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Archiv "Vor der Konzertierten Aktion: Grundlohnsumme plus 3,3 Prozent" (26.02.1987)

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GKV: Versicherungsfremde Ausgaben

Die gesetzliche Krankenversicherung muß Staatsaufgaben finanzieren Angaben in X vom Einkommen

häusl. Krankheitspf lege/Kind

0,0I Haushaltshilfe in Pflegefällen 1

0,03 Schwangerschaftsabbrüche !- sonstige Hilfen Mutterschaftshilfe

Sterbegeld Mehrwertsteuer auf Arzneimittel

und Laborleistungen

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>cc Für Aufgaben, die nicht der Krankheitsbehandlung ihrer Mitglie- der zugute kommen, muß die gesetzliche Krankenversicherung mehr als ein Drittel des Beitragsaufkommens abzweigen. Nach Berechnungen der bayerischen Ortskrankenkassen waren das 1985 beispielsweise in Bayern (in anderen Bundesländern wird es ähnlich sein) 36 Prozent des Beitragsaufkommens, die für „versi- cherungsfremde Leistungen" gebraucht wurden

Anhaltszahlen vor Schiedsstellen?

BONN. Die Fachabtei- lung „Gesundheit, Kranken- versicherung" des Bundesar- beitsministeriums und das Krankenhausreferat des Mi- nisteriums (Leiter: Ministe- rialrat Dr. jur. Rudolf J.

Vollmer) sehen offenbar kei- ne akute und zwingend not- wendige Veranlassung, die Rechtsfolgen des § 19, Ab- satz 2 des Krankenhausfinan- zierungsgesetzes (KHG) zu vollziehen.

Danach soll die Bundesre- gierung zusammen und nach Zustimmung der Länder

„Empfehlungen über Maß- stäbe und Grundsätze für die Wirtschaftlichkeit und Lei- stungsfähigkeit der Kranken- häuser, insbesondere für den Personalbedarf und die Sach- kosten" per Rechtsver- ordnung erlassen, nachdem die Deutsche Krankenhaus- gesellschaft und die Spitzen- verbände der Krankenkassen Anfang November 1986 ge- genüber dem Arbeitsministe- rium und der Konzertierten Aktion die gemeinsamen Verhandlungen (sie zogen sich bereits mehr als drei Jah-

re hin) über Anhaltszahlen- empfehlungen als gescheitert bezeichnet hatten.

Dem Vernehmen nach ist die Fachabteilung des Bun- desarbeitsministeriums von der ursprünglichen Absicht abgerückt, in einer Arbeits- gruppe der Beteiligten einen entsprechenden Verfahrens- vorschlag zur Umsetzung des

§ 19 KHG zu entwickeln und/oder von Amts wegen den Entwurf einer Rechtsver- ordnung zu erarbeiten. Nun ist offenbar beabsichtigt, das Krankenhausfinanzierungs- gesetz erneut punktuell zu ändern, um eine Rechtsver- ordnung zu vermeiden. Statt dessen könnten nach Mei- nung der Referenten die Anhaltszahlenempfehlungen schiedsstellenfähig gemacht werden, wie es bereits im Re- gierungsentwurf vom August 1984 für ein neues Kranken- hausfinanzierungsgesetz vor- gesehen war. Danach wäre die konfliktgeladene Materie zur Entwicklung von An- haltszahlen und von Wirt- schaftlichkeitsmaßstäben ei- ner Bundesschiedsstelle über- tragen, in der wiederum die Direkt-Kontrahenten und die Selbstverwaltungen mit- wirken müßten. EB

Der Text der RVO wird aktualisiert

BONN. Das Bundesju- stizministerium aktualisiert gegenwärtig den Text der Reichsversicherungsordnung (RVO). Die letzte Fassung wurde im Bundesgesetzblatt Teil III, Folge 105, Stand 31.

Dezember 1963, veröffent- licht. Der Text mit den zahl- reichen seit dem Jahre 1964 vorgenommenen Änderun- gen wird voraussichtlich im Laufe dieses Jahres beim Da- tensystem JURIS abgerufen werden können. Die Publika- tion in einem neu herauszu- gebenden Bundesgesetzblatt Teil III ist vorgesehen. Ein genauer Termin dafür stehe jedoch noch nicht fest, er- klärte Staatssekretär Dr.

Klaus Kinkel vom Bundesju- stizministerium. EB

Noch kein Babyboom

WIESBADEN. In der Bundesrepublik wurden 1986 nach vorläufigen Ergebnissen 624 000 Kinder lebend gebo- ren. Das sind nach Angaben des Statistischen Bundesam- tes zwar 40 000 (6,8 Prozent) mehr als 1985. Die günstige Entwicklung bedeute jedoch noch keinen „Geburten- boom".

Wenn die Geburtenhäu- figkeit des vergangenen Jah- res in Zukunft unverändert bliebe, so würde, langfristig gesehen, eine Generation nur zu 64 Prozent durch die nach- folgende ersetzt. Denn die Zahl der Sterbefälle liegt mit 700 000 (3000 weniger als 1985) immer noch über der Geburtenziffer. WZ

Neue Verfahren zur Nierenlithotripsie vor der Serienreife

ESSEN. Neue Verfahren zur schmerzfreien Zerkleine- rung von Nieren- und Harn- leitersteinen stehen nach An- gaben des Bundesverbandes der Betriebskrankenkassen bereits vor der Serienreife.

Der Verband begrüßte es, daß die bundesweite Anwendung des Nierenlithotripters wei- terhin allen Patienten der ge- setzlichen Krankenversiche- rung zugute kommt. Der Ein- satz dieser Geräte wird vom Kuratorium für Heimdialyse e. V., Neu-Isenburg, flächen- deckend koordiniert. WZ

Vor der Konzertierten Aktion: Grundlohn- summe plus 3,3 Prozent

BONN. Empfehlungen für die Ausgabenentwicklung in der gesetzlichen Krankenver- sicherung und damit auch Empfehlungen für die Hono- rarentwicklung bei den Kas- senärzten stehen wieder bei der Frühjahrssitzung der Kon- zertierten Aktion im Gesund- heitswesen an, die am 26.

März in Bonn zusammentre- ten wird. Die bisherigen Emp- fehlungen orientieren sich fast gänzlich an der finanziellen Entwicklung, während medi- zinische Orientierungsdaten zu kurz kamen Für die finan- zielle Entwicklung gilt als grundlegender Maßstab die Grundlohnsumme In der er- sten Sitzung des vorbereiten- den Ausschusses für die Früh- jahrssitzung schätzte das Bun- deswirtschaftsministerium die Erhöhung der Grundlohn- summe in 1987 auf 3,3 Pro- zent. Neben den Ausgaben- empfehlungen zu den Berei- chen Ärzte, Zahnärzte, Heil- und Hilfsmittel, Arzneimittel und Krankenhäuser stehen folgende Tagesordnungs- punkte an:

Erläuterungen der wirt- schaftlichen Daten und der fi- nanziellen Entwicklung der gesetzlichen Krankenversi- cherung;

Erörterung des Jahresgut- achtens des Sachverständi- genrates (dazu in diesem Heft Aktuelle Politik: „Kon- ventionelle und unkonventio- nelle Denkanstöße");

Bericht über Entwicklun- gen im Krankenhausbereich (Bettenabbau, Fallzahlenent- wicklungen sowie Fehlbele- gungen). EB A-476 (24) Dt. Ärztebl. 84, Heft 9, 26. Februar 1987

Referenzen

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