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-EXISTING BIBLIOGRAPHIC RECORD
Ikfeyer zur
Heyde, Georg:
Die Landwirtschaft der Graf- schaftSchaumburg
hessischen Anteilsvon
1780—
1870.Göttingen 1910: Kaestner. 85S. 8° 22
cm,
Göttingen,Phil. Diss.v. 13.Febr.19m,
Ref.Fleischmann[Geb. 23.Okt. 83 Lohfeld; Wohnort:Dankersen; Staatsangeh.: Preußen;
Vorbildung: Gymn. RintelnReife O.04; Studium: Göttingen 3, Berlin Landw. Hochsch.I,GÖttingen6S.;Rig.23.Nov.10.] [Uil.1517
O
i• -*.v, iiiI rltcyw
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Schaumburg hessischen Anteils
Erlangung
derDoktorwürde
hohen
philosophischen FakultätGeorg-August-Universität zu Oöttingen vorgelegtvon
Georg Meyer zur Heyde
ausDankersenbeiRinteln Kreis GrafschaftSchaumburg.
Göttingen
IQIO.Druckder Univ.-Buchdruckereivon
W.
Fr.Kaestner
i
Literaturverzeichnis.
Aßmann:
DerEinflußaufdasKlima vonMitteldeutschland, Stutt- gart 1886.Moldenhauer:
Diegeogr.Verteilung der Niederschläge imnord- westlichenDeutschland, Stuttgart1896.Roe
m
er: Die jurassische Weserkette, eine geognostische Mono- graphie. Berlin1857.
Meitzen:
DerBodenunddielandwirtschaftlichenVerhältnissedes preußischenStaates. Bd.5. Berlin1894.Reißert: DasWeserberglandundder Teutoburgerwald. Bielefeld undLeipzig 1909.
O
rigin alsteuerkatasterderGemeindenAntendorf und Hatten- dorfmitdemJahre1782beginnend.
MeierordnungfürdieGrafschaftSchaumburghessischen Anteils
vom
21.Oktober1774.
C.O.
Graebe:
Nachrichten von der Eigenbehörigkeit und dem MeierrechteinderGrafschaftSchaumburg. Lemgo 1903.Freudenstein:
Geschichte des Waldeigentums der Grafschaft Schaumburg. Hannover1879.UrkundenderFamilieHomeier.
Avenarius;
StatistischeDarstellungdesKreisesSchaumburg.Rinteln undLeipzig1840.Moehl:
Kurhessens Boden undseine Bewohner, Verteilungder Bewohner undgrößeren HaustiereinKurhessen.ZeitschriftdesVereinsfür hess.GeschichteundLandeskunde, Kassel 1861.
StatistikendesKreisesSchaumburg.
Kurhessische Agrargesetze.
Verkoppelungsrezeß derGemeindeAntendorf.
ForstservitutablösungsrezeßderGemeindenAntendorfundHattendorf.
Einleitung.
Diedeutsche Landwirtschaftbefandsich
am
Ende des 18.Jahrhundertsin einem traurigen Zustande. AckerbauundVieh- zuchtwurden noch fast in derselbenWeisebetrieben, wievor 1000Jahren. DiedeutschenBauernwaren größtenteilsin den StandderHörigenherabgedrücktworden undhatten das Eigen- tumsrecht an den von ihnen bewirtschafteten Höfenverloren.
Ganz
besonders drückend war die Lage derBauern in den östlich der Elbe gelegenen Gegenden,wo
die Herren ihre Güterdurch Einziehen vielerBauernhöfe vergrößerthattenund selbst wirtschaftetenmit Arbeitern, dieehemals Erbpächter oder Eigentümer von Bauernhöfen waren.Im Nordwesten war es besser. Hier saßen dieBauern alsZeit- und später als Erbpächter auf großen Höfen, die Eigentum von Grundherrn waren,und hattenan diese Dienste und Abgabenzu leisten.
Da
dieHöfe weder geteiltnoch zu- sammengelegt wurden,sondern alsMeiergüter unverändertvon einem Besitzerauf denanderen übergingen, blieb hier unterdem
Schutze derLandesherrn ein Stand von Großbauern er- halten. Im Osten dagegen verringerte sich im18.Jahrh. der Bauernstand derartig, daß sich dieRegierung in neuerer‘Zeit gezwungen sah, die Schaffung von mittleren undkleinen Be- trieben neben denvorherrschenden großenBetriebeninAngriff zunehmen.8
Die folgenden Untersuchungen sollen einen Beitrag zur Kenntnis desZustandes derLandwirtschaft
am
Ende des 18.Jahrhunderts innerhalb eines kleinen Staatswesens und ihres langsamen Aufblühensnach Beseitigung der ihre Entwicklung erschwerenden Hindernisse liefern.
Siebeziehen sich imallgemeinen auf dieVerhältnisse des Kirchspiels
Hattendorf
in der GrafschaftSchaumburghessi- schenAnteilsund imbesonderen auf diejenigen zwei Dörfer des 10 Ortschaften umfassendenKirchspiels, diekennzeichnend nichtnurfürdas Kirchspielund denKreisGrafschaftSchaum- burg, sondern auch für die angrenzenden Gebiete sind, auf dieDörferAntendorf
undHattendorf.
Unsere Untersuchungen stützen sich auf schriftliche und mündlicheÜberlieferungen.
Zu
denschriftlichengehören neben solchen,die überdiegeologischen, geographischenundklima- tischen VerhältnisseAuskunftgeben, in ersterLiniedieOrigi- nalsteuerkataster der GemeindenAntendorf
undHatten-
dorf, mitdem
Jahre1782beginnend. Weiterwurdenbenutzt:dieMeierordnung für die Grafschaft Schaumburg hessischen Anteils
vom
21.Oktober 1774. »Nachrichten von derEigen- behörigkeitunddem
Meierrechteinder GrafschaftSchaumburg«vonC. O.
Greabe,
Urkunden derFamilieHo m
eier inAn- tendorf,Statistikendes Kreises GrafschaftSchaumburg,besonders dievonAvenarius
ausdem
Jahre1840als einederälteren und verschiedene andereSchriften,aufdiean betreffenderStelle hingewiesen ist. Die mündlichen Überlieferungenentstammen älteren, zuverlässigen,in derGegendansässigen Personen, die mit den Zuständen der in Betrachtkommenden
Zeit genau bekannt waren.Geologischer Aufbau, Bodenbeschaffenheit, Klima.
••
Uber diegeologischen Verhältnisseunddie geographische LagederGegendseifolgendes bemerkt. DieGrafschaftSchaum- burghessischen Anteils, ein
zum
RegierungsbezirkKassel ge- höriger,aber räumlichvon ihmgetrennterKreis, liegtzwischen 52®5' und52® 25' nördlicher Breite und 26® 28' und 27®7' östlicher Länge. SeineBodengestaltung gliedert ihn in drei natürlicheTeile.Den
ersten bildetdasvon OstennachWesten streichende Wesertal. Sein aus alluvialenAnschwemmungen
bestehenderTalbodenwird im Süden von denKeuperbergen Lippes und im Norden vondem
dieVorbergeder Weserkette bildendenbraunenJura begrenzt,denvom
DorfeTodenmann
bis zur Schaumburg eine
am
Westabhange desPapenbrinks von NordenhereingedrungeneDiluvialschicht bedeckt% Dem
ersten parallel verläuftder zweiteTeil; ein durch denkleinen Nebenfluß der Weser, die Obernkirchener Aue, bewässertes Tal
, das imSüden von
dem
aus Gesteinen desweißenJura bestehendenKamm
der Weserberge und imNorden von den Bückebergen, einem stellenweise ziemlich steil ansteigenden Wealdensandsteingebirge, begrenzt wird. Derdritte Teilver- läuftfastsenkrechtzum
vorigen von Süden nach Norden. Er setztan der östlichenGrenze des zweitenTeiles ein, bildet anfänglich ein westlich durch dieBückeberge, östlich durch1)O.Reißert, DasWeserbergland und der Teutoburger Wald, p.8. BielefeldundLeipzig 1909.
2)Ferd.Römer, DiejurassischeWeserkette,einegeognostische Monographie,p.621. Berlin1857.
1
10
das WealdengebirgedesDeisterbegrenztes Tal, gehtdann in die norddeutsche Tiefebene überundfindet südlich desStein- huder Meeres seinen Abschluß durch die politische Grenze.
Auch
diesen Teil bewässert ein Flüßchen, dieRodenberger Aue, die unweit des HannoverschenDorfes Bordenau in die Leinemündet. Imsüdlichen hügeligen Stück finden sich die mürbenMünder
Mergel mit alluvialerDecke; und die nörd- lichen ebenenStriche werden von älteren und jüngerenAllu- vialmassen bedeckt.Für unsere weiteren Ausführungen istdienatürlicheBe- schaffenheit des zweitenTeiles,des Tales der Obernkirchener Aue, von besonderer Bedeutung,in dessensüdöstlichem Winkel
am
Nordabhange desWesergebirges dasKirchspielHattendorf
liegt. Gleichmäßig undallmählich fällt deretwa350
m
hohe Weißjurakamm der WeserkettenachNorden ab,bis ermitdem
ziemlichsteilansteigenden aufSerpulitund unterem Wealden- schieferlagernden Wealdsandsteingebirge,denBückebergen, zu- samm.enstößt. Die auf solche Weise gebildete Talmulde ist mitdenMünder
Mergeln bedeckt.Unterden drei natürlichen Teilen desKreises ist dieser in landwirtschaftlicherHinsichtder
am
wenigsten begünstigte.Auf
dem
Nordhange derWeserkette hat sich aus den Kalk- massen des weißenJura undLehm
eine mit Steinen stark durchsetzte, häufigenAbschwemmungen
ausgesetzteAckerkrume von geringer Tiefegebildet.NachMeitzen gehörtderartiger kalkhaltiger
Lehmboden
in die mittleren und untersten Bodenklassen. »Nur wenige Gegenden derGrafschaft«, heißt es in derStatistikderGraf- schaft Schaumburg
vom
Jahre 1867, »sind als steril zu be- zeichnen, z.B. der Nordabhang der Weserkette(Umgebung
vonHattendorf), wo
besonders diebröckeligenKalkmassen des oberen Jura auftreten«. Ertragreicher und tiefgründiger1)DerBoden unddielandwirtsch. Verhältnissedespr.Staates.
Bd. V,p.437.
11
Das Klima unseres Kreises ist das desWeserberglandes und, wie das der vorgelagerten norddeutschen Tiefebene, als ein gemäßigtes zu bezeichnen. Die mittlereJahrestemperatur liegtin den Haupttälern der Flüsse wiein
dem
nördlich vor- gelagertenFlachlandewenigüber 8**C
^), währendsieaufdenHöhen
nur 6” beträgt. Hat der Januar in denTälern eine mittlereTemperaturvon O'’, so zeigt erauf denHöhen
eine solchevon—
l**. Im April beträgtdiemittlereTemperaturin den Tälern8*^, aufdenHöhen
5—
ö**und imJuliindenTälern desHügellandes 17—
18”, aufden 300—
500m
hohen Bergen abernur 15”. Für den Oktober gelten ähnliche Zahlen wie für den Jahresdurchschnitt. Der regenreichsteMonat ist der Juli mit 11—
13”/o der jährlichen Niederschlagsmenge, die feuchteste JahreszeitderSommer. DiesevonReißertgegebenen Zahlen beziehen sich auf das ganzeGebietderWeserberge, ln denGegenden, die hier beschriebenwerden sollen, sind Beobachtungsstationen nichtvorhanden, so daßesnicht mög- lichist, für sieganz genaueAngabenzu machen. Im Ganzen dürftendie angeführten Zahlen auch für unsereGegend
zu- treffend sein. Vielleichtsind dieUnterschiedezwischenHöhen- undTaltemperaturen nichtsogroß, wie sie oben angegeben wurden, weil dasin Redestehende Gebietschon nicht mehr im eigentlichenWesergebirge liegt, sondernden Übergangzudem
ein mehr gemäßigtesKlima aufweisenden norddeutschen Flachlandebildet.Auch über dieNiederschlägelassen sich aus
dem
ange- gebenen Grundenur allgemeineAngaben machen. Nach Aß-mann
wirdder Einfluß derGebirgeauf dasKlimabesonders deutlich,wenn
dieUnterschiede derHöhenverhältnisse aufengem
1)O.Reißert,a.aO.p.19.
2)DerEinflußaufdasKlimavonMitteldeutschland,
p—
1. Stutt- gart 1886.—
12—
Gebietegroßundunvermittelt sind. Unter diesenUmständen könnenverhältnismäßig unbedeutende, aber schroff aufsteigende Höhenzügeeinegrößere
Wirkung
ausüben als hoheGebirge, welche in sanfter Böschung auslaufen. Nach diesen Beob- achtungen müßten in unseremAuetal dieüber das Flachland hinstreichenden feuchtenNordwestwindean den plötzlich sich erhebenden Bückebergenzum
Aufsteigen in höhere, kältere Lagen gezwungen werden, dabei einen Teil ihrer Feuchtigkeit durch Verdichtungverlieren undden bekannten Steigungsregen hervorrufen. Auchdurch dieWirkung
dervorhandenenWälder dürfte für unser Gebiet die Luftfeuchtigkeit und damit dieRegenmenge
erhöht werden. Sie beruhtnach Meitzen da- rauf, daß die durch oder über einenWald
hinstreichende, mit Wasserdampf erfüllte Luft durch die kältere Luft des Waldes abgekühlt und dadurch relativ feuchter und ihrem Sättigungspunkte näher gebracht wird. Enthält indiesem Falle dieLuft schon vor ihrem Eintritt in dieWirkungssphäre des Waldes relativviel Wasserdampf, so wirdsie,durch denEin- fluß des Waldes übersättigt, den kondensiertenDampf
als Niederschlag abgeben. Nach Moldenhauer-)beträgt dieHöhe
derjährlichen Niederschläge aufdenWeser- und Bückebergen imMittel80cm. Das imNorden anstoßendeFlachlandkommt
dagegen nuraufeineNiederschlagshöhe von 60—
70cm.Aber nicht nur dieNordwestwinde, sondernauchdiesüd- westlichen
Winde
tragen in nichtgeringemMaße
zur Ver-mehrung
der Niederschläge bei. Diese feuchtenWinde
ent- laden zwar einen Teil ihres Wassers schon im Teutoburger Walde, ergießen aber, an der Weserkette weiter abgekühlt, nochreichlicheWassermassen aufdie Felderunseres Gebietes.Hierdurch erklärtsichauch, daß das
dem
Auetal parallel ver- laufende Wesertal bedeutend ärmer an Niederschlägen ist als jenes.1)a.a.O.,Bd.V,p.297.
2)Diegeogr.Verteilung der Niederschlägeim nordwestlichen Deutschi.,p.34. Stuttgart1896.
13
Nach Meitzen sind die Unterschiede in der
Wirkung
des Klimas auf den landwirtschaftlichen Betrieb,—
einige rauhenHöhen, in derProvinzHessen-Nassauausgenommen —
nurunerheblich. Die wirklich bestehendenAbweichungen sind wenigereineFolge ungleicher klimatischer Verhältnissealsder VerschiedenheitdesKulturbodens nach Fruchtbarkeitund Ab- dachung. Indessen läßtsich fürdasAuetal, obschon esnoch nicht zu jenen erwähnten rauhen
Höhen
gerechnet werden darf, eineEinwirkungdes Klimas auf den landwirtschaftlichen Betrieb nicht verkennen.Denn
früherSchneefall imWinter und späteresSchwinden desSchnees im Frühling üben als klimatischeUrsachen einen deutlichen Einfluß auf die Feld- arbeit in jenerGegend
aus.Wenn
Meitzen-) den Beginn derFrühjahrsbestellung für den Kreis Grafschaft Schaumburg in dieZeit vonAnfang bis MitteApril setzt und ihrenAb- schluß für MitteApril bis Ende Mai angibt, so gelten für das Auetal nurdiespätestenDaten und zwar nichtnurwegen seinesgeringeren Bodens,sondernauchwegender ungünstigen klimatischen Bedingungen.Esistklar,daßdieseungünstigen natürlichenBedingungen die wirtschaftlicheLagederunterwenigglücklichenrechtlichen Verhältnissen lebenden Bauernjener
Gegend
in empfindlichem Gradenachteiligbeeinflussen mußten.Auf derSüdseite desAuetals, die sich, wiewir sahen, im Gebiete desweißenJuras befindet, liegen dieOrtschaften desKirchspielsHattendorf.
Von
den beiden genannten Dör- fernliegtAntendorf
andem
Übergangevom
weißenJura zu denMünder
Mergeln derTalmulde,Hattendorf
etwa 1500m
davon entferntin südwestlicherRichtungund höher,am Hange
derWeserberge. Der größte Teil der Feldmark vonAntendorf
erstreckt sich über dieTalmulde und hat einentiefgründigen, milden, fruchtbaren Ackerbodenmitteils1)a.a.O.,p.299.
2)a.a.O.,p.302.
14
lehmigem, teilstonigemUntergründe. DerBoden
Hatten- dorfs
besteht wesentlich aus flachgründigem Kalkboden mit steinigem Untergrund. Auch diesem Boden lassen sich bei richtiger Behandlung undAnwendung
moderner Hilfsmittel hohe Erträge abgewinnen.Beschreibung der Ortschaften.
Beide Dörfer liegen geschlossen und sind heute auf chaussiertenStraßen von der7
—
8km
entfernten BahnstationLauenau
leichtzu erreichen. Anders waresam
Ende des 18.Jhdts. Einenchaussierten Heerweg gabesnicht, bisim Jahre1813 unterfranzösischerHerrschaftein die beiden Orte in westöstlicherRichtung durchziehenderWeg
in eineKunst- straße umgewandeltwurde. Alle übrigenWege
waren Feld- wege, die entwederzu benachbartenOrtschaften oderin denWald
führten. Fahrwege zu deneinzelnen Feldparzellengab esnicht. Auf die nichtanWegen
liegenden Schlägekonnteman
nur nachTrepprecht
über die Schlägevon Nachbarn gelangen.jedes größere Gehöft bestand aus einem nach westfäli- scher Artgebautem
Wohnhaus
mitHofraum, Scheune,Stallung und Leibzucht oder Altenteil. Die aus Holz aufgeführten Gefache hatte man, wieesauch heute noch geschieht, mit Lehm, seltener mit Backsteinen ausgefüllt. Zur Bedachung verwendeteman
Stroh. Menschen undTierewohnten unter einem Dache. Ein großesTorführteaufdieDiele, an deren Seiten diePferde-undKuhställeangebrachtundso eingerichtet waren, daß dieKrippen an derDiele lagen unddieTierevon derDiele ausgefüttertwerden konnten. Indem dem
Dieletor entgegengesetzten Hausende befanden sich dieWohnräume.
Schornsteine gab es nicht. Der von der offenen, bei den
Wohnräumen
gelegenen Feuerstelle aufsteigendeRauch, ent-L
wich durchdasgroßeDielentor. DieSchweine warenin der Regel in einem kleinen, besonderen Gebäude untergebracht.
15
—
Die Spezialbeschreibung der Ortschaften in den Katastern von 1782 bezeichnetdie Gebäudeals minderwertigund bau- fällig;nach ihrbelaufen sich dieKosten einesNeubaues:
in
Antendorf Hattendorf
fürdenbesten Bau 300 Taler für den mittleren » 150 » für denschlechten » 100
—
80 »500 Taler 400
100—60
»DerZeitwert derGebäude beliefsich auf in
Antendorf
fürden besten Bau 130Taler
für denmittleren » 60 »
fürdenschlechten » 20 » Diejährliche Miete betrug
in
Antendorf
fürdenbesten Bau 5Taler für denmittleren » 3 » fürden schlechten » U/2»
Hattendorf 150—100
Taler80—60 30—
15
Hattendorf
4 Taler2 »
1 »
War
derZeit-und Mietwert derGebäude in beiden Ort- schaften annähernd derselbe, so gestalteten sich dieKosten eines Neubaus doch recht verschieden. DerGrund
hierfür liegtdarin,daß dieAntendorfer dasBauholz umsonstausdem
Gemeindewald bezogen,dieHattendorferaber, dieeinenWald
nichtbesaßen, eskaufen mußten.Wirtschaftliche Verhältnisse.
Die
Gemarkung
derDörfer bestand ausPrivat- und Ge- meindeländereien. Die Art der V^erteilung desGrund
und Bodens läßt dieSpuren derersten Besiedlung erkennen, wie sie sich wahrscheinlich in vielen deutschen Gegenden voll- zogenhat,und wiesievonFreudenstein’)in seinerDarlegung1)Freudenstein, Geschichte desWaldeigentums der Grafschaft Schaumburg,p.1. Hannover1879.
I
16
derBesiedlungdesBodens und AnlagederDörfer beschrieben wird. Nach ihr
nahm
eine Bauernschaft eine entsprechend großeFläche unbebautenBodens in Besitzund schiedsiezu- nächst in drei Teile. Eine offeneStelle, dieNähe
einesFlusses, ein Tal oder ein sonst geeigneterOrtwurde für dieWoh-
nungen der Ansiedler ausgewählt. Sodann schiedman
diefür den Ackerbau bestimmte Fläche aus, teilte sie in drei gleich großeGewanne
undzerlegte schließlichjedesGewann
je nach der Zahl der berechtigten Gemeindeglieder in einzelne, an- nähernd gleicheTeile und verloste diese unterdieMitglieder derGemeinde. EinTeil derGemarkung,zum
Teil ausWiesen und Weiden,zum
TeilausWald
bestehend, oftauch Heide, Moorgrund undFelsenenthaltend,blieb im gemeinschaftlichen Besitz sämtlicherAnsiedler.Entsprechendeinerderartigen Verteilung desBodensfinden wir dieAckerschläge derBauern unsererOrtschaften in Ge- menglage und von annäherndgleicherGröße. Mehrere, ver- schiedenen Bauern gehörige Schläge bildeten sogenannte
»Breiten«, die
man
mit verschiedenenNamen
wie »kurze Breite«, »Hasenacker«, »Hahnenbruch«, »Bauernträne«, kenn- zeichnete. Jeder Bauer besaß an den einzelnen Breiten—
wenigstensläßtsich dasvon dengrößerenundwahrscheinlich auch gleichzeitig ältesten Ansiedlern sagen
—
seineAnteile.Auf dieseWeisefandauchderBesitz angutem undschlechtem Boden einen gewissen Ausgleich. Die Zahl aller zu einem größeren Hofe gehörigen Schläge war im Laufe derZeiten auf50 und mehr gestiegen. Wiesen waren nichtGemein- sondern Privatgut, wennschon sie vor und nach Aberntung dergemeinsamen BenutzungdurchBeweidenunterworfen waren.
UnbedingtesGemeingut warendie Hutweiden, undalssolche dürftenvielleichtauch dieerwähnten gemeinschaftlichenWiesen derersten Ansiedler gegolten haben.
Man
hatteeben wahr- scheinlich in altenZeiten sämtliches Grasland beweidet und alljährlich während der wärmeren Jahreszeit jedesmal einen Teil von dergemeinsamen Beweidungausgeschlossen,um
ihn17
den einzelnen Bauern zur
Heuwerbung
zuüberlassen. Solche Teiledürften nachund nach inPrivatbesitz übergegangen, der Restaberin Gemeinbesitz gebliebensein.Gemeindewaldungen besaß die Gemeinde
Antendorf.
An
den ehemals gemeinschaftlichen Besitz desnunmehr
fis- kalischen Waldes erinnerten noch manche kümmerliche Ge- rechtsame,aufdiewirspäter zurückkommen werden.ln
Antendorf
gab es26 steuerpflichtigeGehöfte, von denen 5mehrals 100 Morgen’), 9mehrals 50, einermehr als 20, zwei mehr als 10, die übrigen 9 unter 10Morgen Grundfläche umfaßten. Der größte Hof umfaßte ein Areal vonetwa 130, dergeringste etwaein viertelMorgen und zwar diente im letzten FallederGrund
und Boden,soweiternichtvom
Hofraum eingenommenwurde, alsGartenland. DieGe- meindebesaß eine Flächevon etwa309 Morgen,wovon
allein 240 Morgen aufWald
kam, der Rest verteilte sich mit39 Morgen auf Hutweide, mit 30 Morgen aufWege
und mit einigen Morgen auf Gartenland, Wüstliegendes und Teiche.Außerdem hatte die Pfarrei in Hattendorf in derGemeinde Antendorf das Nutzungsrecht auf 21 Morgen.
DieBesitzer der über 50 Morgen großen Höfe
Anten- dorfs
verwandten ihrAreal zu neunzehntel als Ackerland, die derHöfe unter 50 Morgen und zwar soweit sie mehr Land alszur HofstätteundGarten gehörte,besaßen, beackerten es zu achtzehntel.Zu
jedemder 5größtenHöfegehörten nur 2—
6MorgenWiesland. Die dann derGröße nach folgendenHöfe mit einer Gesamtfläche von 50
—
100 Morgen hatten jeder nur1
—
5MorgenWiesland,und von den Höfen unter50 Morgen Grundbesitz hatte nur nochdergrößte eineWiese. Das zu den einzelnen Höfen gehörige Wiesland, so gering seine Aus- dehnung auch sein mochte, lagdoch in mehreren Schlägen getrennt.1)EinMorgenumfaßt etwa22,50 Are.
2
t
—
18—
Nebendergemeinschaftlichen Hutweidebestandnochdie private. Das Recht auf Nutzung durch den Einzelnen war sehr verschieden. Nebensolchen Höfen, zudenen 10Morgen und mehran Hutweidegehörten, bestandensolche, dieüber- haupt keinen Anteil daran hatten.
Zu
einem der5größten Höfegehörtez.B.nur Morgen.DieBesitzer von 3Höfen hatten eigenen
Wald
in der Ausdehnung von bezw. 6, 7 und einem Morgen. Die Art derAusübung
derPrivatforstwirtschaft war,bisauf dasandie Erlaubnis des Staates gebundene Abholzen, jedem Einzelnen überlassen. Es konnte nachBedarfgeschlagen werden, und dieSorge für Aufforstung überließman
der natürlichen Be- samung').Man
nanntedieseArt derWaldbehandlung>Femel-
wirtschaft«.Zu
den 34 »kontribualen<. (steuerpflichtigen) GehöftenHattendorfs
gehörten 3 mit einemGrundbesitz von mehr als 100 Morgen, 3 miteinem solchenvon 50—
100 Morgen,8 mit 20
—
50, 9 mit 10—
20und 11 miteinem solchenvon noch nicht 10Morgen. Das größte Gut waretwa140, das kleinsteeinenhalben Morgengroß. DieGemeindebesaß nur 170Morgen,wovon
annähernd 160alsHutedienten und der Rest sichauf Kirchplatz,Totenhof, Garten,Wege
u.s.w. ver-teilte. Endlich gehörten zurGemeindegemarkung noch 108
Morgen Pfarrgüterund 2 MorgenSchulgüter.
Wie
inAntendorf
benutzteman
auch inHattendorf
denBoden derüber50 Morgen großen Höfezu neunzehntel alsAckerland und den der Höfe unter50 Morgen zu acht- zehntel bis neunzehntel.Wie
dortwaren auch hier die zu einer »Breite« gehörigen Schläge soklein, daßdiewenigen mit7—8
Morgen schon zu den größten gerechnet werden mußten. Etwas zahlreicher waren die 3—
5Morgen großen undam
zahlreichsten die Schläge mit ein viertel bis drei1)
Avenarius, stat.Darstellung desKreisesSchaumburg, p.43.
Rintelnu.Leipzig 1840.
1 t
19
Morgen. Schläge in derGröße von 10oder gar 30Morgen kamen nurganz vereinzeltvor.
Mit Wiesland waren die Bauern der Gemeinde
Hatten- dorf
besser versorgtwiedie inAntendorf.Zu
den3 größten Höfen gehörten je10—12
Morgen Wiesen und zu den 3 Höfen mit einer Fläche zwischen 50 und 100Morgen bezw.11,5 undein Morgen. Die einzelnen Besitzer derHöfe mit 20 50Morgen hatten Wiesen in derGröße von ein viertel bis sechsMorgen.
Zu
denHöfen mitwenigerals 20Morgen gehörte entweder gar kein Wiesland oder eineganz geringe Fläche.Nur zweiBesitzer hatteneigene Hutweide,von denen der eine
—
einerderdrei größtenBauern—
24Morgen in einem Stück gelegen,und derandere, ein kleinererBesitzerein und dreiviertelMorgen zu eigen besaß. Die Gemeindehute lag zerstreut in 14 Parzellen von dreiviertel bis vierunddreißis Morgen Größe, unddie39 Morgen Pfarrhute warenin zwei annähernd gleich großeSchlägegeteilt. Das Pfarrgehöftwar daseinzige,zuwelchemWald
gehörte,und zwar2'/2Morgen.Das VerhältnisderWiesen zu Ackerland war folgendes:
1)Auf den mehrals100 Morgen umfassenden Höfen in:
Antendorf Hattendorf
1:33. 1;10,2.
2) Auf den Höfen mit einem Areal zwischen 50und 100 Morgen in:
Antendorf Hattendorf
1:29,5. 1:11,4.
3)Auf den Höfen mit einem Areal zwischen 20 und50 Morgen in:
Antendorf Hattendorf
—
1: 11,2.
NachderBodenstatistikvon 1900 verhielt sich dieAus- dehnungderWiesen zu der des Ackerlandesin derpreußischen
2*
20
Monarchie wie 1:5,4. Für ungünstig liält
man
in derGe- genwart einWiesenverhältnis von 1:6—
7. Selbstverständlich lassen sichdiedamaligen Verhältnissenichtnachdem
modernen Maßstabebeurteilen.Wirtschaftssystem.
DieWirtschaftsweise in unseren beiden Gemeinden war diein Deutschland
am
Endedes 18.Jahrhunderts noch vor- herrschendeDreifelderwirtschaft. IhrereineDurchführung war indessen, weiles anWegen
fehlte und derEinzelne oftge- zwungen war, Rücksicht auf dieVorteile derGesamtheit zu nehmen, ganz unmöglich. Der Einführungeinesgeeigneteren Wirtschaftssystems stand aber einmal der mitDiensten und Zehnten belastete Besitz und dann auch diepersönliche Ge- bundenheit derBauernim Wege, die ihm ein freies Schaltenkaum
erlaubte, ganz abgesehen davon, daß es damalsauch noch andem
nötigen Könnenfehlte. Die Kenntnis derEr- folgeSchubarts
und dieLehrenThaers
waren nochnicht ins Volkgedrungen.Den
feldmäßigen Anbaudes Klees, der Rüben, Kartoffeln undÖlfrüchtekannteman
nochnicht. Dies gehtdaraushervor, daßdie Reihe derin derSpezialbeschrei-bung
der Steuerkataster sorgfältig aufgezählten Früchte jene Gewächsevermissenläßt.Wirsahen, daß jede»Breite«: ausmehreren,verschiedenen Besitzern gehörigen Schlägen bestand. Dieeinzelnen Schläge warendurch Furchen undlange, ganzschmale, dieGrenzen bezeichnendeGrasbänder von einander getrennt.
Wie
bereits erwähnt, konnteman
nur wenigeBreiten aufWegen
erreichen.Zu
den meistenFeldern gelangteman
nurdurch Überfahren fremden Pfluglandes.Um
nun eine Schädigung bestellter Feldermöglichst zu vermeiden, warman
gezwungen, sämt- liche Schläge einer und derselben Breite mit der gleichen Frucht zu bestellen. Durch das Befahren und Begehen derI
—
21—
Äckerwurden indessen nicht alleTeilhaber einerBreite, son- dern nur einzelne getroffen, denn
man
hattejede Breite mit einigen Schlägen, derenLängsrichtung senkrechtzu derRich- tung der übrigenstand,abgeschlossen. Aufdiesen spielte sich} währendderBestellzeit derVerkehrab. Die Eigentümerdieser Schläge konnten erstandieBestellung gehen,
wenn
dieübrigen Teilhaber derBreite mit ihrer Bestellung fertig waren.Um
möglichstgleichzeitigzur Ernte zu
kommen,
warman
genötigt, auchdieBestellung möglichst einheitlichzu gestalten.Kultur des Bodens.
Die Schläge wurdenstets derartiggepflügt, daß
man
den Boden von denSeitenfurchennach der Mitte wendete,wodurch sieeinkuppenartiges Aussehen bekamen, jedeBreite bestand daher aus mehreren Beeten mit hohen Rücken und tiefen Furchen dazwischen. Durch das stetige »Zusammenpflügen«wurde allmählich derBoden in der Mitte besser alsan den Rändern derSchläge,
wo
er auchnoch wegen seinertieferen Lage und wegender durch Graswuchs entstandenenUnmög-
lichkeit einerschnellen Entwässerungleichtan Feuchtigkeitlitt.
Endlich
kam
noch dazu, daßdem
Acker beständig dievon derGrasnarbe ausgehende Gefahr derVerunkrautung drohte.Über die
Düngung
lassen sich keine näherenAngaben machen, jedenfallswarsie ganz unzureichend, weilder ge- samte Viehbestand, solange esdieWitterung einigermaßener- möglichte, weidete und der Mist verschleppt wurde. Der währenddesWinters anfallendeDünger konntebei derman- gelhaften Fütterung desViehes auch nur geringwertig sein.Da
dasViehimSommer
außer aufdenWeiden auch aufden Brach-undStoppelschlägenging, kamdem
Ackerlande wenig- stensein kleinerTeil dessommerlichen Misteszugut.—
22—
Pflanzenbau.
Gebaut wurden Roggen, Weizen, Gerste, Wicken und Hafer, und es betrug dieAussaatderverschiedenenFrüchte aufden
Morgen
:
für Roggen 8Metzen^)
=
100 Pfund» Weizen 8 »
=
104 »» Gerste 8 »
=80
»» Wicken 8 »
=
102 »» Hafer 12 »
=90
»Der Boden war in 5 Klassen bonitiert, von denen die erste Klasse den besten Boden enthielt. Gerste, Hafer und Wicken baute
man
inAntendorf
auf sämtlichen Boden- klassen,Roggen nurauf derersten. EinGemenge
zurHälfte ausRoggen zur Hälfte ausWeizenbestehend auf der zweiten unddritten, undreinenWeizen nuraufderviertenundfünften Bodenklasse, ln derGemeindeHattendorf,
deren Boden ärmer war als der vonAntendorf,
wurde reiner Weizen überhaupt nicht gebaut, sondernstets im Gemisch mitRoggen.Man
benutztehierfürdieerstebis dritte Bodenklasse, aufdie viertebrachteman
reinen Roggen, dieübrigen Früchte,außer derWicke, dernurdieerstenvierKlassen eingeräumtwurden, auf alleBodenklassen.Auffallendist, daß
man
inAntendorf
für denAnbau
desWeizens den geringeren,fürdenRoggen aberdenbesten Boden bestimmte.Ob
wirhierin ein Zeichen für die unter- geordneteBedeutung des Weizens zu sehen haben, oder ob dieangebauteWeizenart in ihren Ansprüchen an den Boden bescheideneralsderRoggen war,mag
dahin gestelltbleiben.Für die erste
Annahme
spricht derUmstand, daßman
aufdem
an sich ärmeren BodenHattendorfs
keinen reinen 1)Ein MalteräsechsHimtenä vierMetzen. NachAvenariuswog
einHimten:Weizen=
52 Pfund,Roggen=
50 Pfund, Gerste=
40 Pfund, Hafer=
30 Pfund, Rübsamen=
40 Pfund, Bohnen (Wicken)=
51 Pfund.—
23—
Weizen baute,vielmehr ein
Gemenge
von Weizen und Roggen aussäte, und zwardasGemenge
auf denbesseren Boden, den Roggen auf den schlechteren. Es wäre auch denkbar, daßman
in Antendorf,wo
derBoden allerKlassen weizenfähig war,dem
wichtigen Brotkorn,dem
Roggen, den bestenPlatz einräumte, und das geringereBedürfnis anWeizen durch den Anbau aufweniger gutemBodenzu deckensuchte.Der Ertrag eines mittelgutenJahrenauf:
Morgen stellt sich in
Antendorf
inBodenklasse Malter Himten Ctr. pro ha, Fruchtgattung
I. 2 1,5 27 Roggen
11. 2 24
j Roggen u.
111. 1 4,5 21 \ Weizen
IV. 1 1,5 15,60
\ Weizen
V. 4,5
Gerste.
9,40
i
1. 2 2 22,40
11. 2
—
19,20111. 1 4 16
IV.
V.
1 1
5
Wicken.
11,20 6
1. 1 2 16,40
11. 1 1 14,20
111.
IV.
1
5
12,20 10,20
V. -'- 3
Hafer.
6,20
1. 2
—
14,4011. 1 5 13,20
111. 1 4 12
IV. 1 2 9,60
V. 1
—
7,20.AI
24
DieErnteergebnisse in
Hattendorf
gestalten sich wie folgt:
Bodenklasse Malter Himten Ctr. pro ha. Fruchtgattung
I. 1
—
121 1
Rogen
II.
—
5,25 10,40 undIII.
—
3,75 7,40 1 WeizenIV.
—
3 b Roggen1.
II.
1
Gerste.
5
9,60 3
III.
—
4,5 7,20IV.
—
4 6,40V.
—
3 4,80Wicken.
I. 1 12
11. 5 10,20
III. 4 8,20
IV.
—
3 6,20Hafer.
I. 1 3 10,80
11. 1 2 9,60
III. 1 1 8,40
IV. 1
—
7,20V.
—
3 3,60.DieErnteerträgewaren in den beidenGemarkungen
man
sieht, sehr verschieden. In derAntendorfer
Flur übertrafdie Roggen-, Weizen- undGerstenernte diederHat-tendorfer um
mehr als das Doppelte. Die Wickenernte blieb inHattendorf
pro Morgenum
1 Ctr.hinter derinAntendorf
zurück, desgleichen dieHaferernte. Diefünfte Bodenklasse brachte inAntendorf
nurnoch etwadendritten Teil desErtrages der ersten Klasse, lnHattendorf
war derUnterschied derErträge der einzelnen Bodenklassennicht so bedeutend. HierliefertedieletzteKlasseanRoggen,Weizen25
und Wicken die Hälfte, an Hafer allerdings auch nur den dritten Teil desErtragesderersten Klasse.
Wie
dieErtragsfähigkeit, so war auch derKaufwert der Äcker in denbeiden Gemeinden rechtverschieden. Es betrug nämlich der Kaufwert einesMorgenAckerlandum
1780in;Bodenkl.
Antendorf Hattendorf
1. 50Taler 40Taler
11. 40 » 30 »
III. 30 » 20 '>
IV. 20 » 15 »
V. 15 > 5 »
DiejährlicheMiete brachtepro Morgen
:
Bodenkl.
Antendorf Hattendorf
1. 2,5 Taler 2 Taler
11. 2 1,5 »
III. 1,5 » 1
IV. 1 0,75 »
V. 0,75 » 0,25 »
Wie
inAntendorf
diefünfteBodenklasse nur noch den dritten Teil desErtragesdererstenlieferte, erreichte derKauf- undMietwerteinesMorgen der untersten Klassen den dritten Teildes Wertesderersten. InHattendorf
sank der Wert derLändereien der V. Klasse aufVs desWertesderLändereien derersten.DieWiesen warennach ihren Erträgen in 4 Klassenge- schieden, von denen die derersten zweischürig, die übrigen jedoch nureinschürig waren.
Wenn
AvenariusV etwa50Jahre nach Anfertigung unserer Kataster darüberklagt, daßdieWiesen weder gedüngt, noch ent- und bewässert, auch nach Über-schwemmungen
nicht entsandet würden, so kannman
wohl mitFug
und Recht annehmen, daß die Wiesen auchin frü-1)Avenarius,a. a.O.p.35.
—
26—
heren Zeiten nicht gut behandelt wurden. Ihre Ernten er- reichten in mittlerenJahrendiefolgende Höhe:
Klasse
Antendorf Hattendorf
I. 15Ctr.
Heu
6Ctr.Grummet
12Ctr,Heu
6 Ctr.Gr.II. 10 » » » » 10 » » » »
III. 8 » » » » 8 » » » »
IV. 5 > » » » 4 » » » »
Der Kauf-und jährlicheMietwert derWiesen betrug in
An-
ten d 0rffürden Morgen
:
Bodenkl. Kaufwert Mietwert
1. 50 Taler 2,5 Taler
II. 40 » 2 »
III. 30 » 1,5
IV. 15 » 0,75 »
InHattendorf:
Bodenkl. Kaufwert Mietwert
I. 40 Taler 2 Taler
II. 30 » 1,5
III. 25 » 1,2
IV. 15 » 0,7
Über dieHutweide, dieprivatesowohl als die gemein- schaftliche, sind außer den bereits gegebenen keine weiteren Aufzeichnungen vorhanden, und zwar wohlaus
dem
Grunde, weil sieeinen Aufwand an Arbeit nicht verursachte.Wer
in- dessenjeGelegenheithatte, eine gemeinschaftlich benutzte Hut- weide—
eshaben sich einzelne bis in unser Jahrhunderter- halten—
zu sehen, kann sich etwaein Bildvon deren Aus- sehenin damaliger Zeit machen. Eine solche Hutweidestellt einemitzahllosenHügeln bestandene Grasflächedar. Diebis zu 30cm
hohen und etwa50cm
im Durchmesser haltenden Hügel sindmeistens ausAmeisenhaufen entstandenundtragen nur minderwertiges Gras, dasvondem
Viehungern gefressen wird.27
Viehzucht.
MangelhaftwiederAckerbauwar auch dieViehwirtschaft der beiden Gemeinden, sowohl was Haltung, als was Zucht anbelangt. Ausdehnung undArtderViehhaltungwar durch diegeringen BodenerträgeunddieBeschaffenheitderaufden Höfenlastenden Abgabenbedingt. Pferdehaltung tratin den Vordergrund,und warauf dengrößerenHöfen nichtnurver- gleichsweise, sondern oft sogar überhaupt ausgedehnter als die Rindviehhaltung.
Da
es an gesetzlichen Bestimmungen über dieHaltung guter männlicher Zuchttiere und auch an Verständnis undEiferfürVerbesserungderheimischen Schläge fehlte,so hieltman
sichkritiklos an das Bestehendeundführte esunverändert weiter.Pferdezucht.
DiePferde, die
man
hielt, gehörtendem
Landschlage an und waren von geringerbis mittlererGröße undgroßerGe- nügsamkeit. Jeder Bauer züchtete seinen Bedarf an Pferden unterausschließlicher Benutzung von Privatbeschälern,diemit den Stuten in derarbeitsfreien Zeitgemeinsam aufderWeide
gingen. DieWeiden waren großeGrasflächenundForstreviere, an denen mehrereOrtschaften ein Anrecht hatten. ImAmte Rodenberg
(Kreis Schaumburg) bestand die Pferdeweide z.B.aus einer6000 Morgen großen Waldwiese,dem
Reddiger- bruche. Absatzfohlen undFohlen,dieim zweitenLebensjahre standen, ließman
gemeinsam mitdenKühen weiden.Ob
dieseTrennungderFohlenvon denübrigenweidendenPferden ihrebesonderenGründehatte und schon in alterZeitbestand, oderob sie erst
vorgenommen
wurde, alsdiegemeinschaft- lichenPferdeweiden aufgelöst waren,ließsich nichtermitteln.Mit der Pferdehaltung waren manche merkwürdigen Ge- bräuche verbunden, soz.B. derfolgende:Niemand durfteein Saugfohlen, dasin ein bestelltes Feldeindrang,verjagen. Ein neben einerStuteherlaufendes Fohlen konnte also,
wenn
es ihm beliebte, denWeg
verlassen und in die angrenzendenli
28
Kornfelder laufen. Mit diesem Brauche konnte auchUnfug- getrieben werden. Wollte einerz.B. seinem mißliebigenNach- bar ungestraft einenSchabernack spielen, sobrauchteernur eineMutterstuteauf dieeine unddasFohlen auf die andere Seite desNachbarfeldes zu führen.
Gab man
das Fohlen frei, so galloppierte es,um
aufdem
kürzestenWege
zurMutter zukommen,
mittendurch dieSaat.Vom
dritten Lebensjahre an unterstanden diePferde, dieman
in diesem Alterbereitsvielfach zur Arbeitheranzog, der Viehsteuer oder unständigenKontribution.Während
der arbeitsfreien Zeit imSommer
waren die Pferde lediglich auf denOraswuchs der Weide angewiesen.Wenn
Avenarius berichtet, daß diearbeitenden
Pferde nach Einführung des Futterbaus mit Klee gefüttert worden wären, so erhielten in alterZeit dieArbeitstiere doch wohlkaum
ein kräftigeres Futter als die übrigen Pferde.Da man
außerdem
zur Heubereitung bestimmten Wiesengrase über mähbares Grassonstnicht verfügte, wirdman
wohl genötigt gewesen sein, imSommer
auch dieArbeitspferdein den ar- beitsfreienStunden Tag und Nachtauf denWeiden zu lassen.Nur
die größeren Bauern gaben ihren Pferden imSommer
kräftigeres Futter.Im Winter bekamendiePferde ungedroschenen, abergehäckselten Haferund daneben Wickenoderein
Gemenge
von Wicken und Bohnen.Nach
Möhl
entfielen inKurhessen aufdenKreisSchaum- burgdiemeistenPferde, undAvenarius^) berichtet, daß der kleineBauer schonauf 15 und der große auf 24Morgen 2 Pferde hielt. Auch in unserem Dorfe scheintman
schon in alterZeit einebesondereVorliebe fürPferdegehegtzu haben, lnAntendorf
hielten die mehrals 100Morgen
Ackerland besitzenden Bauern 5oder 6 Pferde, alsodurchschnittlich auf1)a. a.O.p.38.
2)Möhl,KurhessensBodenundseineBewohner. Verteilung derBewohnerund größeren HaustiereinKurhessen, p.3.
3)Avenariusa. a.O.p.38.
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\
j
29
21 Morgen Ackerland 1 Pferd, ln denHöfen mit weniger als 100Morgen kam schon auf 16 Morgen ein Pferd. Im größtenHofederGemeinde
kam
auf25,im kleinstenHofemit Pferdehaltung auf 10Morgen ein Pferd. Für alle Höfe mit Pferdehaltungkam imDurchschnitt auf 18Morgen
1Pferd.Bleiben diese Zahlen hinterdenvonAvenarius angeführten ziemlich starkzurück, so ist dies mit den Zahlen überdie Pferdehaltungin
Hattendorf
weniger derFall.Auch
hier haben diedrei größtenHöfemiteinemPferde auf29Morgen
Ackerland dieschwächste Bespannung, dann folgen dieHöfe mit50—
100 MorgenAckerlandund einemPferde auf 16, und schließlich dieHöfe mit50 Morgen und einem Pferde auf 13 Morgen. Inderletzten Gruppe befindensich Höfe, die mit einem Pferde auf 5—
6Morgen noch weit unterdievon Ave- nariusgegebenen Zahlenkommen.
ImDurchschnittwurde inHattendorf
von denGespannbauern auf 19MorgenAcker- land 1 Pferdgehalten.1907 traf in Deutschland auf 24
—
25ha.einPferd. Mit Rücksicht hieraufmuß
diePferdehaltunginunserem Dorfe und zu der von uns insAuge
gefaßten Zeit als sehr ausgedehnt bezeichnet werden. ZurErklärung dieserErscheinung lassen sichverschiedeneGründeanführen. Vor Allem gabesdamals viel wenigerWege
als in der Gegenwart und Kunststraßen überhaupt nicht. SchwereWagen
konnten daher nur mit Pferden, bei geringen Entfernungen mitzwei, beigrößeren mit drei oder vier, nieabermitKühen bewegtwerden. DieAb- satzplätzefür dieErzeugnisse der beiden Dörfer lagen weitab;dienächsten waren die20
km
entfernte KreisstadtRinteln und dieebenso weitentfernteStadtBückeburg, ln denersten Jahr- zehnten des19.Jahrhunderts brachteman
sogarvielGetreide bis nachdem
30km
entferntenMinden. Selbstdurchdieim Jahre 1846 erbaute Köln-Mindener Bahn war nicht viel ge- wonnen, da man,um
die nächste BahnstationHaste zu er- reichen, auch 20km
zurücklegen mußte.Einennicht geringenTeil derPferdekräfte beanspruchten
30
fernerdieauf adeligen Gütern,
Domänen
und bei staatlichen Bautenzu leistenden Spanndienste. EindritterGrund
für die starke Pferdehaltung^), namentlich bei den kleineren Besitzern,mag
dieSuchtgewesensein, durch dasHalten vielerPferde den Scheinvon Wohlhabenheitzu erwecken. Ein solcherun- wirtschaftlicherLuxus in derPferdehaltung macht sich auch in jüngsterZeitwieder in manchen Gegendenleider recht breit.Rinderzucht.
Durch dieim Vordergrund stehendePferdehaltung mußte notwendigerweise dieRindviehhaltung zurückgedrängt werden.
DieüberdieRinderhaltungvorhandenen Zahlen legen hierfür beredtesZeugnisab. Selbstverständlich wurdedieAusdehnung derRindviehhaltung in den Höfen ohne Pferdehaltung, bei den
»Kuhbauern«,
durch andereUmständebedingt alsbei den Bauern, dieauch Pferdehielten. DieKuhbauern waren, wie wir sehen werden, in der Lage, verhältnismäßig mehr Rindviehzu halten.DasRindviehunsererGemeinden gehörtederNiederungs- rassean. Avenariussagtvon ihm: dieTiereseien klein und mager, undnurinwenigen Gemeinden würdenZuchtstierege- halten. DieseBemerkungbeziehtsichauf eineZeit, inwelcher derFutterbau bereits Eingang gefunden hatte, dieAbgaben, durch welchefrüher dieErträge geschmälertwurden, großen- teilsschon abgelöst warenundder BauerunbeschränkterHerr seinesGuteswar.
ln
Antendorf
hielt einer der Bauern mit größerem Besitz neben6 Pferden 4 Kühe,dieübrigen neben5Pferden 5—
6Kühe
und die mit geringeremBi^sitz neben4 Pferden 4—
5Kühe. Bei den Kuhbauern traf schon auf 2Morgen eineKuh, bei den Pferdebauern mit mehr als 100Morgen
1)Zeitschriftdes VereinsfürhessischeGeschichteund Landes- kunde. Kröger, stat.Darstellung der GrafschaftSchaumburg p.81.
Kassel1861. Avenarius,a. a.O.p.37.
Ackerland erstauf 21 Morgen, bei den Bauern mit50
—
100Morgen
auf 16 und endlich bei denen mit weniger als 50 Morgenauf 10Morgen
Ackerland eineKuh. DieKuhhaltungnahm
also zu mitabnehmender Größe desGutes.In
Hattendorf
stellten sich die Zahlen über Rinder- haltung noch ungünstiger. Hier wurden auf den größereni und mittelgroßen Höfen fast ausnahmslos weniger
Kühe
als Pferde gehalten.Zu
drei odervier Pferden traten 2oder 3 Kühe. Erstbei den Höfen mit wenigerals20Morgen
Acker- land ändertesich dasVerhältnisso, daß neben einem Pferde 2Kühe
gehalten wurden. ImDurchschnittkam
aufdenHöfen mitmehrals 100MorgenAckerland auf34 Morgen eineKuh, aufdenHöfen mit50—100
Morgen Ackerland auf 21 und auf denHöfen mit weniger als 50Morgen auf 13 Morgen eineKuh. Unter den Kuhbauern befanden sichsowohl hier wieinAntendorf
mehrere, dieaußer Hofraum und Garten nichts besaßen,trotzdem aber eine oder zweiKühe
hielten. Im großen Durchschnitt hielten diePferdebesitzerHattendorfs
auf23 MorgenAckerland eineKuh.Diegeringe Rinderhaltungerklärtsichhauptsächlichdaraus, daßesan Winterfutterfehlte. Wiesen gab esnur sehr wenige, und den
Anbau
von Futtergewächsen kannteman
noch nicht.Im
Sommer
machtedieErnährungdes Rindviehs keine Schwie- rigkeit; Gemeinde-,Wald-, StoppelhuteundabgeernteteWiesen standenden Herden derDörfer zurVerfügung. Durch den< Winter dagegen mußtensich dieRinder hindurchhungern.
Heu
I
gab esnur sehr wenig, undeinTeil des Strohesgingin
Form
von Abgaben, diezuleisten waren, verloren, ln stroharmeni
Jahren konnteesVorkommen, daßdieBauern ihreStrohdächer
I
zur Viehfütterung heranziehen mußten. Der Kuhbauer, der
I
seinen ganzen Futtervorrat seinen Kühen zuwenden konnte,
j
war imstande verhältnismäßig mehrRindvieh zuhalten,alsder
1 große Baüer, derdieHauptmenge seinesHeus undStrohs für seinevielen Pferde brauchte. Dazu
kam
noch,daß dergroße. j. Bauer verhältnismäßig viel mehr Abgaben an Rauhfutter zu
i Q 1
\ C
J
leisten hatte, als der kleine Besitzer. Hieraus ist ersichtlich, daß, wasRindviehhaltung anbelangt, derKuhbauer
dem
Pferde- bauerngegenüber im Vorteil war.Schafhaltung.
Schafezu halten, warnur
dem
mit der Schäfereigerech- tigkeit Beliehenen erlaubt. Dieser durfte bei Verlust seines Erbrechts nichtmehralsdievorgeschriebene AnzahlvonSchafen halten, ln unserenGemeindenhatteje einKolondie Schäferei- gerechtigkeit:Der inAntendorf
besaß 100Schafezueigen und derinHattendorf
80. Beidewaren verpflichtet, jähr- lich an die Renterei einen Mahlhammel und einMahllamm
abzugeben, und•außerdem bei ihrem oderihres Landesherrn»Sterbefall« vonje 10 Stückeinen Taler »Weinkauf« zu ent- richten. Sie waren berechtigt dieGemeinde- und Waldhute und, nach Aberntung der Felder und Wiesen, die gesamte Feldmark zu beweiden. Über die Eigenschaften der Schafe findensichvor Avenarius') keineNachrichten. Nach ihm waren dieSchafederBauern gewöhnliche
Landschafe,
vermutlich zurGruppederlangschwänzigen Schafegehörig. Kreuzungen dieser mitMerinosgab esnur auf den herrschaftlichen Gütern.Über dieHaltungder Schafe undüber
Verwendung
des Schaf- mistes werdenan andererStellenoch Angaben folgen.Schweinehaltung.
Über Schweinehaltung erfahren wirausdenKatastern nur, daß
man
dieSchweine zurWaldmast in dieGemeindeforsten und,wenn
diesenicht ausreichten,indieStaatswaldungentrieb.BeimAuftrieb in dieStaatsforsten mußte in
Hattendorf
für jedesStückein guterGroschen »Bergwahre« undinAnten- dorf
für den ganzenStall ein Taler an dieRenterei bezahlt werden. Schweinescheinen in ersterLinienurfürden Haus- bedarfgehaltenwordenzu sein, dennwenn
dieViehzählung1)Avenarius,a. a.O.p.39.
—
33—
von 1833 im ganzenKreisenur7541Stück,diesichauf3090 meierstättischeGüterund mehr als20Exemptengüter und Do-
mänen
verteilen, auswies,somuß
bei einerBevölkerungsziffer desKreises von 34678 Seelen die Schweinehaltung als eine sehrgeringe bezeichnetwerden. Im 18.Jahrhundertwird sie vermutlichkaum
ausgedehnter gewesensein.Menschliche
Arbeitskräfte.ZurVerrichtung der in denlandwirtschaftlichenBetrieben erforderlichen menschlichen Arbeit reichten in den meisten Wirtschaftendie Kräfte desBesitzers und seinerFamilie aus.
Nur
wenige Haushaltungen warenauffremdeArbeitskräftean- gewiesen. Bei denBauern inAntendorf
dienten insgesamt nur zehn KnechteundvierMägde. Bei denen inHatten- dorf
12Knechteund 13Mägde. Der Bedarfan Tagelöhnern fürdieFeldarbeiten warebenfallsgering. Unter ihnen lassen sich zwei Gruppenunterscheiden. Solche,dieeigenenGrund
und Boden besaßen:Brinksitzer
und Köter, und solche ohne Grundeigentum, meistens sogenannteEinlieger. Die ersteGruppenahm
gewöhnlich nur fremdeArbeit an,wenn
sieihreKräfte imeigenen Betrieb nichtvoll verwerten konnte.
Manche
von ihnen hatten nämlich ganz ansehnlichen Besitz.So warz.B. in Hattendorfein Tagelöhner ansässig,
dem
ein Gut von 17Morgengehörte, aufdem
erein Pferdund eineKuh
hielt. InAntendorfgabes einenTagelöhner, der sogar dreiKühe
haltenkonnte. DiezweiteGruppe von Tagelöhnern warlediglich aufLohnarbeitangewiesen; indessen scheintauch ihrewirtschaftlicheLage nichtdurchaus ungünstiggewesen zu sein. Vermochte doch der eine oderanderevon ihnen eineKuh
zuhalten. DieseArbeiter,diesichübrigensnurinAnten- dorf
fanden, hattenjedenfallsnebenihremTagelohn nochEin-kommen
aus andererBeschäftigung, da sie auf den mäßig großen Gütern nichtdieMöglichkeitfanden, ihreArbeitskraft- vollkommenauszunützen. Wahrscheinlich betriebensiedieaufdem
LandeüblicheLeineweberei,Tabakspinnerei oder eine ähn-3
34
lieheLohnarbeit. AlsTagelöhner fanden siewohl aufadeligen Gütern und
Domänen
vorwiegend durch Waldarbeiten Beschäf- tigung. Nach unserem Katasterwarenin derGemeinde Hat- tendorf4 grundbesitzendeTagelöhneransässigund inAnten- dorf drei neben drei Einliegern.Zu
den landwirtschaftlichen Arbeitern müssen auch noch die Hirten gerechnet werden.Jede Gemeinde hielt je einenPferde-, Kuh-, Schweine- und Gänsehirten, der entweder Zwergbesitzer oderEinlieger war.
Über dieLöhne von Gesinde undArbeiter war Genaues nicht zu ermitteln. Den Angaben, die
Graebe')
überAb- lösung der Dienstein Geld seitenseines Handdienstpflichtigen macht, läßtsich entnehmen, daß der üblicheTagelohnetwa drei Groschen betrug.Um
dieMitte desXIX. Jahrhunderts bekam derTagelöhner außer der Kost 5 Groschen, undman
darf wohl annehmen, daß dieTagelöhner auch in früheren Zeiten neben
dem
Geldlohn volleVerköstigungerhielten.Daß
dieDienstpflichtigen
während der Diensttage beköstigt werden mußten, läßt sich nachweisen. Der Tagelohn wäre nach diesenAngaben,wenn
sichdieKaufkraft des Geldesnicht geänderthätte, in etwa 50Jahrenum
-js seinesfrüherenBe- trages gestiegen. Ein Großknecht bekamum
die Mitte des vorigen Jahrhunderts20Taler,eineGroßmagd
8 Taler Jahres- lohn.Nehmen
wiran,daß injenen 50JahrendieLöhnefür dasGesindein gleichemMaße
stiegen wie die Tagelöhne, so hättezu Beginn des vorigen Jahrhunderts ein Großknecht 12 Taler,eineGroßmagd
etwa 5 Taler Jahreslohn erhalten.Rechtliche Stellung der Bauern.
DieAusgestaltung des früheren landwirtschaftlichen Betriebes war in
hohem
Gradebedingtdurchdieganze sozialeStellung des Bauern, durch seine Abhängigkeitund(jebundenheit. Durch siewurde, wiewir sehenwerden,nicht nurdieArt des Acker- 1)Graebe, Nachrichtenvon derEigenbehcirigkeitunddemMeier- rechteinder GrafschaftSchaumburg,p.55. Lemgo1803.35
baues, sondern im
Zusammenhang
hiermitnaturgemäßderganze landwirtschaftlicheBetrieb, undnicht in letzterLiniederKapital- aufwand beeinflußt.Im Folgendensollversucht werden, die Eigentümlichkeiten der bäuerlichen Verhältnisse
um
dieWende
desXVIII. Jahr- hunderts kurzzu zeichnen. Die Verhältnisse der Eigenbehörig- keit in derGrafschaftSchaumburg hessischen Anteils waren nicht wie in anderenLändern in einerbesonderenOrdnung
zusammengefaßt,sondernman
hielt sich hierentwederan das alteHerkommen,
oder an besondere mit der Herrschaft ab- geschlossene Verträge. EinigeBestimmungen, welche dieEigen- behörigkeitbetreffen, enthieltdieSchaumburgischePolizeiord- nung von 1615, Amts- und Hausordnungder Grafschaft,und andere Verhältnisse bildeten denGegenstand besondererVer- ordnungen. EineSammlung
aller einschlägigenBestimmungen befindetsich in derMeierordnung, welchefürdie persönlichen und Besitzverhältnisse der Bauernum
dieWende
desXVIII.Jahrhuntierts maßgebend war. Ausihr unddenAngaben zeit- genössischerSchriftstellerlassen sich diebäuerlichen Verhältnisse damaliger Zeitkennzeichnen.
Fast alle Höfe unseres Kreises, die unserer Gemeinden sämtlich, waren meierstättisch, d.h.ihrerechtlichen Verhältnisse waren durch dieMeierordnungbestimmt. JenachGrößedes Hofes warderBauerVollmeier, Halbmeier, Drittelmeier,Groß-, Mittel-, Kleinköter oder Brinksitzer. Sie alle waren Eigen- behörige~)des Adels oder der Landesherrn bis auf wenige,die sich zurZeit derGrafen vonSchaumburg frei gekaufthatten.
Die Eigenbehörigkeit pflegte
man
in die strenge, mittlereund gelindezuscheiden. Diein der Grafschaft ausgeübtewardie sogenanntegelinde. Siewar .«mit derMeierordnunggleichsam verwebt. Die im benachbarten Westfalen ausgeübtewarda- gegen strenger, und zwar indem
Maße, daß im Schaum-1)Graebe a.a.O.p.30ff.
2)Graebe a.a.O.p.39ff.
3*
—
36—
burgischen imVergleich
zum
Westfälischen eineEigenbehörig- keitsozusagen »nurdem Namen
nach« bestand.Der Eigenbehörige hatte die völlige Nutzung und Ver- waltungdesHofes, konnte Verträge allerArt, soweitsiedie Substanzdes Hofesunberührtließen,abschließend).
BezüglichderErbfolge’) blieb es
dem
Kolonenfrei, mit gerichts- und gutsherrlicher Einwilligung seinen Nachfolger aufdem
Meiergute selbst zu bestimmen, vorausgesetzt, daß gegen die meierstättischeQualität desNachfolgers nichts ein- zuwenden war. Mitdem
60.Lebensjahre konnte derKolon den Hof abtreten und hatte Anrecht auf die gesetzlich be- stimmte Leibzucht'd). TratIntestat-Erbfolge ein, sofolgteohne Rücksicht auf dasGeschlecht das älteste Kind, sofern nicht etwa ein nachfolgendes besser geeignet erschien. Die Ge- schwister der Erben hatten kein Anrecht an der Meierstätte.Die
Witwe
des verstorbenenKolonskonnte das Meierguteinem zweitenEhemann
mitgerichts- und gutsherrlicher Einwilligung zuheiraten,dochnur dann,wenn
dieetwavorhandenen Söhne oderSchwiegersöhne das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht hatten. Der zweiteEhemann
konnte dann die Kolonie auf dieausseiner Ehe etwa hervorgehenden Kinder vererben.—
Waren
überhaupt keineLeibeserbenvorhanden—
Verwandte hatten keinErbrecht—
so trat derHeimfall ein, zu dessenAbwendung
der auftretende Bewerber den dritten Teil des Wertesder Kolonie zu entrichten hatte. Die kinderloseWitwe
desKolons konnte daher, sofern derHof nichtvon ihrher- rührte, nur unterdieser Bedingungeineneue Eheeingehend).DerEigenbehörige konnte Privateigentum (Allod) erwerben, ohne daßderHerrdas geringsteRecht daraufhatte. DasPrivat- eigentum
kam
sämtlichenKindern zugute,auch dieetwa erwor- benenallodial-undbürgerlichenGrundstücke,fallsder Vaternicht1)Graebe,a.a.O.p.18.
—
37besonders darüber verfügt hatte, sondern als »intestatus« ge- storben war^). Erworbene »Rottstücke« aber, die aus den Gemeinheiten und ForstenzurVerbesserungdesGehöftes aus- gewiesen waren, konnten von
dem
Gehöft nicht getrennt werden. Indessen war den Kindern hierfürhöherenOrts eine billige,nachdem
Kaufgeld derLändereienbemessene-) Abfin- dungzugestanden.Für die einzelnen Höfe war eine gesetzliche Minimal- abfindungssumme^)festgesetzt, diefüralleAbzufindendenzu-
sammen vom
besten Hofe 100Taler betrug und bis zu 5 Talern herabging.Wollte der Meierheiraten,so bedurfteerhierzu derEin- willigungdesGutsherrn
%
dadieser ein Interressedaran hatte,einen tüchtigenWirt und eine gute Wirtschafterin auf den Hofzubekommen. DerGutsherrstellteeineschriftlicheEhe- einwilligungdie »Urkunde« aus,für diederBauer 27Marien- groschen bezahlenmußte.
Wollte eine in der Leibeigenschaft befindliche Person aus diesem Verhältnis heraustreten^)
, d. h. ihren Hof aus irgend einem Grunde loswerden, so mußte der »Freikauf«
erstattet werden, eine
Summe,
die sich nach derHöhe
des jährlichzu entrichtenden »ständigen Dienstgeldes« richtete.Der Meier oderKöter durfte ohne Guts-oder »Landes- herrlichen Konsens« den Hof nicht mitSchulden belasten*’), auchnicht zwei Höfein einer
Hand
vereinigen’) undkonnte bei schlechterWirtschaftsführung abgemeiert, d.h. gezwungen werden’’), den Hofabzugeben.1)Graebe,a. a.O.p.42.
2)Ebenda.
3)MeierordnungArt.1.
4)Graebe,p.35und41.
5)Avenarius,p.21ff.
6)MeierordnungArt.IV.
7)EbendaArt.II.
8)EbendaArt.V.
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Die Dienste der Leibeigenen bei der Herrschaft waren gemessene, d. h. in ihrer Zahl nach
Herkommen
und Größe des Besitzstandesfestgelegte.Während
der Dienstzeit mußten die Verpflichtetenvon derHerrschaftbeköstigt werden’).Es gab Grundherrn,diedas Recht aufZinsund zugleich auch dasauf Leibeigenschaft-) hatten. DieLeibeigenen hießen in diesem Falle »Junkernleute«. Oftkam esjedoch auchvor, daß die»Leibeigenen« eines Herrn an einen anderen Herrn den Meierzins zu entrichten hatten. Mit derLeibeigenschaft waren alsLeistungen verbundendieEntrichtung von: Dienst- geld,Mahlschwein, Hofzins, »Urkunde«, ein Zins, deraus der
vom
Gutsherrn auszustellenden schriftlichen Eheeinwilligung entstanden war, und Rauchhuhn, und mitdermeierstättischen QualitätdieErlegung von;Zins, Frucht,Michaelisschatz,Zins- hühnernundEiern. Der Grund-oder Leibherrbekam außerdem Sterbfall undFreikauf, ererteilte denEheschein, undder Zins- herr gabden Meierbriefunderhielt4 TalerWeinkauf.Die Leibeigenen der Adeligen dienten
dem
Fiskus mit halber Burgfeste, Landfolgeund Kriegerreise-^), Bezeichnungen, diesich aufLeistung von Hand- und Spanndiensten bezogen.Das Verhältnis derLeibeigenschaft sowohl wie das der
»meierstättischen Qualität« warfür dieHerrschaft eineQuelle regelmäßigerEinkünfte. In unseren Gemeinden tratan Stelle derverschiedenenGefälle eine bestimmte
Summe
Geldes, die jährlich gezahltwerden mußte. Die ältesten Verpflichtungen, Urkunde, Sterbfall, Freikauf und Meierbriefausgenommen, die jedenfallsursprünglich Gegenleistungen^) fürverschiedene von derHerrschaft gewährte Vergünstigungenund Leistungendar- stellten,warenjetzt nichts weiteralsZeichen der Abhängigkeit.Zu
ihnen gesellten sich später die eben genannten neueren1)Graebep.41.
2iEbendap.43.
3)Ebendap.41.
4)Ebendap.12ff.
I
39
richtet, so daßnurnochSterbfall, Meierbriefunddie Bezeich- nung Dienstgeld« kurzzu besprechenwäre.
Dienstgeld: Zu
den Pflichten derBauern gehörtedie Verrichtungvon Hand- undSpanndiensten fürdieHerrschaft.An
Stelle dieserLeistung war jedoch vielfach einenachden Dienstenbemessene jährlich zu entrichtendeAblösungssumme getreten. Vor der Zeit, in welcher unsere Untersuchungen einsetzen,hatte
man
den Spanntag mit6 7Groschen, den Handtag mit einem Groschen bis 1 Groschen vierPfennigen bewertet’). Die nach diesen Sätzen berechnete Ablösungs-summe
hieß das alteDienstgeld«.
Nebendiesemalten Dienstgel degabes inunserenGemeindenaufvielenHöfen auch noch ein anderes, nachanderen Sätzen geregeltesDienstgeld.Bei den Ablösungen
um
dieWende
des18.Jahrhunderts be- werteteman
nämlich den Spanntagzu14—15
und den Hand- tagin derRegel zu 3,auchwohl zu 6und 9 Groschen-).Der Sterbfall, derfrühernurbei
dem Tode
des Meiers oder dessen Frau entrichtet wurde, hatte sich im Laufe der Zeiten in einen nach bestimmten Zeiten regelmäßig zu ent-j
richtendenZins verwandelt. Nach den Katastern warer in )
unserenGemeindenalle15Jahrefällig, konnte aber auf
Wunsch
,auch inJahresraten abgezahlt werden. Die
Höhe
dieses Ge- fälles richtete sich nach derHöhe
desDienstgeldes. Betrug dieses z B. 15Taler, so mußte für den Sterbfall jährlichI 1 Talergezahlt werden.
DieAbgaben für den
Meierbrief,
welcher ausgestellt wurde,wenn
derHofin einen neuen Besitzüberging, oder, wieman
sagte, wieder bemeiert wurde,warebenfallszu einer festen Rente geworden und alle 30Jahre fällig.Wie
den Sterbfall, so konnteman
auchdieAbgabe für denMeierbrief alsJahresrenteabzahlen.1)Graebe,a. a.O.p.55.
2)Ebendap.55.
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40
Zu
den bishergenannten tratenunterdenmannigfaltigsten Benennungen nochmancherlei weitereZinsenz. B. das Inva- lidenwachtgeld, Vogtholzgeld,Rottzinsu.a.m. Das von jedem Hofe zuzahlendeundnachseinerGröße bemesseneInvaliden- wachtgeldwareineArt Staatssteuer,das Vogtholzgeld,welches nur von den größten Bauern derGemeinde erhobenwurde, bildeteeinenTeildesEinkommens
der Vögte, undder Rottzins wurde von den aus denGemeinheiten undForsten an die Kolonen ausgewiesenen Ländereien erhoben. DieHauptlasten aber, unter denen dieBauern litten, warendie nebenGeld- abgaben nochbestehenden Zehnten undNaturalabgaben.Diefolgende kurze Beschreibungderwirtschaftlichen Ver- hältnisse in den Gemtindcn Antendorf und Hattendorf gibt Aufschluß darüber, wie viel an Lastender Einzelne und die ganzeDorfschaftzu tragen hatte, und wie dadurchderRein- ertragderWirtschaften geschmälert wurde.
SämtlicheGüterder Dorfschaft
Antendorf
waren meier- stättisch und ihre Besitzer, bisauf denVollmeier Nr. 3, der Leibeigener des von Landsberg, Herren desGutes Wormstal war, Eigenbehöfige desLandesherrn. DieGemeindemitglieder unterschiedensich in 3 Vollmeier, 3Halbmeier, 4Drittelmeier, 5 Großköter und 12 Brinksitzer. Siehattenjährlichfolgende Abgaben zu entrichten,die, soweitsienichtausbarem Gelde bestanden,ausschließlich von Meiern und Brinksitzerngeliefert wurden:
1)In dieRenterei Schaumburg'):
58Taler 25Albus 7 Heller.
2)In dieRenterei Rinteln:
7
Malter5 Himten Hafer.
3)
An
denRentmeisterpro parteSalarii:1
Malter 5Himten Hafer.
1)Die Abgabestellen liegen sämtlich im Kreise Schaumburg, teilweiseinunmittelbarerNachbarschaftderGemeinden, außerdem
StiftBarsinghausenundderStadtLauenau,diezuHannovergehören.
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4)
An
dasadeligeFräuleinstift Fischbeck:20 Albus 11 "/i5 Heller 6 Hühner 120 Eier
1 Malter Weizen 4 » Gerste 8 » Hafer.
5)
An
den von Münchhausen auf Nienfeld:3 MalterGerste 6 » Hafer.
6)
An
den von LandsbergaufWormsthal:2Taler 13 Albus 3’/ö Heller 11 Hühner 200 Eier
1 Malter Weizen
9 » Gerste
15 » Hafer.
7)
An
dasStiftzuObernkirchen:
2 Hühner 40 Eier 3 Malter Hafer.
8)
An
die Probstei daselbst:4Albus O'/s Heller
1 Malter 4 Himten Korn (Roggen)
1 »
—
» Gerste3 » 5 » Hafer.
9)
An
das Kloster Abtinghof zu Großenwieden (frühere Filiale einesKlosters zu Paderborn):1 Malter 4Himten Gerste
2 » 4 » Hafer.
10)
An
denvon Münchhausen zu Lauenau:4 Hühner 60 Eier
1 MalterKorn 3 » Gerste 5 » Hafer.
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