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Archiv "Anhaltszahlen: Harter Brocken für die Selbstverwaltung" (19.11.1987)

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den. Es wirken unbewußte Mecha- nismen im psychischen Bereich der Menschen, die nicht leicht rational erklärt werden können. Zu starre positivistische Haltungen tragen zur Klärung dieser Prozesse nicht bei.

Die traditionelle Linke muß auf- hören, diese unbewußten Realitäten zu verdrängen und sie sollte diejeni- gen beachten und berücksichtigen, die auf diese Realitäten hinweisen.

Vor dem Phänomen AIDS steht die traditionelle Linke nicht unbe- dingt hilflos AIDS ist für sie ein Problem und eine Chance zugleich.

Ein Problem, weil das Feld eine Do- mäne der Konservativen und Reak- tionären geworden ist, eine Chance, weil die Linke, rational gesehen, die besten Argumente bezüglich der se- xuellen Aufklärung hat. Wenn es ihr gelingt, den Widerspruch zwischen emotionalem Handeln einerseits und sozialpolitischem Wirken ande- rerseits einzulösen, wird der Fort-

Anhaltszahlen

Harter Brocken für die

Selbstverwaltung

Ein Dauer-Streitpunkt zwischen Krankenhausträgern und Kranken- kassen: die Richtwerte und Anhalts- zahlen-Empfehlungen für die Beset- zung der Krankenhäuser mit Fach- personal und die Ausstattung der Hospitäler mit Sachmitteln. In der Tat: Die (prospektiven) Personal- planstellen sind die maßgebende Richtgröße für die Budgetverhand- lungen und die Pflegesätze. Für das Krankenhaus — ein besonders perso- nalintensiver, wenig rationalisierba- rer Betrieb — bilden die Stellenpläne und die Anhaltszahlen-Empfehlun- gen den Dreh- und Angelpunkt für die Prosperität, das Leistungsniveau und das Leistungsspektrum — und damit auch für die Kostensituation des Krankenhauses. Immerhin ent- fallen zwischen 75 und 80 Prozent

schritt bezüglich des AIDS-Phäno- mens nicht lange auf sich warten las- sen. Geschieht das nicht, besteht die Gefahr, daß die schlimmsten reak- tionären Kräfte die Oberhand ge- winnen, was sich in übelster Weise auswirken würde. Diese Wirkung würden am schlimmsten die Homo- sexuellen spüren, gefolgt von Dro- genabhängigen und Prostituierten.

Aber vor allem die Instanzen, in de- nen die Sozialisation vorwiegend vollzogen wird, die Kindertagesstät- ten, Schulen und andere Bildungs- einrichtungen, würden erhebliche Rückschläge erleiden.

Anschrift des Verfassers:

Professor Dr. med.

Enrique Blanco Cruz

Professor für Sozialmedizin an der Fachhochschule Frankfurt am Main Psychotherapeut

Zentmarkweg 72

6000 Frankfurt-Rödelheim

der laufenden Betriebskosten auf den zumeist periodenfixen Personal- kostenblock. Auch die Sachkosten enthalten ebenfalls erhebliche Lohn- kostenanteile, wie etwa der Repara- turservice belegt.

Den zeitgemäßen, „richtigen"

Personalschlüssel zur Zufriedenheit aller hat noch niemand erfunden.

Die Interessenlage ist eindeutig:

Krankenhäuser und Krankenhaus- berufe erklären unisono, daß eine qualitativ hochstehende, dem medi- zinischen Fortschritt adäquate Kran- kenversorgung einer entsprechend qualifizierten Personalausstattung und Dotation bedarf. Mit dem Fach- personal — und zwar auf Dauer und in Lebensstellungen beschäftigt — steht und fällt das Leistungsvermö- gen, das Renommee und das wirt- schaftliche Geschehen der 3100 Krankenhäuser.

Andererseits: Die Kostenträger, insbesondere die Krankenkassen, wollen auch mit Hilfe des neuen Pflegesatzrechtes über die Beset- zung der letzten Personalplanstelle (einschließlich der Auszubildenden) mitsprechen. In den Pflegesatzrun- den wird bis zur zweiten Stelle hinter dem Komma des Pflegesatzes ge-

feilscht. Mehr als 800 000 Stellen für zumeist hochqualifizierte Fachkräfte stehen auf dem Spiel .. .

Die Quadratur des Kreises .. .

Über zeitgemäße Personalan- haltszahlen und Empfehlungen für die Ausstattung und Wirtschaftlich- keit der Krankenhäuser wird gestrit- ten, nicht erst seit die (einseitig) von der Deutschen Krankenhausgesell- schaft (DKG) im Jahr 1969 dekre- tierten Anhaltszahlen-Empfehlun- gen (1974 nur unmaßgeblich fortge- schrieben) in der Welt sind. Daß diese längst überholt sind und damit weder ein moderner Klinikbetrieb

„zu machen" ist noch mit den Ar- beitszeitregelungen und den Bestim- mungen des Bundesangestellten-Ta- rifvertrages (SR 2 c BAT) in Ein- klang zu bringen ist, darüber gibt es kaum noch Meinungsdifferenzen. So klar die Absichten sind, moderne Anhaltszahlen-Empfehlungen und Wirtschaftlichkeitskriterien für das Krankenhaus zu entwickeln, so komplex, zeitaufwendig und kon- fliktreich ist dieses Unterfangen.

Die Direktkontrahenten (die Selbst- verwaltung) haben bislang ihre dia- metralen Interessengegensätze nicht überbrücken können.

Bereits nach dem alten Kran- kenhausfinanzierungsgesetz (KHG) oblag es den Selbstverwaltungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft und der Spitzenverbände der gesetz- lichen Krankenversicherung, „ge- meinsame Empfehlungen über Maß- stäbe und Grundsätze für die Wirt- schaftlichkeit und Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser, insbesondere für den Personalbedarf und die Sachkosten" zu formulieren (gemäß

§ 19, Absatz 1, Satz 1 KHG vom 20.

Dezember 1984). Nach dem Gesetz sollten dabei die „medizinische und technische Entwicklung" beachtet werden.

Bisher konnte die Quadratur des Kreises noch nicht gelöst wer- den: Bereits seit 1980 hatte die Krankenhausgesellschaft zusammen mit den GKV-Spitzenverbänden wiederholt versucht, sich auf ge- Dt. Ärztebl. 84, Heft 47, 19. November 1987 (29) A-3209

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meinsame Empfehlungen zu ver- ständigen, ohne daß es bislang zu ei- nem einvernehmlichen, abschließen- den und umsetzbaren Ergebnis ge- kommen wäre. Zunächst wurden die Verhandlungen im Vorfeld der No- vellierung des Krankenhausfinanzie- rungsgesetzes im Jahr 1984 mit dem Hinweis abgebrochen, zunächst soll- te die KHG-Novellierung abgewar- tet werden, um dann erneut Emp- fehlungen gemäß § 19 auf Selbstver- waltungsebene in Angriff zu neh- men. Auch das Bundesarbeitsmini- sterium war mit einem solchen Vor- gehen einverstanden.

"Die Schulaufgaben nicht erledigt"

Inzwischen hat sich die Situation noch mehr zugespitzt: Das Kran- kenhausfinanzierungsrecht wurde grundlegend novelliert (1984/85).

Die Kostendämpfungsauflagen sei- tens des Gesetzgebers wurden auch für den stationären Sektor ver- schärft.

Zudem versuchen die Kosten- träger, über Pflegesatzverhandlun- gen auch in die Stellenpläne und in- nere Struktur der Krankenhäuser bis hin zur Gestaltung der "Produk- tionspalette" hineinzuregieren. Das Klima hat sich dadurch für gemein- same Anhaltszahlen-Empfehlungen merklich verschlechtert.

Die Folge: Beide Kontrahenten erklärten gegenüber dem Bundesar- beitsministerium und der Konzer- tierten Aktion die Verhandlungen gemäß § 19 KHG für gescheitert.

Dies wurde auch vom Plenum der Konzertierten Aktion im Gesund- heitswesen zur Kenntnis genommen in der Erwartung, daß nunmehr die Rechtsfolgen des § 19, Abs. 2 KHG zum Zuge kämen.

Danach muß die Bundesregie- rung, falls die Verhandlungen auf Selbstverwaltungsebene innerhalb eines Jahres nicht mit gemeinsamen Empfehlungen abgeschlossen wer-

den, mit Zustimmung des Bundesra-

tes eine Rechtsverordnung über die Bestimmung der Maßstäbe und Grundsätze quasi parordre du mufti gemäß § 19 KHG erlassen.

Indes: Das Bundesarbeitsmini- sterium nahm den Schwarzen Peter nicht an. In einem gewundenen, ju- ristisch verklausulierten Schreiben erklärte die Fachabteilung des Bun- desarbeitsministeriums den Ver- handlungspartnern, die Selbstver- waltung habe die gesetzlichen Mög- lichkeiten überhaupt noch nicht aus- geschöpft.

Das Vorgeplänkel oder noch so aufwendige wissenschaftliche An- läufe (, ,Personalbedarfsermittlungs- verfahren") zählten die Blüm-Ad- ministratoren jedenfalls auf der Ha- ben-Seite nicht mit.

Die BMA-Depesche an die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die GKV-Spitzenverbände: Es entspräche nicht dem Grundgedan- ken der Subsidiatrität und nicht dem Selbstverwaltungsprinzip, das das Krankenhausfinanzierungsgesetz prägt, wenn es dem Verordnungsge- ber überlassen bliebe, die gemäß

§ 19 KHG zu regelnde "Materie nach eigenem Ermessen zu bestim- men". Die Selbstverwaltung habe die "Schulaufgaben" nicht erledigt.

Es bedürfe vielmehr , ,konkreter'' Verhandlungen über eine "verord- nungsfähige Materie" mit konkre- ten Erklärungen. Diese lägen bisher jedoch noch nicht vor. Solange müs- se aber die Selbstverwaltung in die Pflicht genommen werden. Der Ver- ordnungsgeber könne schließlich nicht bereits im "Stadium von Vor- überlegungen" Verordnungen in Gang setzen und dabei über die Tat- bestände entscheiden, über die die unmittelbar Betroffenen überhaupt noch nicht gesprochen hätten (etwa über Personalbedarf im ärztlichen und pflegerischen Bereich, in der Verwaltung oder in der Medizin- Technik).

Signal für einen neuen Anlauf

Nun liegt der Schwarze Peter wieder bei der Selbstverwaltung.

Diese hat ihn inzwischen aufgegrif- fen. Erste Sondierungsgespräche zwischen Krankenhausgesellschaft und Krankenkassenverbänden fan- den statt. Auch die Direktiven des A-3210 (30) Dt. Ärztebl. 84, Heft 47, 19. November 1987

Bundesarbeitsministeriums, die ge- meinsamen Empfehlungen , ,in ge- meinsamer Zusammenarbeit mit den mittelbar Beteiligten . . . zu er- arbeiten", sollen nunmehr beachtet werden.

Die Deutsche Krankenhausge- sellschaft gab Mitte Juli das Signal für einen neuen vom BMA aufgetra- genen Af!_lauf (unter Einbeziehung auch der Arzteschaft, der Berufsver- bände der Krankenhausbeschäftig- ten, der Arbeitgeber, der Gewerk- schaften und des Verbandes der Pri- vaten Krankenversicherung). Inzwi- schen hat die Krankenhausgesell- schaft die Beteiligten aufgefordert, an der Erarbeitung von Anhaltszah- len-Empfehlungn aktiv mitzuarbei- ten, und zwar im Sinne einer "ver- ordnungsfähigen Materie mit kon- kreten Erklärungen''. Zunächst sol- len zwei Beratungsgegenstände im Vordergrund stehen:

...,.. Verfahren und Anhaltswerte für die Personalbedarfsermittlung in Psychiatrischen Krankenhäusern und Psychiatrischen Fachabteilun- gen an Allgemeinen Krankenhäu- sern;

...,.. DKG-Positionspapier zur Anrechnung von Schülern/Schüle- rinnen für Berufe der Krankenpfle- ge auf den Stellenplan des Kranken- hauses.

Die Zentralbereiche, nämlich der Pflegebereich und der kranken- hausärztliche Dienst in Akutkran- kenhäusern, sind bislang geflissent- lich noch ausgespart worden. Hier liegen die eigentlichen konfliktträch- tigen Verhandlungspunkte. Noch hat es keine Annäherung zwischen Krankenkassen und Krankenhaus- trägern gegeben. Jedenfalls haben die Krankenkassen die von der DKG im Dezember 1985 publizier- ten verbandseigenen Vorschläge für Anhaltswerte für den Pflegebereich und den krankenhausärztlichen Dienst selbst als "Übergangsrege- lung'' abgelehnt.

Es bedarf zäher Kärrnerarbeit und eines erheblichen Einigungswil-

lens, um nicht abermals nach Jahres-

frist ein Scheitern der Selbstverwal- tung zu vermelden. Dann aber dürf- te der Verordnungsgeber mit bra- chialer Gewalt eingreifen . ..

Dr. Harald Clade

Referenzen

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