anteil danach schrittweise angehoben, und zwar bis 2020 jährlich um zwei Punkte und danach bis 2040 jährlich um einen Punkt. Für den Rentenbestand wird jedoch 2005 der steuerfreie Ren- tenanteil von 50 Prozent als persönli- cher Rentenfreibetrag festgeschrieben, was wegen der Rentendynamik auf eine schrittweise verkappte Steuererhöhung hinausliefe.
Kapitalgedeckte Zusatzrenten: Auch für diese soll, der Höhe nach begrenzt, die nachgelagerte Besteuerung gelten.
Modell dafür ist die Riester-Rente. Die Kommission empfiehlt, alle Steuerzah- ler und damit auch die Freiberufler in die Förderung nach der Riester-Rente einzubeziehen. Der Abzugshöchstbe- trag sollte auf mindestens vier Prozent der jeweiligen Beitragsbemessungrenze festgelegt werden. Das entspräche dem Abzugsbetrag bei der Riester-Rente von 2 100 Euro, der erst 2008 erreicht wird.
Die Kommission empfiehlt, diesen För- dersatz auf 2005 vorzuziehen. Die be- triebliche Altersversorgung soll zwar in die nachgelagerte Besteuerung einbe- zogen werden. Die Unternehmen kön- nen jedoch weiterhin die bisherige Pau- schalbesteuerung von 20 Prozent der Beiträge und damit die Ertragswert-Be- steuerung wählen. Für die bestehenden Zusatz-Versorgungsverträge (auch im öffentlichen Dienst) gilt Vertrauens- schutz und damit die Ertragswert-Be- steuerung.
Kapitalansammlung: Sparformen sollen nicht der Altersvorsorge zuge- ordnet und daher in der Ansparphase besteuert werden. Kapitalanlagen und auch Lebensversicherungen mit Kapi- talwahlrecht sind künftig voll aus ver- steuertem Einkommen zu finanzieren;
der Sonderausgabenabzug soll ebenso entfallen wie die Steuerfreiheit der Zinserträge bei der Auszahlung. Auch hier wird Bestandsschutz gewährt.
Beamtenversorgung: Für die Beam- ten zahlt sich der Erfolg ihrer Verfas- sungsbeschwerde nicht aus. Sie werden zwar auf lange Sicht den Rentnern gleichgestellt, aber der Versorgungs- freibetrag wird bis 2040 von 3 072 Euro auf 0 abgeschmolzen. Auch der Arbeit- nehmer-Pauschbetrag wird schrittweise gekürzt. Entsprechend entfällt bei Rentnern bis 2040 der Altersentla- stungsbetrag. Walter Kannengießer
P O L I T I K
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A818 Deutsches ÄrzteblattJg. 100Heft 1328. März 2003
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ir beobachten zurzeit eine Fi- xierung der gesundheitspoliti- schen Diskussion auf die Sen- kung der Lohnnebenkosten. Durch die Herausnahme von Leistungen aus dem Leistungskatalog der Gesetzli- chen Krankenversicherung, von ver- sicherungsfremden Leistungen über Unfälle und Zahnersatz bis zum Kran- kengeld, sollen Milliarden eingespart werden, der Beitragssatz der Gesetz- lichen Krankenversicherung soll sin- ken. Genannt wird ein Einsparvolumen von 10, 20, 30, ja sogar 40 Milliarden Eu- ro, eine damit verbundene Absenkung des Beitragssatzes auf unter 13 Prozent.Gefordert wird sogar eine Absenkung auf unter 12 oder unter 10 Prozent.
Es ist unbestritten, dass die Finan- zierbarkeit des Gesundheitswesens ins- gesamt, dass die Finanzierbarkeit insbe- sondere der Gesetzlichen Krankenver- sicherung auch als eine gesundheitspo- litische Aufgabe angesehen werden muss. Forderungen nach Leistungen zu erheben, die unfinanzierbar sind, ist il- lusionär, ist keine solide Gesundheits- politik. Damit rücken die Lohnneben- kosten auch in das Visier der Gesund- heitspolitik. Es ist aber genauso unbe- stritten, dass sich die Lohnnebenkosten aus vielen Faktoren zusammensetzen, von denen die Gesetzliche Kranken- versicherung mit 8,2 Prozent der über das Entgelt für geleistete Arbeit hinaus- gehenden Belastung der Unternehmen eben nur ein Faktor ist. Wesentlich mehr zu Buche schlagen neben der Rentenversicherung vertragliche Ver- einbarungen der Tarifvertragsparteien wie das 13. Monatsgehalt, Erfolgsbetei- ligungen, Urlaubsgeld, vermögenswirk-
same Leistungen und anderes mehr.
Unbestritten ist aber auch, dass es die Politik gewesen ist, die über versiche- rungsfremde Leistungen, mehr noch aber über den Verschiebebahnhof, das heißt über politische Entscheidungen zulasten der Gesetzlichen Krankenver- sicherung bei gleichzeitiger Entlastung anderer Zweige der Sozialversicherung und des Staates, die Gesetzliche Kran- kenversicherung in Milliardenhöhe be- lastet hat.Ohne diese Belastung gäbe es heute praktisch kein Finanzierungspro- blem in der Gesetzlichen Krankenver- sicherung. Gefordert ist also in erster Linie der Staat, ist die Politik.
Gesundheitspolitik heißt, die Ver- sorgung der Bevölkerung mit Leistun- gen des Gesundheitswesens sicherzu- stellen, flächendeckend, ohne Anse- hen der Person, und auf einem hohen medizinischen Niveau. Hierzu gehört das Einnahme- und Ausgabenproblem der Gesetzlichen Krankenversiche- rung, gehört die Verbesserung der Struktur der medizinischen Versor- gung, hierzu gehört aber auch eine lei- stungsgerechte Bezahlung aller Lei- stungserbringer im Gesundheitswe- sen. Gefordert ist damit ein Bündel von Maßnahmen zur Weiterentwick- lung unseres Gesundheitswesens, ist ein in sich geschlossenes Konzept.
Dieses Konzept muss auch zum Ziel haben, einen Beitrag zur Senkung der Lohnnebenkosten zu leisten. Eine auf die Senkung der Lohnnebenkosten eingegrenzte Diskussion greift jedoch zu kurz. Gesundheitspolitik ist mehr.
Prof. Dr. med. Fritz Beske, MPH Weimarer Straße 8
24106 Kiel