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Archiv "Wolfgang Mischnick: „Das Kostendämpfungsgesetz ein Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung“" (01.09.1977)

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Heft 35 vom 1. September 1977

Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen

Wolfgang Mischnick:

„Das Kostendämpfungsgesetz ein Gesetz zur Stärkung

der Selbstverwaltung"

Zu dem Leitartikel von Prof. Dr. Hans J. Sewering

„Der Schwarze Freitag", Heft 27/1977, Seite 1749

In Heft 27/1977 des DEUTSCHEN ÄRZTEBLATTES hatte der Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages eine politi- sche Bilanz der Auseinandersetzungen um das Krankenversiche- rungs-Kostendämpfungsgesetz gezogen und vom Tag der Verab- schiedung im Bundestag als von einem „Schwarzen Freitag" für die Krankenversicherung und ihre Selbstverwaltung gesprochen. Dazu schreibt Wolfgang Mischnick, Vorsitzender der FDP-Bundestagsfrak- tion, gerade die Freien Demokraten hätten es verhindert, daß Selbst- verwaltung und Gliederung in der Krankenversicherung beeinträch- tigt wurden.

Wolfgang Mischnick MdB

z

- „Die sozialistischen Gesundheits- planer haben einen Erfolg errungen, den sie sich vor einem halben Jahr

-2,

noch nicht hätten träumen lassen."

Dies ist das Resümee, das der Präsi- dent des Deutschen Ärztetages, Prof. Sewering, nach Verabschie- dung des Krankenversicherungs- Kostendämpfungsgesetzes im DEUTSCHEN ÄRZTEBLATT zieht (1977/27, Seite 1749). Er meint, der 24. Juni 1977 - an dem der Bundes- rat dem Gesetz zustimmte - werde als „Schwarzer Freitag" in die Ge- schichte der deutschen Krankenver- sicherung eingehen.

Dem möchte ich für die Freien De- mokraten ebenso pointiert entge- genhalten: Das Kostendämpfungs- gesetz ist gerade ein Gesetz zur Er- haltung und Stärkung der Selbstver- waltung von Kassenärzten und Krankenkassen. Es gibt der Selbst- verwaltung den dringend nötigen Rahmen, den Kostenanstieg in der

Krankenversicherung wirksamer als bisher zu bekämpfen. Ein Scheitern der Selbstverwaltungslösung dieses Gesetzes hätte allerdings zu einem

„Schwarzen Freitag" unseres frei- heitlichen, gegliederten Krankenver- sicherungsgesetzes geführt. Denn die dann unaufhaltsame Kostenlawi- ne hätte auch die Selbstverwaltung von Krankenkassen und Kassenärz- ten überrollt und binnen kurzem durch staatlichen Dirigismus ersetzt.

Das Kostendämpfungsgesetz ist am 1. Juli in Kraft getreten. Ein halbes Jahr intensiver Beratungen - in den Ausschüssen von Bundestag und Bundesrat, in den Arbeitskreisen der Fraktionen sowie zwischen Politi- kern und Verbänden - ist zu Ende.

Zu Ende ist auch ein halbes Jahr heftiger Auseinandersetzungen über das Gesetz in Politik und Gesell- schaft. Nachdem sich der Pulver- dampf verzogen hat, sollten auch die „Krisenstäbler" den Blick auf die

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Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen

Mischnick zum „Kostendämpfungsgesetz"

Realitäten, das heißt auf den wirkli- chen Inhalt des Kostendämpfungs- gesetzes, zurückgewinnen.

Die „konzertierte Aktion"

Zu diesen Realitäten gehört nun auch der CDU/CSU „liebstes Kind", die „konzertierte Aktion im Gesund- heitswesen". Diesem Gremium soll- ten zunächst folgende Institutionen angehören: Gesetzliche Kranken- kassen einschließlich Ersatzkassen, Ärzte und Zahnärzte, Krankenhaus- gesellschaft, Apotheker und Phar- maindustrie, Gewerkschaften und Arbeitgeber, ferner Bund und Län- der; schließlich sind die private Krankenversicherung und die kom- munalen Spitzenverbände dazuge- kommen. Ich gebe Prof. Sewering vollkommen recht mit seiner Kritik:

dieses übergroße Organ sei eine Art

„Super-Sozialrat" und nur schwer funktionsfähig. Noch ernster neh- men wir Freien Demokraten — und mit uns alle Befürworter einer wirkli- chen Selbstverwaltung im Gesund- heitswesen — die Gefahr, diese kon- zertierte Aktion unter Beteiligung so vieler selbstverwaltungsfremder Or- ganisationen und des Staates würde die Autonomie von Krankenkassen und Kassenärzten — gerade auch im Honorarbereich — aushöhlen. Diese Gefahr besteht bei der von uns im Vermittlungsverfahren gefundenen Kompromißlösung nicht: eine Emp- fehlung der konzertierten Aktion zu den Kassenarzthonoraren bedarf der Zustimmung der Selbstverwal- tung von Krankenkassen und Kas- senärzten. Dadurch wird auch eine staatliche Einwirkung auf diesen Be- reich ausgeschlossen. Die FDP trägt die „Vorschaltung" der konzertier- ten Aktion deshalb mit.

Entgegen der Behauptung von Prof.

Sewering wird nicht etwa die Gleich- berechtigung von Kassenärzten und Krankenkassen beseitigt. Am Grundsatz, daß Kassenärztliche Ver- einigungen und Krankenkassen die Gesamtvergütung aushandeln, än- dert sich nichts. Bei diesen Ver- handlungen sollen künftig gesamt- wirtschaftliche Kriterien mitberück- sichtigt werden. Der Kreislauf der

Beitragseinnahmen von den Versi- cherten und der Kassenausgaben für ärztliche Leistungen ist so unbe- stritten Teil des gesamtwirtschaftli- chen Ablaufs, daß der bisher über- proportionale Anstieg der Ärzteein- kommen künftig an der Entwicklung der Beitragseinnahmen der Kran- kenversicherung orientiert werden soll. Eine solche gesamtwirtschaft- liche Verpflichtung können und wol- len wohl auch die Kassenärzte nicht bestreiten.

Ergänzend sollen den Honorarver- handlungen Bundesempfehlungen durch die Spitzenverbände der Ver- tragspartner vorausgehen. Diese Empfehlungen sollen der Landes- ebene einen Rahmen vorgeben, der bei den regionalen Honorarverein- barungen angemessen berücksich- tigt werden soll. Auch das ist nichts Neues. Die Spitzenverbände haben bereits 1975/76 solche Empfeh- lungsvereinbarungen geschlossen.

Das Kostendämpfungsgesetz sichert diese Praxis gesetzlich ab und stärkt damit der Selbstverwaltung von Kas- senärzten und Krankenkassen den Rücken. Die Gleichberechtigung der Vertragspartner bei den Honorarver- handlungen wird also nicht gefähr- det, sondern gefestigt.

Beitragsbemessungsgrenze Zu den von Prof. Sewering behaup- teten „folgenschweren Eingriffen in das gegliederte System der Kran- kenversicherung" möchte ich fest- stellen: Eine Anhebung der Bei- tragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung hätte nach Auffassung der FDP in der Tat zu einer Belastungsprobe für Funk- tionsfähigkeit und Bestand des ge- gliederten Systems führen können.

Zu unserer Genugtuung hat sich die FDP jedoch mit ihren Bedenken durchgesetzt: Die Beitragsbemes- sungsgrenze bleibt — wie die Pflicht- versicherungsgrenze — unverändert bei 75 v. H. der Beitragsbemes- sungsgrenze in der Rentenversiche- rung. Die Gefahr struktureller Ver- schiebungen im gegliederten Sy- stem, zum Beispiel durch eine ver- stärkte Abwanderung „guter Risi-

ken" von den Ersatzkassen zur pri- vaten Krankenversicherung, ist ge- bannt. Eine spürbare Beitragsmehr- belastung bei Arbeitern und Ange- stellten gerade auch im mittleren Einkommensbereich wird vermie- den.

Es ist bemerkenswert, daß ausge- rechnet die bayerische CSU-Regie- rung bei den Beratungen des Geset- zes im Bundesrat beantragt hat, Ver- sicherungspflicht- und Beitragsbe- messungsgrenze auf 80 v. H. anzu- heben. Abgesehen von der Beitrags- mehrbelastung hätte eine solche Lö- sung auch einen schwerwiegenden Eingriff in die jetzt bestehende Wahlfreiheit des Versicherten zwi- schen den verschiedenen Trägern der gegliederten Krankenversiche- rung gebracht. Die von der FDP durchgesetzte Lösung sichert diese Wahlfreiheit und damit Wettbewerb und Eigenverantwortung bei der Vorsorge gegen das Krankheitsri- siko.

Auch die Neuregelungen im Gebüh- renrecht führen nicht zu einer Schwächung, sondern zu einer Stär- kung der gegliederten Krankenversi- cherung. Vorgesehen ist ein einheit- liches Leistungs- und Punktbewer- tungsverzeichnis. Dieses soll durch einen Bewertungsausschuß erarbei- tet werden, dem die Kassenverbän- de und die Kassenärzte paritätisch angehören. Entgegen den Behaup- tungen ärztlicher Interessenvertreter geht es nicht um die Einführung von Einheitshonoraren; vielmehr werden die ärztlichen Leistungen durch den Bewertungsmaßstab nur mit Punk- ten, nicht mit DM-Beträgen bewer- tet. Kassenverbände und Kassenärz- te legen die Honorare für die ärztli- chen Leistungen also weiterhin un- terschiedlich fest.

Die Rolle der Ersatzkassen

Mit diesem Bewertungsausschuß zieht der Gesetzgeber die Konse- quenzen aus der bisherigen Ent- wicklung des Gebührenrechts, das gerade von den Ersatzkassen fort- entwickelt wurde. Die jetzt vorgese- hene Neuordnung geht wieder von

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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Daß die vorstationäre Diagnostik und die nachstationäre Behand- lung im ersten Gesetzgebungs- anlauf unter Dach gebracht wur- den, ist nicht mehr überra- schend. Trotz aller Beschwichti- gungen ist damit die Tür zum Krankenhausambulatorium ge-

Daß die zielbewußte Linke mit diesem Gesetz unter dem Vor- wand der ,Kostendämpfung' in ihrem Sinne Weichen für die Zu- kunft gestellt hat, werden die

‚Bürgerlichen' leider erst dann merken, wenn es zu spät ist.''

Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen

der Gebührenordnung der Ersatz- kassen aus. Statt einer Übernahme in größeren zeitlichen Abständen ist künftig ein „gleitendes" Verfahren vorgesehen. Das von der FDP durch- gesetzte Abstimmungsverfahren im Bewertungsausschuß stellt sicher, daß die führende Rolle der Ersatz- kassen bei der Entwicklung des Ge- bührenrechts nicht blockiert werden kann. Der gemeinsame Bewertungs- maßstab führt zu größerer Kosten- transparenz. Dadurch wird der Wett- bewerb im gegliederten System ent- sprechend den Forderungen der FDP verstärkt. Funktionsfähigkeit und Effektivität der gegliederten Krankenversicherung werden also gerade erhöht.

Schließlich sollen auch die Ersatz- kassen jährlich auf Bundesebene eine an der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung orientierte Empfehlung über den Anstieg der Kassenarztho- norare abgeben. Wir haben nie be- stritten, daß diese Orientierung — entsprechend dem Gesundheitspoli- tischen Programm der FDP — be- zweckt, die Zuwachsraten bei den Ärzteeinkommen zu verringern. Die FDP hat Verständnis, daß dies auf die Kritik der Betroffenen stößt. Wer sich aber zu der Behauptung ver- steigt, man gefährde dadurch das gegliederte System und lasse „die Ersatzkassen über die Klinge sprin- gen" — weil die gesamtwirtschaft- liche Orientierung auch für die Er- satzkassen mit ihren rund 15 Millio- nen Versicherten gelten soll —, macht sich selbst unglaubwürdig.

Einzelregreß

Auch bei dem vielfach kritisierten Arzneimittelhöchstbetrag ist ein Blick auf den Gesetzesinhalt sach- dienlich. Krankenkassen und Kas- senärzte sollen künftig einen Höchstbetrag für die Gesamtausga- ben der Krankenkassen für Arznei- mittelverordnungen vereinbaren.

Wird dieser Betrag nicht nur gering- fügig überschritten, so haben die Vertragsparteien die Ursachen der Überschreitung festzustellen. Liegt keine unvorherseh bare Vermehrung

Der Schwarze Freitag

Hans J. Sewering

im Leitartikel des Heftes 27

„Ich meine, daß die FDP aus ihrer Position und Sicht politisch kon- sequent gehandelt hat. Es war doch schließlich jedermann be- kannt, warum Genscher den Ko- alitionen seiner Partei im Saar- land und in Niedersachsen zuge- stimmt hat. Für ihn war es eine Frage der politischen Glaubwür- digkeit, dies bei einem Kernstück der von seiner Partei mitgetrage- nen Politik unter Beweis zu stellen. ..

der Krankheitsfälle (zum Beispiel bei Epidemien) vor, so sind zusätzliche und gezielte Einzelprüfungen der Verordnungsweise der Ärzte vorzu- sehen. Es bleibt beim Einzelregreß im Falle von unwirtschaftlicher Ver- ordnung. Diese Ausgestaltung schließt Gefahren für die Arzneimit- telversorgung der Versicherten und für die Therapiefreiheit des Arztes aus. Der auf Vorschlag der FDP aus- schließlich vorgesehene Einzelre- greß stellt sicher, daß nur die Ärzte herangezogen werden können, die unwirtschaftlich verordnet haben.

Von einer „Kollektivhaftung" der Kassenärzte kann nicht die Rede sein. Vielmehr wird das Instrument des Einzelregresses — also der Grundsatz der persönlichen Verant- wortung des behandelnden Arztes — fortentwickelt. Auf diese Weise ha- ben wir eine individuelle, liberale Lösung gefunden.

öffnet. Die übrigen ‚Interpretatio- nen' werden noch einzeln zu würdigen sein — sie sind nicht weniger fragwürdig als das Bei- spiel Arzneiverordnung.

Auf den gesellschaftspolitisch besonders schwerwiegenden Komplex ‚Datenbank', mit der Konsequenz des durchnumerier- ten, voll entblößten und seiner In- timsphäre beraubten Bürgers, auf die damit verbundene schwerwiegende Gefährdung des Vertrauensverhältnisses Pa- tient-Arzt ist die CDU/CSU-Frak- tion auch im Bundestag über- haupt nicht eingegangen. Es wird dennoch unsere Verpflichtung sein, diesem zentralen Thema be- sondere Aufmerksamkeit zu widmen..

Zur besseren Verbindung von ambu- lanter und stationärer ärztlicher Ver- sorgung sieht das Kostendämp- fungsgesetz eine verstärkte Förde- rung belegärztlicher Tätigkeit vor;

der verabschiedete Text ermöglicht es den Vertragspartnern, eine für niedergelassene Ärzte durchaus at- traktive Belegarztvergütung zu ver- einbaren.

Kein Ambulatorium

Die nach dem Kostendämpfungsge- setz ebenfalls mögliche erweiterte Beteiligung von Krankenhaus-Fach- ärzten an der ambulanten Versor- gung bleibt aufgrund des Wider- standes von CDU/CSU noch hinter den Forderungen des Deutschen Ärztetages von 1974 (sogenanntes Blaues Papier) zurück; denn das Ge- setz beschränkt nun diese Zulas- sung von Nicht-Chefärzten auf be-

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Spektrum der Woche Aufsätze Notizen

BRIEFE AN DIE REDAKTION

ÄRZTETAGS-NACHTRAG

Die folgende Zuschrift bezieht sich auf einen Artikel in der Zeitschrift „Der Prak- tische Arzt", der sich unter dem Titel

„Einsame Erklärung, halbherzige Zu- stimmung" mit dem jüngsten Deutschen Ärztetag und der Vertrauenserklärung des Ärztetages für seinen Präsidenten beschäftigte. Die Redaktion des DEUT- SCHEN ÄRZTEBLATTES glaubt, daß es nur fair ist, diese Leserstimme zu Wort kommen zu lassen (wenn es schon nicht der „Praktische Arzt" selbst tut).

Verdächtigungen und Anfeindungen

„Mit äußerster Empörung habe ich den Leitartikel in der Zeitschrift ,Der Praktische Arzt' gelesen. Als jahr- zehntelanges Mitglied der Vereini- gung der praktischen Ärzte Bayerns möchte ich mit aller Entschiedenheit gegen diesen, teilweise unwahren, unsachlichen und das Ansehen der Ärzte herabsetzenden Artikel prote- stieren! Es ist eine Unverschämtheit sondergleichen, die Tätigkeit der Delegierten beim 80. Deutschen Ärz- tetag so darzustellen, als ob sie nichts anderes zu tun gehabt hätten, als über das Vertrauensvotum für ihren Präsidenten abzustimmen, und alles andere für sie unwichtig wäre.

Dasselbe trifft für die von keinerlei Minderwertigkeitskomplexen ge- trübte Behauptung zu, Journalisten seien gewöhnt, politischer zu den- ken als die meisten Ärztefunktionä- re, um diese mit dieser unsinnigen Behauptung als politisch Unreife ab- zuqualifizieren. Und das in einem Artikel in einer Ärztezeitschrift (ich darf doch annehmen, daß sich der ,Praktische Arzt' noch als solche versteht), der . . . offenbar von einem Journalisten geschrieben ist, oder zumindest von einem, der sich dafür hält.

Hier zeigt sich deutlich, mit wie we- nig Wahrheitsliebe, mit wie wenig Sachverstand und vor allem mit wie wenig politischem Gespür dieser ,Autor' behaftet ist. Rein sachlich sei noch festgestellt: Auch wenn der Autor nicht am 80. Ärztetag anwe- send gewesen sein sollte, was auf

Grund dieser fehlerhaften Berichter- stattung anzunehmen ist, so hätte er doch die Pflicht gehabt, sich vorher genau zu informieren ... Dieser ganze Artikel versucht niemals, ei- nen Beweis etwa für ein Fehlverhal- ten des Herrn Kollegen Sewering an- zubieten oder ein solches beim Na- men zu nennen. Er bringt nur vage hinterfotzige Verdächtigungen ge- gen alles und alle ... Wenn schon der eine oder andere Standesführer glaubt, den Posten des Herrn Sewe- ring anstreben zu müssen, und das sei ihm gerne gegönnt, dann sollte er sich doch im stillen Kämmerlein fragen, ob er auch die dazu nötigen Fähigkeiten hat, und ob er sich in der Lage fühlt, mit den dann auf ihn mit Sicherheit (so er ein guter Ver- treter der Interessen der Ärzteschaft ist) zukommenden Anfeindungen und Verdächtigungen fertig zu wer- den.

Mit der Lancierung eines Artikels in der vorliegenden Form ist es nicht getan und auch nicht damit, daß man seinen Verband auf eine be- stimmte Richtung einzuschwören versucht. Das schädigt bestimmt nicht das Ansehen des Herrn Sewe- ring, sondern einzig und allein das der Ärzte, auch in der von dem Autor zitierten Öffentlichkeit....

Dr. med. F. Frühwein Brienner Straße 11 8000 München 2

WARTEZIMMER-LEKTÜRE

Anregungen, die im Wartezimmer auslie- genden Zeitschriften zu überprüfen, sind uns schon häufiger zugegangen. Die fol- gende Zuschrift bezieht sich auf die Zeit- schrift „DM", in deren Heft 4/1977 ein Artikel „Kassen- oder Privatpatient?" er- schien.

Gegen die Hetze wehren

. . . Die in diesem Artikel (der „DM", die Red.) meines Erachtens leicht- fertig ausgesprochene Verdächti- gung betrügerischer Manipulatio- nen bei Kassenabrechnungen hat mich zur Kündigung des Abonne-

„Kostendämpfungsgesetz"

sondere ärztliche Untersuchungs- und Behandlungsmethoden. Ferner erhalten Krankenhäuser die Mög- lichkeit, Patienten in Krankenhaus- fällen ambulant vorzuuntersuchen und nachzubehandeln. Dies ist nur zeitlich begrenzt und mit Zustim- mung des überweisenden Kassen- arztes möglich. Die Behauptungen, das Kostendämpfungsgesetz bringe Weichenstellungen zum staatlichen Ambulatorium, entbehren also jeder Grundlage.

Übrigens ist im Krankenhausbereich der Kostenanstieg am stärksten, aber auch die Möglichkeit zu Ein- sparungen am größten. Wirtschaft- lichkeit und Sparsamkeit gelten nicht nur für den ambulanten Be- reich, sondern noch mehr für das Krankenhaus. Dem Krankenversi-

cherungs-Kostendämpfungsgesetz, dessen Vorschriften zur Änderung des Krankenhausfinanzierungsge- setzes am Widerstand der Bundes- länder scheiterten, muß daher als- bald ein Krankenhaus-Kostendämp- fungsgesetz folgen.

Mit dem Kostendämpfungsgesetz hat liberale Gesundheitspolitik, nicht etwa sozialistische Gesund- heitsplanung, einen Erfolg errun- gen. Der FDP ist es gelungen, mit diesem Gesetz die Forderungen ih- res Gesundheitspolitischen Pro- gramms vom November 1976 Punkt für Punkt zu erfüllen. Die Neurege- lungen tragen dazu bei, unser frei- heitliches Gesundheitswesen wirt- schaftlicher und leistungsfähiger zu machen, damit die frei verfügbaren Einkommen der krankenversicher- ten Arbeitnehmer nicht durch stän- dig steigende Krankenkassenbeiträ- ge weiter zurückgehen. Dieser Trend zu einer Sozialisierung der Einkommen und zur Steigerung des Anspruchsdenkens der Versicherten wird gebrochen. Die FDP begrüßt, daß eine zunehmende Zahl von Ärz- ten dies anerkennt.

Anschrift des Verfassers:

Wolfgang Mischnick MdB Vorsitzender

des FDP-Bundestagsfraktion Bundeshaus

5300 Bonn

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