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Die Änderung des Bildungsgesetzes wird gemäss beiliegendem Entwurf beschlossen

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Entwurf vom 19. Juni 2012 Landratsbeschluss

betreffend Integrative Schulung an der Volksschule: Änderung des Bildungsgesetzes zur Strukturoptimierung der Speziellen Förderung und der Sonderschulung durch Angebots-, Ressourcen- und Zuweisungssteuerung

vom

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

1. Die Änderung des Bildungsgesetzes wird gemäss beiliegendem Entwurf beschlossen.

2. Der Regierungsrat wird beauftragt, vor der Inkraftsetzung der vorliegenden Gesetzesänderung die finanziellen Auswirkungen auf den Kanton und die Gemeinden zusammen mit diesen zu untersuchen, eine einvernehmliche Lösung anzustreben und dem Landrat Antrag auf zeitgleiche Gesetzesänderung zur kostenneutralen Kompensation der Lastenverschiebung zu stellen.

3. Folgende politischen Vorstösse werden als erfüllt abgeschrieben:

- Motion Nr. 2005-126 von Jacqueline Simonet: Ergänzung des Bildungsgesetzes betreffend Aufnahmeverfahren einer Speziellen Förderung.

- Postulat Nr. 2006-155 von Simone Abt: Psychomotoriktherapie für alle Kinder, die sie brauchen.

- Postulat Nr. 2010-250 von Regula Meschberger: Schaffung von gesetzlichen Grundlagen für Case-Management in den öffentlichen Schulen.

4. Vom Zwischenbericht zum Postulat 2010-416 von Marianne Hollinger: Heime und Sonderschulen-Kostenexplosion stoppen, wird Kenntnis genommen.

Liestal, Im Namen des Landrates

Der Präsident:

Der Landschreiber:

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