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Archiv "Alte Thesen neu verpackt" (22.01.1982)

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Academic year: 2022

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Bericht und Meinung DER KOMMENTAR

Alte Thesen neu verpackt

In der Diskussion um die Kosten- entwicklung im Gesundheitswe- sen werden längst eingemottete

„Ladenhüter" neu entdeckt und empfohlen. Ein Musterbeispiel da- für, wie ein gesundheits- und so- zialpolitischer Irrläufer wieder ins Gespräch gebracht werden soll, bot eine Bundestagsanfrage des nordrhein-westfälischen CDU- Bundestagsabgeordneten Peter Milz aus Marmagen. Der Abgeord- nete fragte, als habe er das vor allem von den Gewerkschaften und den Gesundheitsarbeitern in der SPD lebhaft propagierte Pro- jekt eines zentralen sozialmedizi- nischen Dienstes für alle Soziallei- stungsbereiche erstmals oder nur am Rande vernommen. Von der Bundesregierung erbat er Aufklä- rung, ob sie bereit sei, „aus Grün- den der Rationalisierung und Ko- stenersparnis zentrale vertrauens- ärztliche Dienste zu errichten, die gleichermaßen von Arbeitsämtern, Versorgungsämtern, Rentenversi- cherungsanstalten, Berufsgenos- senschaften, Rehabilitationszen- tren u. a. in Anspruch genommen werden" könnten.

Staatssekretär Hermann Busch- fort (SPD) vom aufsichtsführen- den Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung machte keinen Hehl daraus, daß er (bzw. sein Mi- nisterium) mit diesem Projekt lieb- äugelt. Er rezitierte zwar die ver- schiedenen Gründe, die der Deut- sche Ärztetag bereits 1978 den Zentralisierungsversuchen entge- genhielt, fügte aber „unbeein- druckt" hinzu: „Die Bundesregie- rung teilt diese Besorgnisse und Bedenken [der Ärzteschaft — die Red.] nicht."

Der Staatssekretär setzte sich über die Tatsachen hinweg, daß nach einer repräsentativen Untersu- chung im Bereich der ärztlichen Gutachterdienste Baden-Württem- bergs dieangeblichen „vermeidba- ren Doppeluntersuchungen" und

„sich widersprechende Gutach- ten" weitaus geringer sind, als von

interessierter Seite früher vermutet oder immer wieder behauptet wor- den ist. Vielmehr müsse den unter- schiedlichen Rechtstatbeständen durch differenzierte, selbständige Gutachter und „VäD's" Rechnung getragen werden.

Staatssekretär Buschfort mochte in der Fragestunde die Gelegen- heit offenbar nicht verpassen, den wahren Grund für die Propagie- rung eines gemeinsamen sozial- medizinischen Dienstes „nachzu- schieben". Er erklärte, dieser zen- trale Mammutapparat hätte ge- genüber der jetzigen rechtlichen Situation vor allem den Vorteil,

„auch das leidige Thema der Er- stellung von Gutachten durch be- amtete Ärzte" für andere Versiche- rungszweige (oftmals in erlaubter Nebentätigkeit) „weitgehend erle- digen" zu können.

Bei einer solchen „Offenheit"

kann man nur mit den Berlinern antworten: „Nachtigall, ick hör Dir trapsen!" Kein Wunder also, daß der in der „Sparargumentation"

geübte Staatssekretär alle übrigen komplizierten gesellschaftspoliti- schen, verfassungsrechtlichen, or- ganisatorischen, finanziellen und personellen Probleme, die mit der Installierung eines zentralen Gut- achterdienstes verbunden wären, zielstrebig herunterspielt. Selbst bei den einzelnen beteiligten So- zialleistungsträgern und bei den Ländern geht das Pro und Kontra eines ärztlichen Zentraldienstes quer durch die Reihen. Aber wer erinnert sich nicht an die gel- tungsbeflissenen und einflußhei- schenden Bestrebungen der Esse- ner „Arbeitsgemeinschaft für Ge- meinschaftsaufgaben der Kran- kenversicherung", die bisher (er- folglos) versuchte, im Wege einer freiwilligen Vereinbarung für die Versicherten der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung einen einheitlichen sozialmedizi- nischen Dienst aufzubauen und so eine verfassungsrechtlich bedenk- liche Mischverwaltungzu installie- ren! HC

NACHRICHTEN

Gutachterdienste:

Viele Planstellen unbesetzt

Immer mehr Planstellen der ärztli- chen Gutachterdienste bei den Rentenversicherungsträgern sind unbesetzt: Nach einem aktuellen statistischen Überblick des Ver- bandes Deutscher Rentenversi- cherungsträger (VDR), Frankfurt, sind gegenwärtig 2700 ärztliche Mitarbeiter hauptamtlich bei den Trägern der gesetzlichen Renten- versicherung tätig. Davon sind 1400 in den gesetzlichen Gutach- ter- und Prüfdiensten sowie dem Vertrauensärztlichen Dienst (VÄD) eingesetzt. 1980 belief sich die Zahl der erforderlichen ärztlichen Gutachten auf rund vier Millionen.

Allein bei den Landesversiche- rungsanstalten sind im VÄD nur 77,4 Prozent aller Planstellen und im ärztlichen Gutachterdienst der Rentenversicherung nur 69,1 Pro- zent der Planstellen besetzt. Von diesen Stellen sind zwei Drittel mit Ärzten besetzt, die über 55 Jahre alt sind. In den nächsten drei Jah- ren werden etwa 300 Ärzte aus dem Dienst der Rentenversiche- rungsträger ausscheiden.

Um die angespannte Personalsi- tuation etwas zu entlasten, hat man in der Vergangenheit ver- stärkt Gutachter in Nebentätigkeit außerhalb des öffentlichen Dien- stes beschäftigt. 40 Prozent der Rehabilitationsgutachten in der Arbeiterrentenversicherung wer- den auf diese Weise erstellt. Bei den einzelnen Landesversiche- rungsanstalten muß sogar ein Drit- tel der Rentengutachten in Neben- tätigkeit durch beamtete oder an- gestellte Ärzte erledigt werden.

Trotz großer Anstrengungen ha- ben die BfA und die Bundes- knappschaft 1980 nur 20 Ärzte neu einstellen können. Wegen der Überalterung und der angespann- ten Personalsituation warnt der VDR davor, das Nebentätigkeits- recht drastisch einzuschränken, weil sonst die Leistungsfähigkeit der Gutachterdienste nicht mehr gewährleistet sei. DÄ 22 Heft 3 vom 22. Januar 1982 79. Jahrgang DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Ausaabe A/B

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