspe- zifischen Allgemeinsymptomen oder erhöhten Entzündungs- werten unklarer Genese unter PPI an diese seltene UAW ge- dacht werden, da nur durch Absetzen des PPI sowie eine früh- zeitige Diagnose und Therapie eine dauerhafte Einschrän- kung der Nierenfunktion vermieden werden kann.

Bitte teilen Sie der AkdÄ alle beobachteten Nebenwir- kungen (auch Verdachtsfälle) mit. Sie können dafür den in regelmäßigen Abständen im Deutschen Ärzteblatt auf der vorletzten Umschlagseite abgedruckten Berichtsbo- gen verwenden oder diesen aus der AkdÄ-Internetpräsenz www.akdae.de abrufen.

LITERATUR

1. Schwabe U, Paffrath D (Hrsg.): Arzneiverordnungs-Report 2006. Heidelberg:

Springer Medizin Verlag, 2007.

2. AkdÄ: „Aus der UAW-Datenbank“: Interstitielle Nephritis unter Pantoprazol. Dtsch Arztebl 2003; 100: A 1387.

3. Geevasinga N, Kairaitis L, Rangan GK, Coleman PL: Acute interstitial nephritis secondary to esomeprazole. Med J Aust 2005; 182: 235–6.

4. Geevasinga N, Coleman PL, Roger SD: Rabeprazole-induced acute interstitial nephritis. Nephrology (Carlton) 2005; 10: 7–9.

5. Torpey N, Barker T, Ross C: Drug-induced tubulo-interstitial nephritis secondary to proton pump inhibitors: experience from a single UK renal unit. Nephrol Dial Trans- plant 2004; 19: 1441–6.

6. Simpson IJ, Marshall MR, Pilmore H, Manley P, Williams L, Thein H et al.: Proton pump inhibitors and acute interstitial nephritis: report and analysis of 15 cases.

Nephrology (Carlton) 2006; 11: 381–5.

7. Sierra F, Suarez M, Rey M, Vela MF: Systematic review: Proton pump inhibitor-as- sociated acute interstitial nephritis. Aliment Pharmacol Ther 2007; 26: 545–53.

Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft, Herbert- Lewin-Platz 1, 10623 Berlin, Postfach 12 08 64, 10598 Berlin, Telefon: 0 30/40 04 56-5 00, Telefax: 0 30/40 04 56-5 55, E-Mail:

info@akdae.de, Internet: www.akdae.de )

K A S S E N Ä R Z T L I C H E B U N D E S V E R E I N I G U N G

Bekanntmachungen

Bekanntmachung

des Gemeinsamen Bundesausschusses gemäß § 91 Abs. 5 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) über weitere Beratungsthemen zur Überprüfung gemäß § 25 Abs. 4 SGB V und § 135 Abs. 1 SGB V

Vom 1. August 2007

Der Gemeinsame Bundesausschuss überprüft gemäß gesetzli- chem Auftrag für die ambulante vertragsärztliche Versorgung der gesetzlich Krankenversicherten neue oder bereits in der ver- B U N D E S Ä R Z T E K A M M E R

Mitteilungen

ARZNEIMITTELKOMMISSION DER DEUTSCHEN ÄRZTESCHAFT

„UAW-News – International“

Akute interstitielle Nephritis unter

Protonenpumpeninhibitoren

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A3054 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 104⏐⏐Heft 44⏐⏐2. November 2007

B E K A N N T G A B E N D E R H E R A U S G E B E R

tragsärztlichen Versorgung angewendete ärztliche Methoden daraufhin, ob der therapeutische Nutzen, die medizinische Not- wendigkeit und die Wirtschaftlichkeit nach gegenwärtigem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse als erfüllt angesehen werden können. Das Ergebnis der Überprüfung entscheidet gemäß § 135 Abs. 1 SGB V darüber, ob und unter welchen Vor- gaben die jeweiligen Untersuchungs- oder Behandlungsmetho- den zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) durchgeführt werden können.

Der Gemeinsame Bundesausschuss überprüft gemäß gesetz- lichem Auftrag für die ambulante vertragsärztliche Versorgung der gesetzlich Krankenversicherten Fragen der Prävention ge- mäß § 25 Abs. 4 SGB V.

Neue ärztliche Methoden werden gemäß § 135 Abs. 1 SGB V daraufhin überprüft, ob der therapeutische Nutzen, die medizi- nische Notwendigkeit und die Wirtschaftlichkeit nach gegen- wärtigem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse als erfüllt angesehen werden können. Auf der Grundlage des Ergebnisses dieser Überprüfung entscheidet der Gemeinsame Bundesaus- schuss darüber, ob eine neue Methode ambulant zulasten der GKV verordnet werden darf.

Der Gemeinsame Bundesausschuss veröffentlicht die neuen Beratungsthemen, die aktuell zur Überprüfung anstehen.

Entsprechend der Festsetzung des Gemeinsamen Bundes- ausschusses vom 18. Juli 2006 wird das folgende Thema be- raten:

„Überprüfung der Krebsfrüherkennungs-Richtlinien zur Frage einer Verkürzung des Untersuchungsintervalls der Fecal Occult Blood Test(FOBT)-Untersuchung als Früherkennungsmaßnahme auf Darmkrebs für Versicherte ab dem Alter von 55 Jahren von derzeit zwei Jahren auf ein Jahr.“

Mit dieser Veröffentlichung soll insbesondere Sachverständi- gen der medizinischen Wissenschaft und Praxis, Dachverbänden von Ärztegesellschaften, Spitzenverbänden der Selbsthilfegrup- pen und Patientenvertretungen sowie Spitzenorganisationen von Herstellern von Medizinprodukten und -geräten Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden.

Stellungnahmen zu dem o. g. Thema sind anhand eines Fra- genkatalogs innerhalb einer Frist von 6 Wochen nach dieser Ver- öffentlichung möglichst in elektronischer Form einzureichen und themenbezogen an folgende Adresse zu senden:

fobt@g-ba.de

Den Fragenkatalog sowie weitere Erläuterungen erhalten Sie bei der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Bundesausschusses auf Anfrage:

Gemeinsamer Bundesausschuss Geschäftsführung

Auf dem Seidenberg 3a 53721 Siegburg

Siegburg, den 1. August 2007

Gemeinsamer Bundesausschuss Der Vorsitzende

Hess

Curriculäre Fortbildung

„Organspende“

am 30. November und 1. Dezember 2007 in Kooperation mit der DSO (Deutsche Stiftung Organtransplantation)

Ort: Burg Schnellenberg, 57439 Attendorn

Programm: Transplantationsgesetz/Vertrag nach § 11 (Koordinie- rungsstelle) – Gemeinschaftsaufgabe Organspende: Partnerschaft- liches Prozess-/Beziehungsmanagement – Dienstleistungen der DSO (Deutsche Stiftung Organtransplantation) – Der Organspen- deprozess: Indikation zur Organspende – Organprotektive Intensiv- therapie – Empfängerschutz/Organ-Report – Die Feststellung des Todes: Hirntod/Hirntoddiagnostik – Organverteilung/-transplanta- tion: Allokationsregeln – Transplantationsmedizin – Organtrans- plantation aus der Sicht von Betroffenen – Medizinische und ethi- sche Zielbestimmung: Organspende NRW/D, Perspektiven – Ent- scheidungs-Ethik – Zusätzlicher Teil: Teilnahme an einem Seminar zur „Krisenintervention“, Entscheidung zur Organspende, An- gehörigenbetreuung

Zertifizierung: Die Veranstaltung ist im Rahmen der Zertifizie- rung der ärztlichen Fortbildung der ÄKWL mit 16 Punkten (Kate- gorie H) anrechenbar.

Schriftliche Anmeldung an: Akademie für ärztliche Fortbildung der ÄKWL und der KVWL, Guido Hüls, Postfach 40 67, 48022 Münster, E-Mail: guido.huels@aekwl.de

Nutzen Sie auch unseren online-Fortbildungskatalog, um sich für die Fortbildung per E-Mail anzumelden: www.aekwl.de, Auskunft:

Telefon: 02 51/9 29-22 10 )

1. Präventionstagung der Bundesärztekammer

am 29. und 30. November 2007

Tagungsort: Bundesärztekammer, Arbeitsgemeinschaft der deut- schen Ärztekammern, Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin Programm:

Einführungsblock: Ärztliche Prävention und Gesundheitsförde- rung: Wo stehen wir, wo die Bürger und Patienten, wo die Politik?

Themenblock 1: Ärztliche Handlungsfelder für Gesundheitsförde- rung und Prävention

Themenblock 2: Gesundheitsförderung und Prävention in der ärzt- lichen Aus-, Weiter- und Fortbildung

Themenblock 3: Rahmenbedingungen für eine Stärkung der Prä- vention im Gesundheitswesen

Themenblock 4: Zugangswege zu gesundheitsfördernden Maß- nahmen

Themenblock 5: Potentiale ärztlicher Gesundheitsförderung und Prävention

Fortbildungsnachweis: Die Veranstaltung wurde von der Ärzte- kammer Berlin anerkannt. Bei Teilnahme an der gesamten Veran- staltung erhalten Sie für Ihr Fortbildungszertifikat der Ärztekam- mer insgesamt 14 Fortbildungspunkte.

Auskunft: Margret Del Bove, Telefon: 0 30/40 04 56-4 15, Micha- ela Schulte Telefon: 0 30/40 04 56-4 18, E-Mail: cme@baek.de, In-

ternet: www.bundesaerztekammer.de )

Referenzen

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