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Archiv "Anhaltszahlen für Krankenhäuser neu entwickeln" (25.01.1979)

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Academic year: 2022

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Die Information:

Bericht und Meinung Organtransplantation

tausch. Für die Bundesrepublik Deutschland ist die Eurotrans- plant-Zentrale in Leiden vor allem zuständig. Eine Niere kann nach Entnahme etwa 24 Stunden kon- serviert werden, so daß der Organ- transport mit Linienflügen, Bahn oder Taxentransport erfolgen kann; teure Sonderflüge sind nur in Ausnahmefällen notwendig.

Kosten im Zusammenhang mit Organentnahme

Transportkosten werden vom Ko- stenträger des Empfängers über- nommen. Ist der oder sind die Empfänger noch nicht bekannt, so steht für anfallende Transportko- sten (Transport von Blut oder Lymphknoten zur Gewebetypisie- rung, eventuell Krankentransport des Spenders von einem Kranken- haus zum Transplantationszen- trum, Überführung der Leiche) zu- nächst das Transplantationszen- trum ein. Von hier werden später die Kosten anteilig mit dem Ko- stenträger der Empfänger rückver- rechnet. Für ungedeckte Kosten — etwa wenn die Nieren nicht trans- plantiert werden können — tritt notfalls ein Sonderfond von Euro- transplant ein. Die Regulierung anderer etwa anfallender Kosten kann regional erfolgen.

Konkretes Vorgehen

Im Fall eines sich abzeichnenden dissoziierten Hirntodes (zum Bei- spiel nach schwerem Schädel- Hirn-Trauma oder intrakranieller Blutung) wird um frühzeitige Kon- taktaufnahme mit dem nächstge- legenen Transplantationszentrum gebeten. Die Vermittlung zu einem Transplantationszentrum über- nimmt auch das Kuratorium für Heimdialyse (ständig besetzte Te- lefonnummer: 0 61 02/3 99 99).

Mit dem diensthabenden Arzt der Transplantationseinheit kann dann das individuelle Vorgehen (etwa Verlegung des Spenders.

Organentnahme im Spenderkran- kenhaus, Zeitfolge der Untersu- chungen) abgesprochen werden

Erste Transparenzliste:

„Herzmuskelinsuffizienz"

Eine „Transparenzliste" für das In- dikationsgebiet „Herzmuskelin- suffizienz" ist am 11. Januar 1979 als Beilage zum „Bundesanzei- ger" Nr. 7 veröffentlicht worden.

Ziel dieser Teil-Liste, die von einer 13köpfigen Sachverständigen- kommission beim Bundesgesund- heitsamt am 20. Dezember 1978 verabschiedet worden war, ist es,

„eine pharmakologisch-therapeu- tische und preisliche Transpa- renz" für Fertigarzneimittel, ge- gliedert nach einzelnen Indika- tionsgebieten, zu schaffen. Für die Vollständigkeit der Liste über- nimmt die Transparenzkommis- sion allerdings keine Gewähr. Bei den in der Liste angegebenen Preisen handelt es sich um den Stand vom 15. November 1978.

Die Kommission war aufgrund des Kabinettsbeschlusses über Eck- werte zur Neuordnung des Arznei- mittelmarktes vom 15. Oktober 1975 und aufgrund einer Ent- schließung des Deutschen Bun- destages vom 1. Juli 1976 bei der Verabschiedung des „Gesetzes über Regelungen auf dem Arznei- mittelmarkt" durch das Bundesmi- nisterium für Jugend, Familie und Gesundheit als „unabhängige Sachverständigen-Kommission"

(mit einer Geschäftsstelle beim Bundesgesundheitsamt in Berlin) berufen worden. Die nun vorlie- gende erste Transparenzliste für das Indikationsgebiet „Herzmus- keli nsuffizienz" ist von der Kom- mission mit zehn Stimmen bei zwei Gegenstimmen beschlossen worden. Ein Vertreter der pharma- zeutischen Industrie und ein Re- präsentant der Verbraucherorga- nisationen stimmten dagegen, weil sie die Art und Weise der Ver- gabe von Qualitätskennzeichen für Arzneimittel und das praktizier- te Vergabeverfahren grundsätzlich als nicht ausreichend beziehungs- weise als unzulässig bezeichne- ten. Schon vor dieser Transpa- renzliste, die nicht auf gesetzlicher Grundlage herausgegeben wird,

NACHRICHTEN

hat der „Bundesausschuß der Ärz- te und Krankenkassen" gemäß

§ 368, 1 RVO im Rahmen der soge- nannten Arzneimittelrichtlinien ei- ne „Arzneimittel-Preisvergleichsli- ste" verabschiedet. Der Aufbau dieser Liste ist im Rahmen der im

„Bundesanzeiger" Nr. 235/1978 (Beilage Nr. 30/78) veröffentlich- ten Arzneimittelrichtlinien erläu- tert worden. Ausführlich infor- mierte darüber das DEUTSCHE ÄRZTEBLATT in Heft 2/1979, Seite 61 ff.; Seite 105 ff. sowie Seite 114 ff. Voraussichtlich Mitte Fe- bruar dieses Jahres wird die Kas- senärztliche Bundesvereinigung (KBV) die Preisvergleichsliste an alle Kassenärzte versenden.

Nach einer Vereinbarung mit dem Bundesarbeitsministerium wird der „Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen" prüfen, in- wieweit die erste Teiltransparenz- liste der Sachverständigenkom- mission in eine aktualisierte Fas- sung der Preisvergleichsliste des

„Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen" eingearbei- tet werden kann. Eine Information der Ärzteschaft über den Anwen- dungsbereich und die Rechtsver- bindlichkeit beider Listen wird in einem der nächsten Hefte veröf- fentlicht werden. DA

Anhaltszahlen für Krankenhäuser neu entwickeln

Der Verband der leitenden Kran- kenhausärzte (VLK) will im Früh- jahr 1979 zusammen mit den me-

dizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften neue Orientie- rungszahlen („Anhaltszahlen") ausarbeiten, nach denen die Per- sonalbesetzung in den Kranken- häusern beurteilt werden kann und der Stellenschlüssel geplant werden soll. Wie der Chefarztver- band anläßlich der Delegiertenver- sammlung in Düsseldorf am 1. De- zember 1978 mitteilte, seien die für die Pflegesatzfeststellung zustän- digen Länderministerien an einer

DEUTSCHES ARZTEBLATT Heft 4 vom 25. Januar 1979 191

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Die Information:

Bericht und Meinung NACHRICHTEN

solchen Vorlage sehr interessiert.

Diesen stehen bisher lediglich An- haltszahlen von 1969 zur Verfü- gung, die 1974 nach Einführung der 40-Stunden-Woche rechne- risch berichtigt worden sind.

Bereits bei der letzten Gesund- heitsministerkonferenz Anfang November in Berlin hatten die Länderminister die bisher gelten- den Zahlen nur noch als „Annähe- rungswerte" und „Orientierungs- hilfen" bezeichnet, daneben aber

„gleichrangig" Änderungen durch die medizinische Entwicklung be- rücksichtigen wollen. Neue An- haltszahlen sollen sich nicht aus- schließlich an den Betten orientie- ren, sondern sollen vielmehr auch die Leistungspalette des Kranken- hauses berücksichtigen.

Andererseits hat die Gesundheits- ministerkonferenz den Problem- konflikt deutlich gemacht: Einer- seits führt ein verbesserter Perso- nalschlüssel zu weiteren Kosten- steigerungen, andererseits kön- nen aber durch eine Verbesserung der personellen Qualität auch kostspielige Neueinweisungen von Patienten vermieden und in- soweit ein kostendämpfender Ef- fekt erzielt werden. Vieles wird deshalb von dem unter Federfüh- rung des nordrhein-westfälischen Arbeits- und Sozialministeriums jetzt gestarteten Forschungsvor- haben über „Verfahren zur Be- rechnung des leistungsbezoge- nen Personalbedarfs für Kranken- häuser (Personalbedarfsberech- nungsverfahren — PBBV) abhän- gen. Am 19. Dezember 1978 kon- stituierte sich in Düsseldorf ein

„Vorhabenbegleitender Aus- schuß" auf Bundesebene, dem insgesamt acht ordentliche Mit- glieder aus Kreisen der Kranken- hausträgerverbände, Krankenkas- sen sowie der Krankenhausbe- rufe angehören. Für die Ärzte- schaft berät Dr. Karsten Vilmar, Präsident der Bundesärztekam- mer und 1. Vorsitzender des Mar- burger Bundes, diesen Ausschuß.

Sein Stellvertreter ist das BÄK- Vorstandsmitglied Dr. Jörg Nop- pe, HC

Sonderforschungsbereich Leukämie-

und Tumorforschung

Der Wissenschaftsrat hat im Rah- men einer gutachtlichen Empfeh- lung der Einrichtung vier weiterer Sonderforschungsbereiche durch die Deutsche Forschungsgemein- schaft zugestimmt, darunter eines für experimentelle und klinische Leukämie- und Tumorforschung an der Gesamthochschule Essen.

Insgesamt betreut die Deutsche Forschungsgemeinschaft damit 111 Sonderforschungsbereiche, davon entfallen 43 auf die Bio-, 26 auf die Ingenieur-, 24 auf die Na- tur- und 18 auf die Geistes- und Gesellschaftswissenschaften. EB

Run auf die

Forschungsmillionen

Für das Mitte 1978 von der Bun- desregierung vorgelegte „Pro- gramm zur Förderung von For- schung und Entwicklung im Dienst der Gesundheit" sind rund 190 Beteiligungsanträge beim

Bundesforschungsministerium eingegangen, darunter von 50 Kli- niken. Erste Bewilligungen erfol- gen in diesen Tagen. Nach Anga- ben des Ministeriums sollen als Schwerpunkte Forschungsprojek- te über neue Verfahren zur Krebs- früherkennung sowie zur Präven- tion von Herz-Kreislauf-Erkran- kungen gefördert werden. Außer- dem werden — erwartungsgemäß — Modellversuche zur Entwicklung medizinisch-technischer Zentren in Kliniken bevorzugt gefördert.

Bei der Krebsfrüherkennung sol- len besonders solche Entwicklun- gen finanziell gefördert werden, die auf „hohe Empfindlichkeit"

abzielen, um erste Krankheitsan- zeichen noch früher erkennen zu können. Gleichzeitig sollen diese Verfahren einfach anwendbar, wirtschaftlich ohne größere Bela- stung für den Patienten sein, um innerhalb breitangelegter Vorsor- gemaßnahmen größere Bevölke-

rungsgruppen untersuchen zu können. Bei den Krebstherapie- Studien liegen nach Angaben des Ministeriums für Forschung und Technologie rund 60 Anträge vor.

Für 1979 plant das Ministerium, den „Gesundheitsbereich" mit 307 Millionen DM zu fördern. dpa/DÄ

Bessere Hilfen für Suchtkranke

Seit Anfang 1978 hat die Caritas zehn Beratungsstellen für Sucht- kranke eingerichtet. Die jetzt 113 Zentren mit 782 „festen" Mitarbei- tern sind in der Lage, jährlich 20 000 Suchtkranke zu behandeln.

Die Erfahrungen haben gezeigt, daß durch ein gut ausgebautes Netz von Fachambulanzen meist ein mehrmonatiger Klinikaufent- halt vermieden werden kann, so notwendig dieser auch bei schwe- ren Suchterkrankungen bleibt.

Von 100 Suchtkranken sind der- zeit 70 Alkoholiker, 20 medika- mentenabhängig und fünf den ille- galen Drogen verfallen. WZ

CDU/CSU fordert TÜV für alle

medizinischen Geräte

Die Betriebssicherheit und Funk- tionsfähigkeit medizinisch-techni- scher Geräte und Anlagen soll künftig regelmäßig überprüft wer- den. Dies sieht ein Gesetzentwurf der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vor, der nicht nur inländische Her- steller, sondern auch Importeure ausländischer Geräte in die Über- prüfung und Überwachung einbe- ziehen will.

Der Gesetzentwurf sieht im einzel- nen vor, daß die Bundesregierung eine Rechtsverordnung erlassen kann, die im einzelnen folgende Auflagen vorsieht:

> eine Bauartprüfung, die vor dem „Inverkehrbringen" erfolgen muß;

192 Heft 4 vom 25. Januar 1979 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Referenzen

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