A1354 Deutsches ÄrzteblattJg. 105Heft 2413. Juni 2008
B E K A N N T G A B E N D E R H E R A U S G E B E R
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) überprüft gemäß gesetzlichem Auftrag in § 135 Abs. 1 SGB V neue ärztliche Be- handlungsmethoden daraufhin, ob der therapeutische Nutzen, die medizinische Notwendigkeit und die Wirtschaftlichkeit nach gegenwärtigem Stand der wissenschaftlichen Erkennt- nisse als erfüllt angesehen werden können. Auf der Grundlage des Ergebnisses dieser Überprüfung entscheidet der G-BA dar- über, ob eine neue Methode ambulant zulasten der gesetz- lichen Krankenversicherung erbracht beziehungsweise ver- ordnet werden darf.
Der G-BA veröffentlicht die neuen Beratungsthemen, die aktu- ell zur Überprüfung anstehen. Entsprechend der Festsetzung des G-BA vom 1. Februar 2005 und vom 13. März 2008 wird das fol- gende Thema beraten:
„Screening auf zystische Fibrose (Mukoviszidose)“.
Mit dieser Veröffentlichung soll insbesondere Sachverständigen der medizinischen Wissenschaft und Praxis, Dachverbänden von Ärztegesellschaften, Spitzenverbänden der Selbsthilfegruppen und Patientenvertretungen sowie Spitzenorganisationen von Her- stellern von Medizinprodukten und -geräten Gelegenheit zur Stel- lungnahme gegeben werden.
Stellungnahmen zu o. g. Beratungsthema sind anhand eines Fragenkatalogs innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach die- ser Veröffentlichung möglichst in elektronischer Form an folgen- de E-Mail-Adresse zu senden:
mukoviszidose@g-ba.de
Den Fragenkatalog sowie weitere Erläuterungen erhalten Sie auf Anfrage an die vorgenannte E-Mail-Adresse oder per Post an die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Bundesausschusses:
Gemeinsamer Bundesausschuss Geschäftsführung
Auf dem Seidenberg 3 a 53721 Siegburg
Siegburg, den 13. März 2008
Gemeinsamer Bundesausschuss Der Vorsitzende
Hess
Bekanntmachung des
Gemeinsamen Bundesausschusses
gemäß § 91 Abs. 5 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) über weitere Beratungsthe-
men zur Überprüfung gemäß § 135 Abs. 1 SGB V:
Kapselendoskopie bei Erkrankungen des Dünndarms
Vom 24. April 2008
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) überprüft gemäß gesetzlichem Auftrag in § 135 Abs. 1 SGB V neue ärztliche Be- handlungsmethoden daraufhin, ob der therapeutische Nutzen, die medizinische Notwendigkeit und die Wirtschaftlichkeit nach gegenwärtigem Stand der wissenschaftlichen Erkennt- nisse als erfüllt angesehen werden können. Auf der Grundlage des Ergebnisses dieser Überprüfung entscheidet der G-BA dar- über, ob eine neue Methode ambulant zulasten der gesetz- lichen Krankenversicherung erbracht beziehungsweise ver- ordnet werden darf.
Der G-BA veröffentlicht die neuen Beratungsthemen, die ak- tuell zur Überprüfung anstehen. Entsprechend der Festsetzung des G-BA vom 17. Januar 2008 wird das folgende Thema be- raten:
„Kapselendoskopie bei Erkrankungen des Dünndarms“.
Mit dieser Veröffentlichung soll insbesondere Sachverständigen der medizinischen Wissenschaft und Praxis, Dachverbänden von Ärztegesellschaften, Spitzenverbänden der Selbsthilfegruppen und Patientenvertretungen, sowie Spitzenorganisationen von Herstellern von Medizinprodukten und -geräten Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden.
Die Stellungnahmen zu dem o. g. Beratungsthema sind anhand eines Fragenkatalogs innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach dieser Veröffentlichung möglichst in elektronischer Form an folgende E-Mail-Adresse zu senden:
kapselendoskopie@g-ba.de
Den Fragenkatalog sowie weitere Erläuterungen erhalten Sie auf Anfrage an die vorgenannte E-Mail-Adresse oder per Post an die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Bundesausschusses :
Gemeinsamer Bundesausschuss Geschäftsführung
Auf dem Seidenberg 3 a 53721 Siegburg
Siegburg, den 24. April 2008
Gemeinsamer Bundesausschuss Der Vorsitzende
Hess
Bekanntmachung des
Gemeinsamen Bundesausschusses
gemäß § 91 Abs. 5 des Fünften Buches Sozialgesetz- buch (SGB V) über Beratungsthemen zur Überprüfung
gemäß § 135 Abs. 1 in Verbindung mit § 26 SGB V:
Screening auf zystische Fibrose (Mukoviszidose)
Vom 13. März 2008