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Archiv "GOÄ: Kein Platz mehr für private Leistungen?" (23.09.2005)

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nagement in der Praxis“ näm- lich vor allem, bisherige Selbstverständlichkeiten durch neue Termini gewichti- ger klingen zu lassen. Beispiel

„PDCA-Zyklus“; soll hier

„PTCA“ assoziiert werden, als ginge es wirklich um medizini- sche Sachverhalte? Ist die Blumen gießende Arzthelfe- rin eine „Plant-Survival-Ma- nagerin“? Durch sprachliche Albernheiten sind keine Fort- schritte zu erreichen. Und der angepriesene Wettbewerbs- vorteil einer Zertifizierung hätte bei allgemeiner Ver- pflichtung den gleichen Stel- lenwert wie ein Hinweis des Praxisinhabers auf sein abge- schlossenes Medizinstudium.

Der Begriff „Qualitätsma- nagement“ selbst wird wegen des suggerierten Inhalts wohl kaum hinterfragt. Zitat Goe- the: „Gewöhnlich glaubt der Mensch, wenn er nur Worte hört, es müsse sich doch auch was dabei denken lassen!“

Unvernünftiger Aktionismus lässt sich nicht abwenden durch Verharmlosung und vorauseilenden Gehorsam. Es drohen Schritte hin zu medizi- nischer Planwirtschaft und weiterer Einschränkung der ärztlichen Freiberuflichkeit.

Mehr Opposition wäre ange- bracht! . . .

Dr. med. Uwe Leismann, St. Annenstraße 7, 66606 St. Wendel

Wütende Ärzte

Zu dem Beitrag „Die Proteste zeigen Wirkung“ von Jens Flintrop in Heft 33/2005:

Volle Unterstützung

Ich möchte hiermit den Kli- nikärzten meine volle Unter- stützung ausdrücken. Die Si- tuation unter den niederge- lassenen Ärzten ist mittler- weile genauso miserabel. Die Kollegen sind zutiefst fru- striert und demotiviert. Es fehlt nur noch ein zündender Funke, um diese Berufsgrup- pe zu Protestaktionen zu ver- anlassen, und jeder wartet darauf. Die Funktionäre in den KVen und der KBV scheinen sich bisher der Stim-

mung an der Basis nicht be- wusst zu sein. Die meisten niedergelassenen Ärzte fühlen ihre Interessen von ih- nen nicht mehr vertreten . . . Was wir brauchen, ist eine Protestbewegung der Ärzte an der Basis, die jeden Tag den Praxisalltag erleben. Nur wenn wir uns zusammenschlie- ßen und gemeinsam Druck auf unsere Standesvertreter ausüben, können wir etwas ändern. Aber leider sind viele Kollegen schon in die innere Emigration gegangen.

Dr. med. Theodor Eilhard, Monschauer Straße 92, 52355 Düren

British Medical

Association als Vorbild

Der einzige auf Dauer Erfolg versprechende Weg, die Arbeits- bedingungen der angestellten Ärzte in Deutschland zu ver- bessern, ist, den Arbeitgebern gemeinsam und stark gegen- überzutreten.Als Vorbild sollte die British Medical Associa- tion (BMA) dienen, die mit mehr als 134 000 Mitgliedern circa 80 Prozent der britischen Ärzte mit einer Stimme ver- tritt und es jedes Jahr schafft, für unsere dortigen Kollegen deutlich bessere Gehälter, Nachtdienstvergütungen und Arbeitsbedingungen zu ver- handeln, als dies hierzulande zurzeit auch nur denkbar scheint. Die aktuellen Ge- haltsskalen unserer britischen Kollegen können unter http://www.bmjcareers.com/

pdf/salaryscales 2005.pdf ein- gesehen werden . . .

Dr. med. Christian Gericke, MPH, MSc (Econ), DTMH,

Technische Universität Berlin, EB2 – Straße des 17. Juni 145, 10623 Berlin

Aus norwegischer Sicht

Seit Jahren beobachte ich die Entwicklung der Arbeitsbedin- gungen für Ärzte in Deutsch- land und deren Reaktion auf die herrschenden Zustände – seit 1998 aus Norwegen. End- lich, endlich tut sich etwas, Ärzte werden aktiv – das Fass war ja nun aber auch schon mehr als übergelaufen! Das Einzige, was die Freude trübt, ist allerdings, dass die Ärzte- schaft es offensichtlich wieder einmal (beziehungsweise im- mer noch) nicht schafft, ge- schlossen aufzutreten! Anschei- nend können sich nicht einmal die Klinikärzte einigen und als Gruppe erscheinen, sondern es sind die „Universitätsklinik- ärzte“, die protestieren und für ihre eigene Sache kämpfen . . . Warum schaffen es Ärzte in Deutschland nicht, als Ge- samtheit zu erscheinen? Wie man ja offensichtlich langsam zu begreifen scheint, haben wir – wie alle anderen Arbeitneh- mer, die diese Tatsache jedoch schon vor Jahrzehnten verin- nerlicht haben – nur gemeinsam die Kraft, etwas zu verändern.

Und je geschlossener wir uns präsentieren, desto größer die

Aussicht auf Erfolg. Sind die Arbeitsbedingungen nicht für (fast) alle Ärzte inakzeptabel?

Besteht nicht für (fast) alle ei- ne ausgesprochene Diskrepanz zwischen geleisteter Arbeit und Entgelt? Und müssten „wir“ es dann nicht schaffen zusammen- zustehen, um unserer Auffas- sung Nachdruck zu verleihen – selbst wenn es Einzelnen etwas besser gehen mag als anderen?

Solidarität ist gefragt! Ich un- terstütze meine Kollegen in Deutschland sehr in ihrem Ar- beitskampf . . . Nicht zuletzt kämpfen sie ja auch für mich, denn Nordnorwegen liegt weit weg. Ob es allerdings für mich in der Zukunft eine Alternati- ve sein wird, wieder als Ärztin in Deutschland zu arbeiten, hängt entscheidend davon ab, ob sich die Arbeitsbedingun- gen (v. a. geregelte Arbeitszei- ten, die es erlauben, ein Fami- lienleben zu führen, Überstun- denbezahlung, fester Arbeits- platz und Ähnliches) deutlich verbessern.

Dr. med. Gabriele Raschpichler, Universitetssykehus Nord-Norge, N-9038 Tromsø, Norwegen

GOÄ

Zu dem Beitrag „GOÄ-Leistungsnum- mern: Uralt und obsolet“ in Heft 19/2005:

Kein Platz mehr für private Leistungen?

. . . Insbesondere in den opera- tiven Fächern hat die konse- quente Durchsetzung des

„Zielleistungsprinzips“ durch die privaten Krankenversiche- A

A2548 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 102⏐⏐Heft 38⏐⏐23. September 2005

B R I E F E

E-Mail

Briefe, die die Redaktion per E-Mail erreichen, werden aufmerksam gelesen. Sie können jedoch nur veröffentlicht werden, wenn sie ausdrücklich als „Leserbrief“ bezeichnet sind. Voraussetzung ist ferner die vollständige Anschrift des Verfassers (nicht die bloße E-Mail-Adresse). Die Re- daktion behält sich ohne weitere Mitteilung vor, E-Mail- Nachrichten, die als Leserbrief erscheinen sollen, zu

kürzen.

Foto:MB

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rungen Honorarstreitigkeiten ausgelöst. Das „Zielleistungs- prinzip“ ist so explizit in der GOÄ gar nicht existent, son- dern stellt nur eine besondere Auslegung des § 4 Abs. 2 a der GOÄ dar. Hier wird von den privaten Krankenversicherun- gen nur eine Hauptleistung an- erkannt und vergütet und alle übrigen Zusatzleistungen nicht mehr vergütet. Bei Implantati- on einer Hüftprothese würde also nach Vorstellung der priva- ten Krankenversicherungen nur die reine Prothesenveran- kerung vergütet, Zusatzleistun- gen, wie zum Beispiel die Syno- vektomie, Spongiosaplastiken, Abmeißelung von Osteophy- ten, Muskelentspannungsein- griffe, Gestaltung eines Pfan- nenbettes, fielen damit in die

„Kollekte“ und würden als not- wendige Einzelschritte der Hauptleistung deklariert. Diese konsequente Anwendung des

„Zielleistungsprinzips“ beinhal- tet ein großes Konfliktpoten- zial . . . Zunächst wird der Arzt indirekt beschuldigt, eine in- korrekte Rechnungslegung durchgeführt zu haben. Damit wird das Vertrauensverhältnis Arzt/Patient nachhaltig zerrüt- tet und der Arzt beschuldigt, unrechtmäßig oder gar betrü- gerisch gehandelt zu haben.

Des Weiteren verliert der Versi- cherte aber auch sein Vertrauen in seine private Krankenversi- cherung . . . Bei manchen Rech- nungen differieren die Rechnun- gen der Privatverrechnungs- stellen nach GOÄ und die Vor- stellungen der privaten Kran-

kenversicherungen nach GOÄ um fast 50 Prozent der Beträge.

Dies sind derzeit unüberbrück- bare Differenzen, die auch mit Kulanz von beiden Seiten nicht mehr überwunden werden kön- nen . . . Die Landesärztekam- mern bieten eine sachkundige und neutrale Beratung durch ihre GOÄ-Ausschüsse an, je- doch werden die Schlichtungs- empfehlungen von den PKV immer seltener akzeptiert, so- dass überflüssigerweise die Ge- richte mit diesen Themen be- schäftigt werden müssen . . . Damit das Kommunikations- problem zwischen den Ärzten und privaten Krankenversiche- rungen über Rechnungsausle- gungen nicht noch weiter eska- liert, sollten sich die Privaten Verrechnungsstellen (PVS) und die Privatversicherer (PKV) baldmöglichst über die stritti- gen Auslegungen der GOÄ un- konventionell einigen und ei- nen gemeinsamen Auslegungs- katalog herausgeben. Die Hoff- nung auf eine Regelung durch die Politik ist trügerisch. Hier wird der Streit zwischen den Leistungserbringern und Lei- stungsregulierern im Bereich der privaten Versicherungssy- steme nur genutzt werden, um die Situation der gesetzlichen Krankenversicherungen zu ver- bessern. Im System der Bürger- versicherungen und Kopfpau- schalen ist kein Platz mehr für privat erbrachte Leistungen.

Die Leistungserbringer (Ärzte) mit den Abrechnungsstellen (PVS) und die privaten Kran- kenversicherungen (PKV) soll-

ten sich als Partner in dem vor- handenen System sehen, da sie als Gegner ihren Einfluss auf zukünftige politische Entwick- lungen gerade verspielen.

Prof. Dr. Ulrich A. Wagner, Brandenburgerstraße 15, 27607 Langen

Klinische Studien

Zu dem Beitrag „Plädoyer für die Einrichtung eines öffentlichen Regi- sters“ von Dr. rer. nat. Gerd Antes et al. in Heft 27/2005:

Globale Lösung gefordert

Der Wissenschaftsrat hat sich an die Spitze einer Initiative gesetzt, die unter dem An- spruch der Transparenz den Aufbau eines nationalen deut- schen Studienregisters einfor- dert. Eine Information der deutschen Öffentlichkeit kön- ne nur auf diesem Weg erfol- gen. Der pharmazeutischen Forschung/Industrie am Stand- ort Deutschland wird hierbei Unwilligkeit zur Kooperation und Intransparenz unterstellt.

Unter Berücksichtigung der Vielzahl von bereits bestehen- den Informationsmöglichkei- ten, zum Beispiel das öffent- lich zugängliche Studienregi- ster der USA, ist die Unterstel- lung der Intransparenz und die Notwendigkeit einer deut- schen Sonderregelung nicht nachvollziehbar. Klinische Prüfungen mit Arzneimitteln müssen in die europäische Da- tenbank EudraCT bei der Eu-

ropäischen Arzneimittelagen- tur (EMEA) eingetragen wer- den. Die EMEA arbeitet der- zeit an der Errichtung einer europäischen umfassenden Datenbank (EUROPHARM), in die entsprechende Parame- ter aus EudraCT übernommen werden und mit der zumindest auf europäischer Ebene die gewünschte Transparenz her- gestellt werden kann, ohne zu- sätzlichen bürokratischen Aufwand zu generieren. In Deutschland werden alle klini- schen Prüfungen mit Arznei- mitteln zusätzlich beim Bun- desinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und bei den Landesüberwa- chungsbehörden angemeldet.

Vor diesem Hintergrund ist ei- ne zumindest europaweite, besser noch eine globale Lö- sung zur Erfassung aller klini- schen Prüfungen zu favorisie- ren. Die Weltgesundheitsorga- nisation (WHO) bemüht sich seit langem, einen Standard für die vielen bestehenden natio- nalen Register (von denen es in Deutschland schon mehr als 20 gibt) zu etablieren. Zusätzli- che nationale Insellösungen in allen 25 verschiedenen EU- Mitgliedstaaten werden die eingeforderte Transparenz nicht herstellen. Eine Notwen- digkeit für ein nationales Stu- dienregister ist daher nicht zu erkennen.

Dr. med. Kurt Bestehorn, Dr. med. Norbert Clemens, Deutsche Gesellschaft für Pharmazeutische Medizin e.V., Olschewskibogen 7, 80935 München

Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 102⏐⏐Heft 38⏐⏐23. September 2005 AA2549

B R I E F E

Referenzen

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