Ein Hochdruckmittel soll das
Herz schützen.
DEUTSCHES ARZTEBLATT
BRIEFE AN DIE REDAKTION
ERGÄNZUNG
Zu dem Artikel „Zehn Jahre nach der Revolution der Nel- ken" in Heft 19/1984 sind so viele Zuschriften eingegan- gen, daß der Autor nicht auf al- le einzeln und persönlich ein- gehen kann. Zwei häufig ge- stellte Fragen beantwortet er hier zusammengefaßt.
Südländische Dimensionen
1. Praxisbewilligungen für ausländische Ärzte sind — auch für abgelegene länd- liche Bezirke — nicht zu er- warten. [Es bleibt abzuwar- ten, wie sich dies nach Ein- tritt Portugals in die EG än- dert — Die Red.]
2. Privatkliniken gibt es — außer in Lissabon — nur vereinzelt, doch unter por- tugiesischer Leitung. Das Investitionsrisiko abzu- schätzen, ist nicht einfach.
Die Banken zahlen zur Zeit 25 bis 35 Prozent Zins. Und der Fatalismus gegenüber Mißerfolgen hat südländi- sche Dimensionen.
F. B. da Mana Apartado 44 P-8100 Almansil
§ 218
Zu dem Leserbrief „Unkorrek- ter Begriff" von Yvonne Wink- ler und Erika Thiemann in Heft 27/1984, Seite 2066:
Mord
Die differenzierende Inter- pretation des § 218 gegen- über den §§ 211 und 212 StGB ist juristisch zweifel- los richtig. Es wurden aber ein höchstgerichtliches und ein sozialgerichtliches Urteil nicht berücksichtigt, die das Problem in einem anderen Licht erscheinen lassen:
drücklich festgestellt, daß auch das ungeborene We- sen Träger des Grundrech-
tes auf Leben und der Menschenwürde ist und Abtreibung durch Tötung dieses Grundrechtsträgers geschieht.
2. Laut Urteil des Sozial- gerichts Dortmund (S 8 Kr.
172/81) ist die „soziale In- dikation" als tatbestand- lich dem Mord gleichkom- mende Tötung wehrloser und unschuldiger Men- schen zu bewerten.
Die Definition des Mensch- werdens durch Beginn der Wehen ist biologisch gese- hen sowieso Unsinn. — Wann würden denn dann zum Beispiel die durch Kaiserschnitt vorzeitig zur Welt gebrachten mensch- lichen Wesen Menschen werden? Angesichts der beiden genannten Ge- richtsurteile handelt es sich demnach zumindest bei der sozialen Indikation um Mord! Wer ist eigent- lich berechtigt, ein Verbot der sozialen Indikation zu beantragen; und bei wel- chem Gericht?
Dr. Adam Kolb Sachsenweg 3 7910 Neu-Ulm
Widersprüchlich
Der Einwand, den beide Damen machen, ist juri- stisch wohl einwandfrei, wenn man das Mensch- werden mit den Geburts- wehen beginnen läßt. Dem Arzt ist eine solche Auffas- sung fremd. Sie wider- spricht jeglichem biologi- schen Verständnis, sie wi- derspricht auch dem Au- genschein beim Schwan- gerschaftsabbruch. Der Lokaltermin bestätigt die juristische Auffassung nicht.
1. Nach der bindenden Entscheidung des Bundes- verfassungsgerichts vom 25. Februar 1975 ist aus-
Prof. Dr. med. Peter Stoll Direktor der Frauenklinik Klinikum
der Stadt Mannheim 6800 Mannheim 1
2528 (8) Heft 36 vom 5. September 1984 81. Jahrgang Ausgabe A