• Keine Ergebnisse gefunden

Der Regierungsrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Der Regierungsrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1"

Copied!
3
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

c:\program files (x86)\neevia.com\document converter\temp\convert_84fa8af89a2f4d0f95bad40792d8cacb.doc

I 180/2001 FIN 23. Januar 2002 47C

Interpellation

0281 Aellen, Tavannes (PSA)

Weitere Unterschriften: 2 Eingereicht am: 11.09.2001

Werden die welschen Lehrkräfte verschmäht?

Gemäss einem Artikel, der am 7. September 2001 in der Westschweizer Fachzeitschrift

«L’Educateur» erschienen ist, fand am vergangenen 29. Mai eine Begegnung zwischen den Kantonsbehörden, vertreten durch die Herren Regierungsräte Lauri und Annoni, und den Gewerkschaften statt. Anlässlich dieses ersten Treffens wurden die künftigen Lohn- forderungen diskutiert. Zur Sitzung eingeladen waren die Vereinigung «Lehrerinnen und Lehrer Kanton Bern (LEBE)» sowie der VPOD, nicht aber das «Syndicat des enseignantes et enseignants du Jura bernois (SEJB)», das die Mehrheit der Lehrkräfte aus dem Berner Jura und aus Welschbiel vertritt.

Der Regierungsrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Sind die im Educateur veröffentlichten Informationen korrekt?

2. Warum wurde dem SEJB die Teilnahme an der Sitzung verweigert?

3. Werden die SEJB-Vertreterinnen und –Vertreter anlässlich der nächsten Begegnungen an den Diskussionen zugelassen sein?

4. Wie steht die Erziehungsdirektion zu dieser neuen Gewerkschaft, die sich fast aus- schliesslich aus frankophonen Lehrerinnen und Lehrern zusammensetzt?

5. Ist diese Gewerkschaft im Rahmen des Sonderstatuts des Berner Juras eine reprä- sentative Ansprechpartnerin für die Erziehungsdirektion?

Antwort des Regierungsrates

Der Interpellant erkundigt sich nach der Stellung des "Syndicat des enseignantes et enseignants du Jura bernois" (SEJB) im Rahmen der sozialpartnerschaftlichen Kontakte zwischen Regierungsrat und Gewerkschaften und will wissen, in welchem Masse das SEJB in Zukunft in diese Gespräche einbezogen werden soll.

Im Rahmen strukturierter Sozialpartnergespräche trifft sich die aus dem Finanzdirektor und dem Erziehungsdirektor bestehende Delegation des Regierungsrates seit vielen Jahren regelmässig mit den drei Dachverbänden im Personalbereich: dem Bernischen Staatspersonalverband (BSPV), dem Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD) und den Lehrerinnen und Lehrern Bern (LEBE). Bei dem im Interpellationstext erwähnten Treffen vom 29. Mai 2001 handelte es sich nicht um ein erst- oder einmaliges Ereignis.

Vielmehr war es eines dieser regelmässigen, üblicherweise drei- bis viermal jährlich

(2)

2

durchgeführten Gespräche. Anlässlich dieses Gesprächs wurden, nebst einer ersten Vorschau auf die Lohnentwicklung für das Jahr 2002, auch weitere Fragen von grundsätzlicher personalpolitischer Relevanz diskutiert.

Bei den obenerwähnten Verbänden handelt es sich um Verhandlungspartner des Regierungsrates, die das Personal des Kantons, die Lehrkräfte und die subventionierten Betriebe sowie beide Sprachgruppen in ihrer Gesamtheit direkt vertreten. Auf den Beizug weiterer Fachorganisationen oder Untergruppen wurde deshalb bewusst verzichtet. Die Sozialpartnergespräche haben sich in dieser Form als effiziente und konzentrierte Anlässe sehr gut bewährt. Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass diese Regelung beibehalten werden sollte. Eine Oeffnung des Teilnehmerkreises könnte nicht auf das SEJB beschränkt werden, sondern müsste auch zu Gunsten weiterer Gewerkschaften, Fachorganisationen und Untergruppen erfolgen. Damit wäre das Ziel der Sozialpartnergespräche, relativ oft und möglichst mit unveränderter persönlicher Besetzung eine intensive und effiziente Arbeit zu leisten, deutlich erschwert. Dies will der Regierungsrat nicht.

Neben den grundsätzlichen Sozialpartnergesprächen werden durch die Direktionen auch Kontakte mit Fachorganisationen oder Untergruppen der Dachgewerkschaften gepflegt.

Die Erziehungsdirektion beispielsweise anerkennt das SEJB ausdrücklich als Gesprächspartner und diskutiert mit ihm insbesondere bildungsspezifische Fragen.

Der Regierungsrat bestätigt, dass er die welschen Lehrkräfte keineswegs verschmäht, sondern deren Vertretung gleich behandelt wie andere Gewerkschaften, Fachorganisationen und Untergruppen. Die Sprache ist dabei kein Auswahlkriterium.

Zu den Fragen des Interpellanten

Frage 1 (Sozialpartnergespräch vom 29. Mai 2001)

Die Informationen des "Educateur" sind korrekt, wobei es sich, wie oben erwähnt, beim Gespräch vom 29. Mai 2001 um eines der ordentlichen regelmässigen Sozialpartnergespräche handelte.

Fragen 2 und 3 (Gründe für Nichtteilnahme SEJB; künftiges Vorgehen)

Diese Fragen werden in den einleitenden Ausführungen bereits einlässlich beantwortet.

Frage 4 (Haltung der Erziehungsdirektion zum SEJB)

Im Bildungsbereich bestehen zwischen den beiden Sprachregionen des Kantons wesentliche Unterschiede. Im französischsprachigen Teil orientiert sich die Volksschule stark an den Verhältnissen der Westschweizer Kantone und koordiniert den Bereich auch mit diesen. Daraus ergeben sich nicht nur Unterschiede im Lehrplan, der Lehrerinnen – und Lehrerausbildung und der Schulorganisation, sondern auch im Schulverständnis und der gelebten Schulkultur. Diese Unterschiede sind Ausdruck der unterschiedlichen Mentalitäten der beiden Sprachgruppen.

Deshalb führt die Erziehungsdirektion auch regelmässig Gespräche mit dem SEJB, genau gleich wie mit dem LEBE. Inhalt dieser Gespräche sind vor allem bildungsspezifische Fragen. Die Traktanden werden jeweils nach Rücksprache mit dem jeweiligen Gesprächspartner der Erziehungsdirektion festgelegt. Das Syndicat hat sich im Zuge der Reorganisation des Bernischen Lehrerinnen- und Lehrervereines gebildet. Die Erziehungsdirektion betrachtet dies als interne Angelegenheit der beteiligten Organisationen und nimmt deshalb dazu ausdrücklich nicht Stellung. Die Gespräche werden in der Regel auch getrennt mit beiden heute bestehenden Organisationen geführt.

(3)

3

Frage 5 (Stellung von SEJB als Ansprechpartnerin für die Erziehungsdirektion)

Aus den Ausführungen zu Frage 4 ergibt sich, dass sich die Gespräche mit dem SEJB aus der besonderen Situation der sprachlichen Minderheit ergeben. Die Gespräche würden auch ohne Sonderstatut geführt, weil die Erziehungsdirektion SEJB als repräsentative Ansprechpartnerin bei bildungsspezifischen und sprachrelevanten Fragen betrachtet.

An den Grossen Rat

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Einige Kantone, wie zum Beispiel der Kanton Jura, haben bereits angekündigt, dass sie sich den Bundesmassnahmen aktiv widersetzen werden?. Wird der Kanton Bern ihrem

Diese Schwierigkeiten, die jedoch nicht mit schlechten Beziehungen gleichgesetzt werden dürfen, können und konnten im vorliegenden Fall überwunden werden.. Zu

Diese geben Auskunft darüber, wem die bisher aufgelaufenen und zukünftig noch zu erwartenden Kosten im Zusammenhang mit dem Ereignis Mitholz zugeordnet

Müssen die verlangten Unterlagen von den Gesuchstellenden zuerst aus ihrem Herkunftsstaat beschafft werden, oder dauert die Antwort eine gewisse Zeit, kommt es

Befürchtet der Regierungsrat nicht ganz allgemein, dass diese zweijährige Ausbildung zu einer gewissen Nivellierung bei der Berufsausbildung in der Schweiz führt, und ist

Der Regierungsrat setzt sich auch in Zukunft dafür ein, dass die Güterabwägung zwischen den Anliegen der Denkmalpflege und den wirtschaftlichen Interessen so vorgenommen wird,

Es kann hier jedoch erwähnt werden, dass auf der A16 separate Rohre für Dritte zur Verfügung stehen, welche auf Antrag für verschiedene Zwecke ge- nutzt werden können - unter

Der Regierungsrat ist jedoch der Meinung, dass die Würde von Frau oder Mann auch in diesem Kontext nicht herabgesetzt werden darf.. Das Gleichstellungsbüro des