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Archiv "Bekanntmachung des Gemeinsamen Bundesausschusses über weitere Beratungsthemen zur Überprüfung gemäß § 137c Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V): Verfahren zur Lungenvolumenreduktion beim schweren Lungenemphysem" (16.01.2015)

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Aktie "Archiv "Bekanntmachung des Gemeinsamen Bundesausschusses über weitere Beratungsthemen zur Überprüfung gemäß § 137c Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V): Verfahren zur Lungenvolumenreduktion beim schweren Lungenemphysem" (16.01.2015)"

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Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 112

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Heft 3

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16. Januar 2015 A 105 Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) überprüft gemäß

gesetzlichem Auftrag nach § 137c Absatz 1 SGB V Untersu- chungs- und Behandlungsmethoden im Krankenhaus daraufhin, ob sie für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten unter Berücksichtigung des all - gemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse erforderlich sind. Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Überprüfung entscheidet der G-BA darüber, ob die betreffende Untersuchungs- bzw. Behandlungsmethode im Krankenhaus zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung weiterhin er- bracht werden darf.

Der G-BA veröffentlicht die neuen Beratungsthemen, die ak- tuell zur Überprüfung anstehen. Entsprechend der Festsetzung des G-BA vom 18. Juli 2013 wird das folgende Thema beraten:

Verfahren zur Lungenvolumenreduktion beim schweren Lungenemphysem

Mit dieser Veröffentlichung soll insbesondere Sachverständigen der medizinischen Wissenschaft und Praxis, Dachverbänden von Ärztegesellschaften, Spitzenverbänden der Selbsthilfegruppen und Patientenvertretungen sowie Spitzenorganisationen der Her- steller von Medizinprodukten und -geräten und den gegebenen- falls betroffenen Herstellern von Medizinprodukten Gelegenheit gegeben werden, durch Beantwortung eines Fragebogens eine erste Einschätzung zum angekündigten Beratungsgegenstand ab- zugeben.

Die Einschätzungen zu dem oben genannten Beratungsthema sind anhand des Fragebogens innerhalb einer Frist von einem Monat nach dieser Veröffentlichung möglichst in elektronischer Form an folgende E-Mail-Adresse zu senden:

LVR@g-ba.de

Den Fragebogen sowie weitere Erläuterungen finden Sie auf der Internetseite des G-BA unter: https://www.g-ba.de/informatio nen/beschluesse/1785/

Berlin, den 27. November 2014

Gemeinsamer Bundesausschuss Unterausschuss Methodenbewertung

Der Vorsitzende Deisler

Bekanntmachung des

Gemeinsamen Bundesausschusses

über weitere Beratungsthemen zur Überprüfung gemäß

§ 137c Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V):

Verfahren zur Lungenvolumenreduktion beim schweren Lungenemphysem

Vom 27. November 2014

Redaktionelle Anmerkung der KBV:

Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgte am 07.01.2015.

Bekanntmachung des

Gemeinsamen Bundesausschusses

über weitere Beratungsthemen zur Überprüfung gemäß

§ 135 Abs. 1 und § 137c des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V): Hyperbare Sauerstofftherapie

bei diabetischem Fußsyndrom

Vom 11. Dezember 2014

Redaktionelle Anmerkung der KBV:

Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgte am 05.01.2015.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) überprüft Untersu- chungs- und Behandlungsmethoden daraufhin, ob sie für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten erforderlich sind; sie dürfen das Maß des Notwen- digen nicht überschreiten. Das entsprechende Bewertungsver- fahren dient der Feststellung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse zu Nutzen, Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit der zu bewertenden Methode. Auf der Grund- lage der entsprechenden Bewertungsergebnisse entscheidet der G-BA darüber, ob die betreffende Untersuchungs- bzw. Behand- lungsmethode zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung weiterhin erbracht werden darf.

Der G-BA veröffentlicht die neuen Beratungsthemen, die aktu- ell zur Überprüfung anstehen. Entsprechend der Festsetzung des G-BA vom 20. Februar 2014 wird das folgende Thema beraten:

„Hyperbare Sauerstofftherapie bei diabetischem Fußsyndrom“

Mit dieser Veröffentlichung soll insbesondere Sachverständigen der medizinischen Wissenschaft und Praxis, Dachverbänden von Ärztegesellschaften, Spitzenverbänden der Selbsthilfegruppen und Patientenvertretungen sowie Spitzenorganisationen der Hersteller von Medizinprodukten und -geräten und den gegebenenfalls be- troffenen Herstellern von Medizinprodukten Gelegenheit gegeben werden, durch Beantwortung eines Fragebogens eine erste Ein- schätzung zum angekündigten Beratungsgegenstand abzugeben.

Die Einschätzungen zu dem oben genannten Beratungsthema sind anhand des Fragebogens innerhalb einer Frist von einem Monat nach dieser Veröffentlichung möglichst in elektronischer Form an folgende E-Mail-Adresse zu senden:

HBO-DFS@g-ba.de

Den Fragebogen sowie weitere Erläuterungen finden Sie auf der Internetseite des G-BA unter: https://www.g-ba.de/informatio nen/beschluesse/1938/

Berlin, den 11. Dezember 2014

Gemeinsamer Bundesausschuss Unterausschuss Methodenbewertung

Der Vorsitzende Deisler

B E K A N N T G A B E N D E R H E R A U S G E B E R

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