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Archiv "Kassenärztliche Bundesvereinigung: Für Flexibilität und Stärke" (22.01.2010)

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Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 107

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Heft 3

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22. Januar 2010 A 61 KASSENÄRZTLICHE BUNDESVEREINIGUNG

Für Flexibilität und Stärke

Die KBV plädiert für eine Neuausrichtung der ambulanten Versorgung. Dabei geht es ihr nicht nur um eine bessere Ärztesteuerung und neue Vergütungsregeln. Sie will gegenüber dem Spitzenverband der Kassen eine stärkere Verhandlungsposition.

Z

u Jahresanfang hat die Kas- senärztliche Bundesvereini- gung (KBV) ihre gesundheitspoliti- schen Vorschläge und Forderungen präzisiert. Sie will gegen den Ärzte- mangel mit Hilfe einer flexibleren Bedarfsplanung und einer stärker patientenorientierten Versorgungs- steuerung vorgehen. Auf der Tages- ordnung stehen zudem eine intensi- vere Kooperation mit Kliniken und eine veränderte Arbeitsteilung zwi- schen Ärzten und Apothekern. Dar - über hinaus soll die Vergütung ärztlicher Leistungen vereinfacht werden sowie auf der Basis von Einzelleistungen erfolgen.

Patientenversorgung:

Mit Kliniken gemeinsam

Die KBV plädiert dafür, die Bedarfs- planung möglichst sektorenübergrei- fend anzulegen. „Wir wissen alle, dass die derzeit gültige Bedarfspla- nung nicht mehr den Ansprüchen ge- nügt“, hatte der KBV-Vorstandsvor- sitzende, Dr. med. Andreas Köhler, bereits Ende 2009 betont. Man brau- che Ärztinnen und Ärzte in der Flä- che und an den Krankenhäusern, wobei die Verteilung nur noch ge- meinsam zu lösen sei.

Köhler schlug damals bereits vor, in jedem Bundesland den Bedarf im ambulanten wie im stationären Be- reich durch Regionalverbünde zu ermitteln. Darin sollten neben der KV die Landeskrankenhausgesell- schaft, die Landesärztekammer und das Landesministerium stimmbe- rechtigt vertreten sein. Darüber hin - aus regt die KBV Folgendes an:

Die KVen vermitteln Vertrags- ärzte zur Unterstützung an Klini- ken. Diese können auch ihre eige- nen Patienten während eines statio- nären Aufenthalts betreuen.

Die KVen richten, gegebenen- falls mit Krankenhäusern, Medizi-

nische Versorgungszentren (MVZ) ein, in denen Vertragsärzte die nachstationäre ambulante Versor- gung übernehmen. In unterversorg- ten Regionen richten sie Notfallam- bulanzen ein.

In strukturschwachen Gebie- ten gewährleisten Arztstationen ta- geweise die haus- und gegebenen- falls fachärztliche Versorgung. Die- se Einrichtungen werden von den Gemeinden finanziert.

Nach Köhlers Worten wird es bis zum Jahr 2020 einen Ersatzbedarf von circa 58 000 Vertragsärztinnen und -ärzten geben, wobei sich be- sonders Defizite bei der wohnortna- hen Grundversorgung abzeichnen.

„Wir wollen Fachärzte stärker mo- tivieren, auch in die Fläche zu ge-

hen“, sagte der KBV-Vorstand. Ent- sprechend soll es freie Arztsitze auch nur noch dort geben, wo sie nach einer möglichst realistischen Analyse tatsächlich notwendig sind. Notfalls müssten KVen Arzt- sitze in Ballungsräumen aufkaufen, um die Versorgung umzusteuern.

Köhler räumte ein, eine stärkere Steuerung der Niederlassung stoße auch auf Kritik: „Das ist nicht un- bedingt das, was niedergelassene Ärzte wollen.“ Es gehe aber darum, dass Patienten versorgt werden müssten.

Fairer Wettbewerb fördert Innovationen

Im Rahmen ihrer Vorschläge spricht sich die KBV erneut dafür aus, den Kollektivvertrag zu stärken. Selek- tivverträge (hausarztzentrierte Ver- sorgung, spezielle fachärztliche Ver- sorgung, Integrationsverträge, hoch - spezialisierte Leistungen an Kran- kenhäusern) sollten in Form von Add-on-Verträgen die Versorgung ergänzen oder verbessern, aber nicht ersetzen. Für diese Art von Se- lektivverträgen müssten sich auch die KVen bewerben können.

„Was wir fordern, ist die Ent- scheidung“, so KBV-Chef Köhler mit Blick auf die neue Bundesregie- rung. Sie solle mit Wirkung zum

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist ebenso wie die KBV der Auffassung, dass „an der Schnittstelle von ambulanter und stationärer Ver- sorgung die Barrieren abgebaut“ werden müssen.

Dies bestätigte DKG-Geschäftsführer Georg Baum Mitte Januar. Gleichzeitig kritisierte er jedoch be- stehende Hürden. So verliefen die Verhandlungen über die Zulassung von psychiatrischen Abteilun-

gen an Allgemeinkrankenhäusern zur ambulanten Behandlung psychisch kranker Patienten „gera- dezu kontraproduktiv“. Ebenfalls nicht akzeptabel seien Verhinderungsstrategien von Krankenkassen und Ärzteorganisationen bei der Zulassung von Krankenhäusern zur ambulanten Behandlung im Bereich schwerer Krankheiten, insbesondere der Krebsbehandlung.

DKG: MANCHES IST KONTRAPRODUKTIV

Kehrtwende ge- macht: „Der Weg der zentralistischen Honorarverteilung war der falsche“, sagt Dr. med. An- dreas Köhler mitt- lerweile.

Fotos: Georg J. Lopata

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A 62 Deutsches Ärzteblatt

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Heft 3

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22. Januar 2010 30. Juni 2010 eine Änderung der

jetzigen Rechtslage anstreben. „Es ist keine Lösung, einen neuen Sek- tor hausärztliche Versorgung aufzu- bauen“, ergänzte KBV-Vorstand Dr.

med. Carl-Heinz Müller.

Die Regierung hat allerdings im Koalitionsvertrag der hausarztzen- trierten Versorgung heutiger Prä- gung eine Bestandsgarantie bis 2012 gegeben. Sie lässt bislang auch nicht erkennen, dass sie an den anderen Selektivvertragsmög- lichkeiten etwas ändern möchte.

Anders verhält sich das beim The- ma MVZ. Hier fordert die KBV, dass diese nicht von externen Ka- pitalgebern abhängig sein, sondern nur von Ärzten geführt werden dürften. Dies deckt sich mit grund- sätzlichen Ankündigungen im Ko- alitionsvertrag.

Bessere Arbeitsteilung von Ärzten und Apothekern

Dass auch im Bereich der Arznei- mittelpolitik nach wie vor Ände- rungsbedarf bestehe, betonte KBV- Vorstand Müller. Ein Grund, warum Ärzte vor einer Niederlassung zu- rückschreckten, sei die Sorge, mit Regressen bedroht zu werden, sagte er. Deshalb müsse, wie es die KBV seit längerem fordert, die Arbeits- teilung zwischen Ärzten und Apo- thekern anders werden.

„Ärzte sind künftig für die Indi- kation, Wirkstoffauswahl, Dosie- rung und Dauer der Arzneimittel- therapie zuständig“, heißt es dazu.

Der Apotheker wähle das Medika-

ment aus und berate den Patienten.

Auf ähnliche Art und Weise muss man nach Ansicht der KBV bei Heilmitteln verfahren: Sofern sich die Ärzte nach den Heilmittel- Richtlinien des Gemeinsamen Bun- desausschusses richten, sollen sie nicht mehr für Preise und Kosten zur Verantwortung gezogen werden können.

Vehement wandte sich Müller gegen kassenspezifische Positivlis- ten: „Selbst wenn die EDV dies un- terstützt, würden bei jeder Kasse eigene Medikamente eingeblendet.

Das ist mit dem Praxisalltag nicht vereinbar.“

Nach der Reform ist vor der Re- form – dieser Satz gilt auch für die Vergütung. Die KBV will die inner- ärztliche Diskussion um eine neuer- liche Kehrtwende bei der Honorie- rung forcieren, wie KBV-Vorstand Köhler ankündigte: „Es wird auch in dieser Koalition das Sachleis- tungsprinzip bleiben. Aber wir wol-

len eine Rückkehr zu Einzelleis- tungsvergütungen.“

Gleichzeitig soll sich die Vergü- tung einer Leistung auf folgende vier Komponenten beschränken:

Eine arztgruppenspezifische Strukturvergütung, die sich an der Zahl der Behandlungsfälle orien- tiert. Sie berücksichtigt Investiti- ons- und Betriebskosten.

Eine Aufwandspauschale je Patient, die Praxis- und Sprechstun- denbedarf berücksichtigt.

Zeitbezogene ärztliche Einzel- leistungen, die den Lohnanteil des Arztes stellen, wobei von circa 50 Wochenarbeitsstunden ausgegangen wird.

Qualitätszuschläge.

Heute gebe es etwa 2 500 Ab- rechnungsbestimmungen. Dies müs- se sich ändern, sagte Köhler. Aber das ist nicht der einzige Grund für den Vorstoß. „Wir müssen leider feststellen, dass die Pauschalen da- zu führen, dass Versicherten weni- ger Leistungen zur Verfügung ge- stellt werden“, kritisierte er.

KBV gegenüber den Krankenkassen stärken

Erneut brachte Köhler auch eine Stärkung seiner Organisation zur Sprache. Diese fordert er seit länge- rem, um die KBV gegenüber dem Spitzenverband der Krankenkassen besser als gleichrangigen Verhand- lungspartner positionieren zu kön- nen. „Auf Bundesebene muss die KBV verbindliche Rahmenvorga- ben vereinbaren können“, heißt es in den Vorschlägen. „Im Gegenzug wird die regionale Ebene gestärkt, indem sie auf Basis dieser Rahmen- vorgaben abweichende Vereinba- rungen treffen kann, die den spezi- fischen Anforderungen in der Regi- on Rechnung tragen.“

Als Beispiel wird die Honorar- verteilung genannt, auf die die Krankenkassen nach Auffassung der KBV künftig sowieso keinen Einfluss mehr haben sollten. „Der Weg der zentralistischen Honorar- verteilung war der falsche“, räumte Köhler aber ebenfalls ein. ■

Sabine Rieser

@

Positionspapier der KBV/Erfahrungen aus Brandenburg:

www.aerzteblatt.de/1061 Die Vorschläge der KBV sind auf unterschiedliche

Resonanz gestoßen. Nachfolgend ein Auszug:

„Die Gegenmittel, die die KBV dem eigenen Be- rufsstand verschreiben möchte, dürften nicht umumstritten bleiben. Dass sich Ärzte nur dort niederlassen sollen, wo sie wirklich gebraucht werden, wird nicht allen Freiberuflern gefallen.

Aber ohne eine solche Nachhilfe würde der länd- liche Raum völlig abgehängt werden.“ (Die Welt)

„Die Praxis-Filialen, die Kassen ärzte-Chef Köh- ler vorschlägt, können die Lage erleichtern. Als Modell taugen sie ebenso wenig wie die Zu- schüsse des Landes. Um den drohenden Ärz-

temangel abzuwenden, müssen Ärzteverbände wie Gesundheitspolitiker schon ein umfassen- deres Konzept entwickeln.“ (Rheinische Post)

„Die Forderungen werden den Streit mit dem Deutschen Hausärzteverband um spezielle Verträge anheizen.“ (FAZ)

„Mit dem politisch gewünschten Vertragswett- bewerb haben sich neue Player etabliert, die sich nicht mehr die Butter vom Brot nehmen lassen – allen voran der Deutsche Hausärzte- verband. Das beeinflusst auch die KBV. Ent- sprechend defensiv kann sie nur noch politi- sche Vorschläge lancieren.“ (Ärzte-Zeitung)

SO SEHEN ES DIE ANDEREN

Kehrtwende gefordert: „Es ist keine Lösung, einen neuen Sektor haus- ärztliche Versor- gung aufzubauen“, kritisiert Dr. med.

Carl-Heinz Müller.

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