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Archiv "Krankenhäuser: Ringen um neue Anhaltszahlen" (19.11.1986)

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bei der Datenverarbeitung zu schützen. Die Einhaltung der ärzt- lichen Schweigepflicht sowie der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen ist vor allem bei der Datenweitergabe zu prüfen. Im Falle der Erstellung der Diagno- senstatistik durch ein externes Re- chenzentrum sollen die Datenbe- stände grundsätzlich bereits im Krankenhaus vor ihrer Weitergabe anonymisiert werden. Die aus den patientenbezogenen Daten erstell- te Diagnosenstatistik darf aus- schließlich anonymisierte Anga- ben enthalten.

Um über die Anforderungen der Bundespflegesatzverordnung hin- ausgehende Nutzungsmöglich- keiten der Diagnosenstatistik zu erzielen (insbesondere auch medi- zinisch-wissenschaftliche Auswer- tungen}, werden sowohl detaillier- tere Angaben (vierstellige ICD-9- Schlüsselnummern, nach GOÄ be- wertete Operationen und so wei- ter) als auch zusätzliche Erhe- bungsdaten (weitere Diagnosen, Geschlecht, diagnostische oder therapeutische Maßnahmen) emp- fohlen.

~ Der 89. Deutsche Ärztetag im Mai 1986 in Hannover hat die Ein- führung der Diagnosenstatistik als Ausgangsgrundlage für eine zu- künftig sachgerechtere Beurtei- lung der Kosten- und Leistungs- struktur der Krankenhäuser be- grüßt. Eine auch ärztlich-medizini- schen Anforderungskritrien ge- recht werdende Diagnosenstati- stik kann für die Ärzteschaft ein wichtiger Ansatzpunkt dafür sein, die bisher nahezu ausschließlich unter ökonomischen Gesichts- punkten geführte Diskussion um Kosten und Leistungen der Kran- kenhäuser durch medizinische Orientierungsdaten zu ergänzen. Zu deren Erarbeitung und Fortent- wicklung hat der "Leitfaden" ei- nen wichtigen Anstoß gegeben.

Dr. Hans-Jürgen Maas Bundesärztekammer Herbert-Lewin-Straße 1 5000 Köln 41 (Lindenthal)

DEUTSCHES :itRZTEBLATT

Krankenhäuser: Ringen um neue Anhaltszahlen

Die vor mehr als vier Jahren auf gesetzlicher Grundlage in Gang gesetzten Verhandlungen und Sondierungen zwischen der Deut- schen Krankenhausgesellschaft (DKG) und den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenversiche- rung über die Erarbeitung von ge- meinsamen "Empfehlungen über Maßstäbe und Grundsätze für die Wirtschaftlichkeit und Leistungs- fähigkeit der Krankenhäuser, ins- besondere für den Personalbedarf und die Sachkosten" (§ 19 Absatz 1 des Krankenhausfinanzierungs- gesetzes) sind bislang ergebnislos geblieben. Die vor Jahresfrist (ein- seitig) von der DKG, Düsseldorf, auf einerneuen methodischen Ba- sis entwickelten Empfehlungen für die personelle Besetzung der Krankenhäuser (Arztdienst/Pflege- dienst) sind bislang weder von den Krankenkassen noch von der Ärz- teschaft allgemein anerkannt und als (unverbindliche) Empfehlun- gen für einen neuen Personal- schlüssel (der eventuell die alten Anhaltszahlen von 1969/1974 ablö- sen könnte) akzeptiert worden. Aus der Sicht der Krankenkassen ZITATE- - - .

Renten-Finanzen

"Wenn meine Enkel so alt

werden wie meine Mutter, dann werden sie noch im Jahr 2080 Rente beziehen - oder in die Röhre schauen."

Prof. J. F. Volrad Deneke, Präsi- dent des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB), vor dessen Bundeskongreß 1986 in Sonn

Ja zum Kind

"Es ist keine Privatsache mehr, wenn das Ja zum Kind oder zu Kindern zugleich das Ja zum Abseits in der Gesellschaft bedeutet."

Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl vor dem BFB-Bundeskongreß

THEMEN DER ZEIT

hat es sich in den Verhandlungen mit Vertretern der DKG als Mangel erwiesen, daß das Gesetz keine praktikablen Handhaben zur Schlichtung von Konfliktfällen vorgesehen hat. Bereits vor zwei Jahren ist ein kostenaufwendiges Forschungsprojekt (Dotation aus Bundesmitteln: mehr als acht Mil- lionen DM) über "Verfahren zur Ermittlung des leistungsbezoge- nen Personalbedarfs in Kranken- häusern" (PBEV) vorzeitig abge- brochen worden, das mit neuen, arbeitswissenschaftliehen Metho- den, Grundlagen für die Ermitt- lung von Anhaltszahlen zur Beset- zung von Krankenhausplanstellen erarbeiten sollte. Ein zweibändi- ger Schlußbericht, für dessen Er- arbeitung fünf Professoren der Medizin, der Naturwissenschaften, der Arbeitswissenschaften und der Wirtschaftswissenschaften verantwortlich zeichnen, ist inzwi- schen (im März 1985) in der Reihe

"Gesundheitsforschung" als Band 126 der "Forschungsberichte des Bundesarbeitsministeriums" er- schienen.

Noch im Vorfeld der Neuordnung der Krankenhausfinanzierung im Jahr 1984 hatten sich die Verhand- lungskontrahenten darüber ver- ständigt, zunächst die Gesetzes- novaliierung abzuwarten, um so- dann gemeinsame Empfehlungen für die Wirtschaftlichkeit und Per- sonalbesetzung der Krankenhäu- ser erneut in Angriff zu nehmen. Das Krankenhaus-Neuordnungs- gesetz vom 20. Dezember 1984 trat am 1. Januar 1985 in Kraft. Trotz der fortgeschrittenen Frist ist auch Bonn in diesem Punkt untätig ge- blieben. Denn die Bundesregie- rung hat bislang von ihrer nach

§ 19 Absatz 2 KHG (diesen Passus gab es schon im KHG alter Fas- sung) bestehenden Möglichkeit, Maßstäbe für die Personalschlüs- sel durch Rechtsverordnung zu bestimmen, wenn gemeinsame Empfehlungen der Krankenhaus- träger und der gesetzlichen Kran- kenkassen innerhalb eines Jahres nicht zustande kommen, keinen Gebrauch gemacht. HC Ausgabe A 83. Jahrgang Heft 47 vom 19. November 1986 (23) 3271

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