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Archiv "Dank von den Palästinensern" (10.10.1984)

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Krankenhäuser - immer teurer

Private sind billiger Durchschnittlicher allgemein großer Pflegesatz der Anstaltskrankenhäuser 171

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an private

1980

Durchschnittlicher Tagessatz pefigthe-

im Zweibettzimmer 209

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1980 I II 1 1984

CONCOR _ Der durchschnittliche Pflege- satz in der allgemeinen Pfle- geklasse der Akutkranken- häuser betrug Mitte 1984 215 DM pro Tag. Er ist damit um rund ein Drittel höher als Mit- te 1980 (160 DM). Die öffent- lichen Kliniken verlangen Ta- gessätze von durchschnittlich 227 DM, wohingegen die Pri- vatkliniken mit 154 DM aus- kommen Condor/EB

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

NACHRICHTEN

Aus Bund und Ländern

„Prüfungsskandal"

kann teuer werden

WÜRZBURG. Teuer zu ste- hen kommen könnte das Land Bayern der „Würz- burger Prüfungsskandal"

vom Sommer 1982. Das Landgericht Würzburg hat jetzt in einem Musterpro- zeß geurteilt, daß der Staat Schadensersatz für die Folgen des spurlosen Ver- schwindens der Prüfungs- unterlagen von 183 Teil- nehmern der ärztlichen Vorprüfung an der Univer- sität Würzburg leisten müsse.

Die Richter der ersten Zi- vilkammer gaben einer Studentin aus Essen recht, deren Anspruch „dem Grunde nach" bejaht wur- de. Wie ihre Kommilitonen mußte die Medizinstuden- tin erneut zur Prüfung an- treten, weil die Prüfungs- unterlagen zum „Physi- kum" auf dem Wege zur Auswertung beim Mainzer Institut für medizinische und pharmazeutische Prü- fungsfragen (IMPP) verlo- rengingen. Die Studentin konnte deshalb eine be- reits vertraglich festgeleg- te Semesterbeschäftigung nicht antreten. Insgesamt summieren sich die An- sprüche aus ähnlich gela- gerten Fällen auf mehr als 750 000 DM.

Das Landgericht Würzburg äußerte die Vermutung, daß die Sendung mit den Arbeiten dort verlorenging, während die zuständige Mitarbeiterin in Mainz ei- nen Arztbesuch unternom- men habe. Aufgrund eines eingeschriebenen Auslie- ferungsscheins der Post hält es die Zivilkammer für erwiesen, daß das Paket beim IMPP in Mainz ange- kommen sein muß. Den bisher ungeklärten Verlust im Bereich des Instituts bezeichnete das Gericht als „Amtspflichtverlet- zung". Der Freistaat Bay-

ern müßte dafür einstehen, da er dem Institut diese Aufgabe anvertraut habe.

Es gilt als sicher, daß Bay- ern gegen das noch nicht rechtskräftige Urteil Beru- fung einlegen wird (Akten- zeichen: 10.703/83). ddp

Perinatalstudie Westfalen-Lippe

MÜNSTER. An der von der Ärztekammer Westfalen- Lippe in Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Vereinigung Ende 1983 be- gonnenen perinatologi- schen Erhebung beteiligen sich bereits zwei Drittel der Leitenden Ärzte der Ge- burtskliniken in Westfalen- Lippe, so daß 1984 voraus- sichtlich etwa 70 Prozent aller Geburten erfaßt wer- den können. Erste Ergeb- nisse über einen Anteil von 45 Prozent aller Geburten im letzten Quartal 1983 lie- gen bereits vor.

Mit fünf DM je Erhebungs- bogen haben die Kranken- kassen die Kosten über- nommen. ÄPW-L

Aus der DDR

Dank von den Palästinensern

OSTBERLIN. Der Präsident des Palästinensischen Ro- ten Halbmondes, Dr. Fathi Arafat — ein Bruder von PLO-Führer Yassir Arafat —, hat in Ostberlin 33 Ärzte, Schwestern und andere Mitarbeiter des Gesund- heitswesens mit der Me- daille seiner Organisation ausgezeichnet als Dank für die Behandlung und Pfle- ge „verwundeter palästi- nensischer Patrioten" in der DDR. Wie das „Neue Deutschland" berichtet, klagte Dr. Arafat in der Ver- anstaltung, an der auch der DDR-Gesundheitsmini- ster teilnahm, die „zionisti- schen Machthaber" an, das palästinensische Volk

„physisch liquidieren zu wollen". Im Namen der Ge- ehrten versicherte ein Ost- berliner Chefarzt, die Mit- arbeiter des Gesundheits- wesens der DDR würden den gerechten Kampf des palästinensischen Volkes weiter unterstützen. gb

Ausland

Die ambulante Psychiatrie:

Eine „Tragödie"

WASHINGTON. Auf bis zu eine Million schätzt der amerikanische Psychiater- Verband die Zahl der Nichtseßhaften in den USA, die eigentlich einer psychiatrischen Behand- lung bedürften. Seit dem Beginn der „Öffnung" der psychiatrischen Kranken- häuser vor dreißig Jahren sei die Zahl der stationär untergebrachten Patienten auf etwa ein Viertel zurück- gegangen. Dieses Konzept der ambulanten Versor- gung ist theoretisch rich- tig, erklärt eine Arbeits- gruppe des Psychiaterver- bandes in einem Bericht;

die praktische Durchfüh-

rung habe aber zu einer

„großen sozialen Tragö- die" geführt, weil weder die Staaten und Gemein- den noch die Gegner der Anstaltspsychiatrie noch die Psychiater selber den ambulanten Sektor genü- gend vorbereitet hätten. Es sei dringend notwendig, die gesamte psychiatri- sche Versorgung in den Vereinigten Staaten zu überprüfen und mit erheb- lich höheren finanziellen Mitteln auszustatten. gb

Generics

werden gefördert

WASHINGTON. Beide Häu- ser des amerikanischen Kongresses haben ein Ge- setz verabschiedet, das den „generic drugs`.`, den Nachahmungen von Arz- neispezialitäten, deren Pa- tentfrist abgelaufen ist, ei- nen leichteren Zugang zum Markt verschaffen soll. Der Präsident hat das Gesetz bereits unterzeich- net.

Bisher mußte ein Nachah- mer das gleiche langwieri- ge Zulassungsverfahren mit Wirkungs- und Sicher- heitsnachweis durchlaufen wie der Anbieter eines Neuprodukts. In Zukunft soll es genügen, wenn der Anbieter eines „generic"

nachweist, daß sein Präpa- rat chemisch mit dem Vor- bild voll übereinstimmt und daß es die gleiche Bio- verfügbarkeit aufweist.

Der forschenden Industrie wird dafür ein Zugeständ- nis gemacht: Je nach Dau- er des Zulassungsverfah- rens kann die Patentfrist von jetzt 17 Jahren um bis zu fünf Jahre verlängert werden.

Man rechnet damit, daß et- wa 150, zum Teil umsatz- starke Arzneimittel, deren Patentschutz ausgelaufen ist oder demnächst aus- läuft, sofort unter dieses Gesetz fallen. bt

2948 (24) Heft 41 vom 10. Oktober 1984 81. Jahrgang Ausgabe A

(2)

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

TAGUNGSBERICHT

B ei den Verantwortlichen des Berufsverbandes der Prakti- schen Ärzte und Ärzte für Allgemeinmedizin Deutschlands (BPA) ist an die Stelle des Wech- selbades zwischen berufspoliti- schem Fortschritt, Resignation und Rückschlägen jetzt offenbar in eine Phase des verhaltenen Optimismus getreten: Der vom Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) am 14. September beschlossene Vorschlag, den Zugang zur kas- senärztlichen Tätigkeit über ei- ne geänderte Bedarfsplanung zu steuern, könnte nach den In- terpretationen des BPA wäh- rend des 7. Deutschen Hausärz- tetages (am 28./29. September) in der Lage sein, der festgefah- renen Diskussion um die ärzt- liche Aus- und Weiterbildung ei- ne neue Richtung zu geben. Zu- dem verspricht sich der „Prakti- kerverband" durch eine revi- dierte Bedarfsplanung und eine intensive Förderung der haus- ärztlichen Tätigkeit eine besse- re Aufgabenabgrenzung zwi- schen in der Primärversorgung tätigen qualifizierten Allgemein-/

Hausärzten einerseits und der Gruppe der Spezialisten ande- rerseits.

Vorrangiges Projekt

Der BPA wertet die Zeichen der Zeit als besonders günstig, ohne jedoch heute schon in einen

„österlichen Jubel" auszubre- chen (so Dr. Helmuth Klotz, BPA-Bundesvorsitzender in sei- nem Grundsatzreferat). Der KBV-Vorschlag müsse in der kommenden (KBV-)Legislatur- periode vorrangig realisiert wer- den. Nach Überzeugung des BPA müsse das strukturpoliti- sche Konzept mit einer Reihe weiterer flankierender Maßnah- men verbunden werden, um tat- sächlich einen „Aufbruch nach neuen Ufern" zu bewirken. Not- wendig sei vor allem, die Weiter- bildungsordnungen der Länder inhaltlich darauf abzustellen.

Nur so könnte das „heillose

Neuer Auftrieb für die

Allgemeinärzte

Deutscher Hausärztetag in Goslar begrüßt KBV-Initiative

Durcheinander" bei der Nieder- lassung und die „völlig unbefrie- digende Abgrenzung" der ein- zelnen Ärztegruppen beseitigt werden (so BPA-Hauptge- schäftsführer Dieter R. Adam).

Immerhin: Die BPA-Delegierten lobten die Vorzüge des KBV- Lenkungsmodells: Würde die regionale, auf Bevölkerungs- gruppen bezogene Bedarfspla- nung durch eine sektorale Be- darfsplanung zur Stärkung der hausärztlichen Versorgung er- gänzt, so könne mit Hilfe einer darauf aufbauenden Kassenarzt- zulassung die Verteilung nach- rückender Ärzte so nach dem

„Überlaufprinzip" gelenkt und gesteuert werden, daß mittel- bis langfristig die Zielvorstel- lung von 60 Prozent Hausärzten zu 40 Prozent Spezialisten er-

reicht wird. Mit diesem Modell könnten darüber hinaus die ver- fassungsrechtlichen Probleme einer Pflichtweiterbildung für al- le Kassenärzte umgangen wer- den. Denn der Zugang zur Kas- senarztpraxis bliebe grundsätz- lich offen, lediglich die regiona- le und gebietliche Richtung der Zulassungsströme wäre durch den Bedarfsplan vorgezeichnet.

Und die Möglichkeit, ein be- stimmtes Leistungsspektrum zu erbringen, wäre von der nachge- wiesenen Qualifikation als Haus- arzt (mit bestimmten Weiterbil- dungsanforderungen) abhängig.

Ein weiterer Vorteil des KBV- Modells: Es vermeidet eine tota- le Zulassungssperre und oder

die Rückkehr zu einer

bestimm- ten

Verhältniszahl (wie vor dem Karlsruher Urteil vom 23. März 1960). Ebenso würde der unbe- grenzten Niederlassungsfreiheit Einhalt geboten. Sie bringe ge- rade die allgemeinärztlichen Praxen ins Hintertreffen und führe zu einem „ruinösen Wett- bewerb" vor allem bei kleinen und mittleren Praxen.

Von den beiden im Vorstand der KBV erörterten Steuerungsmo- dalitäten befürwortet der BPA die „igidere": Diese sieht vor, die Weiterbildung zum Allge- meinarzt von bislang vier auf drei Jahre zu verkürzen (eine Reduzierung der Weiterbil- dungszeiten müsse nach BPA- Gusto aber auch für alle ande- ren Gebiete gefordert werden).

Die Kassenarzt-Bezeichnung

„Hausarzt" sollten künftig nur diejenigen aufs Schild schrei- ben dürfen, die eineinhalb Jahre internistische Weiterbildung an der Klinik und ein halbes Jahr bei einem niedergelassenen Arzt absolviert haben. Das zu- sätzliche Angebot, eine minde- stens sechs Jahre währende Tä- tigkeit — etwa als Juniorpartner- in der Praxis eines voll zugelas- senen Kassenarztes mit einer hausärztlichen Weiterbildung gleichzusetzen, würde zwar das Gebot der Zulassungsfreiheit beachten, könnte aber viele Aspiranten davon abhalten, eine obligatorische und kurrikular gestaltete vierjährige Weiterbil- dungszeit zu durchlaufen.

Statt „AiP":

Mehr Partnerschaften

Immerhin hätte auch das Senior-

Junior-Partnerschaftsmodell ge-

genüber dem „Arzt im Prakti-

kum" (wie in der geplanten No-

velle zur Änderung der Bundes-

ärzteordnung vorgesehen) den

Vorzug, daß der Praxisassistent

als voll approbierter Arzt wie je-

der selbständig und eigenver-

antwortlich tätige Arzt die Gren-

zen seines Tuns selbst erkennt

und bestimmt. Dagegen legt

Ausgabe A 81. Jahrgang Heft 41 vom 10. Oktober 1984 (25) 2949

Referenzen

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