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Archiv "HYGIENE: Pauschal attackiert" (27.03.1992)

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RUSSLAND

Zu einer Werbebeilage in unse- rem Heft 8/1992:

Geschmacklos

Mit Verwunderung und Verärgerung mußte ich im Deutschen Ärzteblatt eine Anzeigenbeilage lesen, die für „Originaluhren des So- wjetischen KGB für Füh- rungskräfte" warb.

In der gleichen Ausgabe wird in einem Leitartikel über die Medizin in Rußland zwi- schen Umbruch und Neube- ginn berichtet.

Ich finde diese besagte Anzeigenbeilage geschmack- los und diskriminierend, wo wir alle wissen, was in den letzten Jahrzehnten unter Führung und Kontrolle des KGB in der Medizin der ehe- maligen UdSSR den Men- schen angetan wurde. Unter- lassen Sie künftig derartige Anzeigen im offiziellen Or- gan der deutschen Ärzte- schaft! Man muß sich anson- sten fragen, ob das Deutsche Ärzteblatt vollkommen un- empathisch Gelder für Anzei- genbeilagen kassieren will.

Mit Schrecken sehe ich visio- näre Anzeigenbeilagen in Ih- rem Blatt über neue Ärztekit- tel „Modell inoffizieller Mit- arbeiter" oder „Argentinische Reflexhämmer" aus alten deutschen Beständen!?

Dr. med. Thomas Langer, Brandlberger Straße 107, W-8400 Regensburg

ARZNEIMITTEL

Zu dem „seite eins"-Beitrag

„Tausende von Toten?" in Heft 6/1992:

Bessere Rechnung

Mit Recht wird im Deut- schen Ärzteblatt darauf hin- gewiesen, daß Prof. Dr. Peter Schönhöfer, Bremen, gut dar- an getan hätte, sich mehr zurückzuhalten, statt solche Horrorzahlen von angebli- chen Toten durch Arzneimit- teleinnahme in die Welt zu setzen. Als Arzt und Pharma- kologe hätte er besser daran

getan, einmal aufzurechnen, wieviel Millionen Deutsche durch die ärztliche Kunst und Technik sowie durch moder- ne Pharmaka jährlich vor dem Tod gerettet werden! Als Arzt wäre es auch verdienst- voller, wenn er darauf hinwei- sen würde, daß durch die Ge- nußdroge Tabak in der Bun- desrepublik jährlich etwa 200 000 vorzeitig sterben (laut Mitteilung der Bundes- regierung 1973/74: 140 000;

dieses hochgerechnet auf 1992 unter Einschluß der neuen Länder: 200 000).

Dr. med. Paul-Anton Runge, Dammtorstraße 27, W-2000 Hamburg 36

ORGANSPENDE

Zur Organspende, insbesonde- re auch zu dem Beitrag „Organisa- tion der postmortalen Organspen- de: Eine öffentliche Aufgabe", von Prof. Dr. med. Walter Land und Rechtsanwalt Dr. jur. Ulrich Baur in Heft 48/1991:

Banalität des Bösen?

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Jeder Bürger hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit: Diese Aus- sagen sind nach unsäglichen geschichtlichen Erfahrungen die Grundlagen unseres deut- schen Grundgesetzes. Sie zu verteidigen, ist erste Pflicht unseres Staates.

Gilt der Schutz der menschlichen Würde nur bis zum Tode? Dieser Verdacht kommt auf angesichts einer Gesetzesinitiative mit dem Ziel, statt der bisherigen Re- gelung einer freiwilligen und selbstbestimmten Organspen- de jeden Menschen nach sei- nem Tode zum automati- schen Organspender zu ma- chen. Es sei denn, er wider- spricht bei Lebzeiten schrift- lich diesem Vorhaben.

Zynischer und perverser geht es nicht mehr: Die Transplantationslobby beruft sich bei ihrem Engagement für die Widerspruchslösung auf die alte DDR-Stasi-Ge- setzgebung! Dieselbe wird je- doch bei anderer Gelegenheit für ihre menschenverachten-

de Praxis schonungslos gegei- ßelt! Im florierenden Trans- plantationsgeschäft müssen halt neue Organquellen er- schlossen werden: Und gibst Du mir nicht freiwillig Deine Nieren, dann hole ich sie mir via Gesetz! Jeder Bürger die- ses Landes ein Recyclingmo- dell, jeder Patient ein mög- liches Ausschlachtopfer, jede frische Leiche ein Organ- ersatzteillager: Neue Märkte braucht das Land! Und die Würde des Menschen bleibt auf der Strecke.

Dahinter steht der magi- sche Wunsch nach dem ewi- gen Leben: Heute kränkle ich, morgen siech' ich, über- morgen hol' ich mir der fri- schen Leiche ihr Organ! Die- se perverse Hoffnung wird durch uns fortschrittsgläubige Ärzte unbewußt geschürt.

Ansonsten müßte angesichts dieser ethisch verwerflichen Regelung ein einziger Auf- schrei durch unsere Reihen gehen!

Nach dem „Lebensunwer- ten Leben" bei den Nazis jetzt der „Sterbensunwerte Tod"! Wieder einmal mehr die Banalität des Bösen? Ich lege Protest ein.

Dr. med. Wolfgang Kolb, Ammertalstraße 21, W-7407 Rottenburg 5

Finanzielle Anreize

Über die mangelnde Be- reitschaft zu Blut- und beson- ders zu Organspenden wird immer öfter Klage geführt.

Woran liegt das? Und: Wer hat Hilfe und Nutzen von der

HYGIENE

Zu der Panorama-Sendung der ARD vom 27. Januar über Kran- kenhaus-Hygiene:

Pauschal attackiert

Als Krankenhausarzt und Ärztlicher Direktor einer gro- ßen Hautklinik fühle ich mich durch die Vorhaltungen der Panorama-Sendung der ARD vom 27. Januar 1992 — wie auch durch eine ähnliche Sendung der ARD vor weni-

Organspende? Zunächst die zu operierenden Kranken und deren Familien. Dann die Krankenkassen, die da- durch Dauerkosten, zum Bei- spiel bei Dialyse-Patienten, einsparen. Auch die Opera- teure, die oft gegen bezahlte Organspenden argumentie- ren, erhalten und brauchen ihr Honorar.

Wer geht leer aus, braucht aber Hilfe? Das sind die schockierten Familien der Verunglückten, die durch den Unfalltod oft in große finan- zielle Not kommen. Wäre es da nicht angebracht, daß die Krankenkasse des Organ- empfängers an die Familie ei- nen angemessenen Betrag je Organ zahlte? Das könnte viele junge Menschen bewe- gen, den Spendenausweis zu unterschreiben, wenn sie wis- sen, daß sie ihrer Familie eine Unfallversicherung im Todes- fall hinterlassen. Die Idee da- gegen, per Gesetz die Ent- nahme von Organen von Un- fallopfern zu erlauben, grenzt an staatlich sanktionierte Lei- chenfledderei .. .

Also: Vorherige Zustim- mung der Betroffenen und fi- nanzielle Beihilfe den Hinter- bliebenen, um die Spenden- bereitschaft zu fördern. Mo- ralisierende Sprüche von Idealismus und Ethik alleine wirken in der heutigen Zeit nicht ausreichend motivie- rend. Wir brauchen dringend Organe zur lebensretten- den Transplantation. Deshalb sollte man über diesen Vor- schlag nachdenken.

Dr. med. W. Wallat, Raa- beweg 9, W-3257 Springe 1

gen Wochen — in ungerecht- fertigter Weise pauschal at- tackiert . . .

In den obengenannten Fernsehsendungen wurden Krankenhausärzte und Kran- kenhaus-Pflegepersonal mit statistisch völlig haltlosen (nicht etwa an stattgegebenen Regreß-Fällen orientierten) Zahlen-Angaben aus dem Bundesgesundheitsamt man- gelnder hygienischer Kennt- nisse und Anstrengungen be- zichtigt mit dem Postulat, A1-1076 (8) Dt. Ärztebl. 89, Heft 13, 27. März 1992

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spezielle Hygiene-Schulun- gen einführen und das Hygie- nefachkraftwesen ausweiten zu sollen. Ich kann vor derar- tigen Entwicklungen nur war- nen, welche das Vertrauen in die Krankenhausärzte und ihr geschultes Pflegepersonal wo- möglich ex officio in Abrede stellen und bei der Bevölke- rung den Eindruck erwecken müssen, unsere Krankenhäu- ser seien nicht mehr sicher.

Manche meiner stationä- ren Patienten sind angesichts der letzten Panorama-Sen- dung ernsthaft beunruhigt . Besonders bedauerlich finde ich, daß sentimental ausge- schlachtete Einzelfälle — un- ter anderen ein jugendlicher Mucoviscidose-Kranker mit angeblich iatrogener tödli- cher Pneumonie sowie eine bildlich dargestellte, primär nekrotisierte Staphylodermie

— mit Kommentaren des Hy- giene-Professors Dr. Exner (in der Vorsendung Prof. Dr.

Daschner) untermischt wur- den, denen der antikollegiale Tenor der Sendung hoffent- lich nicht bekannt war.

Aus meiner Klinikerfah- rung heraus darf ich feststel- len, daß die bislang geübten Maßnahmen im Krankenhaus vollauf genügen, einen Hospi- talismus zu verhindern. Ein- zelfälle von iatrogenen Infek- tionen werden sich auch bei extremer Überwachung und Schulung nicht vermeiden lassen. Die Fernseh-Kampa- gne attackiert zu Unrecht nur die Krankenhäuser und läßt die Praxen der niedergelasse- nen Ärzte unerwähnt, welche in puncto Hygiene mit ähnli- chen Sachverhalten konfron- tiert sind.

Ich kann mich des Ein- drucks nicht erwehren, daß forcierte Hygiene-Maßnah- men dem administrativen Lieblingskind der „Qualitäts- sicherung im Krankenhaus"

formal Rechnung tragen sol- len, ohne letztendlich die Ärzte und das medizinische Personal von ihren Verant- wortlichkeiten zu entbinden.

Prof. Dr. Weidner, Kran- kenhaus Bad Cannstatt, Prießnitzweg 24, 7000 Stutt- gart 50

PSYCHOTHERAPIE Zu den Leserbriefen in Heft 5/1992, die sich auf den Beitrag

„Kassenärztliche Psychosomatisch/

Psychotherapeutische Versorgung:

Denkanstöße für die Weiterent- wicklung" in Heft 49/1991 bezogen, antwortet der Autor:

Zusammenwirken aller Gruppen

Zahlreiche Zuschriften belegen, wie wichtig die ge- genwärtig in den Fachgesell- schaften und den ärztlichen Gremien geführte Diskussion über die Weiterentwicklung unseres psychosomatisch/psy- chotherapeutischen Versor- gungssystems ist:

Für die Behandlung der in allen industrialisierten Ländern häufigsten Neuro- sen und psychosomatischen Krankheiten hat sich in Deutschland ein besonders differenziertes Versorgungs- system entwickelt, dessen Qualität zu erhalten und wei-

Anonym

Die Redaktion ver- öffentlicht keine ihr anonym zugehenden Zuschriften. In beson- deren Fällen können Briefe ohne Namens- nennung publiziert werden — aber nur dann, wenn intern be- kannt ist, wer geschrie- ben hat. DÄ

terzuentwickeln ist. Dabei sind drei Ebenen zu unter- scheiden, mit jeweils unter- schiedlichen Anforderungen:

Die psychosomatische Grundversorgung dient der Erkennung, Beratung, Beglei- tung, unter Umständen Wei- tervermittlung psychogener Störungen im Rahmen der primären ärztlichen Versor- gung (vor allem Hausarzt).

Die Bereichsbezeichnung Psychotherapie ermöglicht die Schwerpunktbildung in ei- nem Fachgebiet (Allgemein- medizin, Innere Medizin, Gy-

näkologie etc.). Im Vorder- grund stehen hier die gebiets- spezifischen, diagnostischen und therapeutischen Anfor- derungen. Für einige Gebie- te, vor allem für die Psychia- trie, könnte die Zusatzbe- zeichnung in Zukunft obliga- torischer Bestandteil der Ge- bietsweiterbildung werden.

Die berufsbegleitend erwor- bene, nur begrenzte Kompe- tenzen vermittelnde Zusatz- bezeichnung eignet sich nicht als Facharztersatz.

Die Gebietsbezeichnung psychosomatische und psy- chotherapeutische Medizin sichert die größtmögliche fachpsychotherapeutische Kompetenz in einer mehrjäh- rigen, ganztägigen Weiterbil- dung. Sie soll in Zukunft si- cherstellen, daß die große (derzeit rund 4000 Ärzte um- fassende) Gruppe der aus- schließlich psychotherapeu- tisch Tätigen eine hinreichen- de Qualifikation erwirbt und daß das historisch gewachse- ne Fach in Lehre und For- schung vertreten wird.

Darüber hinaus sind zwei weitere Aspekte zu beden- ken: Die Bereichsbezeich- nung „Psychoanalyse" garan- tiert die Verankerung der Psychoanalyse in der Medi- zin. Sie ist für die Struktur- qualität (Lehranalytiker und Supervisoren) wie auch die Versorgungsqualität auf Dau- er unverzichtbar und sollte weiterhin Ärzten aller Gebie- te offenstehen (einschließlich der neugeforderten Ärzte für psychosomatische und psy- chotherapeutische Medizin).

Psychologische Psychothe- rapeuten sind bereits heute im Delegationsverfahren in großer Zahl (rund 2500) an der kassenärztlichen Versor- gung beteiligt. Ihre Berufszu- lassung und ihre Qualifikati- on (analog zum Gebietsarzt für psychosomatische und psychotherapeutische Medi- zin) sollte durch ein Psycho- therapeutengesetz geregelt werden.

Für Schulen- oder Stan- deskämpfe ist beim heutigen Stand der Versorgung und der Forschung kein Raum.

Vielmehr sollten alle Grup-

pen zusammenwirken zur Si- cherung einer ausreichenden Qualität in der Versorgung dieser großen schwierigen und zugleich am stärksten be- lasteten Gruppe neurotisch und psychosomatisch Kran- ker.

Prof. Dr. med. Michael Wirsching, Abt. Psychothera- pie und Psychosomatische Medizin, Universitätsklini- kum Freiburg, Hauptstraße 8, W-7800 Freiburg

HONECKER

Zu Kommentaren in Sachen

„Honecker", der letzte erschien in Heft 9/1992 auf „seite eins":

Widerlich und bösartig

. . . Ich habe mit Empö- rung gelesen, daß die Redak- tion des DÄ wiederholt auf der Kommentarseite die Möglichkeit den fragwürdi- gen Herren gibt, den wider- lichsten Verbrecher der ge- genwärtigen Zeit, Honecker, in einer miesen und unbe- rechtigten Weise zu verharm- losen und zu verteidigen.

Einmal war es ein NJ, diesmal ist es ein gb; beide haben offensichtlich nicht den Mut, unter ihre unkor- rekten und bösartigen Aus- führungen ihren vollen Na- men zu setzen. Herr gb hat sogar die Frechheit, sich selbst ohne Berechtigung als Sprecher „des ärztlichen Standpunktes gegenüber Erich Honecker" zu bezeich- nen!

Herr Honecker ist ein viel- facher Mörder, der unter an- derem auch für die Gewäh- rung der neuen sicheren Exi- stenzen der deutschen Terro- risten verantwortlich ist. Er hat zweifellos den Rang eines Kriegsverbrechers erreicht.

Herr Honecker hat selbstver- ständlich Anspruch darauf, daß seine Krankheit behan- delt wird — aber in einem Ge- fängniskrankenhaus!

Die deutsche Ärzteschaft hat das Recht, den vollen Na- men der Herren NJ und gb zu erfahren, um zu wissen, wer eigentlich für diese „Kom- mentare" aus den Beiträgen A1 -1078 (10) Dt. Ärztebl. 89, Heft 13, 27. März 1992

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