A 1752 Deutsches Ärzteblatt
|
Jg. 106|
Heft 36|
4. September 2009Beschluss des
Gemeinsamen Bundesausschusses
über weitere Beratungsthemen zur Überprüfung gemäß § 25 Absatz 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
(SGB V) und § 135 Absatz 1 SGB V: Prüfung des Einsatzes eines Fragebogens zur Verbesserung der Früherkennung von Darmkrebs bei familiärer und hereditärer Belastung
im Rahmen der Früherkennungsuntersuchungen
Vom 7. Mai 2009
Der Gemeinsame Bundesausschuss überprüft gemäß gesetzli- chem Auftrag für die Versorgung der gesetzlich Krankenversi- cherten Fragen der Prävention gemäß § 25 Absatz 4 SGB V.
Neue ärztliche Methoden werden gemäß § 135 Absatz 1 SGB V daraufhin überprüft, ob der therapeutische Nutzen, die medizini- sche Notwendigkeit und die Wirtschaftlichkeit nach gegenwärti- gem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse als erfüllt ange- sehen werden können. Auf der Grundlage des Ergebnisses dieser Überprüfung entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss da- rüber, ob eine neue Methode ambulant zulasten der GKV er- bracht werden darf.
Der Gemeinsame Bundesausschuss veröffentlicht die neuen Beratungsthemen, die aktuell zur Überprüfung anstehen. Ent- sprechend der Festsetzung des Unterausschusses Methodenbe- wertung des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 7. Mai 2009 wird das folgende Thema beraten:
„Prüfung des Einsatzes eines Fragebogens zur Verbesserung der Früherkennung von Darmkrebs bei familiärer und hereditärer Belastung im Rahmen der Früherkennungsuntersuchungen.“
Mit dieser Veröffentlichung soll insbesondere Sachverständi- gen der medizinischen Wissenschaft und Praxis, Dachverbänden von Ärztegesellschaften, Spitzenverbänden der Selbsthilfegrup- pen und Patientenvertretungen sowie Spitzenorganisationen von Herstellern von Medizinprodukten und -geräten Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden.
Stellungnahmen zu oben genanntem Beratungsthema sind an- hand eines Fragenkataloges innerhalb einer Frist von 6 Wochen nach dieser Veröffentlichung* möglichst in elektronischer Form an folgende E-Mail-Adresse zu senden:
darmkrebsfragebogen@g-ba.de
Den Fragenkatalog sowie weitere Erläuterungen erhalten Sie auf Anfrage an die vorgenannte E-Mail-Adresse oder per Post an die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Bundesausschusses:
Gemeinsamer Bundesausschuss, Geschäftsführung Auf dem Seidenberg 3a, 53721 Siegburg
Berlin, den 7. Mai 2009
Gemeinsamer Bundesausschuss Unterausschuss Methodenbewertung
Der Vorsitzende Deisler
* Die Veröffentlichung erfolgte am 28.07.2009 im Bundesanzeiger 109 (S. 2585)
Beschluss des
Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der ESA-Richtlinien:
Anlage I Merkblatt zum Chlamydien-Screening
Vom 23. April 2009
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 23. April 2009 beschlossen, die Anlage I der Richtlinien zur Empfängnisregelung und zum Schwangerschaftsabbruch (ESA- RL) in der Fassung vom 10. Dezember 1985 (BAnz. Nr. 60 vom 27. März 1986), zuletzt geändert am 13. September 2007 (BAnz.
S. 8326), wie folgt zu ändern:
I.
Änderungen des Merkblatts nach der Zwischenüberschrift „Wa- rum wird mir ein Test auf Chlamydien angeboten?“
1. Der Satz „Der Test kann mithilfe einer Urinprobe durchgeführt werden, da sich die Erreger auch im Urin nachweisen lassen.“
wird ersetzt durch den Satz:
„Der Test kann mithilfe einer Urinprobe (nicht wie sonst Mittel- strahlurin, sondern die erste Urinportion beim Wasserlassen) durchgeführt werden, da sich die Erreger im Urin nachweisen lassen.“
2. Der Satz „Manchmal wird der Arzt bzw. die Ärztin Ihnen viel- leicht auch einen Abstrich vorschlagen, dafür ist eine gynäkolo- gische Untersuchung notwendig.“ wird gestrichen.
3. Im Satz „Beide Varianten sind sehr zuverlässig, und das Er- gebnis liegt meist in wenigen Tagen vor.“ werden die Wörter
„Beide Varianten sind“ durch die Wörter „Der Test ist“ ersetzt.
II.
Änderungen der Zwischenüberschrift „Was sollte ich vor einem Chlamydientest bedenken?“ und der nachfolgenden Angaben 1. In der Zwischenüberschrift „Was sollte ich vor einem Chlamy- dientest bedenken?“ werden die Wörter „vor einem“ durch die Wörter „bei einem positiven“ ersetzt.
2. Der Satz „Vermeiden Sie außerdem ungeschützten Sex (ohne Kondom), solange die Behandlung andauert.“ wird ersetzt durch den Satz:
„Schützen Sie sich beim Sex mit Kondom, solange die Behand- lung – auch Ihres Partners – andauert.“
III.
Die Änderung der Richtlinien tritt am Tag nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Die tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf der Homepage des Gemeinsamen Bundesausschusses unter www.
g-ba.de veröffentlicht.
Berlin, den 23. April 2009
Gemeinsamer Bundesausschuss gemäß § 91 SGB V Für den Vorsitzenden
Schmacke