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Nur gemeinsam sind wir stark…

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Academic year: 2022

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Nur gemeinsam sind wir stark…

Das herausragendste Ereignis der jüngeren deutschen Geschichte, wel- ches die Kraft gemeinsamen Han- delns im Zuge entscheidender und notwendiger gesellschaftlicher Ver- änderungen unter Beweis stellt, ist zweifelsohne die friedliche Revolu- tion im Herbst 1989. Wenngleich nicht alle Wünsche, Sehnsüchte und Vorstellungen von damals Wirklich- keit geworden sind oder werden konnten, so sind demokratische Grund- rechte und Freiheit im Denken und Handeln erstrittene wertvolle und historisch wegweisende Ergebnisse dieses friedlichen kollektiven Auf- bruchs. Ohne konsequente Solidari- sierung der Bürger bezüglich ge mein- samer Ziele, trotz gleichzeitig be - stehender und auch zum Teil durch- aus begründeter gegensätzlicher Inte- res sen, wäre diese historische politi- sche „Wende“ undenkbar gewesen.

Persönliche Erlebnisse und Emotio- nen dieser Zeit sind Ihnen mit Sicher- heit heute noch allgegenwärtig.

Vor diesem Hintergrund erscheint es doch einigermaßen verwunderlich, dass gerade die deutsche Ärzteschaft Gefahr läuft, das Streiten für gemein- same standespolitische Ziele in erster Linie zum Wohle ihrer Patienten und deren Sicherheit zugunsten teilweise nachvollziehbarer Partikularinteressen aus dem Auge zu verlieren.

Nach den eingangs beschriebenen epochalen gesellschaftlichen Verän- derungen müssten wir es doch eigentlich besser wissen und besser anpacken!

Eine qualitativ hochwertige Versor- gung unserer Patienten ist ein klares Ziel ärztlichen Handelns, unabhängig von Fachgebiet oder von der Versor- gungsform. Dafür sind angemessene Vergütungen für jede Ärztin und jeden Arzt einzufordern.

Die Erkenntnis einer Vielzahl von Kolleginnen und Kollegen, gemein- sam schlagkräftiger und mit wesent- lich größeren Erfolgen gegenüber Politik und Kostenträgern verhandeln zu können, führte vor Jahrzehnten zu Ärztebündnissen, aus denen sich unter anderem das heutige System

der Kassenärztlichen Vereinigungen entwickelte. Das Aufgabenspektrum der Standesvertretung für niederge- lassene Ärztinnen und Ärzte ist umfangreich und breit gefächert.

Honorarverhandlungen und Honorar- verteilung stellen dabei einen Kern- bereich dar. Aber gerade auch für die Qualitätssicherung bei der Erbrin- gung der ärztlichen Leistungen und damit für die Patientensicherheit fal- len einer Kassenärztlichen Vereinigung grundlegende Verantwortlichkeiten und Aufgaben zu. Die Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versor- gung, das Zulassungswesen und die Überprüfung der persönlichen und fachlichen Eignung ihrer Mitglieder sowie der technischen Voraussetzun- gen für die qualitativ hochwertige Patientenversorgung in den Praxen seien hier beispielhaft genannt.

Ein weiteres Aufgabenfeld besteht in der Interessenvertretung der nieder- gelassenen Ärztinnen und Ärzte gegenüber der Gesundheitspolitik auf Landes- und Bundesebene.

Als wesentliche Maßnahme gegen den Ärztemangel im hausärztlichen Bereich ist außerdem die finanzielle Förderung der Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin aus Mitteln der Kassenärztlichen Vereini- gung anzusehen.

Die Neufassung des Paragraphen 73b SGB V durch den Deutschen Bundestag am 17. 10. 2008 ermög- licht es nunmehr Gemeinschaften, die mindestens 50 Prozent der an der hausärztlichen Versorgung teilneh- menden Allgemeinärzte in einem KV-Bezirk vertreten, einen Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung zu schließen. Das erklärte Verhand- lungsziel des Hausärzteverbandes, der bei entsprechender Mandatierung durch seine Mitglieder einen solchen Vertrag anstrebt, lautet: Ein Fallwert von 85 Euro ohne Mengenbegren- zung für jeden Hausarzt.

Ohne Zweifel stellt dies eine verlo- ckende, jedoch bisher auch in bereits bekannten Selektivverträgen nicht voll durchgesetzte, Perspektive für sächsische Hausärzte dar. Ob inner- halb eines solchen Vertragswerkes jedoch auch die vorgenannten Auf- gabenbereiche einer Kassenärztli- chen Vereinigung im Interesse von

Patientensicherheit und niedergelas- sener Ärzteschaft abgebildet und rea lisiert werden können, ist zu nächst nicht erkennbar.

Diese Tätigkeitsfelder und Verant- wortungsbereiche wie bisher der Kassenärztlichen Vereinigung zu übertragen, wird dann nicht möglich sein, wenn deren Existenz durch eine eventuelle Aufkündigung der inner- ärztlichen Solidarität durch die Haus- ärzte nicht mehr gesichert ist. Wäre diese Perspektive tatsächlich zukunfts- weisend für die sächsische und deut- sche Ärzteschaft insgesamt?

Die Hauptakteure in der Gesund- heitspolitik und bei den Kostenträ- gern würden nichts unversucht las- sen, eine Spaltung der Ärzteschaft weiter voranzutreiben, um Zentrali- sierung, Verstaatlichung und dauer- hafte Unterfinanzierung des Gesund- heitssystems gegen weniger gemein- samen und damit weniger starken Widerstand der Ärzteschaft schneller durchzusetzen. Gerade der sächsi- sche Hausärzteverband hat sich bisher – entgegen auf Bundesebene schon längere Zeit erkennbaren Ten- denzen zur Abspaltung einer „Haus- ärzte-KV“ aus dem bestehenden KV- System – stets zur Solidarität und zur konstruktiven Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen bekannt. Die Abkehr von diesem Standpunkt im Dezember 2008 löst bei uns Betroffenheit im Hinblick auf die zu erwartenden Kon- sequenzen aus.

Deshalb appellieren wir an die gesamte sächsische Ärzteschaft: Las- sen Sie uns gemeinsam Stärke bewei- sen! Die positiven „sächsischen“

Erfahrungen der vergangenen Jahre in der Zusammenarbeit von Standes- vertretungen und Berufsverbänden sollten es uns ermöglichen, innerhalb der bestehenden Strukturen zukunfts- weisende, „revolutionäre“ Fortschrit- te in solidarischem Miteinander zu gestalten.

Ute Taube (FÄ Allgemeinmedizin) Erik Bodendieck (Vizepräsident,

FA für Allgemeinmedizin) Dr. med. Steffen Liebscher

(FA für Innere Medizin) Dr. med. Michael Nitschke-Bertaud (FA für Innere Medizin) Vorstandsmitglieder

Editorial

48 Ärzteblatt Sachsen 2 / 2009

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