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Archiv "Besteuerung der Freien Berufe: Immer noch alles offen" (22.01.1981)

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DEUTSCHE S

Ä.rzetliche Mitteilungen LATZ'

Herausgeber: Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung

Besteuerung der Freien Berufe:

Immer noch alles offen

Das Problem der einkommensteu- erlichen Behandlung von Vorsorge- aufwendungen der Freien Berufe und der Selbständigen wird seit zwei Jahren von den Verbänden, den Parteien und der Bundesregie- rung eingehend diskutiert. Es war dabei nie bestritten, daß die Freien Berufe gegenüber den Arbeitneh- mern erheblich schlechter gestellt sind, was nicht zuletzt auf die An- hebung der Beitragsbemessungs- grenze in der gesetzlichen Renten- versicherung zurückzuführen ist.

Dennoch — in der Regierungserklä- rung fand sich dazu nichts. Dabei liegen konkrete Vorschläge vor.

Die Regierungserklärung brachte bezüglich der einkommensteuerli- chen Behandlung von Vorsorgeaufwendungen der Freien Berufe und der Selbständigen leider keine konkreten Ergebnisse. Der Bun- deskanzler begrüßte zwar, daß die Zahl der Selbständigen zunehme, und forderte weniger bürokratische Hürden, doch griff er das nun wirklich überfällige Thema „Steuerliche Besserstellung der Freien Berufe" nicht auf.

Noch im Frühjahr des letzten Jahres waren, vor allem auch nach Bemühungen des Bundesverbandes der Freien Berufe, umfangrei- che Vorschläge veröffentlicht worden, die beim Hearing der FDP zur Lage der Freien Berufe am 18. März 1980 große Aufmerksamkeit erregten. Leider war es in der auslaufenden Legislaturperiode nicht mehr möglich, einen dieser Vorschläge zu verwirklichen. Jetzt, zu Beginn der neuen Legislaturperiode, sei noch einmal an die drei Vorschläge erinnert:

Vorschlag 1: Selbständigenvorwegabzug: Der Bundesverband schlug vor, für die Freien Berufe, die Gewerbetreibenden und die Land- und Forstwirte einen sog. Selbständigenvorwegabzug einzu- führen, an dem die Arbeitnehmer nicht teilhaben sollen (dazu auch die Meldung auf Seite 110). Der Verband begründete diesen Vor- schlag damit, daß der bisherige Vorwegabzug beim Arbeitnehmer durch den vom Arbeitgeber geleisteten gesetzlichen Beitrag zur Rentenversicherung und um steuerfreie Zuschüsse des Arbeitgebers gekürzt wurde, aber nicht um die Beiträge zur Krankenversicherung des Arbeitnehmers. Bei den Freien Berufen hingegen wurde durch die hohen Krankenkassenbeiträge bisher schon der Vorwegabzug in einem Maße gekürzt, daß für die Altersvorsorge kein Abzugsbetrag mehr zur Verfügung stand. Durch den Selbständigenvorwegabzug soll die Krankenvorsorge erheblich entlastet werden, so daß zukünf- tig auch noch e.in Sonderausgabenabzugspotential für den Aufbau der Altersvorsorge des Freiberuflers verbleibt.

Vorschlag 2: Aufstockung des Vorwegabzugs um die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung: Der zweite Vorschlag ist ähn- lich gelagert: der bisherige Vorwegabzug soll um einen fixen Betrag erhöht werden, der 5,5 Prozent von der Bemessungsgrenze zur Krankenversicherung beträgt. Allerdings würde dieser Betrag allen Arbeitnehmern und Selbständigen in der gleichen Höhe gewährt

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Die Information:

Bericht und Meinung Steuerpolitik

werden und wäre damit haushalts- mäßig erheblich teurer als der er- ste Vorschlag. Im Jahre 1981 wür- de dieser fixe Sonderausgabenab- zugsbetrag 2178 DM (5,5 Prozent von 39 600 DM) betragen. Die Ar- beitnehmer müssen jedoch ihren erhöhten Vorwegabzug nicht nur um den steuerfreien Arbeitgeber- anteil zur gesetzlichen Rentenver- sicherung, sondern auch um den steuerfreien Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung kürzen. Mit diesem Verfahren würde erreicht werden, daß die Selbständigen bei der steuerlichen Behandlung eini- germaßen den Arbeitnehmern gleichgestellt würden.

Vorschlag 3: Pauschalierung der Beiträge zu einer Lebensversi- cherung: Der dritte Vorschlag löst sich vollkommen von den bisheri- gen Vorstellungen im Zusammen- hang mit dem Vorwegabzug. Es soll für Selbständige die Möglich- keit bestehen, ebenso wie bei den Arbeitnehmern, für Lebensversi- cherungsbeiträge (Direktversiche- rung) eine Pauschalierung der Steuer auf die Beiträge zu erhal- ten. Danach würden die Freiberuf- ler und andere Selbständige auf Antrag für die Beiträge zu einer Lebensversicherung bis zu einem Betrag von 2400 DM jährlich ledig- lich einen Pauschsteuersatz von 10 Prozent entrichten müssen.

Verbunden wäre damit eine Steuerersparnis von etwa 1000 DM, wenn man unterstellt, daß das Einkommen einem Spitzensteuer- satz von rund 50 Prozent unter- liegt, somit 40 Prozent aus 2400 DM gespart würden. Dies soll al- lerdings nur dann gelten, wenn die Versicherung nicht vorzeitig künd- bar ist und beim Erlebensfall nicht vor dem 60. Lebensjahr fällig wird.

Damit wäre den Freiberuflern die Möglichkeit gegeben, sich über die Form von Lebensversicherun- gen eine zusätzliche Altersversor- gung aufzubauen.

Diese Alternativen sind jeweils mit sehr unterschiedlichen Steueraus- fällen belastet. So würde der erste Vorschlag einen Steuerausfall von

rund einer Milliarde DM, der zwei- te von etwa zwei Milliarden DM und der dritte von lediglich etwa 0,3 Milliarden DM verursachen.

Ausblick

Eine weitere steuerliche Entla- stung der Vorsorgeaufwendungen der Freien Berufe und anderer Selbständiger ist in weite Ferne gerückt.

Dies geht nicht zuletzt aus einem Interview mit Bundeskanzler Schmidt hervor, das er dem So- zialdemokratischen Informations- dienst „Politik für Selbständige"

noch im Oktober 1980 gab. Dort wurde gefragt, ob Schmidt trotz des gerade verabschiedeten Steuerentlastungspaketes für das Jahr 1981 in den nächsten Jahren Raum für weitere Erleichterungen, etwa durch eine bessere Regelung für die Selbständigen bei der steu- erlichen Behandlung ihrer Vorsor- geaufwendungen, sehe.

Der Kanzler erklärte, daß „das Steuerpaket 1981/82 mit einem Vo- lumen von 16,5 Milliarden DM wei- tere Erleichterungen für die Selb- ständigen bringe, so eine weitere Erhöhung des Vorwegabzugs für Versicherungsbeiträge auf 6000 DM (für Verheiratete), der erst in diesem Jahr von 3000 DM auf 5000 DM angehoben worden ist. Zu- sammen mit der Öffnung der Ren- tenversicherung für Selbständige, von der seit 1972 über 100 000 Selbständige Gebrauch gemacht haben, haben wir damit einen wei- teren Beitrag zum Aufbau einer ausreichenden Alterssicherung für Selbständige geleistet".

Damit dürfte wohl klar geworden sein, daß, bedingt durch die haus- haltsmäßige Situation und durch das Argument, man habe für die Freiberufler (Selbständigen) genü- gend getan, kein weiterer Raum für eine Gleichstellung der Freien Berufe mit den Arbeitnehmern ge- geben ist.

Trotz der nicht sehr begrüßens- werten Aussicht auf die kommen-

den Jahre muß von seiten der Ver- bände der Freien Berufe, aber auch von seiten der gewerblichen Verbände versucht werden, eine Verbesserung zu erreichen.

Dr. Hans-Ulrich Lang

Sechs Prozent

Vorwegabzug gefordert

Der Bundesverband der Freien Be- rufe (BFB), Bonn-Bad Godesberg, beharrt auf seine Forderung, Selb- ständige und Angehörige der

Freien Berufe mit der steuerlichen Behandlung von Vorsorgeaufwen- dungen gleichzustellen, doch erachtet der Verband derzeit allen- falls Teillösungen als realisierbar.

Dies geht aus dem Jahrbuch 1980/

81 der Freien Berufe hervor (zu beziehen über den BFB, Schutz- gebühr: 10 DM). Um wenigstens einen teilweisen Ausgleich für die steuerliche Anerkennung der Bei- träge für die Alters- und Krank- heitsversicherung bei Unselbstän- digen zu erhalten, verlangen die Freiberufler die Einführung eines Sonder-Vorwegabzuges. Dieser soll nach dem BFB-Vorschlag sechs Prozent der Einkünfte betra- gen und nach oben auf die Höhe des jeweiligen Arbeitgeberanteils für einen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer begrenzt werden:

Für 1980 wären das 2268 DM.

Den Aufbau einer zusätzlichen Al- tersversorgung will der BFB (ihm gehören zur Zeit 54 Spitzenver- bände der Freien Berufe, 11 BFB- Landesverbände, 7 fördernde Ver- bände sowie 16 „Förderer" an, die 300 000 berufstätige Freiberufler repräsentieren) den Selbständi- gen durch Einführung eines neu- en § 34 d in das Einkommensteu- ergesetz (EStG) erleichtern.

Danach soll für selbständige Landwirte, Gewerbetreibende und Freiberufler auf Antrag für die Bei- träge zu einer Lebensversiche- rung nur ein Pauschalsatz von zehn Prozent Einkommensteuer erhoben werden. EB 110 Heft 4 vom 22. Januar 1981 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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