• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Anhaltszahlen: Ein Lichtblick - mit Schatten" (12.02.1993)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Anhaltszahlen: Ein Lichtblick - mit Schatten" (12.02.1993)"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

DEUTSCHES

ÄRZTEBLATT

ER KOMMENTAR

weiterhin hinter dem Vorwurf, See- hofers Gesetz „entrechte" die Zahn- ärzte, „degradiere" sie zu Befehls- empfängern und „bestrafe die Fleißi- gen" durch das neue Punktesystem.

Doch sie verübelt der Körperschaft, nicht bedacht zu haben, daß zwi- schen dem Rücktritt des alten und der Wahl des neuen Vorstands der bayerische Gesundheitsminister ge- nügend Zeit finden würde, wirksame Gegenmaßnahmen einzuleiten.

Glück führte dann auch prompt nicht nur das „Interregnum", son- dern ebenso die eigene Botschaft der KZVB ins Feld, vorübergehend

„nicht handlungsfähig" zu sein. Der Minister betonte, es sei ein einmali- ger Vorgang in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, daß eine Körperschaft des öffentlichen Rechts zum offenen Widerstand ge- gen die rechtsstaatliche Ordnung aufrufe. Dies könne nur als Auffor- derung zum kollektiven Widerstand verstanden werden.

Dieser Ansicht ist auch die Ar- beitsgemeinschaft der bayerischen Krankenkassenverbände. Ihr Spre- cher Hans Sitzmann wertete die Auf- forderung der KZVB zum Boykott als eine „grobe Mißachtung des so- zialen Rechtsstaats, die nicht hinge- nommen werden kann". Ein Zahn- arzt, der die Zahnbehandlung auf Krankenschein verweigert, riskiere den Entzug seiner Kassenzulassung.

Jeder Patient müsse wissen, daß es bei Privatvereinbarungen mit dem Zahnarzt keine Kostenerstattung durch die Kasse gibt.

Der bayerische Gesundheitsmi- nister und Kassensprecher Hans Sitzmann forderten die amtierende Geschäftsführung der KZVB auf, nachweislich falsche Behauptungen über schädliche Auswirkungen des Gesundheitsstrukturgesetzes zu kor- rigieren. Nach anfänglicher Zustim- mung nahm die Geschäftsführung der KZVB von diesem Vorhaben Abstand und rief mit dem Argument der „Handlungsunfähigkeit" das So- zialgericht München an. Dieses wies den Antrag allerdings zurück und bestand auf der pflichtgemäßen, so- fortigen Aussendung der Patienten- Information. Damit stärkte das Ge- richt die Position des Gesundheits- ministers und der Kassen. ❑

Anhaltszahlen

Das Bundesgesundheitsministe- rium und zum Teil auch die Spitzen- organisationen der Krankenhausträ- ger, so die Deutsche Krankenhaus- gesellschaft, haben die neue „Perso- nalregelung Krankenpflege", die am 1. Januar 1993 im Zuge des „Ge- sundheitsstrukturgesetzes" in Kraft getreten ist, als einen längst überfäl- ligen Fortschritt und einen Licht- blick apostrophiert. In der Tat: Es ist ein (theoretischer) Fortschritt und bedeutet eine Kehrtwende, wenn die steinalten pauschalen Anhaltszahlen aus dem Jahr 1969 außer Kraft ge- setzt werden und zu einem mehr lei- stungsbezogenen Konzept für die Personalbemessung im Pflegebe- reich übergegangen wird. Dafür ha- ben sich die Ärzteschaft und die Krankenhausgesellschaft schon An- fang der achtziger Jahre eingesetzt.

Allerdings scheiterten die Verhand- lungen auf der Ebene der Selbstver- waltung, so daß jetzt der Bundesver- ordnungsgeber am Zuge war.

Auch im Bereich der Anhalts- zahlen der am Krankenhaus beschäf- tigten Hebammen gibt es einen Lichtblick. Danach stehen ab sofort 25 Millionen DM Mehraufwendun- gen für neue Hebammen- und Ent- bindungspflegerstellen zur Verfü- gung. Mit diesem Geld könnten knapp 400 Hebammen zusätzlich eingestellt werden. Das Konzept be- darf allerdings noch der formalen Beschlußfassung seitens der Kran- kenkassen. So weit, so gut!

Die neue Pflege-Personalrege- lung, die zudem erst in einer Über- gangszeit von vier Jahren — bis zum 31. Dezember 1986 — stufenweise in Kraft tritt (um auch hier Kosten zu sparen), wird das Fachpersonal-Di- lemma im stationären Sektor nicht schlagartig lösen können. Die Kran- kenhauspraxis zeigt nämlich, daß viele bewilligte und von den Kosten- trägern akzeptierte Planstellen im Bereich der Krankenpflege nicht durch qualifizierte Pflegekräfte be- setzt werden können. Infolgedessen wird der Mangel an Pflegepersonal

auch nach den ab 1. Januar 1993 for- mal verbesserten Stellenplänen für eine absehbare Zeit weiterbestehen.

Zudem sind neue Berechnungen und Anhaltszahlen für den Sektor der Klinikärzte kaum vor Ende 1994 in den dann anstehenden Budgetver- handlungen zu erwarten — mithin ein weiteres Indiz für die seit Jahren be- klagte Misere im Personalbereich.

Die „Not der Pflegenden und Ge- pflegten" — so der Titel eines Sympo- siums der Deutschen Zentrale für Volksgesundheitspflege in Frankfurt

— wird also noch eine Weile andau- ern. Jedenfalls ist sie nicht mit blo- ßen Imagekampagnen, Appellen, ge- setzgeberischen Vorgaben und noch so gut gemeinten Anstrengungen schlagartig zu beheben.

Im ärztlichen Bereich besteht ein vordringlicher Bedarf an „Funk- tionsstellen", ebenfalls im pflegeri- schen Sektor, ganz überwiegend je- doch in der stationären Krankenpfle- ge. Im klinikärztlichen Dienst be- steht eine hohe Nachfrage, aber auch ein ausreichendes Angebot an weiterbildungswilligen, aber noch berufsunerfahrenen Ärzten. Dage- gen mangelt es in den meisten der 3450 deutschen Krankenhäuser an einem ausreichenden Stellenreser- voir an erfahrenen, weitergebildeten Klinikärzten, die den Arbeitsplatz Krankenhaus als Lebensstellung be- greifen und innebehalten wollen.

Die Krankenhäuser bieten nur für 20 bis 25 Prozent der Stelleninhaber ausreichend dotierte und attraktive Lebenspositionen. Im pflegerischen Sektor dagegen herrscht zur Zeit ein spürbarer Bewerbermangel. Deswe- gen blieben ja schon vorhandene Stellen unbesetzt, und ganze Statio- nen mußten geschlossen werden.

Bleibt zu wünschen, daß die vom Bundesgesundheitsministerium er- rechneten rund 26 000 neuen Stellen nicht nur auf dem Papier stehen, sondern tatsächlich qualifizierte Fachkräfte „in Fleisch und Blut" am Arbeitsplatz Krankenhaus anzutref- fen sind! HC

Ein Lichtblick - mit Schatten

A1-324 (16) Dt. Ärztebl. 90, Heft 6, 12. Februar 1993

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Bereits nach dem alten Kran- kenhausfinanzierungsgesetz (KHG) oblag es den Selbstverwaltungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft und der Spitzenverbände der gesetz-

Nach- dem vom Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im Gesund- heitswesen und von der Führungs- spitze des Bundesarbeitsministeri- ums die personellen, finanziellen

Krankenkassen werden zwar nicht müde, die enorme Bela- stung und den hohen Einsatz von Arzten und Krankenpflege- personen anzuerkennen und sich für eine Behebung des

Im Film- beitrag wird berichtet, daß angeblich 89 Prozent der schwangeren Frauen, die sich für eine Abtreibung entschie- den haben, auch die allgemei- ne Notlagenindikation für

Die Arbeitsgemeinschaft für Ge- meinschaftsaufgaben der Kran- kenhausversicherung, Essen, hat aufgrund einer Eingabe der Bun desärztekammer beteuert, daß der im Dezember 1981

Zwar empfahl die Gesundheitsmi- nisterkonferenz 1978 , die Perso- nalbemessungen in den Kranken- häusern nicht mehr ausschließlich an den Anhaltszahlen der

Es ist ver- ständlich , daß bei einer drohen- den Gefährdung von Patienten ohne Verzug gehandelt werden muß, und es soll auch nicht über die gleichzeitige

Die vor mehr als vier Jahren auf gesetzlicher Grundlage in Gang gesetzten Verhandlungen und Sondierungen zwischen der Deut- schen Krankenhausgesellschaft (DKG) und