Die Information:
Bericht und Meinung
1. Gesamtvergütung für Kassenärzte
a) Als Veränderung der kassen- ärztlichen Gesamtvergütungen wird eine Erhöhung um 5,5 Pro- zent je Versicherten vom 1. Juli
1978 an für ein Jahr empfohlen.
Dabei gehen die Vertreter der Träger der gesetzlichen Kran- kenversicherung und der Kas- senärzte davon aus, daß hiervon rund 2,5 Prozent auf die Erhö- hung der Vergütungssätze und rund 3 Prozent auf eine Mengen- ausweitung entfallen.
b) Soweit Vergütungsregelun- gen noch über den 1. Juli 1978 hinaus weitergelten, bleiben sie bis zu ihrer Beendigung von die- ser Empfehlung unberührt.
c) Dieser Empfehlung haben die Vertreter der Träger der gesetzli- chen Krankenversicherung und der Kassenärzte zugestimmt.
2. Höchstbeträge für Arzneimittel
a) Für die vom 1. Juli 1978 an erstmalig zu vereinbarenden Arz- neimittelhöchstbeträge wird empfohlen, diese so festzuset- zen, daß sich die Aufwendungen der Träger der Krankenversiche- rung für Arzneimittel im 2. Halb- jahr 1978 um nicht mehr als 3,5 Prozent je Versicherten gegen- über der Hälfte der Gesamtaus- gaben für verordnete Arzneimit- tel im Jahre 1977 erhöhen.
b) Dieser Empfehlung haben die Vertreter der Träger der gesetzli-
chen Krankenversicherung und der Kassenärzte zugestimmt.
3. Gesamtvergütung für Kassenzahnärzte
a) Als Veränderung der kassen- zahnärztlichen Gesamtvergütun- gen — ohne Material- und Labor- kosten — wird eine Erhöhung um 2,5 Prozent vom 1. Juli 1978 an für ein Jahr empfohlen. Dabei wird davon ausgegangen, daß keine wesentlichen Veränderun- gen der Leistungsmenge eintre- ten.
b) Dieser Empfehlung haben die Vertreter der Träger der gesetzli- chen Krankenversicherung zuge- stimmt. Die Vertreter der Kassen- zahnärzte können wegen beson- derer Umstände dem Bundesmi- nister für Arbeit und Sozialord- nung eine Erklärung über ihre Zustimmung erst bis zum 31.
März 1978 zuleiten.
4. Ausgaben
für stationäre Behandlung a) Eine dauerhafte Stabilisie- rung der Beitragssatzentwick- lung in der gesetzlichen Kran- kenversicherung ist nur zu errei- chen, wenn auch der Kranken- haussektor in die Maßnahmen zur Kostendämpfung einbezogen wird.
Die Konzertierte Aktion geht von der Erwartung aus, daß die für 1978 erwartete Einnahmenent-
wicklung der gesetzlichen Kran- kenversicherung auch bei Auf- rechterhaltung der Beitragssta- bilität ausreicht, um die Kranken- häuser in die Lage zu versetzen, ihre Aufgaben voll zu erfüllen und ihre Leistungsfähigkeit unter Beachtung des medizinischen Fortschritts weiter auszubauen.
Die Festsetzung der Pflegesätze der einzelnen Krankenhäuser auf der Grundlage der Selbstkosten eines sparsam wirtschaftenden, leistungsfähigen Krankenhauses bleibt davon unberührt.
Die Konzertierte Aktion erwartet, daß die Länder und Kranken- hausträger die bereits eingeleite- ten Maßnahmen zur strukturellen Weiterentwicklung der Kranken- hausversorgung auch im Jahre 1978 mit einem kostendämpfen- den Effekt fortführen werden.
Diese Anstrengungen zur Ver- besserung der Wirtschaftlichkeit im Krankenhaus und zur Anpas- sung des Angebots von Kranken- hausleistungen an den tatsächli- chen Bedarf sollten durch eine alsbaldige Novellierung des Krankenhausfinanzierungsge- setzes unterstützt werden.
5. Zur Ausgabenentwicklung im übrigen
a) Die Ausgaben für sonstige Bereiche der gesundheitlichen Versorgung, insbesondere für Heil- und Hilfsmittel sowie für die Herstellung von Zahnersatz und Zahnkronen, sollen ebenfalls in den Rahmen der Ausgabenzu- wächse der anderen Bereiche eingefügt werden. Dabei ist ins- besondere darauf zu achten, daß die Preisentwicklung in diesem Bereich sich in einem angemes- senen Rahmen hält.
b) Die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen appelliert an alle Beteiligten, auch die in der gesetzlichen Krankenversiche- rung Versicherten, zu weiterem kosten- und gesundheitsbewuß- ten Verhalten beizutragen und damit Beitragssatzstabilität für 1978 zu sichern. Auch Bund, Länder und Gemeinden müssen hierzu beitragen.
Die Empfehlungen
der Konzertierten Aktion
Die Konzertierte Aktion hat am 17. März Empfehlungen zur Gesamt- vergütung für Kassenärzte, zu den Höchstbeträgen für Arzneimittel, Gesamtvergütungen für Kassenzahnärzte, Ausgaben für stationäre Behandlung und zur Ausgabenentwicklung im übrigen abgegeben.
Zur Veränderung der kassenärztlichen Gesamtvergütungen ist sie einem Vorschlag gefolgt, den die Vertreter der Träger der gesetzli- chen Krankenversicherung und der Kassenärzte gemeinsam einge- bracht haben und auf den sie sich vor der Sitzung der Konzertierten Aktion geeinigt hatten (siehe dazu auch die Ausführungen Dr. Mu- schalliks in Heft 11 vom 13. März 1978, Seite 607 ff und von Dr. Fiedler im vorliegenden Heft 13, Seite 741 ff). Nachfolgend die Empfehlungen der Konzertierten Aktion im Wortlaut:
DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 13 vom 30. März 1978 743