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Ikfeyer zur

Heyde, Georg:

Die Landwirtschaft der Graf- schaft

Schaumburg

hessischen Anteils

von

1780

1870.

Göttingen 1910: Kaestner. 85S. 8° 22

cm,

Göttingen,Phil. Diss.v. 13.Febr.

19m,

Ref.Fleischmann

[Geb. 23.Okt. 83 Lohfeld; Wohnort:Dankersen; Staatsangeh.: Preußen;

Vorbildung: Gymn. RintelnReife O.04; Studium: Göttingen 3, Berlin Landw. Hochsch.I,GÖttingen6S.;Rig.23.Nov.10.] [Uil.1517

O

i -*.v, iiiI rltcyw

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(3)

Schaumburg hessischen Anteils

Erlangung

der

Doktorwürde

hohen

philosophischen Fakultät

Georg-August-Universität zu Oöttingen vorgelegtvon

Georg Meyer zur Heyde

ausDankersenbeiRinteln Kreis GrafschaftSchaumburg.

Göttingen

IQIO.

Druckder Univ.-Buchdruckereivon

W.

Fr.

Kaestner

(4)
(5)

i

Literaturverzeichnis.

Aßmann:

DerEinflußaufdasKlima vonMitteldeutschland, Stutt- gart 1886.

Moldenhauer:

Diegeogr.Verteilung der Niederschläge imnord- westlichenDeutschland, Stuttgart1896.

Roe

m

er: Die jurassische Weserkette

, eine geognostische Mono- graphie. Berlin1857.

Meitzen:

DerBodenunddielandwirtschaftlichenVerhältnissedes preußischenStaates. Bd.5. Berlin1894.

Reißert: DasWeserberglandundder Teutoburgerwald. Bielefeld undLeipzig 1909.

O

r

igin alsteuerkatasterderGemeindenAntendorf und Hatten- dorfmitdemJahre1782beginnend.

MeierordnungfürdieGrafschaftSchaumburghessischen Anteils

vom

21.Oktober1774.

C.O.

Graebe:

Nachrichten von der Eigenbehörigkeit und dem MeierrechteinderGrafschaftSchaumburg. Lemgo 1903.

Freudenstein:

Geschichte des Waldeigentums der Grafschaft Schaumburg. Hannover1879.

UrkundenderFamilieHomeier.

Avenarius;

StatistischeDarstellungdesKreisesSchaumburg.Rinteln undLeipzig1840.

Moehl:

Kurhessens Boden undseine Bewohner, Verteilungder Bewohner undgrößeren HaustiereinKurhessen.

ZeitschriftdesVereinsfür hess.GeschichteundLandeskunde, Kassel 1861.

StatistikendesKreisesSchaumburg.

Kurhessische Agrargesetze.

Verkoppelungsrezeß derGemeindeAntendorf.

ForstservitutablösungsrezeßderGemeindenAntendorfundHattendorf.

(6)

Einleitung.

Diedeutsche Landwirtschaftbefandsich

am

Ende des 18.

Jahrhundertsin einem traurigen Zustande. AckerbauundVieh- zuchtwurden noch fast in derselbenWeisebetrieben, wievor 1000Jahren. DiedeutschenBauernwaren größtenteilsin den StandderHörigenherabgedrücktworden undhatten das Eigen- tumsrecht an den von ihnen bewirtschafteten Höfenverloren.

Ganz

besonders drückend war die Lage derBauern in den östlich der Elbe gelegenen Gegenden,

wo

die Herren ihre Güterdurch Einziehen vielerBauernhöfe vergrößerthattenund selbst wirtschaftetenmit Arbeitern, dieehemals Erbpächter oder Eigentümer von Bauernhöfen waren.

Im Nordwesten war es besser. Hier saßen dieBauern alsZeit- und später als Erbpächter auf großen Höfen, die Eigentum von Grundherrn waren,und hattenan diese Dienste und Abgabenzu leisten.

Da

dieHöfe weder geteiltnoch zu- sammengelegt wurden,sondern alsMeiergüter unverändertvon einem Besitzerauf denanderen übergingen, blieb hier unter

dem

Schutze derLandesherrn ein Stand von Großbauern er- halten. Im Osten dagegen verringerte sich im18.Jahrh. der Bauernstand derartig, daß sich dieRegierung in neuerer‘Zeit gezwungen sah, die Schaffung von mittleren undkleinen Be- trieben neben denvorherrschenden großenBetriebeninAngriff zunehmen.

(7)

8

Die folgenden Untersuchungen sollen einen Beitrag zur Kenntnis desZustandes derLandwirtschaft

am

Ende des 18.

Jahrhunderts innerhalb eines kleinen Staatswesens und ihres langsamen Aufblühensnach Beseitigung der ihre Entwicklung erschwerenden Hindernisse liefern.

Siebeziehen sich imallgemeinen auf dieVerhältnisse des Kirchspiels

Hattendorf

in der GrafschaftSchaumburghessi- schenAnteilsund imbesonderen auf diejenigen zwei Dörfer des 10 Ortschaften umfassendenKirchspiels, diekennzeichnend nichtnurfürdas Kirchspielund denKreisGrafschaftSchaum- burg, sondern auch für die angrenzenden Gebiete sind, auf dieDörfer

Antendorf

und

Hattendorf.

Unsere Untersuchungen stützen sich auf schriftliche und mündlicheÜberlieferungen.

Zu

denschriftlichengehören neben solchen,die überdiegeologischen, geographischenundklima- tischen VerhältnisseAuskunftgeben, in ersterLiniedieOrigi- nalsteuerkataster der Gemeinden

Antendorf

und

Hatten-

dorf, mit

dem

Jahre1782beginnend. Weiterwurdenbenutzt:

dieMeierordnung für die Grafschaft Schaumburg hessischen Anteils

vom

21.Oktober 1774. »Nachrichten von derEigen- behörigkeitund

dem

Meierrechteinder GrafschaftSchaumburg«

vonC. O.

Greabe,

Urkunden derFamilie

Ho m

eier inAn- tendorf,Statistikendes Kreises GrafschaftSchaumburg,besonders dievon

Avenarius

aus

dem

Jahre1840als einederälteren und verschiedene andereSchriften,aufdiean betreffenderStelle hingewiesen ist. Die mündlichen Überlieferungenentstammen älteren, zuverlässigen,in derGegendansässigen Personen, die mit den Zuständen der in Betracht

kommenden

Zeit genau bekannt waren.

Geologischer Aufbau, Bodenbeschaffenheit, Klima.

••

Uber diegeologischen Verhältnisseunddie geographische LagederGegendseifolgendes bemerkt. DieGrafschaftSchaum- burghessischen Anteils, ein

zum

RegierungsbezirkKassel ge- höriger,aber räumlichvon ihmgetrennterKreis, liegtzwischen 52®5' und52® 25' nördlicher Breite und 26® 28' und 27®7' östlicher Länge. SeineBodengestaltung gliedert ihn in drei natürlicheTeile.

Den

ersten bildetdasvon OstennachWesten streichende Wesertal. Sein aus alluvialen

Anschwemmungen

bestehenderTalbodenwird im Süden von denKeuperbergen Lippes und im Norden von

dem

dieVorbergeder Weserkette bildendenbraunenJura begrenzt,den

vom

Dorfe

Todenmann

bis zur Schaumburg eine

am

Westabhange desPapenbrinks von NordenhereingedrungeneDiluvialschicht bedeckt

% Dem

ersten parallel verläuftder zweiteTeil; ein durch denkleinen Nebenfluß der Weser, die Obernkirchener Aue, bewässertes Tal

, das imSüden von

dem

aus Gesteinen desweißenJura bestehenden

Kamm

der Weserberge und imNorden von den Bückebergen, einem stellenweise ziemlich steil ansteigenden Wealdensandsteingebirge, begrenzt wird. Derdritte Teilver- läuftfastsenkrecht

zum

vorigen von Süden nach Norden. Er setztan der östlichenGrenze des zweitenTeiles ein, bildet anfänglich ein westlich durch dieBückeberge, östlich durch

1)O.Reißert, DasWeserbergland und der Teutoburger Wald, p.8. BielefeldundLeipzig 1909.

2)Ferd.Römer, DiejurassischeWeserkette,einegeognostische Monographie,p.621. Berlin1857.

(8)

1

10

das WealdengebirgedesDeisterbegrenztes Tal, gehtdann in die norddeutsche Tiefebene überundfindet südlich desStein- huder Meeres seinen Abschluß durch die politische Grenze.

Auch

diesen Teil bewässert ein Flüßchen, dieRodenberger Aue, die unweit des HannoverschenDorfes Bordenau in die Leinemündet. Imsüdlichen hügeligen Stück finden sich die mürben

Münder

Mergel mit alluvialerDecke; und die nörd- lichen ebenenStriche werden von älteren und jüngerenAllu- vialmassen bedeckt.

Für unsere weiteren Ausführungen istdienatürlicheBe- schaffenheit des zweitenTeiles,des Tales der Obernkirchener Aue, von besonderer Bedeutung,in dessensüdöstlichem Winkel

am

Nordabhange desWesergebirges dasKirchspiel

Hattendorf

liegt. Gleichmäßig undallmählich fällt deretwa350

m

hohe Weißjurakamm der WeserkettenachNorden ab,bis ermit

dem

ziemlichsteilansteigenden aufSerpulitund unterem Wealden- schieferlagernden Wealdsandsteingebirge,denBückebergen, zu- samm.enstößt. Die auf solche Weise gebildete Talmulde ist mitden

Münder

Mergeln bedeckt.

Unterden drei natürlichen Teilen desKreises ist dieser in landwirtschaftlicherHinsichtder

am

wenigsten begünstigte.

Auf

dem

Nordhange derWeserkette hat sich aus den Kalk- massen des weißenJura und

Lehm

eine mit Steinen stark durchsetzte, häufigen

Abschwemmungen

ausgesetzteAckerkrume von geringer Tiefegebildet.

NachMeitzen gehörtderartiger kalkhaltiger

Lehmboden

in die mittleren und untersten Bodenklassen. »Nur wenige Gegenden derGrafschaft«, heißt es in derStatistikderGraf- schaft Schaumburg

vom

Jahre 1867, »sind als steril zu be- zeichnen, z.B. der Nordabhang der Weserkette

(Umgebung

von

Hattendorf), wo

besonders diebröckeligenKalkmassen des oberen Jura auftreten«. Ertragreicher und tiefgründiger

1)DerBoden unddielandwirtsch. Verhältnissedespr.Staates.

Bd. V,p.437.

11

Das Klima unseres Kreises ist das desWeserberglandes und, wie das der vorgelagerten norddeutschen Tiefebene, als ein gemäßigtes zu bezeichnen. Die mittlereJahrestemperatur liegtin den Haupttälern der Flüsse wiein

dem

nördlich vor- gelagertenFlachlandewenigüber 8**

C

^), währendsieaufden

Höhen

nur 6” beträgt. Hat der Januar in denTälern eine mittlereTemperaturvon O'’, so zeigt erauf den

Höhen

eine solchevon

l**. Im April beträgtdiemittlereTemperaturin den Tälern8*^, aufden

Höhen

5

ö**und imJuliindenTälern desHügellandes 17

18”, aufden 300

500

m

hohen Bergen abernur 15”. Für den Oktober gelten ähnliche Zahlen wie für den Jahresdurchschnitt. Der regenreichsteMonat ist der Juli mit 11

13”/o der jährlichen Niederschlagsmenge, die feuchteste JahreszeitderSommer. DiesevonReißertgegebenen Zahlen beziehen sich auf das ganzeGebietderWeserberge, ln denGegenden, die hier beschriebenwerden sollen, sind Beobachtungsstationen nichtvorhanden, so daßesnicht mög- lichist, für sieganz genaueAngabenzu machen. Im Ganzen dürftendie angeführten Zahlen auch für unsere

Gegend

zu- treffend sein. Vielleichtsind dieUnterschiedezwischenHöhen- undTaltemperaturen nichtsogroß, wie sie oben angegeben wurden, weil dasin Redestehende Gebietschon nicht mehr im eigentlichenWesergebirge liegt, sondernden Übergangzu

dem

ein mehr gemäßigtesKlima aufweisenden norddeutschen Flachlandebildet.

Auch über dieNiederschlägelassen sich aus

dem

ange- gebenen Grundenur allgemeineAngaben machen. Nach Aß-

mann

wirdder Einfluß derGebirgeauf dasKlimabesonders deutlich,

wenn

dieUnterschiede derHöhenverhältnisse auf

engem

1)O.Reißert,a.aO.p.19.

2)DerEinflußaufdasKlimavonMitteldeutschland,

p—

1. Stutt- gart 1886.

(9)

12

Gebietegroßundunvermittelt sind. Unter diesenUmständen könnenverhältnismäßig unbedeutende, aber schroff aufsteigende Höhenzügeeinegrößere

Wirkung

ausüben als hoheGebirge, welche in sanfter Böschung auslaufen. Nach diesen Beob- achtungen müßten in unseremAuetal dieüber das Flachland hinstreichenden feuchtenNordwestwindean den plötzlich sich erhebenden Bückebergen

zum

Aufsteigen in höhere, kältere Lagen gezwungen werden, dabei einen Teil ihrer Feuchtigkeit durch Verdichtungverlieren undden bekannten Steigungsregen hervorrufen. Auchdurch die

Wirkung

dervorhandenenWälder dürfte für unser Gebiet die Luftfeuchtigkeit und damit die

Regenmenge

erhöht werden. Sie beruhtnach Meitzen da- rauf, daß die durch oder über einen

Wald

hinstreichende, mit Wasserdampf erfüllte Luft durch die kältere Luft des Waldes abgekühlt und dadurch relativ feuchter und ihrem Sättigungspunkte näher gebracht wird. Enthält indiesem Falle dieLuft schon vor ihrem Eintritt in dieWirkungssphäre des Waldes relativviel Wasserdampf, so wirdsie,durch denEin- fluß des Waldes übersättigt, den kondensierten

Dampf

als Niederschlag abgeben. Nach Moldenhauer-)beträgt die

Höhe

derjährlichen Niederschläge aufdenWeser- und Bückebergen imMittel80cm. Das imNorden anstoßendeFlachland

kommt

dagegen nuraufeineNiederschlagshöhe von 60

70cm.

Aber nicht nur dieNordwestwinde, sondernauchdiesüd- westlichen

Winde

tragen in nichtgeringem

Maße

zur Ver-

mehrung

der Niederschläge bei. Diese feuchten

Winde

ent- laden zwar einen Teil ihres Wassers schon im Teutoburger Walde, ergießen aber, an der Weserkette weiter abgekühlt, nochreichlicheWassermassen aufdie Felderunseres Gebietes.

Hierdurch erklärtsichauch, daß das

dem

Auetal parallel ver- laufende Wesertal bedeutend ärmer an Niederschlägen ist als jenes.

1)a.a.O.,Bd.V,p.297.

2)Diegeogr.Verteilung der Niederschlägeim nordwestlichen Deutschi.,p.34. Stuttgart1896.

13

Nach Meitzen sind die Unterschiede in der

Wirkung

des Klimas auf den landwirtschaftlichen Betrieb,

einige rauhenHöhen, in derProvinzHessen-Nassau

ausgenommen —

nurunerheblich. Die wirklich bestehendenAbweichungen sind wenigereineFolge ungleicher klimatischer Verhältnissealsder VerschiedenheitdesKulturbodens nach Fruchtbarkeitund Ab- dachung. Indessen läßtsich fürdasAuetal, obschon esnoch nicht zu jenen erwähnten rauhen

Höhen

gerechnet werden darf, eineEinwirkungdes Klimas auf den landwirtschaftlichen Betrieb nicht verkennen.

Denn

früherSchneefall imWinter und späteresSchwinden desSchnees im Frühling üben als klimatischeUrsachen einen deutlichen Einfluß auf die Feld- arbeit in jener

Gegend

aus.

Wenn

Meitzen-) den Beginn derFrühjahrsbestellung für den Kreis Grafschaft Schaumburg in dieZeit vonAnfang bis MitteApril setzt und ihrenAb- schluß für MitteApril bis Ende Mai angibt, so gelten für das Auetal nurdiespätestenDaten und zwar nichtnurwegen seinesgeringeren Bodens,sondernauchwegender ungünstigen klimatischen Bedingungen.

Esistklar,daßdieseungünstigen natürlichenBedingungen die wirtschaftlicheLagederunterwenigglücklichenrechtlichen Verhältnissen lebenden Bauernjener

Gegend

in empfindlichem Gradenachteiligbeeinflussen mußten.

Auf derSüdseite desAuetals, die sich, wiewir sahen, im Gebiete desweißenJuras befindet, liegen dieOrtschaften desKirchspielsHattendorf.

Von

den beiden genannten Dör- fernliegt

Antendorf

an

dem

Übergange

vom

weißenJura zu den

Münder

Mergeln derTalmulde,

Hattendorf

etwa 1500

m

davon entferntin südwestlicherRichtungund höher,

am Hange

derWeserberge. Der größte Teil der Feldmark von

Antendorf

erstreckt sich über dieTalmulde und hat einentiefgründigen, milden, fruchtbaren Ackerbodenmitteils

1)a.a.O.,p.299.

2)a.a.O.,p.302.

(10)

14

lehmigem, teilstonigemUntergründe. DerBoden

Hatten- dorfs

besteht wesentlich aus flachgründigem Kalkboden mit steinigem Untergrund. Auch diesem Boden lassen sich bei richtiger Behandlung und

Anwendung

moderner Hilfsmittel hohe Erträge abgewinnen.

Beschreibung der Ortschaften.

Beide Dörfer liegen geschlossen und sind heute auf chaussiertenStraßen von der7

8

km

entfernten Bahnstation

Lauenau

leichtzu erreichen. Anders wares

am

Ende des 18.Jhdts. Einenchaussierten Heerweg gabesnicht, bisim Jahre1813 unterfranzösischerHerrschaftein die beiden Orte in westöstlicherRichtung durchziehender

Weg

in eineKunst- straße umgewandeltwurde. Alle übrigen

Wege

waren Feld- wege, die entwederzu benachbartenOrtschaften oderin den

Wald

führten. Fahrwege zu deneinzelnen Feldparzellengab esnicht. Auf die nichtan

Wegen

liegenden Schlägekonnte

man

nur nach

Trepprecht

über die Schlägevon Nachbarn gelangen.

jedes größere Gehöft bestand aus einem nach westfäli- scher Artgebautem

Wohnhaus

mitHofraum, Scheune,Stallung und Leibzucht oder Altenteil. Die aus Holz aufgeführten Gefache hatte man, wieesauch heute noch geschieht, mit Lehm, seltener mit Backsteinen ausgefüllt. Zur Bedachung verwendete

man

Stroh. Menschen undTierewohnten unter einem Dache. Ein großesTorführteaufdieDiele, an deren Seiten diePferde-undKuhställeangebrachtundso eingerichtet waren, daß dieKrippen an derDiele lagen unddieTierevon derDiele ausgefüttertwerden konnten. In

dem dem

Dieletor entgegengesetzten Hausende befanden sich die

Wohnräume.

Schornsteine gab es nicht. Der von der offenen, bei den

Wohnräumen

gelegenen Feuerstelle aufsteigendeRauch, ent-

L

wich durchdasgroßeDielentor. DieSchweine warenin der Regel in einem kleinen, besonderen Gebäude untergebracht.

15

Die Spezialbeschreibung der Ortschaften in den Katastern von 1782 bezeichnetdie Gebäudeals minderwertigund bau- fällig;nach ihrbelaufen sich dieKosten einesNeubaues:

in

Antendorf Hattendorf

fürdenbesten Bau 300 Taler für den mittleren » 150 » für denschlechten » 100

80 »

500 Taler 400

100—60

»

DerZeitwert derGebäude beliefsich auf in

Antendorf

fürden besten Bau 130Taler

für denmittleren » 60 »

fürdenschlechten » 20 » Diejährliche Miete betrug

in

Antendorf

fürdenbesten Bau 5Taler für denmittleren » 3 » fürden schlechten » U/2»

Hattendorf 150—100

Taler

80—60 30—

1

5

Hattendorf

4 Taler

2 »

1 »

War

derZeit-und Mietwert derGebäude in beiden Ort- schaften annähernd derselbe, so gestalteten sich dieKosten eines Neubaus doch recht verschieden. Der

Grund

hierfür liegtdarin,daß dieAntendorfer dasBauholz umsonstaus

dem

Gemeindewald bezogen,dieHattendorferaber, dieeinen

Wald

nichtbesaßen, eskaufen mußten.

Wirtschaftliche Verhältnisse.

Die

Gemarkung

derDörfer bestand ausPrivat- und Ge- meindeländereien. Die Art der V^erteilung des

Grund

und Bodens läßt dieSpuren derersten Besiedlung erkennen, wie sie sich wahrscheinlich in vielen deutschen Gegenden voll- zogenhat,und wiesievonFreudenstein’)in seinerDarlegung

1)Freudenstein, Geschichte desWaldeigentums der Grafschaft Schaumburg,p.1. Hannover1879.

I

(11)

16

derBesiedlungdesBodens und AnlagederDörfer beschrieben wird. Nach ihr

nahm

eine Bauernschaft eine entsprechend großeFläche unbebautenBodens in Besitzund schiedsiezu- nächst in drei Teile. Eine offeneStelle, die

Nähe

einesFlusses, ein Tal oder ein sonst geeigneterOrtwurde für die

Woh-

nungen der Ansiedler ausgewählt. Sodann schied

man

diefür den Ackerbau bestimmte Fläche aus, teilte sie in drei gleich große

Gewanne

undzerlegte schließlichjedes

Gewann

je nach der Zahl der berechtigten Gemeindeglieder in einzelne, an- nähernd gleicheTeile und verloste diese unterdieMitglieder derGemeinde. EinTeil derGemarkung,

zum

Teil ausWiesen und Weiden,

zum

Teilaus

Wald

bestehend, oftauch Heide, Moorgrund undFelsenenthaltend,blieb im gemeinschaftlichen Besitz sämtlicherAnsiedler.

Entsprechendeinerderartigen Verteilung desBodensfinden wir dieAckerschläge derBauern unsererOrtschaften in Ge- menglage und von annäherndgleicherGröße. Mehrere, ver- schiedenen Bauern gehörige Schläge bildeten sogenannte

»Breiten«, die

man

mit verschiedenen

Namen

wie »kurze Breite«, »Hasenacker«, »Hahnenbruch«, »Bauernträne«, kenn- zeichnete. Jeder Bauer besaß an den einzelnen Breiten

wenigstensläßtsich dasvon dengrößerenundwahrscheinlich auch gleichzeitig ältesten Ansiedlern sagen

seineAnteile.

Auf dieseWeisefandauchderBesitz angutem undschlechtem Boden einen gewissen Ausgleich. Die Zahl aller zu einem größeren Hofe gehörigen Schläge war im Laufe derZeiten auf50 und mehr gestiegen. Wiesen waren nichtGemein- sondern Privatgut, wennschon sie vor und nach Aberntung dergemeinsamen BenutzungdurchBeweidenunterworfen waren.

UnbedingtesGemeingut warendie Hutweiden, undalssolche dürftenvielleichtauch dieerwähnten gemeinschaftlichenWiesen derersten Ansiedler gegolten haben.

Man

hatteeben wahr- scheinlich in altenZeiten sämtliches Grasland beweidet und alljährlich während der wärmeren Jahreszeit jedesmal einen Teil von dergemeinsamen Beweidungausgeschlossen,

um

ihn

17

den einzelnen Bauern zur

Heuwerbung

zuüberlassen. Solche Teiledürften nachund nach inPrivatbesitz übergegangen, der Restaberin Gemeinbesitz gebliebensein.

Gemeindewaldungen besaß die Gemeinde

Antendorf.

An

den ehemals gemeinschaftlichen Besitz des

nunmehr

fis- kalischen Waldes erinnerten noch manche kümmerliche Ge- rechtsame,aufdiewirspäter zurückkommen werden.

ln

Antendorf

gab es26 steuerpflichtigeGehöfte, von denen 5mehrals 100 Morgen’), 9mehrals 50, einermehr als 20, zwei mehr als 10, die übrigen 9 unter 10Morgen Grundfläche umfaßten. Der größte Hof umfaßte ein Areal vonetwa 130, dergeringste etwaein viertelMorgen und zwar diente im letzten Falleder

Grund

und Boden,soweiternicht

vom

Hofraum eingenommenwurde, alsGartenland. DieGe- meindebesaß eine Flächevon etwa309 Morgen,

wovon

allein 240 Morgen auf

Wald

kam, der Rest verteilte sich mit39 Morgen auf Hutweide, mit 30 Morgen auf

Wege

und mit einigen Morgen auf Gartenland, Wüstliegendes und Teiche.

Außerdem hatte die Pfarrei in Hattendorf in derGemeinde Antendorf das Nutzungsrecht auf 21 Morgen.

DieBesitzer der über 50 Morgen großen Höfe

Anten- dorfs

verwandten ihrAreal zu neunzehntel als Ackerland, die derHöfe unter 50 Morgen und zwar soweit sie mehr Land alszur HofstätteundGarten gehörte,besaßen, beackerten es zu achtzehntel.

Zu

jedemder 5größtenHöfegehörten nur 2

6Morgen

Wiesland. Die dann derGröße nach folgendenHöfe mit einer Gesamtfläche von 50

100 Morgen hatten jeder nur

1

5MorgenWiesland,und von den Höfen unter50 Morgen Grundbesitz hatte nur nochdergrößte eineWiese. Das zu den einzelnen Höfen gehörige Wiesland, so gering seine Aus- dehnung auch sein mochte, lagdoch in mehreren Schlägen getrennt.

1)EinMorgenumfaßt etwa22,50 Are.

2

(12)

t

18

Nebendergemeinschaftlichen Hutweidebestandnochdie private. Das Recht auf Nutzung durch den Einzelnen war sehr verschieden. Nebensolchen Höfen, zudenen 10Morgen und mehran Hutweidegehörten, bestandensolche, dieüber- haupt keinen Anteil daran hatten.

Zu

einem der5größten Höfegehörtez.B.nur Morgen.

DieBesitzer von 3Höfen hatten eigenen

Wald

in der Ausdehnung von bezw. 6, 7 und einem Morgen. Die Art der

Ausübung

derPrivatforstwirtschaft war,bisauf dasandie Erlaubnis des Staates gebundene Abholzen, jedem Einzelnen überlassen. Es konnte nachBedarfgeschlagen werden, und dieSorge für Aufforstung überließ

man

der natürlichen Be- samung').

Man

nanntedieseArt derWaldbehandlung

>Femel-

wirtschaft«.

Zu

den 34 »kontribualen<. (steuerpflichtigen) Gehöften

Hattendorfs

gehörten 3 mit einemGrundbesitz von mehr als 100 Morgen, 3 miteinem solchenvon 50

100 Morgen,

8 mit 20

50, 9 mit 10

20und 11 miteinem solchenvon noch nicht 10Morgen. Das größte Gut waretwa140, das kleinsteeinenhalben Morgengroß. DieGemeindebesaß nur 170Morgen,

wovon

annähernd 160alsHutedienten und der Rest sichauf Kirchplatz,Totenhof, Garten,

Wege

u.s.w. ver-

teilte. Endlich gehörten zurGemeindegemarkung noch 108

Morgen Pfarrgüterund 2 MorgenSchulgüter.

Wie

in

Antendorf

benutzte

man

auch in

Hattendorf

denBoden derüber50 Morgen großen Höfezu neunzehntel alsAckerland und den der Höfe unter50 Morgen zu acht- zehntel bis neunzehntel.

Wie

dortwaren auch hier die zu einer »Breite« gehörigen Schläge soklein, daßdiewenigen mit

7—8

Morgen schon zu den größten gerechnet werden mußten. Etwas zahlreicher waren die 3

5Morgen großen und

am

zahlreichsten die Schläge mit ein viertel bis drei

1)

Avenarius, stat.Darstellung desKreisesSchaumburg, p.43.

Rintelnu.Leipzig 1840.

1 t

19

Morgen. Schläge in derGröße von 10oder gar 30Morgen kamen nurganz vereinzeltvor.

Mit Wiesland waren die Bauern der Gemeinde

Hatten- dorf

besser versorgtwiedie inAntendorf.

Zu

den3 größten Höfen gehörten je

10—12

Morgen Wiesen und zu den 3 Höfen mit einer Fläche zwischen 50 und 100Morgen bezw.

11,5 undein Morgen. Die einzelnen Besitzer derHöfe mit 20 50Morgen hatten Wiesen in derGröße von ein viertel bis sechsMorgen.

Zu

denHöfen mitwenigerals 20Morgen gehörte entweder gar kein Wiesland oder eineganz geringe Fläche.

Nur zweiBesitzer hatteneigene Hutweide,von denen der eine

einerderdrei größtenBauern

24Morgen in einem Stück gelegen,und derandere, ein kleinererBesitzerein und dreiviertelMorgen zu eigen besaß. Die Gemeindehute lag zerstreut in 14 Parzellen von dreiviertel bis vierunddreißis Morgen Größe, unddie39 Morgen Pfarrhute warenin zwei annähernd gleich großeSchlägegeteilt. Das Pfarrgehöftwar daseinzige,zuwelchem

Wald

gehörte,und zwar2'/2Morgen.

Das VerhältnisderWiesen zu Ackerland war folgendes:

1)Auf den mehrals100 Morgen umfassenden Höfen in:

Antendorf Hattendorf

1:33. 1;10,2.

2) Auf den Höfen mit einem Areal zwischen 50und 100 Morgen in:

Antendorf Hattendorf

1:29,5. 1:11,4.

3)Auf den Höfen mit einem Areal zwischen 20 und50 Morgen in:

Antendorf Hattendorf

1: 11

,2.

NachderBodenstatistikvon 1900 verhielt sich dieAus- dehnungderWiesen zu der des Ackerlandesin derpreußischen

2*

(13)

20

Monarchie wie 1:5,4. Für ungünstig liält

man

in derGe- genwart einWiesenverhältnis von 1:6

7. Selbstverständlich lassen sichdiedamaligen Verhältnissenichtnach

dem

modernen Maßstabebeurteilen.

Wirtschaftssystem.

DieWirtschaftsweise in unseren beiden Gemeinden war diein Deutschland

am

Endedes 18.Jahrhunderts noch vor- herrschendeDreifelderwirtschaft. IhrereineDurchführung war indessen, weiles an

Wegen

fehlte und derEinzelne oftge- zwungen war, Rücksicht auf dieVorteile derGesamtheit zu nehmen, ganz unmöglich. Der Einführungeinesgeeigneteren Wirtschaftssystems stand aber einmal der mitDiensten und Zehnten belastete Besitz und dann auch diepersönliche Ge- bundenheit derBauernim Wege, die ihm ein freies Schalten

kaum

erlaubte, ganz abgesehen davon, daß es damalsauch noch an

dem

nötigen Könnenfehlte. Die Kenntnis derEr- folge

Schubarts

und dieLehren

Thaers

waren nochnicht ins Volkgedrungen.

Den

feldmäßigen Anbaudes Klees, der Rüben, Kartoffeln undÖlfrüchtekannte

man

nochnicht. Dies gehtdaraushervor, daßdie Reihe derin derSpezialbeschrei-

bung

der Steuerkataster sorgfältig aufgezählten Früchte jene Gewächsevermissenläßt.

Wirsahen, daß jede»Breite«: ausmehreren,verschiedenen Besitzern gehörigen Schlägen bestand. Dieeinzelnen Schläge warendurch Furchen undlange, ganzschmale, dieGrenzen bezeichnendeGrasbänder von einander getrennt.

Wie

bereits erwähnt, konnte

man

nur wenigeBreiten auf

Wegen

erreichen.

Zu

den meistenFeldern gelangte

man

nurdurch Überfahren fremden Pfluglandes.

Um

nun eine Schädigung bestellter Feldermöglichst zu vermeiden, war

man

gezwungen, sämt- liche Schläge einer und derselben Breite mit der gleichen Frucht zu bestellen. Durch das Befahren und Begehen der

I

21

Äckerwurden indessen nicht alleTeilhaber einerBreite, son- dern nur einzelne getroffen, denn

man

hattejede Breite mit einigen Schlägen, derenLängsrichtung senkrechtzu derRich- tung der übrigenstand,abgeschlossen. Aufdiesen spielte sich

} währendderBestellzeit derVerkehrab. Die Eigentümerdieser Schläge konnten erstandieBestellung gehen,

wenn

dieübrigen Teilhaber derBreite mit ihrer Bestellung fertig waren.

Um

möglichstgleichzeitigzur Ernte zu

kommen,

war

man

genötigt, auchdieBestellung möglichst einheitlichzu gestalten.

Kultur des Bodens.

Die Schläge wurdenstets derartiggepflügt, daß

man

den Boden von denSeitenfurchennach der Mitte wendete,wodurch sieeinkuppenartiges Aussehen bekamen, jedeBreite bestand daher aus mehreren Beeten mit hohen Rücken und tiefen Furchen dazwischen. Durch das stetige »Zusammenpflügen«

wurde allmählich derBoden in der Mitte besser alsan den Rändern derSchläge,

wo

er auchnoch wegen seinertieferen Lage und wegender durch Graswuchs entstandenen

Unmög-

lichkeit einerschnellen Entwässerungleichtan Feuchtigkeitlitt.

Endlich

kam

noch dazu, daß

dem

Acker beständig dievon derGrasnarbe ausgehende Gefahr derVerunkrautung drohte.

Über die

Düngung

lassen sich keine näherenAngaben machen, jedenfallswarsie ganz unzureichend, weilder ge- samte Viehbestand, solange esdieWitterung einigermaßener- möglichte, weidete und der Mist verschleppt wurde. Der währenddesWinters anfallendeDünger konntebei derman- gelhaften Fütterung desViehes auch nur geringwertig sein.

Da

dasViehim

Sommer

außer aufdenWeiden auch aufden Brach-undStoppelschlägenging, kam

dem

Ackerlande wenig- stensein kleinerTeil dessommerlichen Misteszugut.

(14)

22

Pflanzenbau.

Gebaut wurden Roggen, Weizen, Gerste, Wicken und Hafer, und es betrug dieAussaatderverschiedenenFrüchte aufden

Morgen

:

für Roggen 8Metzen^)

=

100 Pfund

» Weizen 8 »

=

104 »

» Gerste 8 »

=80

»

» Wicken 8 »

=

102 »

» Hafer 12 »

=90

»

Der Boden war in 5 Klassen bonitiert, von denen die erste Klasse den besten Boden enthielt. Gerste, Hafer und Wicken baute

man

in

Antendorf

auf sämtlichen Boden- klassen,Roggen nurauf derersten. Ein

Gemenge

zurHälfte ausRoggen zur Hälfte ausWeizenbestehend auf der zweiten unddritten, undreinenWeizen nuraufderviertenundfünften Bodenklasse, ln derGemeinde

Hattendorf,

deren Boden ärmer war als der von

Antendorf,

wurde reiner Weizen überhaupt nicht gebaut, sondernstets im Gemisch mitRoggen.

Man

benutztehierfürdieerstebis dritte Bodenklasse, aufdie viertebrachte

man

reinen Roggen, dieübrigen Früchte,außer derWicke, dernurdieerstenvierKlassen eingeräumtwurden, auf alleBodenklassen.

Auffallendist, daß

man

in

Antendorf

für den

Anbau

desWeizens den geringeren,fürdenRoggen aberdenbesten Boden bestimmte.

Ob

wirhierin ein Zeichen für die unter- geordneteBedeutung des Weizens zu sehen haben, oder ob dieangebauteWeizenart in ihren Ansprüchen an den Boden bescheideneralsderRoggen war,

mag

dahin gestelltbleiben.

Für die erste

Annahme

spricht derUmstand, daß

man

auf

dem

an sich ärmeren Boden

Hattendorfs

keinen reinen 1)Ein MalteräsechsHimtenä vierMetzen. NachAvenarius

wog

einHimten:Weizen

=

52 Pfund,Roggen

=

50 Pfund, Gerste

=

40 Pfund, Hafer

=

30 Pfund, Rübsamen

=

40 Pfund, Bohnen (Wicken)

=

51 Pfund.

23

Weizen baute,vielmehr ein

Gemenge

von Weizen und Roggen aussäte, und zwardas

Gemenge

auf denbesseren Boden, den Roggen auf den schlechteren. Es wäre auch denkbar, daß

man

in Antendorf,

wo

derBoden allerKlassen weizenfähig war,

dem

wichtigen Brotkorn,

dem

Roggen, den bestenPlatz einräumte, und das geringereBedürfnis anWeizen durch den Anbau aufweniger gutemBodenzu deckensuchte.

Der Ertrag eines mittelgutenJahrenauf:

Morgen stellt sich in

Antendorf

in

Bodenklasse Malter Himten Ctr. pro ha, Fruchtgattung

I. 2 1,5 27 Roggen

11. 2 24

j Roggen u.

111. 1 4,5 21 \ Weizen

IV. 1 1,5 15,60

\ Weizen

V. 4,5

Gerste.

9,40

i

1. 2 2 22,40

11. 2

19,20

111. 1 4 16

IV.

V.

1 1

5

Wicken.

11,20 6

1. 1 2 16,40

11. 1 1 14,20

111.

IV.

1

5

12,20 10,20

V. -'- 3

Hafer.

6,20

1. 2

14,40

11. 1 5 13,20

111. 1 4 12

IV. 1 2 9,60

V. 1

7,20

.AI

(15)

24

DieErnteergebnisse in

Hattendorf

gestalten sich wie folgt

:

Bodenklasse Malter Himten Ctr. pro ha. Fruchtgattung

I. 1

12

1 1

Rogen

II.

5,25 10,40 und

III.

3,75 7,40 1 Weizen

IV.

3 b Roggen

1.

II.

1

Gerste.

5

9,60 3

III.

4,5 7,20

IV.

4 6,40

V.

3 4,80

Wicken.

I. 1 12

11. 5 10,20

III. 4 8,20

IV.

3 6,20

Hafer.

I. 1 3 10,80

11. 1 2 9,60

III. 1 1 8,40

IV. 1

7,20

V.

3 3,60.

DieErnteerträgewaren in den beidenGemarkungen

man

sieht, sehr verschieden. In der

Antendorfer

Flur übertrafdie Roggen-, Weizen- undGerstenernte diederHat-

tendorfer um

mehr als das Doppelte. Die Wickenernte blieb in

Hattendorf

pro Morgen

um

1 Ctr.hinter derin

Antendorf

zurück, desgleichen dieHaferernte. Diefünfte Bodenklasse brachte in

Antendorf

nurnoch etwadendritten Teil desErtrages der ersten Klasse, ln

Hattendorf

war derUnterschied derErträge der einzelnen Bodenklassennicht so bedeutend. HierliefertedieletzteKlasseanRoggen,Weizen

25

und Wicken die Hälfte, an Hafer allerdings auch nur den dritten Teil desErtragesderersten Klasse.

Wie

dieErtragsfähigkeit, so war auch derKaufwert der Äcker in denbeiden Gemeinden rechtverschieden. Es betrug nämlich der Kaufwert einesMorgenAckerland

um

1780in;

Bodenkl.

Antendorf Hattendorf

1. 50Taler 40Taler

11. 40 » 30 »

III. 30 » 20 '>

IV. 20 » 15 »

V. 15 > 5 »

DiejährlicheMiete brachtepro Morgen

:

Bodenkl.

Antendorf Hattendorf

1. 2,5 Taler 2 Taler

11. 2 1,5 »

III. 1,5 » 1

IV. 1 0,75 »

V. 0,75 » 0,25 »

Wie

in

Antendorf

diefünfteBodenklasse nur noch den dritten Teil desErtragesdererstenlieferte, erreichte derKauf- undMietwerteinesMorgen der untersten Klassen den dritten Teildes Wertesderersten. In

Hattendorf

sank der Wert derLändereien der V. Klasse aufVs desWertesderLändereien derersten.

DieWiesen warennach ihren Erträgen in 4 Klassenge- schieden, von denen die derersten zweischürig, die übrigen jedoch nureinschürig waren.

Wenn

AvenariusV etwa50Jahre nach Anfertigung unserer Kataster darüberklagt, daßdieWiesen weder gedüngt, noch ent- und bewässert, auch nach Über-

schwemmungen

nicht entsandet würden, so kann

man

wohl mit

Fug

und Recht annehmen, daß die Wiesen auchin frü-

1)Avenarius,a. a.O.p.35.

(16)

26

heren Zeiten nicht gut behandelt wurden. Ihre Ernten er- reichten in mittlerenJahrendiefolgende Höhe:

Klasse

Antendorf Hattendorf

I. 15Ctr.

Heu

6Ctr.

Grummet

12Ctr,

Heu

6 Ctr.Gr.

II. 10 » » » » 10 » » » »

III. 8 » » » » 8 » » » »

IV. 5 > » » » 4 » » » »

Der Kauf-und jährlicheMietwert derWiesen betrug in

An-

ten d 0rffürden Morgen

:

Bodenkl. Kaufwert Mietwert

1. 50 Taler 2,5 Taler

II. 40 » 2 »

III. 30 » 1,5

IV. 15 » 0,75 »

InHattendorf:

Bodenkl. Kaufwert Mietwert

I. 40 Taler 2 Taler

II. 30 » 1,5

III. 25 » 1,2

IV. 15 » 0,7

Über dieHutweide, dieprivatesowohl als die gemein- schaftliche, sind außer den bereits gegebenen keine weiteren Aufzeichnungen vorhanden, und zwar wohlaus

dem

Grunde, weil sieeinen Aufwand an Arbeit nicht verursachte.

Wer

in- dessenjeGelegenheithatte, eine gemeinschaftlich benutzte Hut- weide

eshaben sich einzelne bis in unser Jahrhunderter- halten

zu sehen, kann sich etwaein Bildvon deren Aus- sehenin damaliger Zeit machen. Eine solche Hutweidestellt einemitzahllosenHügeln bestandene Grasflächedar. Diebis zu 30

cm

hohen und etwa50

cm

im Durchmesser haltenden Hügel sindmeistens ausAmeisenhaufen entstandenundtragen nur minderwertiges Gras, dasvon

dem

Viehungern gefressen wird.

27

Viehzucht.

MangelhaftwiederAckerbauwar auch dieViehwirtschaft der beiden Gemeinden, sowohl was Haltung, als was Zucht anbelangt. Ausdehnung undArtderViehhaltungwar durch diegeringen BodenerträgeunddieBeschaffenheitderaufden Höfenlastenden Abgabenbedingt. Pferdehaltung tratin den Vordergrund,und warauf dengrößerenHöfen nichtnurver- gleichsweise, sondern oft sogar überhaupt ausgedehnter als die Rindviehhaltung.

Da

es an gesetzlichen Bestimmungen über dieHaltung guter männlicher Zuchttiere und auch an Verständnis undEiferfürVerbesserungderheimischen Schläge fehlte,so hielt

man

sichkritiklos an das Bestehendeundführte esunverändert weiter.

Pferdezucht.

DiePferde, die

man

hielt, gehörten

dem

Landschlage an und waren von geringerbis mittlererGröße undgroßerGe- nügsamkeit. Jeder Bauer züchtete seinen Bedarf an Pferden unterausschließlicher Benutzung von Privatbeschälern,diemit den Stuten in derarbeitsfreien Zeitgemeinsam aufder

Weide

gingen. DieWeiden waren großeGrasflächenundForstreviere, an denen mehrereOrtschaften ein Anrecht hatten. Im

Amte Rodenberg

(Kreis Schaumburg) bestand die Pferdeweide z.B.aus einer6000 Morgen großen Waldwiese,

dem

Reddiger- bruche. Absatzfohlen undFohlen,dieim zweitenLebensjahre standen, ließ

man

gemeinsam mitdenKühen weiden.

Ob

dieseTrennungderFohlenvon denübrigenweidendenPferden ihrebesonderenGründehatte und schon in alterZeitbestand, oderob sie erst

vorgenommen

wurde, alsdiegemeinschaft- lichenPferdeweiden aufgelöst waren,ließsich nichtermitteln.

Mit der Pferdehaltung waren manche merkwürdigen Ge- bräuche verbunden, soz.B. derfolgende:Niemand durfteein Saugfohlen, dasin ein bestelltes Feldeindrang,verjagen. Ein neben einerStuteherlaufendes Fohlen konnte also,

wenn

es ihm beliebte, den

Weg

verlassen und in die angrenzenden

li

(17)

28

Kornfelder laufen. Mit diesem Brauche konnte auchUnfug- getrieben werden. Wollte einerz.B. seinem mißliebigenNach- bar ungestraft einenSchabernack spielen, sobrauchteernur eineMutterstuteauf dieeine unddasFohlen auf die andere Seite desNachbarfeldes zu führen.

Gab man

das Fohlen frei, so galloppierte es,

um

auf

dem

kürzesten

Wege

zurMutter zu

kommen,

mittendurch dieSaat.

Vom

dritten Lebensjahre an unterstanden diePferde, die

man

in diesem Alterbereitsvielfach zur Arbeitheranzog, der Viehsteuer oder unständigenKontribution.

Während

der arbeitsfreien Zeit im

Sommer

waren die Pferde lediglich auf denOraswuchs der Weide angewiesen.

Wenn

Avenarius berichtet, daß die

arbeitenden

Pferde nach Einführung des Futterbaus mit Klee gefüttert worden wären, so erhielten in alterZeit dieArbeitstiere doch wohl

kaum

ein kräftigeres Futter als die übrigen Pferde.

Da man

außer

dem

zur Heubereitung bestimmten Wiesengrase über mähbares Grassonstnicht verfügte, wird

man

wohl genötigt gewesen sein, im

Sommer

auch dieArbeitspferdein den ar- beitsfreienStunden Tag und Nachtauf denWeiden zu lassen.

Nur

die größeren Bauern gaben ihren Pferden im

Sommer

kräftigeres Futter.Im Winter bekamendiePferde ungedroschenen, abergehäckselten Haferund daneben Wickenoderein

Gemenge

von Wicken und Bohnen.

Nach

Möhl

entfielen inKurhessen aufdenKreisSchaum- burgdiemeistenPferde, undAvenarius^) berichtet, daß der kleineBauer schonauf 15 und der große auf 24Morgen 2 Pferde hielt. Auch in unserem Dorfe scheint

man

schon in alterZeit einebesondereVorliebe fürPferdegehegtzu haben, ln

Antendorf

hielten die mehrals 100

Morgen

Ackerland besitzenden Bauern 5oder 6 Pferde, alsodurchschnittlich auf

1)a. a.O.p.38.

2)Möhl,KurhessensBodenundseineBewohner. Verteilung derBewohnerund größeren HaustiereinKurhessen, p.3.

3)Avenariusa. a.O.p.38.

r I r

I

\

j

29

21 Morgen Ackerland 1 Pferd, ln denHöfen mit weniger als 100Morgen kam schon auf 16 Morgen ein Pferd. Im größtenHofederGemeinde

kam

auf25,im kleinstenHofemit Pferdehaltung auf 10Morgen ein Pferd. Für alle Höfe mit Pferdehaltungkam imDurchschnitt auf 18

Morgen

1Pferd.

Bleiben diese Zahlen hinterdenvonAvenarius angeführten ziemlich starkzurück, so ist dies mit den Zahlen überdie Pferdehaltungin

Hattendorf

weniger derFall.

Auch

hier haben diedrei größtenHöfemiteinemPferde auf29

Morgen

Ackerland dieschwächste Bespannung, dann folgen dieHöfe mit50

100 MorgenAckerlandund einemPferde auf 16, und schließlich dieHöfe mit50 Morgen und einem Pferde auf 13 Morgen. Inderletzten Gruppe befindensich Höfe, die mit einem Pferde auf 5

6Morgen noch weit unterdievon Ave- nariusgegebenen Zahlen

kommen.

ImDurchschnittwurde in

Hattendorf

von denGespannbauern auf 19MorgenAcker- land 1 Pferdgehalten.

1907 traf in Deutschland auf 24

25ha.einPferd. Mit Rücksicht hierauf

muß

diePferdehaltunginunserem Dorfe und zu der von uns ins

Auge

gefaßten Zeit als sehr ausgedehnt bezeichnet werden. ZurErklärung dieserErscheinung lassen sichverschiedeneGründeanführen. Vor Allem gabesdamals viel weniger

Wege

als in der Gegenwart und Kunststraßen überhaupt nicht. Schwere

Wagen

konnten daher nur mit Pferden, bei geringen Entfernungen mitzwei, beigrößeren mit drei oder vier, nieabermitKühen bewegtwerden. DieAb- satzplätzefür dieErzeugnisse der beiden Dörfer lagen weitab;

dienächsten waren die20

km

entfernte KreisstadtRinteln und dieebenso weitentfernteStadtBückeburg, ln denersten Jahr- zehnten des19.Jahrhunderts brachte

man

sogarvielGetreide bis nach

dem

30

km

entferntenMinden. Selbstdurchdieim Jahre 1846 erbaute Köln-Mindener Bahn war nicht viel ge- wonnen, da man,

um

die nächste BahnstationHaste zu er- reichen, auch 20

km

zurücklegen mußte.

Einennicht geringenTeil derPferdekräfte beanspruchten

(18)

30

fernerdieauf adeligen Gütern,

Domänen

und bei staatlichen Bautenzu leistenden Spanndienste. Eindritter

Grund

für die starke Pferdehaltung^), namentlich bei den kleineren Besitzern,

mag

dieSuchtgewesensein, durch dasHalten vielerPferde den Scheinvon Wohlhabenheitzu erwecken. Ein solcherun- wirtschaftlicherLuxus in derPferdehaltung macht sich auch in jüngsterZeitwieder in manchen Gegendenleider recht breit.

Rinderzucht.

Durch dieim Vordergrund stehendePferdehaltung mußte notwendigerweise dieRindviehhaltung zurückgedrängt werden.

DieüberdieRinderhaltungvorhandenen Zahlen legen hierfür beredtesZeugnisab. Selbstverständlich wurdedieAusdehnung derRindviehhaltung in den Höfen ohne Pferdehaltung, bei den

»Kuhbauern«,

durch andereUmständebedingt alsbei den Bauern, dieauch Pferdehielten. DieKuhbauern waren, wie wir sehen werden, in der Lage, verhältnismäßig mehr Rindviehzu halten.

DasRindviehunsererGemeinden gehörtederNiederungs- rassean. Avenariussagtvon ihm: dieTiereseien klein und mager, undnurinwenigen Gemeinden würdenZuchtstierege- halten. DieseBemerkungbeziehtsichauf eineZeit, inwelcher derFutterbau bereits Eingang gefunden hatte, dieAbgaben, durch welchefrüher dieErträge geschmälertwurden, großen- teilsschon abgelöst warenundder BauerunbeschränkterHerr seinesGuteswar.

ln

Antendorf

hielt einer der Bauern mit größerem Besitz neben6 Pferden 4 Kühe,dieübrigen neben5Pferden 5

6

Kühe

und die mit geringeremBi^sitz neben4 Pferden 4

5Kühe. Bei den Kuhbauern traf schon auf 2Morgen eineKuh, bei den Pferdebauern mit mehr als 100

Morgen

1)Zeitschriftdes VereinsfürhessischeGeschichteund Landes- kunde. Kröger, stat.Darstellung der GrafschaftSchaumburg p.81.

Kassel1861. Avenarius,a. a.O.p.37.

Ackerland erstauf 21 Morgen, bei den Bauern mit50

100

Morgen

auf 16 und endlich bei denen mit weniger als 50 Morgenauf 10

Morgen

Ackerland eineKuh. DieKuhhaltung

nahm

also zu mitabnehmender Größe desGutes.

In

Hattendorf

stellten sich die Zahlen über Rinder- haltung noch ungünstiger. Hier wurden auf den größeren

i und mittelgroßen Höfen fast ausnahmslos weniger

Kühe

als Pferde gehalten.

Zu

drei odervier Pferden traten 2oder 3 Kühe. Erstbei den Höfen mit wenigerals20

Morgen

Acker- land ändertesich dasVerhältnisso, daß neben einem Pferde 2

Kühe

gehalten wurden. ImDurchschnitt

kam

aufdenHöfen mitmehrals 100MorgenAckerland auf34 Morgen eineKuh, aufdenHöfen mit

50—100

Morgen Ackerland auf 21 und auf denHöfen mit weniger als 50Morgen auf 13 Morgen eineKuh. Unter den Kuhbauern befanden sichsowohl hier wiein

Antendorf

mehrere, dieaußer Hofraum und Garten nichts besaßen,trotzdem aber eine oder zwei

Kühe

hielten. Im großen Durchschnitt hielten diePferdebesitzer

Hattendorfs

auf23 MorgenAckerland eineKuh.

Diegeringe Rinderhaltungerklärtsichhauptsächlichdaraus, daßesan Winterfutterfehlte. Wiesen gab esnur sehr wenige, und den

Anbau

von Futtergewächsen kannte

man

noch nicht.

Im

Sommer

machtedieErnährungdes Rindviehs keine Schwie- rigkeit; Gemeinde-,Wald-, StoppelhuteundabgeernteteWiesen standenden Herden derDörfer zurVerfügung. Durch den

< Winter dagegen mußtensich dieRinder hindurchhungern.

Heu

I

gab esnur sehr wenig, undeinTeil des Strohesgingin

Form

von Abgaben, diezuleisten waren, verloren, ln stroharmen

i

Jahren konnteesVorkommen, daßdieBauern ihreStrohdächer

I

zur Viehfütterung heranziehen mußten. Der Kuhbauer, der

I

seinen ganzen Futtervorrat seinen Kühen zuwenden konnte,

j

war imstande verhältnismäßig mehrRindvieh zuhalten,alsder

1 große Baüer, derdieHauptmenge seinesHeus undStrohs für seinevielen Pferde brauchte. Dazu

kam

noch,daß dergroße

. j. Bauer verhältnismäßig viel mehr Abgaben an Rauhfutter zu

i Q 1

\ C

J

(19)

leisten hatte, als der kleine Besitzer. Hieraus ist ersichtlich, daß, wasRindviehhaltung anbelangt, derKuhbauer

dem

Pferde- bauerngegenüber im Vorteil war.

Schafhaltung.

Schafezu halten, warnur

dem

mit der Schäfereigerech- tigkeit Beliehenen erlaubt. Dieser durfte bei Verlust seines Erbrechts nichtmehralsdievorgeschriebene AnzahlvonSchafen halten, ln unserenGemeindenhatteje einKolondie Schäferei- gerechtigkeit:Der in

Antendorf

besaß 100Schafezueigen und derin

Hattendorf

80. Beidewaren verpflichtet, jähr- lich an die Renterei einen Mahlhammel und ein

Mahllamm

abzugeben, undaußerdem bei ihrem oderihres Landesherrn

»Sterbefall« vonje 10 Stückeinen Taler »Weinkauf« zu ent- richten. Sie waren berechtigt dieGemeinde- und Waldhute und, nach Aberntung der Felder und Wiesen, die gesamte Feldmark zu beweiden. Über die Eigenschaften der Schafe findensichvor Avenarius') keineNachrichten. Nach ihm waren dieSchafederBauern gewöhnliche

Landschafe,

vermutlich zurGruppederlangschwänzigen Schafegehörig. Kreuzungen dieser mitMerinosgab esnur auf den herrschaftlichen Gütern.

Über dieHaltungder Schafe undüber

Verwendung

des Schaf- mistes werdenan andererStellenoch Angaben folgen.

Schweinehaltung.

Über Schweinehaltung erfahren wirausdenKatastern nur, daß

man

dieSchweine zurWaldmast in dieGemeindeforsten und,

wenn

diesenicht ausreichten,indieStaatswaldungentrieb.

BeimAuftrieb in dieStaatsforsten mußte in

Hattendorf

für jedesStückein guterGroschen »Bergwahre« undin

Anten- dorf

für den ganzenStall ein Taler an dieRenterei bezahlt werden. Schweinescheinen in ersterLinienurfürden Haus- bedarfgehaltenwordenzu sein, denn

wenn

dieViehzählung

1)Avenarius,a. a.O.p.39.

33

von 1833 im ganzenKreisenur7541Stück,diesichauf3090 meierstättischeGüterund mehr als20Exemptengüter und Do-

mänen

verteilen, auswies,so

muß

bei einerBevölkerungsziffer desKreises von 34678 Seelen die Schweinehaltung als eine sehrgeringe bezeichnetwerden. Im 18.Jahrhundertwird sie vermutlich

kaum

ausgedehnter gewesensein.

Menschliche

Arbeitskräfte.

ZurVerrichtung der in denlandwirtschaftlichenBetrieben erforderlichen menschlichen Arbeit reichten in den meisten Wirtschaftendie Kräfte desBesitzers und seinerFamilie aus.

Nur

wenige Haushaltungen warenauffremdeArbeitskräftean- gewiesen. Bei denBauern in

Antendorf

dienten insgesamt nur zehn KnechteundvierMägde. Bei denen in

Hatten- dorf

12Knechteund 13Mägde. Der Bedarfan Tagelöhnern fürdieFeldarbeiten warebenfallsgering. Unter ihnen lassen sich zwei Gruppenunterscheiden. Solche,dieeigenen

Grund

und Boden besaßen:

Brinksitzer

und Köter, und solche ohne Grundeigentum, meistens sogenannteEinlieger. Die ersteGruppe

nahm

gewöhnlich nur fremdeArbeit an,

wenn

sieihreKräfte imeigenen Betrieb nichtvoll verwerten konnte.

Manche

von ihnen hatten nämlich ganz ansehnlichen Besitz.

So warz.B. in Hattendorfein Tagelöhner ansässig,

dem

ein Gut von 17Morgengehörte, auf

dem

erein Pferdund eine

Kuh

hielt. InAntendorfgabes einenTagelöhner, der sogar drei

Kühe

haltenkonnte. DiezweiteGruppe von Tagelöhnern warlediglich aufLohnarbeitangewiesen; indessen scheintauch ihrewirtschaftlicheLage nichtdurchaus ungünstiggewesen zu sein. Vermochte doch der eine oderanderevon ihnen eine

Kuh

zuhalten. DieseArbeiter,diesichübrigensnurin

Anten- dorf

fanden, hattenjedenfallsnebenihremTagelohn nochEin-

kommen

aus andererBeschäftigung, da sie auf den mäßig großen Gütern nichtdieMöglichkeitfanden, ihreArbeitskraft- vollkommenauszunützen. Wahrscheinlich betriebensiedieauf

dem

LandeüblicheLeineweberei,Tabakspinnerei oder eine ähn-

3

(20)

34

lieheLohnarbeit. AlsTagelöhner fanden siewohl aufadeligen Gütern und

Domänen

vorwiegend durch Waldarbeiten Beschäf- tigung. Nach unserem Katasterwarenin derGemeinde Hat- tendorf4 grundbesitzendeTagelöhneransässigund inAnten- dorf drei neben drei Einliegern.

Zu

den landwirtschaftlichen Arbeitern müssen auch noch die Hirten gerechnet werden.

Jede Gemeinde hielt je einenPferde-, Kuh-, Schweine- und Gänsehirten, der entweder Zwergbesitzer oderEinlieger war.

Über dieLöhne von Gesinde undArbeiter war Genaues nicht zu ermitteln. Den Angaben, die

Graebe')

überAb- lösung der Dienstein Geld seitenseines Handdienstpflichtigen macht, läßtsich entnehmen, daß der üblicheTagelohnetwa drei Groschen betrug.

Um

dieMitte desXIX. Jahrhunderts bekam derTagelöhner außer der Kost 5 Groschen, und

man

darf wohl annehmen, daß dieTagelöhner auch in früheren Zeiten neben

dem

Geldlohn volleVerköstigungerhielten.

Daß

die

Dienstpflichtigen

während der Diensttage beköstigt werden mußten, läßt sich nachweisen. Der Tagelohn wäre nach diesenAngaben,

wenn

sichdieKaufkraft des Geldesnicht geänderthätte, in etwa 50Jahren

um

-js seinesfrüherenBe- trages gestiegen. Ein Großknecht bekam

um

die Mitte des vorigen Jahrhunderts20Taler,eine

Großmagd

8 Taler Jahres- lohn.

Nehmen

wiran,daß injenen 50JahrendieLöhnefür dasGesindein gleichem

Maße

stiegen wie die Tagelöhne, so hättezu Beginn des vorigen Jahrhunderts ein Großknecht 12 Taler,eine

Großmagd

etwa 5 Taler Jahreslohn erhalten.

Rechtliche Stellung der Bauern.

DieAusgestaltung des früheren landwirtschaftlichen Betriebes war in

hohem

Gradebedingtdurchdieganze sozialeStellung des Bauern, durch seine Abhängigkeitund(jebundenheit. Durch siewurde, wiewir sehenwerden,nicht nurdieArt des Acker- 1)Graebe, Nachrichtenvon derEigenbehcirigkeitunddemMeier- rechteinder GrafschaftSchaumburg,p.55. Lemgo1803.

35

baues, sondern im

Zusammenhang

hiermitnaturgemäßderganze landwirtschaftlicheBetrieb, undnicht in letzterLiniederKapital- aufwand beeinflußt.

Im Folgendensollversucht werden, die Eigentümlichkeiten der bäuerlichen Verhältnisse

um

die

Wende

desXVIII. Jahr- hunderts kurzzu zeichnen. Die Verhältnisse der Eigenbehörig- keit in derGrafschaftSchaumburg hessischen Anteils waren nicht wie in anderenLändern in einerbesonderen

Ordnung

zusammengefaßt,sondern

man

hielt sich hierentwederan das alte

Herkommen,

oder an besondere mit der Herrschaft ab- geschlossene Verträge. EinigeBestimmungen, welche dieEigen- behörigkeitbetreffen, enthieltdieSchaumburgischePolizeiord- nung von 1615, Amts- und Hausordnungder Grafschaft,und andere Verhältnisse bildeten denGegenstand besondererVer- ordnungen. Eine

Sammlung

aller einschlägigenBestimmungen befindetsich in derMeierordnung, welchefürdie persönlichen und Besitzverhältnisse der Bauern

um

die

Wende

desXVIII.

Jahrhuntierts maßgebend war. Ausihr unddenAngaben zeit- genössischerSchriftstellerlassen sich diebäuerlichen Verhältnisse damaliger Zeitkennzeichnen.

Fast alle Höfe unseres Kreises, die unserer Gemeinden sämtlich, waren meierstättisch, d.h.ihrerechtlichen Verhältnisse waren durch dieMeierordnungbestimmt. JenachGrößedes Hofes warderBauerVollmeier, Halbmeier, Drittelmeier,Groß-, Mittel-, Kleinköter oder Brinksitzer. Sie alle waren Eigen- behörige~)des Adels oder der Landesherrn bis auf wenige,die sich zurZeit derGrafen vonSchaumburg frei gekaufthatten.

Die Eigenbehörigkeit pflegte

man

in die strenge, mittlereund gelindezuscheiden. Diein der Grafschaft ausgeübtewardie sogenanntegelinde. Siewar .«mit derMeierordnunggleichsam verwebt. Die im benachbarten Westfalen ausgeübtewarda- gegen strenger, und zwar in

dem

Maße, daß im Schaum-

1)Graebe a.a.O.p.30ff.

2)Graebe a.a.O.p.39ff.

3*

(21)

36

burgischen imVergleich

zum

Westfälischen eineEigenbehörig- keitsozusagen »nur

dem Namen

nach« bestand.

Der Eigenbehörige hatte die völlige Nutzung und Ver- waltungdesHofes, konnte Verträge allerArt, soweitsiedie Substanzdes Hofesunberührtließen,abschließend).

BezüglichderErbfolge’) blieb es

dem

Kolonenfrei, mit gerichts- und gutsherrlicher Einwilligung seinen Nachfolger auf

dem

Meiergute selbst zu bestimmen, vorausgesetzt, daß gegen die meierstättischeQualität desNachfolgers nichts ein- zuwenden war. Mit

dem

60.Lebensjahre konnte derKolon den Hof abtreten und hatte Anrecht auf die gesetzlich be- stimmte Leibzucht'd). TratIntestat-Erbfolge ein, sofolgteohne Rücksicht auf dasGeschlecht das älteste Kind, sofern nicht etwa ein nachfolgendes besser geeignet erschien. Die Ge- schwister der Erben hatten kein Anrecht an der Meierstätte.

Die

Witwe

des verstorbenenKolonskonnte das Meierguteinem zweiten

Ehemann

mitgerichts- und gutsherrlicher Einwilligung zuheiraten,dochnur dann,

wenn

dieetwavorhandenen Söhne oderSchwiegersöhne das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht hatten. Der zweite

Ehemann

konnte dann die Kolonie auf dieausseiner Ehe etwa hervorgehenden Kinder vererben.

Waren

überhaupt keineLeibeserbenvorhanden

Verwandte hatten keinErbrecht

so trat derHeimfall ein, zu dessen

Abwendung

der auftretende Bewerber den dritten Teil des Wertesder Kolonie zu entrichten hatte. Die kinderlose

Witwe

desKolons konnte daher, sofern derHof nichtvon ihrher- rührte, nur unterdieser Bedingungeineneue Eheeingehend).

DerEigenbehörige konnte Privateigentum (Allod) erwerben, ohne daßderHerrdas geringsteRecht daraufhatte. DasPrivat- eigentum

kam

sämtlichenKindern zugute,auch dieetwa erwor- benenallodial-undbürgerlichenGrundstücke,fallsder Vaternicht

1)Graebe,a.a.O.p.18.

37

besonders darüber verfügt hatte, sondern als »intestatus« ge- storben war^). Erworbene »Rottstücke« aber, die aus den Gemeinheiten und ForstenzurVerbesserungdesGehöftes aus- gewiesen waren, konnten von

dem

Gehöft nicht getrennt werden. Indessen war den Kindern hierfürhöherenOrts eine billige,nach

dem

Kaufgeld derLändereienbemessene-) Abfin- dungzugestanden.

Für die einzelnen Höfe war eine gesetzliche Minimal- abfindungssumme^)festgesetzt, diefüralleAbzufindendenzu-

sammen vom

besten Hofe 100Taler betrug und bis zu 5 Talern herabging.

Wollte der Meierheiraten,so bedurfteerhierzu derEin- willigungdesGutsherrn

%

dadieser ein Interressedaran hatte,

einen tüchtigenWirt und eine gute Wirtschafterin auf den Hofzubekommen. DerGutsherrstellteeineschriftlicheEhe- einwilligungdie »Urkunde« aus,für diederBauer 27Marien- groschen bezahlenmußte.

Wollte eine in der Leibeigenschaft befindliche Person aus diesem Verhältnis heraustreten^)

, d. h. ihren Hof aus irgend einem Grunde loswerden, so mußte der »Freikauf«

erstattet werden, eine

Summe,

die sich nach der

Höhe

des jährlichzu entrichtenden »ständigen Dienstgeldes« richtete.

Der Meier oderKöter durfte ohne Guts-oder »Landes- herrlichen Konsens« den Hof nicht mitSchulden belasten*’), auchnicht zwei Höfein einer

Hand

vereinigen’) undkonnte bei schlechterWirtschaftsführung abgemeiert, d.h. gezwungen werden’’), den Hofabzugeben.

1)Graebe,a. a.O.p.42.

2)Ebenda.

3)MeierordnungArt.1.

4)Graebe,p.35und41.

5)Avenarius,p.21ff.

6)MeierordnungArt.IV.

7)EbendaArt.II.

8)EbendaArt.V.

(22)

38

Die Dienste der Leibeigenen bei der Herrschaft waren gemessene, d. h. in ihrer Zahl nach

Herkommen

und Größe des Besitzstandesfestgelegte.

Während

der Dienstzeit mußten die Verpflichtetenvon derHerrschaftbeköstigt werden’).

Es gab Grundherrn,diedas Recht aufZinsund zugleich auch dasauf Leibeigenschaft-) hatten. DieLeibeigenen hießen in diesem Falle »Junkernleute«. Oftkam esjedoch auchvor, daß die»Leibeigenen« eines Herrn an einen anderen Herrn den Meierzins zu entrichten hatten. Mit derLeibeigenschaft waren alsLeistungen verbundendieEntrichtung von: Dienst- geld,Mahlschwein, Hofzins, »Urkunde«, ein Zins, deraus der

vom

Gutsherrn auszustellenden schriftlichen Eheeinwilligung entstanden war, und Rauchhuhn, und mitdermeierstättischen QualitätdieErlegung von;Zins, Frucht,Michaelisschatz,Zins- hühnernundEiern. Der Grund-oder Leibherrbekam außerdem Sterbfall undFreikauf, ererteilte denEheschein, undder Zins- herr gabden Meierbriefunderhielt4 TalerWeinkauf.

Die Leibeigenen der Adeligen dienten

dem

Fiskus mit halber Burgfeste, Landfolgeund Kriegerreise-^), Bezeichnungen, diesich aufLeistung von Hand- und Spanndiensten bezogen.

Das Verhältnis derLeibeigenschaft sowohl wie das der

»meierstättischen Qualität« warfür dieHerrschaft eineQuelle regelmäßigerEinkünfte. In unseren Gemeinden tratan Stelle derverschiedenenGefälle eine bestimmte

Summe

Geldes, die jährlich gezahltwerden mußte. Die ältesten Verpflichtungen, Urkunde, Sterbfall, Freikauf und Meierbriefausgenommen, die jedenfallsursprünglich Gegenleistungen^) fürverschiedene von derHerrschaft gewährte Vergünstigungenund Leistungendar- stellten,warenjetzt nichts weiteralsZeichen der Abhängigkeit.

Zu

ihnen gesellten sich später die eben genannten neueren

1)Graebep.41.

2iEbendap.43.

3)Ebendap.41.

4)Ebendap.12ff.

I

39

richtet, so daßnurnochSterbfall, Meierbriefunddie Bezeich- nung Dienstgeld« kurzzu besprechenwäre.

Dienstgeld: Zu

den Pflichten derBauern gehörtedie Verrichtungvon Hand- undSpanndiensten fürdieHerrschaft.

An

Stelle dieserLeistung war jedoch vielfach einenachden Dienstenbemessene jährlich zu entrichtendeAblösungssumme getreten. Vor der Zeit, in welcher unsere Untersuchungen einsetzen,

hatte

man

den Spanntag mit6 7Groschen, den Handtag mit einem Groschen bis 1 Groschen vierPfennigen bewertet’). Die nach diesen Sätzen berechnete Ablösungs-

summe

hieß das alte

Dienstgeld«.

Nebendiesemalten Dienstgel degabes inunserenGemeindenaufvielenHöfen auch noch ein anderes, nachanderen Sätzen geregeltesDienstgeld.

Bei den Ablösungen

um

die

Wende

des18.Jahrhunderts be- wertete

man

nämlich den Spanntagzu

14—15

und den Hand- tagin derRegel zu 3,auchwohl zu 6und 9 Groschen-).

Der Sterbfall, derfrühernurbei

dem Tode

des Meiers oder dessen Frau entrichtet wurde, hatte sich im Laufe der Zeiten in einen nach bestimmten Zeiten regelmäßig zu ent-

j

richtendenZins verwandelt. Nach den Katastern warer in )

unserenGemeindenalle15Jahrefällig, konnte aber auf

Wunsch

,

auch inJahresraten abgezahlt werden. Die

Höhe

dieses Ge- fälles richtete sich nach der

Höhe

desDienstgeldes. Betrug dieses z B. 15Taler, so mußte für den Sterbfall jährlich

I 1 Talergezahlt werden.

DieAbgaben für den

Meierbrief,

welcher ausgestellt wurde,

wenn

derHofin einen neuen Besitzüberging, oder, wie

man

sagte, wieder bemeiert wurde,warebenfallszu einer festen Rente geworden und alle 30Jahre fällig.

Wie

den Sterbfall, so konnte

man

auchdieAbgabe für denMeierbrief alsJahresrenteabzahlen.

1)Graebe,a. a.O.p.55.

2)Ebendap.55.

i

(23)

40

Zu

den bishergenannten tratenunterdenmannigfaltigsten Benennungen nochmancherlei weitereZinsenz. B. das Inva- lidenwachtgeld, Vogtholzgeld,Rottzinsu.a.m. Das von jedem Hofe zuzahlendeundnachseinerGröße bemesseneInvaliden- wachtgeldwareineArt Staatssteuer,das Vogtholzgeld,welches nur von den größten Bauern derGemeinde erhobenwurde, bildeteeinenTeildes

Einkommens

der Vögte, undder Rottzins wurde von den aus denGemeinheiten undForsten an die Kolonen ausgewiesenen Ländereien erhoben. DieHauptlasten aber, unter denen dieBauern litten, warendie nebenGeld- abgaben nochbestehenden Zehnten undNaturalabgaben.

Diefolgende kurze Beschreibungderwirtschaftlichen Ver- hältnisse in den Gemtindcn Antendorf und Hattendorf gibt Aufschluß darüber, wie viel an Lastender Einzelne und die ganzeDorfschaftzu tragen hatte, und wie dadurchderRein- ertragderWirtschaften geschmälert wurde.

SämtlicheGüterder Dorfschaft

Antendorf

waren meier- stättisch und ihre Besitzer, bisauf denVollmeier Nr. 3, der Leibeigener des von Landsberg, Herren desGutes Wormstal war, Eigenbehöfige desLandesherrn. DieGemeindemitglieder unterschiedensich in 3 Vollmeier, 3Halbmeier, 4Drittelmeier, 5 Großköter und 12 Brinksitzer. Siehattenjährlichfolgende Abgaben zu entrichten,die, soweitsienichtausbarem Gelde bestanden,ausschließlich von Meiern und Brinksitzerngeliefert wurden

:

1)In dieRenterei Schaumburg'):

58Taler 25Albus 7 Heller.

2)In dieRenterei Rinteln:

7

Malter5 Himten Hafer.

3)

An

denRentmeisterpro parteSalarii:

1

Malter 5Himten Hafer.

1)Die Abgabestellen liegen sämtlich im Kreise Schaumburg, teilweiseinunmittelbarerNachbarschaftderGemeinden, außerdem

StiftBarsinghausenundderStadtLauenau,diezuHannovergehören.

41

4)

An

dasadeligeFräuleinstift Fischbeck:

20 Albus 11 "/i5 Heller 6 Hühner 120 Eier

1 Malter Weizen 4 » Gerste 8 » Hafer.

5)

An

den von Münchhausen auf Nienfeld:

3 MalterGerste 6 » Hafer.

6)

An

den von LandsbergaufWormsthal:

2Taler 13 Albus 3’/ö Heller 11 Hühner 200 Eier

1 Malter Weizen

9 » Gerste

15 » Hafer.

7)

An

dasStiftzuObernkirchen

:

2 Hühner 40 Eier 3 Malter Hafer.

8)

An

die Probstei daselbst:

4Albus O'/s Heller

1 Malter 4 Himten Korn (Roggen)

1 »

» Gerste

3 » 5 » Hafer.

9)

An

das Kloster Abtinghof zu Großenwieden (frühere Filiale einesKlosters zu Paderborn):

1 Malter 4Himten Gerste

2 » 4 » Hafer.

10)

An

denvon Münchhausen zu Lauenau:

4 Hühner 60 Eier

1 MalterKorn 3 » Gerste 5 » Hafer.

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