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Archiv "Krankenhausplanbetten im Jahr 1984" (02.04.1986)

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Aus Bund und Ländern

Kassenarztzahlen Ende 1985:

Netto-Zuwachs abgeschwächt

KÖLN. Im Jahr 1985 nah- men 63 694 Kassenärzte an der kassenärztlichen Ver- sorgung teil. Das sind 2,3 Prozent mehr als 1984 (Ver- gleichszahl 1983 zu 1984:

3,4 Prozent).

Der vergleichsweise niedri- ge Netto-Zugang — mit 1430 Ärzten der niedrigste der letzten Jahre — resultiert zum einen aus einem merk- lich niedrigeren Brutto-Zu- gang (1985: 3720 Ärzte, 1984: 4020 Ärzte); dies hängt vermutlich im we- sentlichen mit der Verlän- gerung der Vorbereitungs- zeit auf die kassenärztliche Tätigkeit zusammen. Zum anderen aber sind 1985 insbesondere in der Alters- gruppe der 60- bis 65jähri- gen auch deutlich mehr Kassenärzte aus der kas- senärztlichen Versorgung ausgeschieden. Die Zahl der Abgänge lag bei 2230;

1984 waren es demgegen- über „nur" 1970 Ärzte.

Die Zahl der beteiligten Krankenhausärzte und der nur ermächtigten Ärzte hat um rund ein Prozent abge- nommen. Der Netto-Zu- gang innerhalb der Arzt- gruppen ist in der Rangfol- ge nahezu unverändert ge- blieben. Allerdings hat sich der Abstand zwischen den Raten verschoben (Nerven- ärzte einschließlich Psy- chotherapeuten plus 10,3 Prozent, Orthopäden plus 3,8 Prozent, Praktische Ärzte und Chirurgen plus 2,9 Prozent, Augenärzte und Urologen plus 2,7 Pro- zent). Die Allgemeinärzte weisen erstmals wieder ei- nen „Netto-Abgang" von 0,3 Prozent gleich 34 Ärzte auf.

Der Netto-Zugang bei den an der kassenärztlichen Versorgung teilnehmenden ausländischen Ärzten aus den Ländern der Europä- ischen Gemeinschaft lag wieder bei 20 Prozent, al- lerdings waren lediglich 383 Ärzte aus diesen Län- dern kassenärztlich tätig.

Der Zuwachs an Gemein- schaftspraxen betrug 9,2 Prozent. Es gab Ende 1985 insgesamt 4577 Gemein- schaftspraxen. MI

Gesetzesrahmen für die

Schiedsstellen

DÜSSELDORF. Wie in den übrigen Bundesländern hat jetzt auch Nordrhein- Westfalen eine „Verord- nung über die Schiedsstel- le nach § 18 a des Kranken- hausfinanzierungsgeset- zes" (Schiedsstellenver- ordnung) verabschiedet (am 6. Februar 1986 amt- lich bekanntgemacht) und rückwirkend zum 1. Januar 1986 in Kraft gesetzt. Die Schiedsstellen bestehen jeweils aus einem neutra- len Vorsitzenden, sieben Vertretern der Krankenhäu- ser, einem Vertreter des Landesausschusses des PKV-Verbandes und insge- samt sechs Vertretern der regional zuständigen Lan- desverbände der Orts-, Be- triebs-, Innungs-, Landwirt- schaftlichen Krankenkas- sen und Ersatzkassen so- wie der Bundesknapp- schaft.

Die Mitglieder der Schieds- stelle und ihre Stellvertre- ter werden für vier Jahre berufen. Sie erhalten eine Aufwandsentschädigung.

Krankenhausplanbetten im Jahr 1984

160

140

120

100

80

60

40

20

0

Die Verteilung der Bettenkapa- zitäten auf die einzelnen Bun- desländer ist

unterschiedlich.

Die geringste Bettendichte ha- ben die Länder

Schleswig-Hol- stein, Baden-

Württemberg und Niedersach- sen mit 80 bis 95 Betten auf 10 000 Einwoh- ner; die höchste Berlin mit 160 (1984) bezie- hungsweise 182 (1985) auf 10 000 Einwohner

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

NACHRICHTEN

938 (22) Heft 14 vom 2. April 1986 83. Jahrgang Ausgabe A

Die Verfahrensgebühr bei der Anrufung der Schieds- stelle beträgt zehn DM je Bett des betroffenen Kran- kenhauses, mindestens je- doch 2000 DM. Sie ist vom Krankenhausträger sowie den übrigen Vertragspar- teien je zur Hälfte zu zah- len. Die Verpflichtung, eine Gebühr zu entrichten, be- steht unabhängig davon, von welcher Partei der Pfle- gesatzvereinbarung die Schiedsstelle angerufen worden ist und welche Par- tei durch die Entscheidung der Schiedsstelle begün- stigt oder beschwert ist.HC

Zügiger Bettenabbau

BERLIN. Berlin beabsich- tigt, bis 1992 den bereits seit 1980 begonnenen Bet- tenabbau zügig voranzu- treiben und strukturelle Veränderungen vorzuneh- men. Bis 1992 sollen fast 2500 Akutbetten abgebaut werden. Heute gibt es im Vergleich zu 1980 in Berlin fast 3000 Planbetten weni- ger; allerdings ging dies nicht zu Lasten des Perso- nals. Vielmehr sind heute an den Berliner Kranken- häusern 331 Klinikärzte und 350 Krankenpflege- kräfte mehr beschäftigt als 1980. Hinzu kommt, daß sich die Qualifikation der Krankenpflegekräfte ver- bessert hat. Der Anteil der dreijährig ausgebildeten Krankenpflegekräfte hat sich von 62,8 auf 68,8 Pro- zent erhöht.

Aus dem Berliner Landes- haushalt wurden im ver- gangenen Jahr 365 Millio- nen DM für Krankenhausin- vestitionen als öffentliche Fördermittel bereitgestellt, und in diesem Jahr ist der gleiche Betrag vorgesehen.

1981 lag der Betrag noch bei 292 Millionen DM. Ins- gesamt sind in den vergan- genen vier Jahren in die Er- neuerung und Modernisie- rung Berliner Krankenhäu- ser 1,2 Milliarden DM inve-

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WELTAPOTHEKE BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND

1985

10,2

MRD UM

PHARMA AUSFUHR i

: •

0

2,3 mn am

2,8 MR0 DM

/ 3,0 MR0 DM

*

ZUWACHSRATEN PHARMA.AUSFUHR BEZOGEN AUFS VORJAHR

Den ersten Platz unter den Arzneimittel-Exportländern nimmt die Bundesrepublik Deutschland vor den Vereinigten Staaten von Amerika und der Schweiz ein. Die deutsche pharmazeuti- sche Industrie, die rund ein Fünftel des Welthandels mit Arzneien bestreitet, hat 1985 Medikamente im Wert von 10,2 Milliarden DM exportiert. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes bedeutet das gegenüber 1984 einen Zuwachs von 7 Prozent

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

NACHRICHTEN

stiert worden, ein Betrag, der über den Vergleichs- beiträgen anderer Bundes- länder liegt.

Wie der Berliner Senator für Gesundheit und Sozia- les, Ulf Fink (CDU), vor dem 12. Internationalen Kran- kenhaussymposium (IKS) in Berlin betonte, konzen- triert sich die Kranken- hauspolitik auf die „Entzer- rung" der Bettenkonzen- tration und ein gut aufein- ander abgestuftes stationä- res Versorgungssystem.

Dabei soll der Anteil von Krankenhausbetten der Zentralversorgung, der in Berlin mit 31 Prozent eine

überdurchschnittliche Quote erreicht, abgebaut werden. Gleichzeitig soll die Basisversorgung durch Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung (der- zeitiger Bettenanteil: 22 Prozent) verbreitert wer- den. Auch durch den Aus- bau von Sozialstationen, Pflegeheimen und ambu- lanten Versorgungseinrich- tungen (Sozialdienste, Be- ratungsstellen, Selbsthil- fegruppen) soll der statio- näre Sektor weiter entlastet werden. HC

Abtreibung:

Meldepflicht sollte verbessert werden

MÜNCHEN. Der Bundestag sollte sich nach dem Schei- tern des rheinland-pfälzi- schen Vorstoßes in Sachen Abtreibung auf Kranken- schein nunmehr „wenig- stens eine Entschließung des Bundesrates zu eigen machen", die darauf ab- zielt, die Meldepflicht der Ärzte beim Abbruch von Schwangerschaften zu ver- bessern, regte der bayeri- sche Justiz-Staatssekretär Wilhelm Vorndran an. Er bezeichnete es als einen Skandal, wenn im Jahr 1984 lediglich 86 298 von rund 200 000 abgerechne- ten Schwangerschaftsab- brüchen offiziell gemeldet worden seien. KG

EG-Normen

MÜNCHEN. Zu den Berei- chen, in denen bei der ge- planten Änderung der EWG-Verträge ein „Herab- drücken der geltenden ho- hen deutschen Qualitäts- standards auf ein insge- samt niedrigeres europä- isches Niveau" zu befürch- ten ist, zählt die bayerische Regierung auch die Ge- sundheit, den Umwelt- und den Verbraucherschutz.

Der Leiter der Münchner Staatskanzlei, Staatssekre- tär Dr. Edmund Stoiber, verwies auf die fundamen- talen Änderungen, denen die Zuständigkeiten der Länder bei einer Neufas- sung der Verträge ausge- setzt werden könnten. EG

Berufsbild für Rettungssanitäter

BONN. Noch im Laufe des Frühjahrs 1986 will das Bundesministerium für Ju- gend, Familie und Gesund- heit einen Referentenent- wurf für ein neues „Gesetz über den Beruf des Ret- tungssanitäters" fertigstel- len und den beteiligten Bundesressorts, den Län- dern, den Fachkreisen so- wie den Berufsverbänden und Hilfsorganisationen zur gutachtlichen Stellung- nahme übermitteln. Basis des Gesetzentwurfs ist der Bericht einer Arbeitsgrup- pe „Rettungssanitäter" des Bund-/Länderausschusses

„Rettungswesen".

Das federführende M iniste- rium rechnet allerdings we- gen der vielfältig aufgewor- fenen Fragen (dazu gehö- ren unter anderem: Einbe- ziehung der ehrenamtlich im Rettungswesen Tätigen und der Berufsfeuerweh- ren; Kostenfragen) nicht damit, daß der Gesetzent- wurf noch in der gegenwär- tigen Legislaturperiode im

Bundestag eingebracht werden kann. Vielmehr soll dies im Laufe des Jahres 1987 geschehen. EB

Künftig keine Privatstationen?

KÖLN/DÜSSELDORF. Ge- gen die in den Gesetzent- würfen der Länder Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz vorgese- hene Auflösung bzw. das Verbot von Privatstationen an Krankenhäusern haben sowohl der Verband der privaten Krankenversiche- rung (PKV) als auch die Deutsche Krankenhausge- sellschaft (DKG) prote- stiert. DKG-Hauptge- schäftsführer Dr. Klaus Prößdorf wandte ein, in den meisten Fällen sei es dem Krankenhaus auch aus wirtschaftlichen und organisatorischen Grün- den nicht zuzumuten, be- stehende Privatstationen aufzulösen

Der PKV-Verband wendet sich insbesondere gegen die von Nordrhein-Westfa- len beabsichtigte Abschaf- fung separater Privatstatio- nen. Allenfalls könnte die Landesregierung erwägen, bei Nichtauflösung von Pri-

vatstationen fällige Förder- mittel zu sperren. Dem steht allerdings die Vor- schrift entgegen, wonach die Gewährung von Förder- mitteln nicht mit zusätz- lichen Auflagen verbunden werden dürfe, durch die die Selbständigkeit und Unab- hängigkeit von Kranken- häusern beeinträchtigt werde. Die PKV meint: Der einzige Effekt, den die Län- der durch das rigorose Ver- bot von Privatstationen er- zielen könnten, wäre ein Rückgang der Einnahmen, die die Kliniken aus dem Angebot von Wahlleistun- gen erzielen.

Derzeit werden bundes- durchschnittlich bei der In- anspruchnahme von Ein- bettzimmern 56,4 Prozent und 37 Prozent bei Inan- spruchnahme von Zwei- bettzimmern auf die allge- meinen Pflegesätze aufge- schlagen. Daraus können die Allgemeinstationen re- finanziert und somit die Pflege sozialversicherter Patienten subventioniert werden, kommentiert der PKV-Verband. HC Ausgabe A 83. Jahrgang Heft 14 vom 2. April 1986 (23) 939

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