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Archiv "Krankenhäuser: Widersprüchlich" (28.04.1995)

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Krankenhäuser

Widersprüchlich

D

ie Krankenkassen haben den Krankenhaussektor als den „Ausreißer" und

„Kostentreiber Nr. 1" im Gesund- heitswesen längst ausgemacht — noch ehe die Sondierungsge- spräche zur weiteren Stufe zur Strukturreform begonnen hatten.

Wegen der erneut überdurch- schnittlichen Ausgabensteigerun- gen soll das Krankenhaus durch drakonische Maßnahmen an die Kandare genommen werden. Kei- nesfalls dürften dem kostenträch- tigsten Sektor erneut weitere Auf- gaben mit gesetzlichen Sanktionen zugeschanzt werden.

Die Krankenkassenverbände betreiben ein leicht zu durchschau- endes, widersprüchliches Spiel, wenn sie jetzt den Krankenhäu- sern vorhalten, sie scheuten sich vor einem (freiwilligen) Umstieg auf das neue Entgeltsystem nach der novellierten Bundespflege- satzverordnung '95. Tatsächlich haben lediglich 72 von 2 400 zuge- lassenen Krankenhäusern (rund 3 Prozent) den Sprung ins kalte

Wasser gewagt, Leistungen nach Fallpauschalen und Sonderentgel- ten abzurechnen. Daß viele Kran- kenhäuser erst ab Beginn des kommenden Jahres flächen- deckend und obligatorisch das Entgeltsystem anwenden, ist er- klärlich, dafür sprechen triftige Gründe: Einerseits sind modernes Klinikmanagement sowie detail- lierte Informationen über Kosten und Leistungsprozesse in vielen Krankenhäusern immer noch die Ausnahme. Andererseits lagen die Ausgangsofferten über die Höhe der Punktwerte seitens der Kran- kenkassen bei zum Teil weniger als 50 Pfennigen, wohingegen die Pflegesatzverordnung einen Ori- entierungswert von 1 DM vorgab.

Kein Wunder, daß auf Grund die- ser Kassenblockadepolitik der Weg zum Schiedsamt vorgezeich- net war. In allen Ländern, in denen die Schiedsstellen die Punktwerte festgelegt haben (und zwar meist über 1 DM), haben die Kranken- kassen bei den Verwaltungsgerich- ten Klage eingereicht. Sie wollen

aber nicht jedes Verfahren bis zur letzten Instanz durchfechten. Die Kassen beabsichtigen, in Hessen und in Thüringen Musterprozesse zu führen. Kommen dort die Ge- richte zur Entscheidung, daß das angewandte Verfahren zur Festset- zung der Punktwerte nicht zu bean- standen ist, wollen die Kassen ein- lenken und notgedrungen die Schiedssprüche akzeptieren. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft will auch in Baden-Württemberg einen Musterprozeß anstrengen, weil dort eine Schiedsstelle den Er- haltungsaufwand für pflegesatz- fähig erklärt hat. Dadurch soll ein rechtliches Vakuum beseitigt wer- den, das durch das Bundesverwal- tungsgerichtsurteil vom 21. Januar 1993 zum Nachteil der Kranken- hausträger entstanden ist. Wie auch immer das Hickhack enden wird, die Krankenkassen haben bereits angekündigt, daß sie das neue Pfle- gesatzrecht ohnedies nur als eine Zwischenstation zur Einführung ei- nes puristischen Einkaufmodells akzeptieren werden. HC

USA Schmerzensgeld begrenzt

ill

eder kennt die exorbitanten Schadenersatzsummen in den USA, wo die Haftpflicht- versicherungsprämie für den ein- zelnen Arzt bis zu 150 000 Dollar jährlich erreichen kann.

Die Eskalation veranlaßte die AMA (American Medical Asso- ciation) zu einer PR-Kampagne.

Den amerikanischen Ärzten blieb nichts anderes übrig, als ihren Frei- berufler-Kollegen mit der Fach- richtung Jura kräftig an den Kar- ren zu fahren. Mit „Erfolgshonora- ren" von einem Drittel bis zur Hälfte der Schadenersatzsumme sorgen sie nämlich in den USA mit dafür, daß von den Geldern, wel- che die Ärzte für die Erfüllung von Haftpflichtansprüchen der Patien- ten aufbringen müssen — direkt, oder über die Versicherungsprämi-

en —, gerade mal 43 Prozent die be- troffenen Patienten erreichen.Da- zu kommt manche Unsinnigkeit des föderativen Systems in den USA. Die AMA stellte in ihrer Kampagne beispielhaft eine Ärz- tin in Virginia heraus, deren Haft- pflichtversicherung 26 000 Dollar im Jahr kostet. Würde sie auf der anderen Seite des Potomac River Geburtshilfe leisten wollen, müßte sie 68 000 Dollar im Jahr zahlen.

Denn in Virginia sind „immateriel- le Schadenersatzansprüche" von Patienten begrenzt; in Washing- ton, DC, nicht.

An der Kampagne beteiligte sich übrigens die „AMA Allian- ce", eine Organisation von Arzt- Ehefrauen. So etwas blüht ja auch bei uns, wenn auch noch etwas im Verborgenen (siehe DÄ, Heft

47/1994). Die AMA hat neidlos zu- gestanden, daß der große Einsatz dieser Organisation jetzt mit zu ei- nem wichtigen Erfolg geführt hat.

Das Repräsentantenhaus hat näm- lich einer Gesetzesänderung zuge- stimmt, welche die von einem Ge- richt zugesprochenen Schmerzens- geldansprüche an einen Arzt im Haftpflichtprozeß auf 250 000 Dollar begrenzen würde. Nach- weisbare materielle Schäden durch einen Behandlungsfehler, etwa Be- handlungskosten oder künftige Einkommenseinbußen, sollen aber nach wie vor in voller Höhe einge- klagt werden können.

Die Novelle muß noch den amerikanischen Senat passieren.

Die AMA rechnet mit erhebli- chem Widerstand der Juristen- Lobby. Kein Wunder. gb Deutsches Ärzteblatt 92, Heft 17, 28. April 1995 (1) A-1199

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