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Archiv "Krankenkassen zahlen nicht immer für Rettungsflüge" (15.11.1979)

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Vorsorgeprogramm für MuHer und Kind wird erweitert

Der Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen, ein paritä- tisch besetztes Gremium der Kas- senärzte und der Spitzenverbände der Krankenkassen, hat am 31. Ok- tober für den Gesundheitsschutz der Neugeborenen wesentliche Erweiterungen der Mutterschafts- richtlinien und der Kinderrichtli- nien beschlossen. Danach wird das Mutterschaftsvorsorgepro- gramm um zwei Ultraschallunter- suchungen in der 16. bis 20. bezie- hungsweise 32. bis 36. Schwan- gerschaftswoche erweitert. Diese Ultraschalluntersuchungen die- nen der genauen Überwachung der Schwangerschaft und der frühzeitigen Erkennung von Risi-

ken. Ein den Richtlinien beigefüg-

ter Indikationskatalog ermöglicht die Durchführung weiterer Ultra- schalluntersuchungen über diese beiden Routineuntersuchungen hinaus bei Auftreten bestimmter Symptome oder Krankheitsbilder.

Weiter wird das Untersuchungs- programm der Kinderrichtlinien um einen Test zur Früherkennung angeborener Schilddrüsenfunk- tionsstörungen (TSH-Screening auf angeborene Hypothyreose) er- weitert. Dieser Test macht die rechtzeitige Erkennung und Be- handlung einer Hypothyreose möglich und kann die schwerwie- genden Folgen dieser Erkrankung verhindern.

Zur Durchführung des TSH- Screenings ist eine Blutentnahme erforderlich. Diese soll nach den Richtlinien am 5. Lebenstag, mög- lichst im Zusammenhang mit der Neugeborenen-Basisuntersu- chung, der sogenannten U 2, erfol- gen. Die als Anlage zu den Richtli- nien beschlossenen Durchfüh- rungsbestimmungen gewährlei- sten, daß

~ die Untersuchung in dafür ge- eigneten Einrichtungen durch qualifizierte Ärzte durchgeführt wird,

NACHRICHTEN

~ zum Zwecke der rechtzeitigen Einleitung therapeutischer Maß- nahmen sowohl der einweisende Arzt als auch die Eitern des Kindes innerhalb von 72 Stunden nach der Blutentnahme über einen po- sitiven, d. h. verdächtigen Befund informiert werden,

~ durch Maßnahmen der Quali- tätssicherung die Richtigkeit der erhobenen Befunde gesichert ist.

Die beschlossenen Neuregelun- gen werden dem Bundesarbeits- minister zugeleitet und nach des- sen Zustimmung voraussichtlich am 1. Januar 1980 in Kraft treten. (Das DEUTSCHE ÄRZTEBLATT wird nach Veröffentlichung im Bundes-Anzeiger eine fachliche Darstellung publizieren.) PdÄ

Krankenkassen zahlen nicht immer für Rettungsflüge

Die gesetzlichen Krankenkassen sind nicht verpflichtet, Repatriie- rungsflüge ihrer im Ausland er- krankten Versicherten zu über- nehmen. Dies teilte die beamtete Staatssekretärin des Bundesmini- steriums für Arbeit und Sozialord-

nung, Frau Anke Fuchs, in der Fra-

gestunde des Deutschen Bundes- tages mit. Diese Rücktransportko- sten insbesondere im Urlaub Er- krankter fallen nach Meinung der Staatssekretärin selbst bei drin- gender medizinischer Notwendig- keit in den Verantwortungsbereich des Erkrankten. Die Meinung des Bundesarbeitsministeriums deckt sich mit einem rechtskräftigen Ur- teil des Bundessozialgerichts Kas- sel vom 10. Oktober 1978.

Ausdrücklich weist die Staatsse- kretärin des Arbeitsministeriums darauf hin, daß zahlreiche private Kran kenve rsi cheru ngsu nterneh- men und auch Automobilclubs speziell für kurzfristige Auslands- reisen kombinierte Versicherun- gen anböten, um im Erkrankungs- fall auch die Rückholkosten zu

decken. HC

Die Information:

Bericht und Meinung DIE GLOSSE

Solidarisch?

Die in Stuttgart beheimatete Deut- sche Rettungsflugwacht hat mehr oder weniger deutlich angekün- digt, sie werde in Zukunft die Flug- kosten für die Rückführung von erkrankten oder verunglückten Ur- laubern aus dem Ausland nicht mehr übernehmen können. ln der Vergangenheit habe sie das in großem Umfang auch bei Nicht- mitgliedern getan, denen diese Kosten sozial nicht zurnutbar wa- ren und wenn kein Kostenträger gefunden wurde. (Es ist wohl kein Geheimnis, daß manche Kranken- kassen in erfreulich unbürokrati- scher Weise halfen, und zwar aus sehr wohl begründbaren Kosten- erwägungen heraus. Nur kam das nicht an die große Glocke - aus ebenso guten Gründen). Man wer- de in Zukunft die Flugkosten si- cherlich nur noch Förderer-Mit- gliedern erlassen können. Allen anderen Auslandsreisenden wird dringend geraten, sich Versiche- rungen oder Schutzbriefe zu be- schaffen.

Die Begründung: Die Krankenkas- sen beruf~n sich jetzt bei Ableh- nung der Kostenübernahme auf ein entsprechendes Urteil des Bundessozialgerichts vom 10. Ok- tober 1978, nach dem der Solidar- gemeinschaft die Flugkosten (in diesem speziellen Fall für eine Ur- lauberin auf Ibiza) nicht zuzumu- ten seien.

So weit, so verständlich. Bedauer- lich sind allerdings einige Argu- mente in der Urteilsschelte der Rettungsflugwacht wohlge- merkt: Hier steht nicht das Urteil zur Debatte und auch nicht die Tatsache, daß es gescholten wird. Aber wie es gescholten wird, das zeugt leider nicht gerade von tie- fem Verständnis für das Solida- ritätsprinzip der deutschen sozia- len Krankenversicherung.

Der deutsche Auslandsurlauber, heißt es, zahle auch im Urlaubs- monat seinen Versicherungsbei- trag. Schwerstverletzt im Ausland

DEUTSCHES ARZTEBLATT

Heft 46 vom 15. November 1979 3017

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Die Information:

Bericht und Meinung

erwarte er nun — das müsse eine Selbstverständlichkeit sein —, ein- mal auf das von ihm mitfinanzierte beachtliche Niveau der deutschen Krankenversorgung zurückgreifen zu können. Und da hätten die Bundessozialrichter einen Riegel vorgeschoben. Haben sie etwa die Solidargemeinschaft gefragt?

fragt die Rettungsflugwacht. Und:

Wie soll der Urlauber denn sonst in den Genuß der von ihm selbstbe- zahlten Medizin kommen?

Das ist wirklich neu. Denn seit wann wird die Solidargemein- schaft gefragt, welche Leistungen die Krankenkasse zu bezahlen hat? Soll man die Millionen deut- scher Krankenversicherter, die sich eine Auslandsreise gar nicht leisten können, wirklich einmal fragen, was sie von dem „An- spruch" der besser verdienenden Ferntouristen halten?

Und dann wird gar auf die Tränen- drüsen gedrückt. Denn: „Im Aus- land", heißt es weiter, sei oft ein Transport ins Krankenhaus gar nicht möglich, oft gebe es weder Transportmittel noch Ärzte noch Rettungssanitäter noch Betreu- ungspersonal. „Von den für Euro- päer unzumutbaren sozialen, hy- gienischen und klimatischen Ver- hältnissen in solchen Häusern"

wolle man gar nicht erst sprechen.

So manchem deutschen Arbeiter- zwei oder drei Kinder (das gibt's noch!), die Frau würde gern hinzu- verdienen, wenn es mehr Halb- tagsjobs gäbe, und sogar den AOK-Beitrag merkt er ganz schön —, dem werden sie ordent- lich leid tun, die armen Wohl- standsurlauber in der Türkei, in Marokko oder auf Ibiza, die ge- zwungen sind, sich in derartig

„unzumutbare soziale, hygieni- sche und klimatische Verhältnis- se" zu begeben, und welche die böse Krankenkasse nun so be- droht, daß im Ernstfall nicht mal die popeligen paar Tausender da sind für einen anständigen Spe- zialjet!

Und das soll eine Solidargemein-

schaft sein? gb

RHEINLAND-PFALZ

25 Jahre

Bezirksärztekammer Rheinhessen

Mit einer Feierstunde, zu der der Vorsitzende, Sanitätsrat Dr. Karl Hans Metzner, am 20. Oktober nach Mainz eingeladen hatte, be- ging die Bezirksärztekammer Rheinhessen den 25. Jahrestag der ersten Konstituierenden Sit- zung der Vertreterversammlung der damaligen Bezirksvereinigung Rheinhessen im Oktober 1954.

Nachdem die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz bereits im Okto- ber 1947 gegründet worden war, erhielten ihre Untergliederungen — die damaligen Bezirksvereinigun- gen — durch das rheinland-pfälzi- sche Kammergesetz für die Heil- berufe vom April 1953 den Status von Körperschaften des öffentli- chen Rechts (insofern unterschei- den sich die Untergliederungen der Landesärztekammer Rhein-

land-Pfalz von denen in anderen Landesärztekam merbereichen).

Im April 1967 erfolgte die Umbe- nennung in Bezirksärztekammern.

In seiner Jubiläumsansprache erinnerte Dr. Metzner daran, daß die Bezirksärztekammer Rhein- hessen von Anfang an über ihre Aufgaben der Selbstverwaltung hinaus sich auch schon zum Bei- spiel den Bereichen der ärztlichen Fortbildung und der Ausbildung von Arzthelferinnen gewidmet ha- be. In ihren Grußworten unterstri- chen Vertreter der Stadtverwal- tung von Mainz, der Landtagsfrak- tionen, des Sozialministers sowie anderer ärztlicher Organisationen und Verbände die große Bedeu- tung der Selbstverwaltung in der heutigen staatlichen Ordnung;

diesem Thema ist auch eine Jubi- läumsbroschüre der Bezirksärzte- kammer Rheinhessen gewidmet.

Die wachsenden Aufgaben lassen sich allein schon daran ablesen, daß sich die Zahl der Mitglieder der Bezirksärztekammer Rhein-

hessen seit 1953 mehr als verdop- pelt hat.

Den Festvortrag über „Die Medizin und der Verlust des Akademi- schen" hielt der Direktor des Insti- tuts für Geschichte der Medizin und Medizinische Soziologie der Technischen Universität Mün- chen, Professor Dr. Gerhard Pfohl. gb

BERLIN

Panoramawandel beim Drogennotfall

Einen deutlichen „Panoramawan- del" der drogenbedingten Notfälle während der letzten Jahre stellten die Teilnehmer des 3. interdiszipli- nären work-shop über Drogenfra- gen fest, der im Oktober an der Freien Universität Berlin stattfand.

Themen des von der Forschungs- gruppe Drogenprobleme am Insti- tut für Rechtsmedizin und der Ab- teilung Reanimation des Klini- kums Charlottenburg veranstalte- ten Arbeitstreffens waren der Dro- gennotfall, seine Erkennung und Behandlung. Ärzte aus dem Ret- tungswesen, der Ersten Hilfe und der Intensivpflege, ferner Fach- kräfte der Feuerwehr, der Polizei und des öffentlichen Gesundheits- dienstes diskutierten mit Toxikolo- gen und Rechtsmedizinern den heutigen Kenntnisstand auf dem Gebiet der klinischen und der che- misch-toxikologischen Diagnostik akuter Vergiftungen sowie die Möglichkeiten ärztlidher Hilfen und organisatorische Fragen.

Nach den Beobachtungen der Teilnehmer häufen sich heroinbe- dingte Zwischenfälle in Kranken- häusern, die nahe der örtlichen Drogenszene liegen. Die akute He- roinvergiftung zeigt ein überra- schend mannigfaltiges Symptom- spektrum. Sie kann jedoch durch Antidot-Therapie in Verbindung mit weiteren Maßnahmen wir- kungsvoll behandelt werden, so- fern die Einlieferung des Vergifte- ten rasch erfolgt. Es geht dabei oft um Minuten. JK AUS DEN BUNDESLÄNDERN

Solidarisch?

3018 Heft 46 vom 15. November 1979 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Referenzen

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