DEUTSCHES ÄRZTEBLATT
F
ür die Ärztinnen und Ärz- te in den 3070 Kranken- häusern war der 19. Sep- tember 1989 ein denkwürdiges Datum: Vor exakt 20 Jahren hatte die Deutsche Kranken- hausgesellschaft „Anhaltszah- len" herausgegeben, nach denen noch heute der Personalbedarf in den Kliniken bemessen wird.Niemand konnte damals ahnen, daß nach diesem antiquierten Personalschlüssel die Kranken- hausmedizin auch der achtziger Jahre „gemacht" wird. Für den Marburger Bund ist es ein
„Skandal", daß die Bemessungs- zahlen in ihrer Systematik völlig unverändert blieben und die Zahlenwerte nur geringfügig modifiziert angewendet werden.
Trotz aller Kritik und der eindringlichen Hinweise auf die veränderte Medizin und das ge- wandelte Krankheitspanorama sind bisher alle Versuche ge- scheitert, zu einer einvernehm- lichen Neuregelung der Perso- nalbemessung zu kommen Die Politiker und Sprecher der
Anhaltszahlen
Schwere Geburt
Krankenkassen werden zwar nicht müde, die enorme Bela- stung und den hohen Einsatz von Arzten und Krankenpflege- personen anzuerkennen und sich für eine Behebung des Per- sonalnotstandes auszusprechen.
Doch mit Taten ist es nicht weit her — Grund: die Angst vor den Kosten.
Seit mehr als sechs Jahren ist es den Krankenkassen und der Krankenhausgesellschaft nicht gelungen, sich auf neue Personalanhaltszahlen zu eini- gen und der gesetzlichen Ver- pflichtung des § 19 KHG nach- zukommen Ein Konsens ist nicht in Sicht. Zu sehr blockie- ren sich die Verhandlungskon- zepte. So haben die Kranken- hausträger vor Jahresfrist ein neues Ermittlungskonzept (ana- lytische Methode) empfohlen,
das prompt auf den Wider- spruch des Bundesarbeitsmini- sters und der Kassen gestoßen ist. Begründung: nicht finanzier- bar; kein „verordnungsfähiges Konzept"! Verständlich, daß die Krankenhäuser und das Klinik- fachpersonal das Sparrezept der Kassen ebenfalls zurückweisen:
Nach deren Gusto soll zusätz- liches Personal allenfalls an den Stellen des „dringendsten Be- darfs" aufgestockt werden.
Im März 1990 läuft die Frist für die Einigung auf Selbstver- waltungsebene ab. Dann sind der Bundesarbeitsminister und die Länder am Zuge, diesen Be- reich per Rechtsordnung zu re- geln. Die Forderungen und Wünsche (bis zu 27 000 zusätz- liche Planstellen für Klinikärzte) liegen auf dem Tisch. Ob das Personalgefeilsche für die Kas- sen billiger wird, wenn der Ver- ordnungsgeber entscheidet, muß bezweifelt werden. Verzöge- rungs- und Hinhaltetaktik, faule Kompromisse kann sich im Wahljahr niemand leisten. HC
B
is vor wenigen Tagen war es ungewiß: Würde der von Kassenärztlicher Bun- desvereinigung und Kranken- kassen mühsam erzielte Kom- promiß zur Einführung der Ge- sundheitsuntersuchung bei Bun- desarbeitsminister Blüm auf Wi- derspruch stoßen? Insider woll- ten wissen, daß der Minister die Richtlinien des Bundesaus- schusses der Ärzte und Kran- kenkassen wegen der Einbezie- hung des Ruhe-EKG beanstan- den würde.Nach einem Gespräch zwi- schen dem Vorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesverei- nigung, Dr. Ulrich Oesingmann, seinem Stellvertreter Dr. Otfrid P. Schaefer und Bundesarbeits- minister Dr. Norbert Blüm wa- ren die Probleme ausgeräumt.
Schon am folgenden Tag signali- sierte das Ministerium: Die Richtlinien werden nicht bean- standet!
Für die Ärztevertreter war das Ergebnis des Gespräches
Gesundheitsuntersuchung
KBV räumte Bedenken aus
mehr als eine Bereinigung von konkreten Meinungsunterschie- den bei der Einführung der Gesundheitsuntersuchung. Das Placet aus Bonn sollte, so Oesingmann und Schaefer, ein Signal dafür sein, daß der Hand- lungsspielraum der gemeinsa- men Selbstverwaltung zukünftig gewahrt bleibt. Ein Handlungs- spielraum, ohne den sachgerech- te Entscheidungen in Fragen der kassenärztlichen Versorgung auch in Zukunft nicht denkbar sind.
Unter den Kassenärzten sind die Vereinbarungen zu In- halt und Umfang der Gesund- heitsuntersuchung auf positive Resonanz gestoßen. Zu Beginn
der Verhandlungen mit den Kassen drohte aus der neuen Präventionsleistung ein medizi- nisch nicht akzeptables Mini- malprogramm zu werden. In zahlreichen harten Verhand- lungsrunden gelang es der Ärz- teseite indes, ein Untersu- chungsprogramm durchzuset- zen, das der Bezeichnung „Ge- sundheitsuntersuchung" auch wirklich gerecht wird.
Der „Check up" wird mit 780 Punkten vergütet — eine Be- wertung, die hinsichtlich Art und Umfang der Untersuchun- gen angemessen sein dürfte. Bei den Ersatzkassen beispielsweise entspricht das bei einem fest vereinbarten Punktwert von 11,25 Pfennigen einer Vergü- tung von 87,75 DM. Und nicht zu vergessen: Die Honorierung der Gesundheitsuntersuchungen erfolgt außerhalb der pauscha- lierten Gesamtvergütung und belastet damit nicht den Punkt- wert für die übrigen kassenärzt- lichen Leistungen. JM
Dt. Ärztebl. 86, Heft 39, 28. September 1989 (1) A-2693