Deutsches Ärzteblatt
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Jg. 109|
Heft 40|
5. Oktober 2012 A 1953D
er aktuelle Honorarstreit zwischen der Kassen- ärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung droht zu eskalieren. Es geht längst nicht mehr allein um die Frage, um wie viel die Vergütung der niedergelasse- nen Ärzte und Psychotherapeuten im kommenden Jahr steigen soll. Seit der KBV-Vertreterversammlung am 28. September in Berlin steht vielmehr die Systemfrage im Raum: Wollen KBV und Kassenärztliche Vereini- gungen (KVen), wollen die Vertragsärzte und Psycho- therapeuten überhaupt noch am Sicherstellungsauftrag für die ambulante Versorgung festhalten?Diese Frage wollen die ärztlichen Körperschaften den Niedergelassenen jetzt stellen. Der Auslöser für den ungewöhnlichen Schritt mag die als Zumutung und als grenzenlos arrogant empfundene Verhandlungsposi- tion des GKV-Spitzenverbandes im Honorarstreit ge- wesen sein, die eigentliche Ursache liegt jedoch tiefer.
Die niedergelassenen Ärzte fühlen sich seit Jahren in ihrer täglichen Arbeit von den Krankenkassen gering- geschätzt. Sie erleben, wie die Ökonomisierung, die als kalt empfundene und auch so praktizierte Kosten - betrachtung, mehr und mehr zum Maßstab im Gesund- heitswesen wird. Sie sehen sich einer wachsenden Bürokratie und immer engmaschigeren Kontrollen ausgesetzt und werden überdies öffentlich von den Krankenkassen mit Vorwürfen und Angriffen überhäuft.
Das alles griff Dr. med. Andreas Köhler in seiner Rede vor der Vertreterversammlung auf (siehe dazu
„Köhler zerpflückt Kassenangebot“ in diesem Heft).
Der KBV-Vorsitzende sprach von Ketten, die den Be- wegungsraum der Ärzte einschränken, von der ver- meintlichen „Freiheit, im Gefängnishof spazieren ge- hen zu dürfen“. Und davon, dass die Ärzte einseitig an einem Vertrag festhielten, den die Gegenseite (gemeint sind die Krankenkassen) längst aufgegeben habe. Köh- ler erinnerte an den frühen Kampf der Ärzte unter Her- mann Hartmann (Namensgeber des Hartmannbundes), der die Ärzte um 1900 aus der Abhängigkeit und von der Willkür der Kassen befreien wollte. Die Übernah- me des Sicherstellungsauftrags viele Jahre später war
dann der Durchbruch in diesem Kampf. Doch nach Auffassung Köhlers ist dieser Sicherstellungsauftrag heute längst nicht mehr das, wofür die niedergelasse- nen Ärzte einst auf ihr Streikrecht verzichtet hatten. Für den KBV-Vorsitzenden ist das Ende der Fahnenstange erreicht. Wenn die Politik möchte, dass die Ärzte auch weiterhin den Sicherstellungsauftrag für die ambulante Versorgung der Patienten wahrnehmen, müssten künf- tig unverrückbare Bedingungen erfüllt werden: von der Wiederherstellung der diagnostischen und therapeuti- schen Freiheit bis zum Wegfall der Regresse bei veran- lassten Leistungen. Sieben konkrete Forderungen, die in den kommenden fünf Jahren erfüllt sein sollen. Für den Weg dorthin definierte Köhler drei Meilensteine.
Sollten sie verfehlt werden, stünde der Sicherstellungs- auftrag erneut zur Disposition.
Klar ist: Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die KVen wollen sich nicht mehr länger von den Krankenkassen vorführen lassen. Die Vertreterver- sammlung stimmte geschlossen für die neue, härtere Gangart, die als Befreiungsschlag gewertet wird. Und auch von den ärztlichen Verbänden gibt es deutliche Signale, diesen Weg mitzugehen. Zwar stehen Anfang Oktober weitere Verhandlungsrunden mit dem GKV- Spitzenverband an, gleichwohl ließ Köhler keinen Zweifel daran, dass der Ausgang dieser Verhandlungen nichts an dem neuen KBV-Kurs ändern werde.
KASSENÄRZTLICHE BUNDESVEREINIGUNG
Befreiungsschlag
Josef Maus
Josef Maus Stellvertretender Chefredakteur