Spektrum der Woche Aufsätze -Notizen Compliance
austausches der Patienten, denen er als Fachmann und „Moderator"
zur Verfügung steht, verlassen. Es bleibt abzuwarten, inwieweit die- ses Modell von Gruppenveranstal- tungen in der Praxis des niederge- lassenen Arztes weiter verbessert und ausgebaut werden kann. Die- jenigen Ärzte, die dieses Angebot bisher annahmen, äußerten zu ei- nem großen Teil das Bedürfnis nach Wiederholungsveranstal- tungen.
Die Diskussion der Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitfor- schung mit Ärzten zeigte, daß ne- ben den positiven Erfahrungen auch viele Anregungen und Vor- schläge eingebracht werden konnten. Insbesondere wurden drei Fragestellungen behandelt:
Welche Patienten sind für Gruppenveranstaltungen geeig- net?
I> Mit welchen einleitenden „Sti- muli" (Film usw.) können Grup- penveranstaltungen beginnen?
> Wie sollte die Einbettung von Gruppenveranstaltungen in den Praxisalltag aussehen?
Die sehr engagiert geführten Dis- kussionen bewiesen, daß eine Be- reitschaft zur Verstärkung von Gruppenaktivitäten in der Praxis besteht. Vor dem Hintergrund der Forschungsergebnisse ist dies so- wohl im Interesse der Patienten als auch aus der Sicht der nieder- gelassenen Ärzte zu begrüßen.
Anschriften der Verfasser:
Prof. Dr. med.
Jürgen von Troschke Abteilung für Medizinische Soziologie der
Albert-Ludwigs-Universität Stefan-Meier-Straße 17 7800 Freiburg i. Br.
Klaus Riemann
Gemeinnützige Gesellschaft für sozialwissenschaftliche Forschung in der Medizin (GESOMED)
Werderring 16 7800 Freiburg i. Br.
KURZBERICHTE
Anhaltszahlen
für die Verweildauer flexibel anwenden
Die Arbeitsgemeinschaft für Ge- meinschaftsaufgaben der Kran- kenhausversicherung, Essen, hat aufgrund einer Eingabe der Bun desärztekammer beteuert, daß der im Dezember 1981 neu aufgelegte Verweildauer-Katalog („Anhalts- zahlen für die Krankenhausver- weildauer") dem Sinn und Zweck des Katalogs entsprechend von den Krankenkassen weder sche- matisch noch bürokratisch ange- wandt werden soll. Die Anwen- dung des Katalogs in ungeeigne- ten Fällen würde sogar zu einer nicht wünschenswerten „Verwal- tungsmehrarbeit in den Kranken- häusern" führen.
Der Essener Verweildauerkatalog ist die Überarbeitung eines bereits früher zirkulierenden Verweildau- erverzeichnisses, das schon seit längerer Zeit von den gesetzlichen Krankenkassen als Anhaltspunkt und Entscheidungshilfe für Fra- gen einer möglichen Befristung von Kostenübernahmeerklärun- gen bei der Gewährung von Kran- kenhauspflege beziehungsweise bei der Verlängerung von Kosten- übernahmeerklärungen herange- zogen worden ist. Den Intentionen der Essener Arbeitsgemeinschaft zufolge soll mit dem aus Kreisen der Landesvertrauensärzte vorge- legten Katalog nicht die Absicht verbunden sein, „in den medizi- nisch notwendigen Fällen ein- schränkend zu wirken". Ebenso sollen — nach einer Selbstdarstel- lung der Arbeitsgemeinschaft — damit keine Standardverweilzeiten eingeführt werden.
In einem Schreiben der Essener Arbeitsgemeinschaft an die Bun- desärztekammer wird jedoch er- klärt, daß die einzelnen Kranken- kassen als selbständige Lei- stungsträger an solche Anhalts- zahlen nicht gebunden seien.
Trotz dieser von der Arbeitsge- meinschaft selbst genannten Ein-
schränkungen und der Aufforde- rung, die Richtzahlen möglichst flexibel anzuwenden und in die Verwaltungspraxis umzusetzen, sind den Krankenhausausschüs- sen der Bundesärztekammer kon- krete Anhaltspunkte aus Kreisen von Krankenhausärzten genannt worden, die auf eine undifferen- zierte und weitgehend bürokrati- sche Anwendung der Anhaltszah- len im Sinne einer Standardver- weildauer und eines Mittels zur Kostenreduktion schließen lassen.
Bundesärztekammer protestiert
gegen Mißbräuche
Die Bundesärztekammer hat auf- grund der zunehmenden Klagen sowohl an die Arbeitsgemein- schaft für Gemeinschaftsaufgaben der Krankenversicherung als auch an das aufsichtführende Bundes- arbeitsministerium schriftlich ap- pelliert, Mißstände abzustellen und auf eine flexible Anwendung der Anhaltszahlen zu achten. Un- ter keinen Umständen könnten Praktiken von einzelnen Kranken- kassen hingenommen werden, die aufgrund der Anhaltszahlen bei je- der — auch noch so geringen — Überschreitung der Verweildauer-
„Richtwerte” von Krankenhaus- ärzten und Klinikverwaltungen ei- ne dem Prinzip von Anhalts- bezie- hungsweise Durchschnittswerten gerade eben nicht entsprechende Begründung im Einzelfall verlan- gen. Wie die Bundesärztekammer betont, würden bei einer solchen Praktizierung des Katalogs An- haltszahlen zu Normwerten um- funktioniert, die zu den von den Initiatoren selbst nicht gewollten Ausuferungen und Mißbräuchen führen können.
Die Deutsche Krankenhausgesell- schaft (DKG), Düsseldorf, als Bun- desverband der Krankenhausträ- ger hat bereits Mitte vergangenen Jahres ein Gutachten zur rechtli- chen Problematik des Essener Ka- talogs in Auftrag gegeben, dessen Ergebnisse indes nicht kurzfristig zu erwarten sein dürften. EB 98 Heft 20 vom 20. Mai 1983 80. Jahrgang DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Ausgabe A