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Archiv "Erstes „Bechterew-Treffen" in Bad Rappenau" (16.07.1981)

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Die Information:

Bericht und Meinung NACHRICHTEN

Erstes

„Bechterew-Treffen"

in Bad Rappenau

In Bad Rappenau trafen sich zum ersten Mal zu einer Jahrestagung 400 Mitglieder der Deutschen Ver- einigung Morbus Bechterew e. V., die im April 1980 als Selbsthilfe- organisation von engagierten

„Bechterew-Erkrankten" und Ärz- ten gegründet worden ist. (Der Verein hat seinen Sitz in 8702 Bergtheim bei Würzburg, Markt- platz 3; Tel. 0 93 67/18 29.)

Die „Bechterew-Therapiegrup- pen" haben es sich zur Aufgabe gemacht, Kontakte zwischen Pa- tienten der gleichen Region zu vermitteln, um Erfahrungen aus- zutauschen und in Gruppen Be- hindertensport, Bewegungsthera- pie und eine Spezialgymnastik zu betreiben.

Darüber hinaus organisieren In- itiativgruppen in vielen Städten des Bundesgebietes ärztlich gelei- tete Symposien, die dem Erfah- rungsaustausch, der Vermittlung neuer Erkenntnisse, der Therapie- und Rehabilitationsanleitung die- nen sollen. Professor Dr. med. Wil- helm Koch, Bad Salzuflen, und Dr.

med. Zoller, Schlangenbad, haben anläßlich der Tagung in Bad Rap- penau einen Überblick über die in- dizierten Pharmaka, über die Wär- metherapie und die Radoninhala- tion gegeben.

Die Selbsthilfeorganisation -der Bechterew-Erkrankten zählt zur Zeit mehr als 2000 Mitglieder. Sie kooperiert unter anderem mit der Deutschen Rheuma-Liga e. V. Als ärztlicher Berater der Bechterew- Vereinigung fungiert ' Prof. Dr.

med. Wilhelm Koch, Chefarzt der Orthopädischen Abteilung der Kli- niken am Burggraben in Bad Salz- uflen.

Über die Tätigkeit und Ziele des gemeinnützigen Vereins infor- miert das vierteljährlich herausge- gebene Mitteilungsblatt „Bechte- rew-Briefe". HC

Die Bundesregierung steht Ende Juli vor der fast unlösbaren Aufga- be, die „Eckwerte" für einen Haus- haltsentwurf 1982 zu beschließen, die sowohl den konjunkturpoliti- schen Erfordernissen als auch dem Zwang Rechnung tragen, die Neuverschuldung gegenüber dem laufenden Jahr erheblich zu ver- ringern. Auch für den Bund gilt die Vorgabe des Finanzplanungsra- tes, bis 1985 die Zuwachsraten für die Ausgaben „wesentlich" unter den Zuwachsraten des Sozialpro- dukts zu halten. Die Bundesregie- rung nimmt an, daß das Sozialpro- dukt 1982 um etwa 6 Prozent und real um gut 2 Prozent steigen wird.

Dies bedeutet, daß der Bund seine Ausgaben 1982 um etwa 4 Prozent oder rund 9 Milliarden Mark auf 240 Milliarden Mark erhöhen darf.

Diesen „Eckwert" hat Bundesfi- nanzminister Matthöfer bereits öf- fentlich genannt. Matthöfer strebt zugleich an, die Neuverschuldung auf 26 Milliarden Mark zu begren- zen. Dies ist immer noch ein sehr hoher Betrag. Der Konsolidie- rungsprozeß könnte mit diesen Vorgaben für die Haushaltspolitik bestenfalls eingeleitet werden. Ei- ne Sanierung der Bundesfinanzen würde damit nicht erreicht. Das setzte eine restriktive Ausgaben- politik über Jahre voraus. Die Fehlentwicklung vieler Jahre kann nicht in einer einzigen Operation korrigiert werden.

Dies wird schon deutlich, wenn man weiß, welche finanzpoliti- schen Konsequenzen zu ziehen sind, wenn die Ausgaben auf 240 Milliarden Mark und die Neuver- schuldung auf 26 Milliarden Mark begrenzt werden sollen. Aus heuti- ger Sicht fehlen dem Finanzmini- ster dann acht bis zehn Milliarden Mark auf der Einnahmenseite des Etats, und auf der Ausgabenseite müßten gesetzlich und vertraglich festliegende Leistungsverpflich- tungen in Höhe von wenigstens

12 Milliarden Mark gestrichen wer- den. Dies wird nur mit einer gro- ßen politischen Anstrengung zu erreichen sein, was die Koalition schwer belasten wird.

Von SPD und FDP sind schon jetzt sehr unterschiedliche Akzente zu hören. Die FDP spricht von der

„Solidarität aller" und warnt da- vor, den Zwang zum Sparen zum Nivellieren der Einkommen nutzen zu wollen. Die SPD verlangt mehr Solidarität und erläutert dies mit dem Hinweis, daß die Last der Konsolidierung nicht dem „klei- nen Mann" aufgebürdet werden dürfe. Solidarität bedeute, daß der Stärkere für den sozial Schwäche- ren einzutreten habe. Man wird se- hen, was daraus wird. Die Sorge, daß sich am Ende ein sehr einsei- tiges Maßnahmenpaket mit ei- ner Schlagseite zur Nivellierung ergeben wird, ist jedenfalls be- rechtigt.

Die Einnahmenseite des Haushalts scheint dem Finanzminister weni- ger Sorge zu bereiten. Er setzt auf höhere Abgaben der Post, die die- se nur mit massiven Gebührener- höhungen aufbringen kann. Er rechnet aber vor allem mit der Ab- führung eines Milliarden-Gewinns von der Bundesbank, der eine Hö- he von 8 bis 10 Milliarden Mark erreichen könnte. In der Bilanz der Bundesbank schlägt die Hoch- zinspolitik mit einem hohen Zins- gewinn zu Buch; außerdem könn- te die Höherbewertung des Dollar, der eine entsprechende Abwer- tung der D-Mark gegenübersteht, zu Buchgewinnen bei den Dollar- beständen führen. Die Bundes- bank ist gesetzlich verpflichtet, ih- re Gewinne an den Bund abzufüh- ren. Die Rechtslage spricht für Matthöfer; die ökonomischen und finanzpolitischen Argumente spre- chen jedoch dagegen, den Bun- deshaushalt nachhaltig mit Ge- winnen der Bundesbank zu finan- zieren.

Dem Finanzminister fehlen 20 Milliarden Mark

12 Milliarden DM Etatmittel müssen gestrichen werden

1410 Heft 29 vom 16. Juli 1981 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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„Schlechte Zeiten für heilige Kühe" ist diese Partykiewicz-Karikatur („Party"

zeichnet gelegentlich auch für das DÄ) im „Rheinischen Merkur" unter- schrieben. Nun, die Kuh muß ja nicht gleich geschlachtet werden, es würde schon genügen zu verhindern, daß ihre Milch verschleudert wird

Die Information:

Bericht und Meinung Finanzpolitik

Vor allem schwächt das Wissen um die Bundesbankgewinne den Willen der Politiker, den Bundes- haushalt nachhaltig zu sanieren, obwohl die Bundesbankgewinne zumindest in dieser Höhe als ein- malig anzusehen sind. Wenn Matt- höfer den Bundesbankgewinn zur Finanzierung laufender Ausgaben verwenden sollte, so verhält er sich wie der Glückspilz, der auf der Grundlage eines Lottogewinns laufende Ausgabenverpflichtun- gen begründet. Vernünftig wäre es dagegen, mit den Bundesbank- Milliarden die Neuverschuldung unter 26 Milliarden Mark zu drük- ken. Matthöfer hat sich jedoch be- reits anders entschieden. Er will wenigstens 6 Milliarden von der Bundesbank zur Verbesserung der Einnahmenseite des Haushalts einsetzen.

Wo soll gestrichen werden ...

Damit aber verlagert sich die Fra- ge der Haushaltssanierung weit- gehend auf die Ausgabenseite des Etats. Schafft es die Bundesregie- rung, Ausgabenverpflichtungen von rund 12 Milliarden Mark zu streichen? Bislang ist noch wenig über konkrete Sparpläne zu hören.

... beim Kindergeld?

Immer wieder wird das Kindergeld angesprochen, das den Bund mit 19 Milliarden Mark belastet. Aber die Möglichkeiten, hier nennens- wert zu kürzen, sind geringer, als weithin angenommen wird, ganz abgesehen von der politischen Frage, ob es richtig ist, Leistungen für Kinder zu kürzen, wenn es ge- rade das Ziel sein sollte, den Geburtenrückgang, der langfristig so schwerwiegende Folgen hat, zu überwinden.

Zunächst hieß es, daß die Leistun- gen für die ersten Kinder gestri- chen werden sollten. Das geht schon aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht. Das Bundesverfas- sungsgericht hat in seinem Kin- dergeldurteil 1977 festgestellt, daß es dem Gesetzgeber überlassen

bleibe, wie er die Kinder in seiner Gesetzgebung berücksichtige.

Dies aber bedeutet zugleich, daß er die Kinder zu berücksichtigen hat. Wer das Kindergeld streicht, muß mit den Karlsruher Verfas- sungshütern rechnen. Matthöfer weiß dies, er hat daher solche Plä- ne dementiert. Ähnlich problema- tisch wäre es, die Kindergeldlei- stungen an eine Einkommens- grenze zu binden. Auch hier wäre die Verfassungsbeschwerde pro- grammiert. Hinzu käme, daß eine solche Einkommensgrenze be- trächtlichen Verwaltungsaufwand brächte. Zwangsläufig wäre das Kindergeld dann nur noch über die Finanzämter abzuwickeln.

Ernsthaft wird offensichtlich dar- über nachgedacht, Kindergeld nur noch bis zum 18. Lebensjahr zu gewähren. Doch hätte dies steuer- liche Konsequenzen. Nach dem Einkommensteuergesetz dürfen Unterhaltsleistungen ohne Be- rücksichtigung der sogenannten zumutbaren Eigenbelastung bis zu 3600 Mark im Jahr als außerge- wöhnliche Belastungen vom steu- erpflichtigen Einkommen abge- setzt werden. Dies gilt auch für Kinder, sofern die Eltern den Un- terhalt aufbringen und keine staat- lichen Leistungen in Anspruch ge- nommen werden können. Die Steuerentlastung wird besonders bei Beziehern höherer Einkom-

men größer sein als der Kinder- geldbetrag. Die Entlastung für den Staat wäre also nicht sehr groß.

Für den Bund ergäbe sich den- noch ein positiver Effekt, weil der Steuerausfall auch von den Län- dern zu tragen wäre.

... beim Splitting?

Diskutiert wird auch die Ein- schränkung des Splitting-Vorteils für Ehepaare ohne Kinder. Auch hierbei bewegt man sich in einem Bereich mit verfassungsrechtli- chen Fußangeln, denn die heutige Regelung geht auf ein Verfas- sungsgerichtsurteil von 1957 zu- rück, das ausdrücklich die Zusam- menveranlagung der Eheleute un- tersagt. Es wäre also nur möglich, den Splitting-Vorteil auf eine be- stimmte Einkommenshöhe zu be- grenzen. Aber könnte man eine solche Maßnahme auf Ehepaare ohne Kinder begrenzen? Müßte dann nicht ein Familien-Splitting, das die Kinder mit einem bestimm- ten Faktor berücksichtigt, einge- führt werden? Dann aber ergäben sich keine Entlastungen.

Hinzu kommt, daß die heutige Splitting-Regelung keine willkürli- che Begünstigung darstellt; sie entspricht vielmehr dem ehelichen Güterrecht und den versorgungs- rechtlichen Bestimmungen. Das Zivilrecht unterstellt, daß die Ehe- DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 29 vom 16. Juli 1981 1411

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e.

Ein ausgewähltes Sortiment von Spiel- geräten für den aktiven Urlaub enthält der Spiele-Sack; eins der ersten Exem- plare überreichte Willi Weyer (links) an Karsten Vilmar Foto: PdÄ Die Information:

Bericht und Meinung

partner gleichmäßig am Vermö- genszuwachs teilhaben. Und im Falle der Ehescheidung werden die Versorgungsanwartschaften geteilt. Dem entspricht es, wenn bei der Besteuerung die Einkom- men zusammengerechnet und durch zwei geteilt werden und der sich so ergebende Betrag zweimal dem Steuertarif unterworfen wird.

Aber das Splitting bietet den Ideo- logen ein Betätigungsfeld, die dar- an Anstoß nehmen, daß es den Be- ziehern hoher Einkommen einen größeren Vorteil bietet, was frei- lich nur das Ergebnis der Progres- sionswirkung.

bei den Freibeträgen?

Von politischer Brisanz sind auch die Überlegungen in der SPD, die Steuerfreibeträge für Landwirte und Freiberufler entweder zu be- seitigen oder doch zu senken, wo- mit dann auch über den Arbeit- nehmerfreibetrag gesprochen werden müßte. Den Bauern droht u. a. eine kräftige Erhöhung der Sozialbeiträge. Bei den Beamten will man an die Sonderzuschläge heran und Einkommensverbesse- rungen auf Höchstbeträge be- grenzen.

Minister Ehrenberg denkt daran, den Arbeitslosenversicherungs- beitrag von 3 auf 3,5 Prozent zu erhöhen, was eine Mehreinnahme von etwa 3 Milliarden Mark bräch- te. Mit sinnvoller Konjunkturpolitik hätte dies freilich nichts zu tun.

Aber immerhin würde Matthöfer das Geschäft des Ausgabenkür- zens erleichtert, das nicht zuletzt mit Blick auf das wachsende Defi- zit der Nürnberger Anstalt notwen- dig wird. Im laufenden Jahr hat Matthöfer rund 8 Milliarden Mark nach Nürnberg zu überweisen.

1982 könnte der Betrag noch hö- her werden. In der Finanzplanung steht bislang aber nur ein Zuschuß von einer Milliarde Mark.

Ohne Risiko läßt sich voraussa- gen, daß es einen politisch heißen Sommer und Herbst geben wird, selbst wenn die Ferienzeit verreg- nen sollte. wst

„Wir wollen niemanden zum Sportfanatiker machen", lächelte Dr. Willi Weyer, Präsident des Deutschen Sportbundes (DSB), im Lahnsteiner Dorint-Sporthotel die rund 60 Reise- und Sport-Journali- sten an. „Ab und zu einen Rauch- schwaden lassen wir gelten."

Setzte sich und steckte sich ge- mächlich eine Zigarre an.

So geschehen bei der gemeinsa- men Veranstaltung der Bundes- ärztekammer und des Deutschen Sportbundes, als — kurz vor der großen Reisezeit — die „10 Regeln zum aktiven Urlaub" vorgestellt wurden: 1. Das passende Urlaubs- ziel wählen. 2. Richtig auf den Ur- laub vorbereiten. 3. Spiel- und Sportgeräte gehören ins Urlaubs- gepäck. 4. Aktive Pausen auf dem Weg in den Urlaub einlegen.

5. Ungesunden Ehrgeiz vermei- den. 6. Gut essen ohne Probleme.

7. Sport lernen mit Spaß und Ge- duld. 8. Herz und Kreislauf kräfti- gen. 9. Im Spiel einander näher- kommen. 10. Aktiv bleiben, wenn der Urlaub zu Ende ist. Die Barmer Ersatzkasse (BEK) und die Orts- krankenkassen haben in großen (Poster-)Auflagen die Verbreitung der 10 Regeln und die Unterstüt- zung der Aktion zugesagt.

Die Trimm-Aktion geht, so DSB- Chef Dr. Weyer in seinem Rück- blick, ins zehnte Jahr. 1976 waren von der Bundesärztekammer und dem Deutschen Sportbund die „10 Regeln zum vernünftigen Trim- men" vorgestellt worden; 1978 be- schrieben beide Organisationen die gesundheitliche Bedeutung des Sports als Existenz-Begleiter;

1979 demonstrierte der Deutsche Ärztetag in Nürnberg mit dem

„Grünen Rezept", daß es ihm

ernst ist, mehr Bewegungstraining regelrecht zu „verschreiben".

Beide Organisationen bewiesen, daß gelassene Werbung für eine gute Sache fast unauffällig durch- schlägt: Rund 40 v. H. der Bevöl- kerung treiben Sport in irgendei- ner Form, etwa 50 v. H. ließen es gern auf einen „Anstupser" an- kommen, so erläuterte Prof. Dr.

Kurt Biener vom Institut für Sozial- und Präventivmedizin der Univer- sität Zürich die neuesten Statisti- ken und Umfrageergebnisse. Der Waldläufer, der „Jogger", ist vom Bild der Grünanlagen in unseren Großstädten heute nicht mehr wegzudenken.

Bundesärztekammerpräsident Dr.

Karsten Vilmar hob hervor, welche Gesichtspunkte die moderne So- zialmedizin immer wieder auf- DIE REPORTAGE

In Form halten durch Spiel . . .

Bundesärztekammer und Deutscher Sportbund:

„10 Regeln zum aktiven Urlaub"

Finanzpolitik

1412 Heft 29 vom 16. Juli 1981 DEUTSCHES ARZTEBLATT

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