Die Information:
Bericht und Meinung NACHRICHTEN
Skandinavien:
Zivilschutz beispielhaft
Die Vorkehrungen für die medizi- nische Versorgung der Bevölke- rung im Katastrophen- und Vertei- digungsfall sind in Skandinavien beispielhaft. Diesen Eindruck ver- mittelte eine Studienreise nach Schweden und Norwegen, die die Hans-Neuffer-Stiftung der Bun- desärztekammer kürzlich durch- führte. Die Teilnehmer — von den Landesärztekammern benannte Mitglieder des Bundesärztekam- mer-Gremiums „Sanitätswesen in der Bundeswehr und Zivilschutz"
sowie als Gäste Vertreter des Ver- teidigungs- und Gesundheitsmini- steriums und des Senats von Ber- lin — überzeugten sich von den vielfältigen, in der Bundesrepublik Deutschland bisher kaum vorstell- baren Zivilschutzaktivitäten der beiden Staaten. Die praxisnahen Ergebnisse dieser Studienreise werden von der Bundesärztekam- mer zusammengefaßt und der Bundesregierung als Material für das anstehende „Gesundheitssi- cherstellungs-Gesetz" zugeleitet.
(S. auch den Kommentar zum „Sa- nitätsmodell", Seite 1585.) schi-br
lnnungskrankenkassen wünschen
mehr Organspenden
Mit einem Appell an die Bevölke- rung und an den Gesetzgeber will der Bundesverband der Innungs- krankenkassen, Köln, erreichen, daß mehr Organe gespendet und ein bundeseinheitliches Trans- plantationsgesetz umgehend ver- abschiedet wird. Der Krankenkas- senverband bezeichnet eine ein- deutige gesetzliche Regelung um so dringlicher, als beispielswei- se die Nierentransplantationsfre- quenz in der Bundesrepublik Deutschland im internationalen Vergleich gering sei, andererseits aus humanitären und finanziellen Gründen in bestimmten Fällen die Transplantation einer Dauerdialy- se vorzuziehen sei. Um mehr Or-
ganspender zu gewinnen, starte- ten die Innungskrankenkassen jetzt eine bundesweite Aufklä- rungsaktion. Dabei arbeitet der Verband eng mit dem Kuratorium für Heimdialyse e. V. und der „Or- ganisationszentrale Transplanta- tion" in Neu-Isenburg zusammen.
Der Innungskrankenkassenver- band empfiehlt, bei einer gesetzli- chen Regelung die sogenannte
„Zustimmungslösung" zu veran- kern. Danach können einem Ver- storbenen nur dann Transplantate entnommen werden, wenn er zu Lebzeiten seine Zustimmung dazu gegeben hat. Die sogenann- te „Widerspruchslösung" (wofür sich insbesondere das Bundesju- stizministerium engagiert) sei zwar verwaltungstechnisch einfa- cher, berücksichtige aber nicht die individuelle Entscheidungsfreiheit des einzelnen Bürgers. EB
Herbstsitzung
der Konzertierten Aktion
Die Herbstsitzung der „Konzertier- ten Aktion im Gesundheitswesen"
ist von Bundesarbeitsminister Dr.
Herbert Ehrenberg für den 10. Ok- tober 1978 einberufen worden. In Bonn-Tannenbusch wird sie sich mit drei Schwerpunktthemen be- fassen: Entwicklung der Zahl der niedergelassenen Ärzte und Zahn- ärzte sowie der Apotheker; Betten- überhang im Krankenhausbereich sowie Arzneimittelforschung. Der vorbereitende Ausschuß trat am 3.
Juli zusammen. DÄ
Berichtigung
In der Nachricht „Gehaltstarifver- trag für Arzthelferinnen: Ange- messene Erhöhung" (DÄ, Heft 24/
1978, Seite 1408) ist die Entgelt- grenze für die ausschließliche So- zialleistungspflicht durch den Ar- beitgeber für das Jahr 1978 mit 360 DM monatlich angegeben worden. Richtig muß die Zahl lau- ten: 370 DM. DÄ
DIE GLOSSE
Diät
„Der Arzt ist eine andere Per- son als ein Angestellter oder
Beamter und auch mit anderen Maßstäben zu messen. Die fi- nanzielle Sicherstellung, die durch die Honorierung einiger- maßen gegeben sein sollte, ver- folgt ja den Zweck, den Arzt entsprechend unabhängig zu machen in seiner ärztlichen Handlung ... Aber auch ein ganz bestimmtes Prestige des Arztes für seine Rolle in der Ge- sellschaft ist nicht ohne Bedeu- tung. Leider erleben wir, daß ein ganz falsches Bild in der Öffentlichkeit herumgeistert:
daß die ärztliche Honorierung wie ein Selbstbedienungsladen funktioniere. Ich empfinde das ... als fast böswillige Her- absetzung ... Bei der öffentli- chen Diskussion wird ja immer vergessen, daß . . . diese hohen Honorare versteuert werden müssen ... Ich glaube, es gibt keinen Arzt, der unter 80 Stun- den (Arbeitszeit) auskommt. Ich selbst schlafe fünf, sechs Stun- den allerhöchstens . "
Ein schönes Plädoyer, nicht wahr?
Allerdings muß zugegeben wer- den, daß es so, wie es hier — zum Zwecke der Glossierung — steht, „verfälscht" ist. Das Ori- ginal erschien am Sommeran- fang im sozialdemokratischen Pressedienst in Form eines In- terviews, in dem Bundestags- Vizepräsidentin Annemarie Renger (SPD) die Höhe der Diä- ten der Abgeordneten vertei- digte — völlig zu Recht und un- angreifbar. Aber warum soll man — da die Ärzte genau so unter Beschuß waren wie die Abgeordneten — nicht einmal das Wort „Abgeordneter' durch „Arzt" und „Diäten"
durch „Honorar" ersetzen?
Quod licet Jovi, et licet medico.
bt
1592 Heft 27 vom 6. Juli 1978 DEUTSCHES ARZTEBLATT