• Keine Ergebnisse gefunden

aber auch über Ihre Pflichten

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "aber auch über Ihre Pflichten"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

INFORMATION

für die Beantragung von Trennungsgeld (Stand: Juni 2020)

Dieses Informationsblatt soll Ihnen einen Überblick über den wesentlichen Inhalt des Trennungsgeldrechts geben.

Ansprüche irgendwelcher Art können Sie aus diesen Hinweisen nicht herleiten.

Lesen Sie diese Information bitte genau durch, damit Sie unterrichtet sind - über Ihre Rechte,

- wie Sie Ihre Rechte geltend machen können, - aber auch über Ihre Pflichten.

Dieses Informationsblatt kann nicht auf Einzelheiten eingehen. Sollten Sie daher noch Fragen haben, gibt Ihnen die Bezügestelle nähere Auskunft.

Inhalt dieses Informationsblattes:

I. Trennungsgeld (TG)

- Antragspflicht, Ausschlussfrist -

II. Unter welchen Voraussetzungen kann ein Anspruch auf Trennungsgeld entstehen?

III. Wann entsteht kein Anspruch auf Gewährung von Trennungsgeld

IV. Hinweise für Trennungsgeldempfängerinnen und Trennungsgeldempfänger bei Zusage der Umzugskostenvergütung.

V. Wie kann der Anspruch auf Trennungsgeld geltend gemacht werden?

I. Trennungsgeld (TG)

- Antragsfrist, Ausschlussfrist, Rückzahlung - Trennungsgeld nach der Trennungsgeldverordnung (TGV) wird nur auf schriftlichen Antrag gezahlt. Der Antrag auf Trennungsgeld muss innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr bei der Bezügestelle eingegangen sein. Die Jahresfrist beginnt bei Anspruch auf Trennungsgeld mit Beginn der dienstli- chen Maßnahme. Die Jahresfrist gilt für alle Bedien- steten.

Verzichtet eine Bedienstete oder ein Bediensteter in den in den Rechtsvorschriften zugelassenen Fällen unwiderruflich auf die Zusage der Umzugskostenver- gütung und ist aus dienstlichen Gründen ein Umzug nicht erforderlich, werden beim auswärtigen Verblei- ben (doppelte Haushaltsführung) am neuen Dienstort und beim Vorliegen der Voraussetzungen auf schriftli- chen Antrag Reisebeihilfen für Heimfahrten (§ 5 Abs. 2 TGV) für längstens ein Jahr gewährt.

II. Unter welchen Voraussetzungen kann ein Anspruch auf Trennungsgeld entstehen?

Trennungsgeld wird u. a. bei Abordnung und Verset- zung aus dienstlichen Gründen an einen anderen Ort als den bisherigen Dienstort gewährt. Bei Maßnah- men auf Dauer (z.B. Versetzung, Einstellung) kann Trennungsgeld nur gewährt werden, wenn die Wohnung nicht im Einzugsgebiet des neuen Dienstor- tes liegt (§ 1 Abs. 2,3 TGV). Eine Wohnung liegt im Einzugsgebiet, wenn sie auf einer üblicherweise befahrenen Strecke weniger als 30 km von der neuen

Dienststätte entfernt ist. Hierbei wird die kürzeste Strecke zugrunde gelegt.

III. Wann entsteht kein Anspruch auf Gewährung von Trennungsgeld

Bei ein- oder zweitägigen Abordnungen entsteht kein Anspruch auf Trennungsgeld, für diese Maßnahmen besteht bei Vorliegen der Voraussetzungen ein Anspruch auf Reisekosten nach dem Bundesreise- kostengesetz (BRKG). Das gilt auch, wenn die Anreise bereits am Vortag erfolgt ist.

Nach § 11 BRKG besteht auch für die Dienstantritts- reise (ggf. einschl. der Kosten für die 1. Übernach- tung) sowie für die Reise aus Anlass der Beendigung der Abordnung bei Vorliegen der Voraussetzungen ein Anspruch auf Reisekosten. Dieser Anspruch ist über das Reisekostenabrechnungsprogramm P-Travel oder über Ihre Dienststelle geltend zu machen, wenn diese noch nicht an das Reisekostenabrechnungspro- gramm P-Travel angeschlossen ist

IV. Hinweise für Trennungsgeldempfängerinnen und Trennungsgeldempfänger bei Zusage der Umzugskostenvergütung

Trennungsgeld darf Ihnen gemäß § 2 Abs. 1 TGV nur gewährt werden, wenn

- Sie von Anfang an uneingeschränkt umzugswillig sind und

- solange Sie wegen Wohnungsmangels am neuen Dienstort nicht umziehen können.

035 036 PDF 07.2020 Seite 1 von 2

Achtung: Ausfüllbares und speicherbares PDF-Formular! Zur vollumfänglichen Nutzung wird der AdobeReader in der aktuellsten Version empfohlen!

Generell empfiehlt es sich bei browserbedingten Problemen mit PDF-Formularen, diese auf die Festplatte zu speichern und dort, d.h. außerhalb eines Browsers, zu öffnen.

(Version 1) Zentrale Vordruckstelle - electronic-formular-design

(2)

Bitte informieren Sie sich über den Umfang Ihrer Pflichten bei der Bezügestelle

Sie müssen sich intensiv um eine Wohnung am neuen Dienstort und im Einzugsgebiet bemühen.

Dabei sind alle gebotenen Möglichkeiten auszunut- zen (z.B. Auswerten von Angeboten des freien Wohnungsmarktes, Aufgabe eigener Wohnungsan- zeigen u.s.w.)

Ihre fortwährenden Bemühungen um eine Woh- nung sind durch Vorlage nachprüfbarer Unterlagen nachzuweisen.

Nach Wegfall des Wohnungsmangels darf Ihnen nach § 2 Abs. 2 TGV Trennungsgeld nur weiterge- währt werden, wenn und solange einer der dort abschließend aufgeführten persönlichen Hinder- ungsgründe einem Umzug entgegensteht.

Die Hinderungsgründe, die nach Wegfall des Wohnungsmangels oder, wenn kein Wohnungsman- gel besteht, zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der dienstlichen Maßnahme anzuerkennen sind, sind wie folgt abschließend aufgeführt:

- vorübergehende schwere Erkrankung der be- rechtigten Person oder eines Familienangehöri- gen bis zur Dauer von einem Jahr

- Beschäftigungsverbote für die Berechtigte und eine Familienangehörige

- Schul- oder Berufsausbildung eines Kindes bis zum Ende des Schul- oder Ausbildungsjahres (mit Ausnahmen)

- Schul- oder Berufsausbildung eines schwerbehin- derten Kindes

- akute lebensbedrohende Erkrankung eines Eltern- teiles der berechtigten Person, deren Ehegattin, Ehegatten, Lebenspartnerin oder Lebenspartners, wenn diese Person in hohem Maße Hilfe der Ehegattin, des Ehegatten, der Lebenspartnerin, des Lebenspartners oder Familienangehörigen des Berechtigten erhält

- Schul- oder Berufsausbildung der Ehegattin, des Ehegatten oder der Lebenspartnerin, des Lebens- partners

Der Wohnungsmangel ist mit dem Tag behoben, an dem eine angemessene Wohnung hätte bezogen werden können.

V. Wie kann der Anspruch auf Trennungsgeld geltend gemacht werden?

Folgende Vordrucke stehen Ihnen zur Verfügung und sind im Intranet des Landes Sachsen-Anhalt bzw.

unter www.lsaurl.de/bzstlsa abrufbar:

A. Antrag auf Gewährung von Trennungsgeld einschl. Reisebeihilfe für Heimfahrten bei einer Maßnahme mit einer Dauer von mehr als 14 Tagen (035 040 LSA)

Mit diesem Vordruck können Sie Trennungsgeld einschließlich Reisebeihilfe für Heimfahrten dem Grunde nach beantragen.

Die monatlich fälligen Zahlungen werden jedoch nur nach Vorlage der Forderungsnachweise, die der Berechtigte gem. § 9 TGV innerhalb einer Aus- schlussfrist von einem Jahr nach Ablauf des maßge- benden Kalendermonats abzugeben hat, geleistet.

B. Forderungsnachweise

1. Forderungsnachweis für Trennungsgeld beim auswärtigen Verbleiben nach § 3 TGV (035 044 LSA)

2. Forderungsnachweis für Trennungsgeld bei täglicher Rückkehr zum Wohnort nach § 6 TGV (035 047 LSA)

C. Kurzanträge für Maßnahmen von nicht mehr als 14 Tagen Dauer

1. Kurzantrag auf Gewährung von Trennungs- geld incl. Forderungsnachweis nach § 3 TGV beim auswärtigen Verbleiben für Maßnahmen mit einer Dauer von bis zu 14 Tagen (035 039 LSA)

2. Kurzantrag auf Gewährung von Trennungs- geld incl. Forderungsnachweis nach § 6 TGV bei täglicher Rückkehr zum Wohnort für Maßnahmen bis zu 14 Tagen Dauer (035 038 LSA)

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Dessau-Roßlau

Bezügestelle Sachgebiet 33.14 Kühnauer Str. 161 06846 Dessau-Roßlau

Tel. 0340/6506-0

Seite 2 von 2

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

DER BUND NATURSCHUTZ FORDERT IN EINEM BRIEF DIE SIEMENS AG AUF, SICH FÜR DEN KLIMASCHUTZ UND EINE ZUKUNFTSFÄHIGE ENERGIEWENDE MIT STARKEN ERNEUERBAREN ENERGIEN

Der vom Landesamt für Umwelt empfohlene „differenzierte Winter- dienst“, bei dem in vielen Städten nur noch wichtige Straßen und beson- dere Gefahrenstellen mit Streusalz

Maria Mag- dalena Geldern möchte auch in diesem Jahr wieder dabei mithelfen, dass die Weihnachts- freude auch in den Familien und bei den Einzelpersonen Wirklichkeit wird, die

Ist gegen Bedienstete wegen einer dienstlichen Verrichtung oder eines Verhaltens, das mit einer dienstlichen Tätigkeit im unmittelbaren Zusammenhang steht, ein

Für Nahrungsergänzungs- mittel reicht eine Anzeige beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.. Protina ging mit seinen Basica®-Produkten aber einen

für die Beamten des höheren Dienstes aus dem Staatssekretär als Vorsitzendem, einem Vertreter des Personalreferats und dem Abteilungsleiter für die Beamten seiner Abteilung oder

[r]

Eine Kündigung wegen der Erkrankung, weil man also meint, die Mitarbeiterin sei entweder so lange oder so schwer erkrankt, dass sie für die Apotheke nicht mehr tragbar sei, ist