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Archiv "Krankenhäuser: Ringen um neue Anhaltszahlen" (22.04.1983)

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DEUTSCHES ZTEBLATT

Ärztliche Mitteilungen

Herausgeber: Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung

Krankenhäuser:

Ringen um neue Anhaltszahlen

Trotz des jahrelangen Drängens der Krankenhausärzte nach zeitgerech- teren Maßstäben zur Personalbe- messung in den Krankenhäusern werden nach wie vor — nur gering- fügig modifiziert — Anhaltszahlen aus dem Jahr 1969 angewandt.

Diese werden jedoch den seither enorm weiterentwickelten arbeits- zeitaufwendigen Methoden in sta- tionärer Diagnostik und Therapie in keiner Weise mehr gerecht. Die jah- relang stockenden und bisher er- gebnislosen Verhandlungen zwi- schen Krankenhausträgern und Krankenkassen über verbesserte Personalschlüssel sind durch das

„Krankenhaus-Kostendämpfungs- gesetz" vom Dezember 1981 nun- mehr zum Gesetzesauftrag erhoben worden. Die vorgesehene Einjah- resfrist läuft noch — die Beratungen erfolgen indes bislang ohne die er- forderliche Einbeziehung und Mit- wirkung ärztlichen Sachverstandes.

Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung für Kranken- hauspflege sind von 6 Milliarden DM im Jahr 1970 über 15,5 Milliar- den DM im Jahr 1975 auf über 27 Milliarden DM im Jahr 1981 gestiegen. Von den hierdurch finanzierten Betriebskosten der Kran- kenhäuser entfallen mehr als 70 Prozent auf Personalkosten, wovon wiederum mehr als 20 Prozent Arztkosten und nahezu 50 Prozent Kosten des pflegerischen und medizinisch-technischen Dienstes sind. Fragen der Personalbesetzung und des Personalbedarfs der Krankenhäuser rücken angesichts dieser Entwicklung zunehmend in den Mittelpunkt gesundheitspolitischer Auseinandersetzungen.

Ausgangspunkt der mitunter sehr heftig geführten Diskussion über eine angemessene Personalausstattung der Krankenhäuser ist ein unterschiedlich bewerteter Zielkonflikt: Weisen die Krankenhausträ- ger und im Krankenhaus Tätigen auf die notwendige Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Krankenversorgung durch eine ausrei- chende Anzahl qualifizierter Ärzte, Pflegepersonen und anderer Mit- arbeiter hin, stellen die Kostenträger die mit jeder besetzten Plan- stelle verbundenen Auswirkungen in den Vordergrund.

Um die bislang nur vorliegenden Schätzungen über den bestehen- den Personalbedarf der Krankenhäuser durch eine abgesicherte Gruridlage ersetzen zu können, hat die Deutsche Krankenhausge- sellschaft (DKG) in allen Krankenhäusern des Bundesgebietes und des Landes Berlin in Zusammenarbeit mit dem Münchener Mei- nungsforschungsinstitut Infratest (Gesundheitsforschung) eine umfassende Untersuchung durchgeführt. Danach waren zum Stich- tag 31. Dezember 1980 9423 Stellen im Pflegebereich sowie 3163 im ärztlichen Bereich der Krankenhäuser (ohne Universitätskliniken) nicht besetzt. In einer zum Stichtag 31. Dezember 1982 fortgeführten Untersuchung wurden immerhin noch 5800 offene Planstellen für Schwestern und Pfleger sowie 2400 unbesetzte Planstellen im ärztli- chen Bereich festgestellt. Die DKG wies bei der Vorlage der Ergeb- nisse ausdrücklich darauf hin, daß von der Untersuchung nur offene Planstellen erfaßt worden sind. Der zusätzliche Bedarf von Kranken- pflegekräften und Ärzten, der sich bei der Realisierung verbesserter und bedarfsgerechter Personalschlüssel ergeben würde, ist mithin in dieser Analyse noch nicht berücksichtigt. Dies gilt ebenso für die zu erwartenden Konsequenzen aus neuen tarifrechtlichen Regelun-

Ausgabe A DEUTSCHES ÄRZTEBLATT 80. Jahrgang Heft 16 vom 22. April 1983 19

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Die Information:

Bericht und Meinung

Krankenhäuser: Anhaltszahlen

gen, insbesondere zum Ruf- und Bereitschaftsdienst.

Trotz des jahrelangen Drängens der Betroffenen, so auch der Bun- desärztekammer, sah sich die Ge- sundheitsministerkonferenz selbst angesicht dieser statistischen Er- gebnisse außerstande, die An- haltszahlen der Deutschen Kran- kenhausgesellschaft von 197 4 offi- ziell zu empfehlen. Bis zur Schaf- fung von zwischen den Beteiligten allgemein anerkannten Maßstäben für die Personalbedarfsbemes- sung hätte ein solcher politischer Schritt zumindest übergangswei- se die Personallage in den Kran- kenhäusern entschärfen können. Zwar empfahl die Gesundheitsmi- nisterkonferenz 1978, die Perso- nalbemessungen in den Kranken- häusern nicht mehr ausschließlich an den Anhaltszahlen der Kran- kemhausgesellschaft von 1969 zu orientieren, sondern darüber hin- aus auch die durch die medizini- sche Entwicklung bedingten Än- derungen des Personalbedarfs zu berücksichtigen. Vielfach wird je- doch nach wie vor die Anhaltszah- lenempfehlung von 1969 ohne die Beachtung dieser Erweiterung durch die Gesundheitsminister- konferenz mehr oder weniger starr praktiziert. Wohl sind durch linea- re Fortschreibungen die veränder- ten tarifrechtliehen Situationen der Mitarbeiter im Krankenhaus berücksichtigt worden, nicht aber die strukturellen Änderungen, die sich seit 1969 mit der Weiterent- wicklung der Medizin eingestellt haben. Das heute im Krankenhaus zu erbringende Arbeitsmaß wird von einer Fülle neuer arbeitszeit- aufwendiger Methoden in Diagno- stik und Therapie beeinflußt, wel- chen die veralteten Anhaltszahlen nicht gerecht werden.

Ende 1981 konnte sich die Ge- sundheitsministerkonferenz wie- derum nur zu der Erwartung durchringen, daß sich die Deut- sche Krankenhausgesellschaft mit den Spitzenverbänden der gesetz- lichen Krankenkassen auf ein neu- es Verfahren zur Personalbedarfs- ermittlung einigt. Wegen der un-

terschiedlichen Standpunkte bei- der Seiten sind jedoch diese Ver- handlungen bisher ergebnislos geblieben. Die Hoffnungen, zu ei- nem baldigen Verhandlungs- ergebnis zu kommen, sanken noch weiter, als 1981 die DKG be- schloß, bei ihren Verhandlungen mit den Krankenkassen über eine gemeinsame Empfehlung eine

"Denkpause" eintreten zu lassen.

Monitum

der. Bundesärztekammer Die Bundesärztekammer bean- standete schon an diesen seiner- zeit eingestellten Verhandlungen, daß sie als Berufsorganisation der Ärzte fachlich daran nicht beteiligt worden war und damit die verant- wortliche Entscheidung allein bei den Kostenträgern und der admi- nistrativ geprägten Organisation der Krankenhausträger lag. Die Forderung der Ärzteschaft wenig- stens nach gleichberechtigter Mit- wirkung der Ärzte an solchen Ver- handlungen und Entscheidungen hat ihre Berechtigung allein schon dadurch, daß bei der späteren An- wendung von ohne ärztlichen Sachverstand zustande gekomme- nen Empfehlungen die Letztver- antwortung für etwaige Mißstände doch die Ärzte trifft. Ohne Rück- sicht auf mögliche Nachteile für die Patienten ist hier das Kranken- hauswesen dem Betätigungsfeld von Politikern und sonstigEm "Be- teiligten" überlassen und dem Einfluß des ärztlichen Sachver- standes entzogen worden. Dieser Vorwurf trifft in vollem Um- fang die- nunmehr durch die No- velle des Krankenhaus.finanzie- rungsgesetzes vom 22. Dezember 1981 zum Gesetzesauftrag erho- benen- Empfehlungen über Maß- stäbe und Grundsätze. für die Wirt- schaftlichkeit und Leistungsfähig- keit der Krankenhäuser, insbeson- dere für den Personalbedarf und die Sachkosten, welche nach§ 19 Krankenhausfinanzierungsgesetz die DKG und die Spitzenverbände der Träger der gesetzlichen Kran- kenversicherung unter Beachtung

der medizinischen und techni- schen Entwicklung gemeinsam er- arbeiten sollen. Das Gesetz ver- langt zwar, daß die Empfehlungen in enger Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften sowie mit den Be- rufsverbänden, die für die Vertre- tung der Interessen der im Kran- kenhaus Beschäftigten wesentli- che Bedeutung haben, zu erarbei- ten sind.

..,. Völlig unverständlich und nicht tragbar ist es jedoch, daß die Ärz- teschaft an solchen wichtigen Empfehlungen nicht beteiligt ist.

Lediglich die verbale Aufforde- rung des Gesetzgebers an die Ver- einbarungspartner, Sachverstän- dige vor allem aus dem Bereich der medizinischen Wissenschaft hinzuzuziehen, kann hier keines- falls ausreichen. Auch für den Fall, daß die Bundesregierung auf- grund ihrer gesetzlichen Ermäch- tigung solche Maßstäbe und Grundsätze durch Rechtsverord- nung bestimmt, wenn innerhalb eines Jahres zWischen den Betei- ligten eine gemeinsame Empfeh- lung nicht zustande kommt, bleibt eine Einbeziehung bzw. Mitwir- kung von ärztlichen Sachverstän- digen völlig offen.

Durch die Aufforderung der Deut- schen Krankenhausgesellschaft vom 24. September 1982 gegen- über den Krankenkassen-Spitzen- verbänden zur Aufnahme der Ver- handlungen ist diese Jahresfrist nunmehr in Gang gesetzt worden.

Abzuwarten bleibt nun, ob der ge- setzliche Auftrag dazu beitragen

kann, die bislang von der Kranksn-

hausgesellschaft und den Kran- kenkassenverbänden vertretenen Positionen zu objektivieren. ln ei- nem Spitzengespräch beider Häu- ser hat die Bundesärztekammer Ende 1982 der Krankenhausge- sellschaft ihre sachverständige Hilfe für eine auch den ärztlichen Erfordernissen gerecht werdende Erarbeitung von Empfehlungen zur Personalbedarfsermittlung ausdrücklich angeboten. Eine Re- aktion steht noch aus.

Dr. Hans-Jürgen Maas/BÄK 20 Heft 16 vom 22. April1983 80. Jahrgang DEUTSCHES ARZTEBLATT Ausgabe A

Referenzen

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