• Keine Ergebnisse gefunden

Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe für 14,5 m tiefgehende Containerschiffe

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe für 14,5 m tiefgehende Containerschiffe"

Copied!
114
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe für 14,5 m tiefgehende Containerschiffe

Planergänzungsunterlage II Gefährdete Pflanzenarten 2.1

Auftraggeber:

Wasser- und Schifffahrtsamt Hamburg Geschäftsstelle Weitere Fahrrinnenanpassung

Moorweidenstr. 14 D-20148 Hamburg

IBL Umweltplanung GmbH Bahnhofstraße 14a 26122 Oldenburg Tel.: 0441 505017-10 www.ibl-umweltplanung.de

Zust. Geschäftsführer:

Projektleitung:

Bearbeitung:

Projekt-Nr.:

W. Herr C. Maasland

D. Wolters, W. Herr, D. Kuhl- mann, T. Bombeck, C.

Maasland 1082

Datum: 06.11.2015, rev. 4-0

(2)

Inhaltsverzeichnis

1 Zusammenfassung ... 1

2 Einleitung ... 6

3 Arbeitsinhalte, Begriffserklärungen und methodische Grundlagen ... 7

3.1 Definition gefährdeter Pflanzensippen ... 7

3.2 Relevante Wirkpfade ... 9

3.3 Abgrenzung des Untersuchungsgebietes ... 9

3.4 Vorgehensweise...11

4 Bestand relevanter Pflanzensippen gemäß Unterlage H. 4a (Teilgutachten terrestrische Flora) ...14

5 Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen ...20

5.1 Grundsätzliche Überlegungen zur Prognose vorhabensbedingter Auswirkungen auf Pflanzen ...20

5.2 Ausschluss nicht untersuchungsrelevanter Pflanzensippen ...23

5.3 Artensteckbriefe...38

5.4 Auswirkungen auf Artengruppen und Arten (Sippen) ...39

5.4.1 Auswirkungen auf Helophyten (Sumpfpflanzen) ...39

5.4.2 Auswirkungen auf Hydrophyten (Wasserpflanzen) ...51

5.4.3 Auswirkungen auf weitere Sippen feuchter bis nasser Standorte ...56

5.4.4 Auswirkungen auf weitere Sippen extensiv genutzter, mesophiler Wiesen und Weiden ...60

5.5 Auswirkungen auf Arten bzw. Sippen mit besonderer Schutzverantwortung Deutschlands ...62

5.5.1 Schierlings-Wasserfenchel (Oenanthe conioides) ...62

5.5.2 Elbe-Schmiele (Deschampsia wibeliana) ...66

5.5.3 Schachblume (Fritillaria meleagris) ...67

5.5.4 Haarförmiges Laichkraut (Potamogeton trichoides) ...68

5.6 Erhebliche Verschlechterung der Habitateignung für eine einzelne Art ...69

6 Ergänzung weiterer gefährdeter Pflanzensippen ...70

6.1 Bestand und Vorgehensweise ...70

6.2 Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen ...73

6.2.1 Ausschluss nicht untersuchungsrelevanter Pflanzensippen ...73

(3)

6.2.2 Artensteckbriefe...78

6.2.3 Auswirkungen auf weitere Artengruppen und weitere einzelne Sippen ...78

7 Literatur- und Quellenverzeichnis...86

8 Anhang ...93

8.1 Im Untersuchungsgebiet nachgewiesene geschützte und gefährdete Pflanzensippen nach Unterlage H.4a ...93

8.2 Erläuterungen zu den Artensteckbriefen ...96

8.3 Artensteckbriefe...102

8.4 Herkunft und Lizenrechte in den Artensteckbriefen ...104

(4)

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 3-1: Lage und Abgrenzung des schutzgutspezifischen Untersuchungsgebiets terrestrische Flora (rot hinterlegt) einschließlich der geschützten und

gefährdeten Pflanzensippen ...10

Abbildung 3-2: Orientierende Darstellung der Elbe-Kilometer im Bereich des schutzgutspezifischen Untersuchungsgebietes ...10

Abbildung 5-1: Interannuelle Schwankungen und Anstieg des MThw am Pegel Glückstadt zwischen 1960 und 2014 ...21

Tabellenverzeichnis Tabelle 3-1: Übersicht zum Stand der Roten Listen gefährdeter Pflanzensippen ...12

Tabelle 4-1: Änderungen von Pflanzennamen ...14

Tabelle 4-2: Liste der im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen gefährdeten Pflanzensippen entsprechend Unterlage H.4a (Teilgutachten terrestrische Flora, Tabelle 2.3.-18, S. 105 bis 108) – Ergänzungen zur ursprünglichen Liste sind in blauer Schrift dargestellt ...15

Tabelle 5-1: Nicht rezent im Untersuchungsgebiet vorkommende gefährdete Pflanzensippen (Bezug: Tabelle 4-2) sowie Sippen ohne Gefährdung und Schutzstatus ...24

Tabelle 5-2: Pflanzensippen (Gruppe 1) trockener Standorte, deren Vorkommen nicht von vorhabensbedingten Auswirkungen über den Wasserpfad erreicht werden (Bezug: Tabelle 4-2) ...26

Tabelle 5-3: Pflanzensippen (Gruppe 2) der Ruderalflächen, deren Vorkommen nicht von vorhabensbedingten Auswirkungen über den Wasserpfad erreicht werden - (Bezug: Tabelle 4-2) ...28

Tabelle 5-4: Pflanzensippen (Gruppe 3) tiefliegender salzbeeinflusster Standorte, deren Vorkommen von vorhabensbedingten Auswirkungen nicht negativ beeinflusst werden können (Bezug: Tabelle 4-2) ...30

Tabelle 5-5: Pflanzensippen (Gruppe 4) höher gelegener Wälder, Gebüsche und Säume sowie anthropogen überformter Bereiche, deren Vorkommen nicht von vorhabensbedingten Auswirkungen erreicht werden (Bezug: Tabelle 4-2)...35

Tabelle 5-6: Verbleibende untersuchungsrelevante gefährdete und geschützte Pflanzensippen (Bezug: Tabelle 4-2) ...36

Tabelle 5-7: Ökologische Gruppe 1: Helophyten (Sumpfpflanzen) ...47

Tabelle 5-8: Ökologische Gruppe 2: Hydrophyten (Wasserpflanzen) ...54

Tabelle 5-9: Ökologische Gruppe 3: Weitere Sippen feuchter bis nasser Standorte ...59

Tabelle 5-10: Ökologische Gruppe 4: Weitere Sippen extensiv genutzter, mesophiler Wiesen und Weiden...61

Tabelle 6-1: Weitere gefährdete Pflanzensippen mit Angaben zum aktuellen Schutzstatus gemäß Roter Listen (Stand: September 2015) ...71

Tabelle 6-2: Gefährdete Pflanzensippen höher gelegener Standorte im UG, die von vorhabensbedingten Auswirkungen nicht erreicht werden können (Gruppen 1, 2 und 4) (Bezug Tabelle 6-1) ...75

Tabelle 6-3: Gefährdete Pflanzensippen tiefliegender, salzbeeinflusster Standorte (Gruppe 3) ...76

Tabelle 6-4: Untersuchungsrelevante weitere gefährdete Pflanzensippen (Übersicht) ...79

Tabelle 6-5: Ökologische Gruppe 1: Helophyten (Sumpfpflanzen) ...80

Tabelle 6-6: Ökologische Gruppe 2: Hydrophyten (Wasserpflanzen) ...83

Tabelle 6-7: Ökologische Gruppe 3: Weitere Sippen feuchter bis nasser Standorte ...83

(5)

Anhangsverzeichnis

Anhangstabelle 8-1:Im Untersuchungsgebiet nachgewiesene geschützte und gefährdete Pflanzensippen entsprechend Unterlage H.4a (Teilgutachten terrestrische Flora, Tabelle 2.3.-18, S. 105 bis 108) ...93 Anhangstabelle 8-2:Kategorien zur Beurteilung der Häufigkeit von Gefäßpflanzensippen in

Hamburg ...97 Anhangstabelle 8-3:Kategorien zur Beurteilung der Häufigkeit von Gefäßpflanzensippen im

Weser-Elbe-Gebiet (Niedersachsen) ...97 Anhangstabelle 8-4:Kategorien zur Beurteilung der aktuellen Bestandssituation von

Gefäßpflanzensippen in Schleswig-Holstein ...98 Anhangstabelle 8-5:Gefährdungskategorien der Roten Liste-Gefäßpflanzen in Deutschland,

Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein ...98 Anhangstabelle 8-6:Kategorien zur Bewertung der europa- und weltweiten Gefährdung von

Gefäßpflanzen ...99 Anhangstabelle 8-7:Gefährdungskategorien zur Verantwortlichkeit Deutschlands nach Ludwig

et al. (2007) ...100 Anhangstabelle 8-8 Liste der Artensteckbriefe ...102 Anhangstabelle 8-9:Quellennachweise zu den Fotos in den Steckbriefen ...104

Anlagen

Artensteckbriefe (Anzahl: 79)

(6)

1 Zusammenfassung Aufgabenstellung

Das vorliegende Gutachten behandelt die vom BVerwG im Beschluss vom 02.10.2014 (7 A 14.12) unter Punkt 1 UVU/UVP, 1.1 „Gefährdete Pflanzenarten“ genannten nachbesserungsbedürftigen Be- lange hinsichtlich der Fragen zur Relevanz der vorhabenbedingten Wirkpfade Tidewasserstände, Strömungsgeschwindigkeiten, Schwebstoffregime und Geschiebetransport sowie Salinität und der dadurch möglichen Betroffenheit gefährdeter Pflanzenarten. Dabei erfolgte auch die Prüfung, welche Arten letztlich unter den Gesichtspunkten der Schutzverantwortung, Gefährdung, Verbrei- tung/Seltenheit und Sensitivität einer näheren Betrachtung zu unterziehen waren.

Methodik

Die aus der UVU (Planfeststellungsunterlage H.4a, 2007) vorliegende Liste der 131 (im Untersu- chungsgebiet nachgewiesenen geschützten und) gefährdeten Pflanzenarten wurde seitdem auf Grundlage aktuell verfügbarer Unterlagen (bis 2014) sowie unter Berücksichtigung aktueller Kartierergebnisse im Bereich des Deichvorlandes, der Ufer und der Inseln der Tideelbe aus 2015 überprüft bzw. fortgeschrieben, dies gilt auch für den Schutzstatus der gelisteten Pflanzenarten.

Diese aktualisierte Liste bildet die Grundlage für die weitergehenden Betrachtungen zur Beantwortung der vom Gericht aufgeworfenen Fragen in den Randnummern 17 bis 19 des Hinweisbeschlusses zu den „Gefährdeten Pflanzenarten“. Dabei wurden zunächst im Einzelnen das Vorkommen der gefähr- deten Pflanzenarten im Untersuchungsgebiet (UG), ihre ökologischen Eigenschaften und jeweiligen Standortansprüche sowie ihre mögliche Betroffenheit durch die vorhabensbedingten Auswirkungen betrachtet.

Ausgeschlossen wurden dann in mehreren Abschichtungsschritten diejenigen Pflanzenarten, die auf- grund ihres Vorkommens im UG oder ihrer Standorte und Standortansprüche von vornherein nicht von den genannten Wirkpfaden erreicht werden und die deshalb nicht beeinträchtigt werden können.

Für alle verbliebenen Pflanzenarten wurden jeweils Artensteckbriefe erstellt, in denen die Betroffenheit durch die vier vom BVerwG genannten Wirkpfade Tidewasserstände, Strömungsgeschwindigkeiten, Schwebstoffregime und Geschiebetransport sowie Salinität bewertet wird. Im Einzelnen kann somit transparent und plausibel belegt und nachvollzogen werden, ob eine Beeinträchtigung gefährdeter Pflanzen durch die Wirkpfade vorliegt oder nicht.

Gesamtergebnis

Insgesamt wurden 212 gefährdete Pflanzenarten untersucht (1341 Arten aus Antragsunterlage H.4.a und 78 weitere, zusätzliche Arten). Dabei konnten vorhabensbedingte Auswirkungen auf die gefährde- ten Pflanzenarten durch die prognostizierten Veränderungen der Tidekennwerte im UG, also über den Wasserpfad, ausgeschlossen und die Einschätzungen in der UVU (Antragsunterlage H.4.a) sowie die darauf aufbauende Bewertung in den Planfeststellungsbeschlüssen (2012) bzgl. der vorhabensbedingten Auswirkungen auf die gefährdeten Pflanzenarten bestätigt werden. Auch eine Verringerung des Bestands bzw. der Bestandsentwicklung (Bestandsgröße, Reproduktionserfolg) oder eine verringerte Verbreitung im UG werden nicht eintreten.

Erheblich negative Auswirkungen auf Vorkommen gefährdeter Pflanzenarten werden bei Realisierung des Vorhabens auch zukünftig nicht eintreten.

1 Nach der Differenzierung von wenigen Gattungen auf der Artebene der ursprünglichen Liste mit 131 Arten hat sich die An- zahl auf 134 erhöht.

(7)

Hinweisbeschluss des BVerwG zu den gefährdeten Pflanzenarten

Das BVerwG hat in den Randnummern (Rn.) 17, 18 und 19 im Einzelnen ausgeführt:

Rn. 17

„In der UVU/UVP (PFB S. 459/460 und 680) werden vorhabenbedingte erhebliche Auswirkungen auf die terrestrischen Biotoptypen über die Wirkpfade „Tidewasserstände“, „Strömungsgeschwindigkeiten“,

„Schwebstoffregime und Geschiebetransport“ und „Salinität“ verneint. Hinsichtlich der gefährdeten Pflan- zenarten fehlt es dafür an der erforderlichen Tatsachengrundlage.“

Zu den „Gefährdeten Pflanzenarten“ wurden folgende Tatsachengrundlagen geschaffen:

1) Analysen, welche Standorte gefährdeter Pflanzenarten durch die angesprochenen Wirkpfade vorhabensbedingt über den Wasserpfad überhaupt erreicht werden können.

2) Ausschluss aller gefährdeten Pflanzenarten, die z.B. auf höher gelegenen Stellen im UG wachsen und bei denen eine vorhabensbedingt negative Betroffenheit über den Wasserpfad von vornherein und eindeutig verneint werden kann.

3) Ermittlung und Ausschluss weiterer Arten, die von ihrer Autökologie bzw. ihrer natürlichen An- passungsfähigkeit her bereits über eine erhöhte Überflutungs- und Salztoleranz verfügen.

4) Erstellung von 79 Artensteckbriefen für untersuchungssrelevante Pflanzenarten auf der Basis umfangreicher Literaturrecherchen und unter Berücksichtigung von Informationen der Fachbehörden sowie unter Einbeziehung aktueller Kartierergebnisse mit Angaben

− zum Vorkommen im Untersuchungsgebiet,

− zur Häufigkeit/Seltenheit auf Bundeslandebene,

− zur Gefährdung und zum Schutzstatus gemäß Roter Listen, zum internationalen Schutz und zur Schutzverantwortlichkeit Deutschlands,

− zur Autökologie und den Standortansprüchen sowie

− zur möglichen Betroffenheit durch die vorhabenbedingten Wirkpfade

5) Untersuchung der übriggebliebenen 79 gefährdeten Pflanzenarten hinsichtlich der Frage, ob Be- einträchtigungen durch die Wirkpfade möglich sind oder ausgeschlossen werden können.

Ergebnis: Für jede der untersuchungsrelevanten Pflanzenarten konnte der fachlich fundierte Nach- weis erbracht werden, dass vorhabensbedingte erheblich negative Auswirkungen durch die prognosti- zierten Veränderungen der Tidekennwerte ausgeschlossen werden können. Durch diese vertiefte Betrachtung ist die Forderung des BVerwG nach erforderlichen Tatsachengrundlagen für die in der UVU verneinten Betroffenheit der gefährdeten Pflanzenarten durch das geplante Vorhaben erfüllt.

Rn. 18

„Keinen Bedenken begegnet es, im Rahmen der Auswirkungsprognose zunächst die relevanten Wirkfakto- ren zu identifizieren und festzustellen, womit wann, wo und in welcher Intensität gerechnet werden muss.

Scheiden danach - was nachvollziehbar darzulegen ist - Beeinträchtigungen auf bestimmten Wirkpfaden von vornherein aus, sind nähere artenbezogene Untersuchungen nicht erforderlich. Anders verhält es sich aber dann, wenn eine negative Betroffenheit von Arten nicht schon aufgrund des Wirkpfads ausgeschlos- sen werden kann. In diesem Fall ist zu prüfen, welche Arten im Untersuchungsgebiet direkt oder indirekt betroffen sein können. Das kann Feststellungen zu deren örtlichen Vorkommen erfordern. Besonderes Augenmerk ist dabei - auch im Hinblick auf das Schutzgut der Artenvielfalt - auf die gefährdeten Arten zu richten. Unter diesen sind wiederum vorrangig solche Arten zu behandeln, für die unter biogeografischen Aspekten eine besondere Schutzverantwortung besteht.“

(8)

Rn. 19

„Diesen Anforderungen genügt die Umweltverträglichkeitsprüfung nicht. Von den in der Liste der gefährde- ten Arten im UVU-Teilgutachten H.4a zur terrestrischen Flora (S. 105 ff.) aufgeführten 131 gefährdeten Ar- ten ist lediglich der an der Elbe endemische Schierlings-Wasserfenchel einer näheren Betrachtung unter- zogen worden. Für die dort weiter genannte, an der Elbe ebenfalls endemische Wiebelschmiele sind er- hebliche Beeinträchtigungen in der mündlichen Verhandlung verbal-argumentativ ausgeschlossen worden, in den Planfeststellungsbeschlüssen sind diese Erwägungen allerdings nicht dokumentiert. Auch zu den anderen in der Liste aufgeführten gefährdeten Arten kann weder der UVU noch der UVP Näheres ent- nommen werden. Die Auflistung der gefährdeten Arten im Untersuchungsgebiet bleibt aber ohne Wert, wenn im Rahmen der Auswirkungsprognose nicht geprüft wird, ob bzw. welchen der gelisteten Arten vor- habenbedingte Beeinträchtigungen drohen. Diese Prüfung setzt weder eine flächendeckende artenbezo- gene Kartierung des gesamten Untersuchungsgebiets voraus noch muss jede einzelne der 131 aufgeführ- ten gefährdeten Arten einer detaillierten Bestandserfassung unterzogen werden. Erforderlich ist aber, dass die Liste - nachvollziehbar - daraufhin gesichtet wird, welche Arten unter den Gesichtspunkten Schutzver- antwortung, Gefährdung (auf verschiedenen Bezugsraumebenen), Verbreitung/Seltenheit und Sensitivität ggf. einer näheren Betrachtung auch im Hinblick auf ihre örtliche Verbreitung unterzogen werden müssen.

Daran fehlt es.“

Im Ergebnis der Untersuchung vorhabensbedingter Auswirkungen auf gefährdete Pflanzen ergibt sich unter biogeografischen Gesichtspunkten, dass Deutschland für die weit überwiegende Anzahl der im UG vorkommenden Pflanzenarten lediglich eine allgemeine Verantwortlichkeit hat.

Für zwei Pflanzenarten besteht eine besonders hohe Verantwortlichkeit und zwar für den Schierlings- Wasserfenchel (Oenanthe conioides) und die Elbe-Schmiele (Deschampsia wibeliana), da beide Arten nur im UG vorkommen (endemische Arten). Eine hohe Verantwortlichkeit besteht für zwei weitere Arten, nämlich die Schachblume (Fritilliaria meleagris) und das Haarförmige Laichkraut (Potamogeton trichoides). Diese vier Pflanzenarten wurden einer ausführlicheren Auswirkungsprognose unterzogen.

Wie die Ergebnisse zeigen, konnten für alle vier Arten vorhabensbedingte erheblich negative Auswir- kungen ausgeschlossen werden.

Die nach erfolgter Abschichtung der nicht untersuchungsrelevanten Pflanzenarten verbliebenen 79 Pflanzenarten wurden ihren Hauptvorkommen und Standortansprüchen nach vier ökologischen Grup- pen zugeordnet:

− Ökologische Gruppe 1: Helophyten (Sumpfpflanzen)

− Ökologische Gruppe 2: Hydrophyten (Wasserpflanzen)

− Ökologische Gruppe 3: Weitere Sippen feuchter bis nasser Standorte (feucht-nass)

− Ökologische Gruppe 4: Weitere Sippen extensiv genutzter, mesophiler Wiesen und Weiden

Betrachtet wurden nur solche, im Untersuchungsgebiet rezent vorkommende, gefährdete Pflanzen- sippen, die im Tideästuar über den so genannten „Wasserpfad“ regelmäßig oder aperiodisch erreicht werden. Von den vier in Rn. 17 vom BVerwG angesprochenen Wirkpfaden „Tidewasserstände“,

„Strömungsgeschwindigkeiten“, „Schwebstoffregime und Geschiebetransport“ und „Salinität“ haben die Wirkpfade „Strömungsgeschwindigkeiten“ und „Schwebstoffregime und Geschiebetransport“ im Ergebnis der Untersuchungen keinerlei Relevanz für die gefährdeten Pflanzenarten.

So konnte eine Beeinträchtigung der gefährdeten Pflanzenarten durch den Wirkpfad „Veränderung der Strömungsgeschwindigkeiten“ sicher ausgeschlossen werden, da viele der gefährdeten Pflan- zenarten entweder gar nicht strömungsexponiert wachsen, oder an Strömung gut angepasst sind (z.B.

die meisten wasserseitig wachsenden Röhrichtarten) oder sich aufgrund ihrer Wuchsform (z.B. pols- terförmiger, niedriger Wuchs) oder ihres morphologischen Blatt- oder Stengelaufbaus an die im Tide- ästuar vorherrschenden variablen Strömungsgeschwindigkeiten optimal angepasst haben.

(9)

Auch eine Beeinträchtigung über den Wirkpfad „Schwebstoffregime und Geschiebetransport“

konnte ausgeschlossen werden, da die vorhabensbedingt zu erwartenden Veränderungen des Schwebstoffregimes und des Geschiebetransports, letzterer betrifft ohnehin im Wesentlichen das tiefe Wasser, nur die Sippen der Röhrichte mit Lage um und unter dem langjährigen MThw betreffen kann.

Fahrrinnenfern und im Bereich der strömungsarmen Nebenelben sind sowohl geringe Zu- als auch Abnahmen der mittleren Schwebstoffkonzentrationen zu erwarten. Die hier wachsenden Pflanzenar- ten sind an die Variabilität der Standortbedingungen hinreichend angepasst. Die Pflanzen der Röh- richte können auch in stark getrübten und brackigen Gewässern wachsen. Da sie zur ökologischen Gruppe der Sumpfpflanzen gehören, verfügen sie darüber hinaus über Überdauerungsorgane unter- halb der Wasser- bzw. Erdoberfläche und können somit von Beeinträchtigungen über diesen Wirkpfad nicht tangiert werden.

Bei dem Wirkpfad „Tidewasserstände“ ist bei den meisten im Tideästuar vorkommenden Pflanzen- arten eine Sensitivität gegenüber Veränderungen ebenfalls nicht gegeben, da die entsprechenden Arten an Überflutung wie auch Trockenfallen aufgrund unterschiedlicher Tidewasserstände angepasst sind und im UG sowohl in amphibischen Wattbereichen wie auch im terrestrischen Deichvorland vor- kommen. Im Ergebnis der Prüfung wurde jedoch festgestellt, dass bei 18 Pflanzenarten2 eine indirekte Beeinträchtigung durch diesen Wirkpfad nicht sicher ausgeschlossen werden kann. Geringe vorhabensbedingte Veränderungen der Tidehochwasserstände wirken sich möglicherweise auf die Konkurrenzverhältnisse an Röhrichtstandorten aus, was zu kleinräumigen Lebensraumverschiebun- gen für einzelne Arten führen könnte. Im Ergebnis einer Worst case-Betrachtung zeigten die Untersu- chungen jedoch, dass sich höchstens im Grenzbereich zwischen Röhrichtgesellschaften die Konkur- renzverhältnisse der dominanten Sippen Schilf, Strandsimse und der verschiedenen Teichsimsen- Sippen untereinander geringfügig ändern können. Dies verursacht allenfalls gering negative, aber nicht erhebliche Auswirkungen. Die naturschutzfachliche Bedeutung der Röhrichte auch als Lebens- raum gefährdeter Pflanzenarten wird sich dadurch vorhabensbedingt nicht verändern, da die Standor- te erhalten bleiben und nicht durch diesen Wirkpfad erheblich beeinträchtigt werden.

Auch beim Wirkpfad „Salinität“ wurde festgestellt, dass ein Großteil der Pflanzenarten von den prog- nostizierten geringen Veränderungen der Salzgehalte nicht erheblich beeinträchtigt wird. Diese Pflan- zen gehören entweder zur Gruppe der Halophyten (Salzpflanzen, die an variierende Salinitäten im Tideästuar angepasst sind) oder aber die Standorte der Pflanzen liegen außerhalb derjenigen Berei- che, in denen vorhabensbedingte Veränderungen der Salzgehalte prognostiziert worden sind. Für insgesamt 531 Pflanzenarten konnte in einem ersten Prüfschritt allerdings eine vorhabensbedingte Betroffenheit durch diesen Wirkpfad nicht sicher ausgeschlossen werden, da es sich bei diesen Pflan- zenarten um solche handelt, die ihrer Autökologie nach nicht salzertragend seien. Die umfangreichen Betrachtungen im Gutachten zeigen jedoch, dass diese Sippen bereits im Ist-Zustand dem schwan- kenden Salzeinfluss (periodisch oder aperiodisch während der Vegetationszeit durch Normaltiden, Windfluten bis hin zu Sturmfluten) unterliegen. Echte salzempfindliche, reine Süßwasserarten (Glykophyten i.e.S.) kommen im UG nicht vor. Es ist daher nicht zu erwarten, dass sich die geringen Änderungen der Salinität auf den Bestandswert der Vorkommen gefährdeter Pflanzenarten verän- dernd auswirken werden. Allerdings sind die Änderungen vorhabensbedingt langfristig gegeben, so- dass salztolerantere Arten in ihrer Konkurrenzkraft gegenüber weniger salztoleranten gering gefördert werden könnten.

Gleichwohl belegen die vorliegenden umfangreichen empirischen Befunde der ausgewerteten Litera- turquellen (u.a. von G.Stiller (div. Jahrg.) einmal mehr, dass an Ästuarien keine starren Grenzen für

2 Schoenoplectus x carinatus und S. x kuekenthalianus werden in einem Steckbrief behandelt, sind hier aber als 2 Arten gewertet.

(10)

einzelne Standortfaktoren existieren. Die vorherrschende Systemdynamik und das variable Zusam- menwirken diverser Faktoren bewirken beständige Fluktuationen des Vorkommens der Arten einer- seits sowie die Herausbildung und Etablierung angepasster Ökotypen andererseits. Dies wird auch durch die aktuellen Kartierungen belegt. Erheblich negative Auswirkungen über den Wirkpfad

„Salinität“ konnten auch für diese 53 Pflanzensippen sicher ausgeschlossen werden.

Fazit

Viele Pflanzenarten im Marschvorland und auf höher gelegenen Standorten werden gar nicht oder kaum (nur bei Wind- und Sturmtiden) von den diskutierten Wirkfaktoren über den Wasserpfad erreicht.

Damit führen die vorhabensbedingten und ohnehin geringen Auswirkungen über den Wasserpfad nicht zu einer erheblichen Verschlechterung der Standortbedingungen dieser gefährdeten Pflanzenar- ten.

Auch für die regelmäßig über den Wasserpfad erreichten Standorte der übrigen untersuchten gefähr- deten Pflanzenarten ist eine Verschlechterung der Standortbedingungen und ihrer Vorkommen im Maßstab der Umweltverträglichkeit als Teil des Schutzguts Pflanzen im Untersuchungsgebiet nicht zu erwarten. Die gefährdeten Pflanzenarten in ihrer besonderen Bedeutung für die Artenvielfalt im UG unterliegen keinen vorhabensbedingten erheblich negativen Einflüssen. Zu erwarten sind lediglich theoretisch beschreibbare Veränderungen einiger Standortfaktoren. Diese sind aber derart gering, dass sie nicht zu einer erheblichen Verschlechterung der Standortbedingungen und damit zu Be- standsveränderungen führen werden. Die lokalen Populationen jeder einzelnen gefährdeten Pflan- zenart bleiben im UG erhalten und werden nicht erheblich beeinträchtigt. Dieses Ergebnis gilt insbe- sondere auch für diejenigen vier Arten mit hoher bzw. besonders hoher Schutzverantwortung.

(11)

2 Einleitung

Die Träger des Vorhabens haben sich nach dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 02.10.2014 (BVerwG 7 A 14.12) zu den Planfeststellungsbeschlüssen für die Fahrrinnenanpassung der Unter- und Außenelbe für 14,5 m tiefgehende Containerschiffe zur Überarbeitung bzw. Ergänzung verschiedener Planunterlagen entschlossen, die Gegenstände eines ergänzenden Verfahrens werden sollen.

In der vorliegenden Unterlage werden im Rahmen der Befassung mit dem Schutzgut Pflanzen (Plan- feststellungsunterlage H.4a, 2007) die vom Gericht aufgeworfenen Fragen speziell zu „Gefährdeten Pflanzenarten“ in den Randnummern (Rn.) 17 bis 19 behandelt. Der Fokus liegt auf der Beantwortung der Frage, ob und falls ja, wie erheblich negativ sich vorhabensbedingte Änderungen der Tidekenn- werte auf Vorkommen und Standorte gefährdeter Pflanzenarten auswirken.

Weil das Vorkommen einzelner gefährdeter Pflanzenarten im Untersuchungsgebiet der terrestrischen Flora zudem im fachlichen Kontext mit der biologischen Vielfalt vom BVerwG thematisiert wurde, wird in dieser Unterlage ebenfalls die Rn. 21 dahingehend berücksichtigt, ob ggf. eine vorhabensbedingt erheblich nachteilige Auswirkung auf die Standorteignung3 für eine gefährdete Pflanzenart eintreten kann.

Hinsichtlich des Schutzguts biologische Vielfalt wird ansonsten auf die Planergänzungsunterlage II, 2.2 verwiesen. Dort werden vorhabensbedingte Auswirkungen auf im Untersuchungsgebiet vorkom- mende gefährdete und weitere naturraumtypische Pflanzen unter dem Aspekt der Artenvielfalt unter- sucht.

3 synomym: „erhebliche Verschlechterung der Habitateignung für eine einzelne Art“ (Rn. 21)

(12)

3 Arbeitsinhalte, Begriffserklärungen und methodische Grundlagen

Die vorliegende Untersuchung hat ihren Bezug zum Teilgutachten terrestrische Flora der UVU (Unter- lage H.4a). Im Fokus stehen gefährdete Pflanzenarten bzw. -sippen4.

3.1 Definition gefährdeter Pflanzensippen

Es werden die Definitionen der Roten Liste der Bundesrepublik Deutschlands verwendet (Ludwig &

Schnittler 1996). Die Kategorien 0, 1, 2, 3 und G umfassen die gefährdeten Arten. Arten der Kategorie R sind zusätzlich Bestandteil der Roten Liste.

Die Gefährdungskategorien (Rote Liste-Status) bedeuten:

0 ausgestorben oder verschollen

Sippen oder Arten, die im Betrachtungsraum verschwunden sind (keine wildlebenden Populati- onen bekannt). Ihre Populationen sind nachweisbar ausgerottet, ausgestorben oder verschol- len (es besteht der begründete Verdacht, dass ihre Populationen erloschen sind).

1 vom Aussterben bedroht

Sippen oder Arten, die so schwerwiegend bedroht sind, dass sie voraussichtlich aussterben, wenn die Gefährdungsursachen fortbestehen. Ein Aussterben kann nur durch sofortige Beseiti- gung der Gefährdungsursachen oder wirksame Hilfsmaßnahmen für die Restbestände dieser Arten verhindert werden.

2 stark gefährdet

Sippen oder Arten, die erheblich zurückgegangen oder durch laufende beziehungsweise ab- sehbare menschliche Einwirkungen erheblich bedroht sind.

Wird die Gefährdung der Art nicht abgewendet, rückt sie voraussichtlich in die Kategorie "vom Aussterben bedroht" auf.

3 gefährdet

Sippen oder Arten, die merklich zurückgegangen oder durch laufende beziehungsweise ab- sehbare menschliche Einwirkungen bedroht sind.

Wird die Gefährdung der Art nicht abgewendet, kann sie in die Kategorie "stark gefährdet" auf- rücken.

G Gefährdung anzunehmen

Sippen oder Arten, bei denen einzelne Untersuchungen eine Gefährdung erkennen lassen, aber die vorliegenden Informationen für eine exakte Zuordnung zu den Kategorien 1 bis 3 nicht ausreichen.

R extrem selten

Extrem seltene beziehungsweise sehr lokal vorkommende Sippen oder Arten, deren Bestände in der Summe weder lang- noch kurzfristig abgenommen haben und die auch aktuell nicht be- droht, aber gegenüber unvorhergesehenen Gefährdungen besonders anfällig sind.

4 Unter „Sippe“ im botanischen Sinn ist eine pflanzensystematische Einheit beliebigen Ranges zu verstehen. Während der Artbegriff auf eine bestimmte Rangstufe in der hierarchischen Ordnung der Sippensystematik festgelegt ist, umfasst eine

„Sippe“ weitere pflanzensystematische Einheiten wie Hybriden oder Artengruppen (agg.). Da teils auch derartigen Einheiten spezifische Gefährdungsgrade zugemessen werden und die Liste der gefährdeten Pflanzenarten in Unterlage H.4a (Teilgut- achten terrestrische Flora, Kap. 2.3.3, S. 105, Tabelle 2.3.-18) entsprechende Einheiten aufführt, wird in dieser Unterlage – wie fachlich im Zusammenhang mit Roten Listen von Gefäßpflanzen üblich – der Begriff „Sippe“ verwendet.

(13)

Nicht Bestandteil der Roten Liste sind Arten/Sippen der sogenannten Vorwarnliste (V zurückgehende Art). Diese „V-Arten“ sind der Definition nach zwar merklich zurückgegangen, aber aktuell nicht ge- fährdet. Bei Fortbestehen der bestandsreduzierenden Einwirkungen ist in naher Zukunft eine Einstu- fung in die Kategorie "gefährdet" wahrscheinlich.

Nachstehend sind die vom Bundesamt für Naturschutz genannten „Gefährdungsursachen“ für die Farn- und Blütenpflanzen aufgeführt, also die Sippen der so genannten „höheren Vegetation“ bzw. der

„terrestrischen Flora“ nach Antragsunterlage H.4a. Anschließend wird das Vorhaben der weiteren Fahrrinnenanpassung in den Kontext dieser Gefährdungsursachen eingeordnet.

Gefährdungsursachen für „Farn- und Blütenpflanzen“ gemäß Bundesamt für Naturschutz (https://www.bfn.de/0322_pflanzen.html)

1. Standortzerstörung: Am meisten trägt die Standortzerstörung zum Artenrückgang der Farn- und Blütenpflanzen bei. Der größere Teil dieser Eingriffe ist irreversibel. Neben Baumaßnahmen (Ver- kehrswege, Siedlungen, Industrie- und Gewerbegebiete) ist dies vor allem der Abbau von Roh- stoffen.

2. Landwirtschaftliche Nutzung: An zweiter Stelle rangiert die landwirtschaftliche Nutzung. Nut- zungsaufgabe und -intensivierung sind die Hauptursachen, deren Wirkung anhält, besonders auf bisher extensiv bewirtschaftetem Grün- und Ackerland.

3. Forstwirtschaftliche Nutzung: Bei der forstwirtschaftlichen Nutzung wiegen die Maßnahmen der Vergangenheit am schwersten. Viele Arten offener Standorte wie Binnendünen oder Magerrasen gingen durch Aufforstung bisher waldfreier Flächen zurück. Auch heute noch werden nicht selten Offenlandflächen, die Wuchsorte gefährdeter Pflanzenarten sind, aufgeforstet. Gefährdungsfakto- ren im Wald selbst sind Forstwegebau, Entwässerung und Monokulturen aus standortfremden Nadelhölzern bzw. nicht heimischen Baumarten. Die Hochwaldwirtschaft führt für eine Reihe von Arten zum Verlust ihres Lebensraumes, indem natürliche Auflichtungen und alte Bäume sowie das damit verbundene Totholz stark reduziert werden. Mittlerweile werden Laub- und Mischwälder vie- lerorts zunehmend naturnäher bewirtschaftet.

4. Wildhege und Jagd: Wildhege und Jagd wirken vor allem durch die vielerorts überhöhten Wild- dichten als Gefährdungsfaktor.

5. Standortveränderungen: Bei den Standortveränderungen gefährden Nährstoffeinträge fast die Hälfte der Flora mit steigender Tendenz. Eingriffe in die Landschaft unterbinden vielerorts die na- türliche Neubildung von Standorten, wodurch vor allem Pionierarten gefährdet werden. Die Ein- deichung und Verbauung der großen Flüsse sind hierbei an erster Stelle zu nennen. Aber auch durch die Unterbindung anderer natürlicher Prozesse, wie z. B. der Fluss- und Küstendynamik, verlieren viele Arten ihren Lebensraum.

Das Vorhaben der Fahrrinnenanpassung, das in seiner beantragten Ausbauvariante keine Wuchsorte mit Vorkommen von (gefährdeten) Pflanzen direkt beansprucht und damit entsprechend Nr. 1 der o.g.

Gefährdungsursachen jedenfalls keine direkte irreversible Standortzerstörung verursachen kann, ist im Rahmen der Befassung mit gefährdeten Pflanzensippen zu Nr. 5 einzuordnen. Dementsprechend wird nachfolgend untersucht, ob indirekte Auswirkungen des Vorhabens über die maßgeblichen Wirk- pfade zu negativ zu bewertenden Standortveränderungen im Hinblick auf die Vorkommen gefährdeter Pflanzensippen führen können bzw. ob Vorkommen gefährdeter Pflanzensippen beeinträchtigt wer- den.

(14)

3.2 Relevante Wirkpfade

Die geplante Fahrrinnenanpassung kann sich lediglich indirekt mess- und beobachtbar auf das Schutzgut Pflanzen und damit auf Vorkommen gefährdeter Pflanzensippen auswirken, denn mit Plan- änderung III sind, mit Ausnahme der begleitenden Baumaßnahme „Neubau der Richtfeuerlinie Blan- kenese“, alle Vorhabensbestandteile mit direkter Flächeninanspruchnahme der Ufer (Ufervorspülun- gen) entfallen. Durch den Vorhabensbestandteil „Neubau Richtfeuerlinie Blankenese“ werden jedoch keine Biotoptypen mit Vorkommen gefährdeter Pflanzensippen betroffen sein. Der Vorhabensbereich ist bereits stark anthropogen überformt und naturfern (vgl. H.4a, Kap. 3.1.1.2, S. 113-114), sodass wasserseitig keine Röhrichte und Uferstaudenfluren vorkommen und landseitig ausschließlich anthropogene Strukturen und intensiv genutzte Biotoptypen auf jeweils kleiner Fläche betroffen sein werden (vgl. auch PFB S. 458 zu i) und S. 679 zu c)).

Daher sind ausschließlich vorhabensbedingte Veränderungen der Hydrodynamik, des Salztransportes und der morphodynamischen Prozesse auf der Grundlage der BAW-Prognosen der Unterlagen H.1a und H.1c untersuchungsrelevant. Das Teilgutachten H.4a (Terrestrische Flora) hat diese mittelbar über den Wasserpfad möglichen vorhabensbedingten Auswirkungen auf das Schutzgut Pflanzen un- tersucht (H.4a, Kap. 3.1.2.3. (S. 143 ff). In dieser Unterlage wird mit Fokus auf die gefährdeten Pflan- zensippen ergänzend zu H.4a untersucht, ob die vorhabensbedingten Änderungen insbesondere von Tidewasserständen, Strömungsgeschwindigkeiten, Schwebstoffregime und Geschiebetransport oder Salinität zu erheblichen Beeinträchtigungen gefährdeter Pflanzensippen führen können (Rn. 17).

3.3 Abgrenzung des Untersuchungsgebietes

Das Untersuchungsgebiet (nachfolgend mit UG abgekürzt, Abbildung 3-1) zu den geschützten und gefährdeten Pflanzensippen entspricht dem UG der terrestrischen Flora und umfasst den Bereich, in dem Auswirkungen auf das Schutzgut nicht auszuschließen sind. Es ist nach Unterlage H.4a (Kap.

1.3, S. 4 ff.) wie folgt abgegrenzt:

„Es wird seitlich begrenzt durch die Deichlinie (vgl. WSD Nord & BWA 2005). Wasserseitig wird das Untersuchungsgebiet durch die MThw-Linie begrenzt, bezieht jedoch unterhalb dieser Linie höhere Vegetation mit ein. Vegetationslose Watten (bzw. Watten frei von höherer Vegetation) und die Was- serbereiche der Tideelbe sind nicht Gegenstand des vorliegenden Teilgutachtens. Diese Bereiche werden gesondert im Teilgutachten aquatische und amphibische Biotoptypen (Unterlage H.5c) be- trachtet. Gleichwohl werden aus pragmatischen Gründen fallweise aquatische und amphibische Bio- toptypen dargestellt (insbesondere in den Nebenflussmündungen). Das Untersuchungsgebiet endet im Mündungsbereich der Elbe bei km 727,7. Es wird am Nordufer der Unterelbe im Neufelderkoog und am Südufer am Amerikahafen in Cuxhaven begrenzt und erstreckt sich stromaufwärts bis zum Hamburger Hafen (ca. km 618,5; Süderelbe).“

Abbildung 3-2 zeigt zudem die Elbe-Kilometrierung. Auf diese wird in den nachfolgenden Kapiteln Bezug genommen.

(15)

Abbildung 3-1: Lage und Abgrenzung des schutzgutspezifischen Untersuchungsgebiets terrestrische Flora (rot hinterlegt) einschließlich der geschützten und ge- fährdeten Pflanzensippen

Erläuterung: entspricht Abb. 1.3-1 in Unterlage H.4a

Abbildung 3-2: Orientierende Darstellung der Elbe-Kilometer im Bereich des schutzgutspe- zifischen Untersuchungsgebietes

Erläuterung: Der Begriff "Elbe-km" bezieht sich auf die Fahrrinnenkilometrierung.

(16)

3.4 Vorgehensweise Es wird wie folgt vorgegangen:

1. Beschreibung des Bestands mit Darstellung und Aktualisierung des Gefährdungsstatus und der Nomenklatur der gefährdeten Pflanzensippen. Überdies werden zwei Gattungen (in H.4a sind dies Gagea spec. und Ulmus spec.) auf Artniveau betrachtet.

2. Darlegung grundsätzlicher Überlegungen zur Prognose vorhabensbedingter Auswirkungen auf Pflanzen als Voraussetzung für die

3. Abschichtung bzw. den Ausschluss von vorhabensbedingt nicht betroffenen gefährdeten Pflanzensippen.

4. Für die verbleibenden untersuchungsrelevanten gefährdeten Pflanzensippen (aber auch ergän- zend und in dem Fall zur Information für besonders typische Sippen,) sind Artensteckbriefe er- stellt worden (s. Anhang). Die Steckbriefe geben u.a. Informationen zur Verbreitung einer Sippe im UG (nach Literatur und im Ergebnis der aktuellen floristischen Kartierung 2015), zur Gefähr- dung, Schutz und Schutzverantwortung sowie zur Autökologie und Habitat- bzw. Standortansprü- chen. Für jede untersuchungsrelevante Pflanzensippe erfolgt eine Voruntersuchung bzw. Vorein- schätzung über die Empfindlichkeit der Sippe gegenüber den vorhabensbedingten Änderungen über den sog. Wasserpfad.

5. Prognose bei Durchführung des Vorhabens (Konfliktanalyse und Bewertung der Beein- trächtigungen) für diese Sippen, die in nach Standortansprüchen mit entsprechenden Anpassun- gen und Lebens- und Wuchsformen fachlich zusammengefassten ökologischen Gruppen im Kon- text der maßgeblichen Wirkfaktoren bzw. Wirkpfade betrachtet werden. Für Pflanzensippen mit unter biogeografischen Aspekten besonderer Schutzverantwortung Deutschlands erfolgt eine se- parate Auswirkungsprognose.

Zur Vorgehensweise im Einzelnen nachfolgende Erläuterungen:

Bearbeitungsschritt 1: Darstellung der relevanten Pflanzensippen gemäß Unterlage H.4a, Aktualisie- rung und Präzisierung

Grundlage der Bearbeitung ist zunächst die Liste mit 131 geschützten und gefährdeten Pflanzensip- pen im UG (Unterlage H.4a, Teilgutachten terrestrische Flora, Kap. 2.3.3, S. 105, Tabelle 2.3.-18), auf die sich der Hinweisbeschluss unter Rn. 19 explizit bezieht. Der jeweilige Schutzstatus der ursprüngli- chen Tabelle beruht auf den Angaben der seinerzeit zu Redaktionsschluss (Februar 2007) offiziellen Roten Listen der zuständigen Fachbehörden für Naturschutz, die unterdessen für Hamburg und Schleswig-Holstein aktualisiert worden sind (zum Stand dieser Unterlage im August 2015, vgl. zur Übersicht Tabelle 3-1).

(17)

Tabelle 3-1: Übersicht zum Stand der Roten Listen gefährdeter Pflanzensippen Rote Liste

Bezugsraum Stand Februar 2007

(Bezug: H.4a) Stand August 2015 Neue Fassung der offiziellen Roten Liste im Bezugsraum Bundesrepublik Ludwig & Schnittler 1996 Ludwig & Schnittler 1996 nein

Niedersachsen (und Bremen) Garve 2004 Garve 2004 nein

Schleswig-Holstein Mierwald 1990 Landesamt für Natur und Umwelt des Landes Schles- wig-Holstein (LANU 2006)5

ja

Hamburg Poppendieck et al. 1998 Poppendieck et al. 2010 ja

Bearbeitungsschritt 2: Grundsätzliche Überlegungen zur Prognose vorhabensbedingter Auswirkungen auf Pflanzen (Kap. 5.1)

In Unterlage H.4a wurden in Kap. 3.1.2.3 (S. 143 ff.) bereits Überlegungen „zur Prognose vorhabensbedingter Auswirkungen auf die terrestrische Flora“ vorgenommen. Diese Überlegungen werden hier aufgegriffen und weitergeführt. Zugrunde gelegt wird der Kenntnisstand der wissenschaft- lichen Ökologie.

Davon ausgehend sind, gem. Rn. 18 des Hinweisbeschlusses, „zunächst die relevanten Wirkfaktoren zu identifizieren und festzustellen, womit wann, wo und in welcher Intensität gerechnet werden muss“.

Dabei wird dargelegt, „welche Beeinträchtigungen auf bestimmten Wirkpfaden von vornherein aus- scheiden“, sodass im Ergebnis „nähere artenbezogene Untersuchungen nicht erforderlich“ sind. Diese erfolgen (Kap. 5.4) nur dann, „wenn eine negative Betroffenheit von Arten nicht schon aufgrund des Wirkpfads ausgeschlossen werden kann“.

Bearbeitungsschritt 3: Abschichtung/Ausschluss nicht untersuchungsrelevanter Pflanzensippen

Nach den grundsätzlichen Überlegungen im Bearbeitungsschritt 2 wird die aktualisierte Liste der untersuchungsrelevanten Pflanzensippen daraufhin geprüft, ob diese Sippen enthält, bei denen „Be- einträchtigungen auf bestimmten Wirkpfaden ggf. von vornherein ausscheiden“ (Rn. 18 des Hinweis- beschlusses). Diese Arten bzw. Sippen werden derart begründet nachfolgend nicht weiter behandelt.

Dabei wird zudem ein Überblick erarbeitet, „welche Arten im Untersuchungsgebiet direkt oder indirekt betroffen sein können“ (Rn. 18 des Hinweisbeschlusses).

Bearbeitungsschritt 4: Artensteckbriefe (Kap. 5.3)

Zu den verbliebenen untersuchungsrelevanten Sippen, die nicht begründet von einer weitergehenden Befassung ausgeschlossen werden können, wird jeweils ein Artensteckbrief erarbeitet.

Die als Anlage zu dieser Unterlage konzipierten Artensteckbriefe teilen zunächst artspezifische Anga- ben mit (Vorkommen im UG, Seltenheit, Gefährdung, nationale Schutzverantwortung, Autökolo- gie/Habitatansprüche6) und behandeln somit die in der Begründung des Hinweisbeschlusses unter Rn. 17 - 19 genannten Gesichtspunkte

„Schutzverantwortung“

„Gefährdung (auf verschiedenen Bezugsraumebenen)“,

„Verbreitung/Seltenheit“ und

„Sensitivität“,

5 Landesamt als Herausgeber. Autoren sind Dr. U. Mierwald und Fr. Dr. K. Romahn

6 Der Begriff „Habitat“ ist der Zooökologie zuzuordnen. Nachfolgend wird in dieser Unterlage der in Bezug auf Pflanzen ange- messene Begriff „Standort“ verwendet.

(18)

„ggf. auch im Hinblick auf ihre örtliche Verbreitung“.

Derart erfolgt die vom BVerwG in Rn. 19 geforderte „nähere Betrachtung“. Diese adressiert zudem die Anforderungen aus Rn. 21 und liefert „nähere Erkenntnisse zu den gefährdeten Arten … zu deren Verbreitung im Untersuchungsgebiet und den jeweiligen Habitatanforderungen“.

Bearbeitungsschritt 5: Prognose bei Durchführung des Vorhabens (Kap. 5.4 - 5.6)

Nachdem in den Bearbeitungsschritten 1 - 4 herausgearbeitet wurde, „welche Arten im Untersu- chungsgebiet direkt oder indirekt betroffen sein können“ (Rn. 18 des Hinweisbeschlusses), wird in Kapitel 5.4 artspezifisch prognostiziert „womit wann, wo und in welcher Intensität gerechnet werden muss“ (Rn. 18 des Hinweisbeschlusses). Die Pflanzensippen werden teils in ökologischen Gruppen zusammengefasst.

Unter den Pflanzensippen sind vier, für die unter biogeografischen Aspekten Deutschland eine beson- dere Schutzverantwortung hat. Diese Pflanzensippen werden in Kap. 5.5 gesondert untersucht.

Berücksichtigt wird dabei in dieser Unterlage auch Rn. 21 des Hinweisbeschlusses zur biologischen Vielfalt, nämlich die Beantwortung der Frage, ob ggf. eine „erhebliche Verschlechterung der Habitateignung für eine einzelne Art“ zu erwarten ist. Der geforderte „konkrete Bezug zu Naturraum und Lebensraumtyp“ sowie einer „Abhängigkeit von der Flächengröße sowie der standörtlichen und vor diesem Hintergrund möglichen strukturellen Ausstattung“ wird hergestellt, soweit dies ggf. erfor- derlich ist (Kap. 5.6).

(19)

4 Bestand relevanter Pflanzensippen gemäß Unterlage H. 4a (Teilgutach- ten terrestrische Flora)

Dieser Untersuchung liegt die Liste der im Untersuchungsgebiet 131 nachgewiesenen geschützten und gefährdeten Pflanzensippen entsprechend Unterlage H.4a (Teilgutachten terrestrische Flora, Kap.

2.3.3, S. 105, Tabelle 2.3.-18) zugrunde (s. Anhang, Anhangstabelle 8-1). Diese Liste wird um folgen- de Angaben aktualisiert (die Änderungen und Ergänzungen sind in blauer Schrift in Tabelle 4-2 her- vorgehoben):

1. Aktualisierung des Rote Liste-Gefährdungsstatus entsprechend Tabelle 3-1.

Bei einzelnen Pflanzensippen werden in den Roten Listen keine Gefährdungsangaben zur Art mitge- teilt, sondern es erfolgen ausschließlich Angaben zu Unterarten (Subspezies - ssp.). In diesem Fall wird die Angabe zur Subspezies übernommen und somit vorsorglich unterstellt, dass diese im Unter- suchungsgebiet vorkommen würde.

Für Niedersachsen wird neben der landesweiten Gefährdungseinstufung (L) zusätzlich die regionale Einstufung für die „Küste“ (K) (naturräumliche Region 1 „Watten und Marschen“) aufgenommen, da diese das UG besser repräsentiert.

2. Nomenklatorische und taxonomische Änderungen von Pflanzennamen.

Bei einzelnen Pflanzensippen sind unterdessen erfolgte Anpassungen der wissenschaftlichen Namen zu berücksichtigen (Tabelle 4-1). Grundlage der Tabelle 4-2 sind die Angaben in der Liste der Ge- fäßpflanzen Deutschlands (Buttler & Hand 2008), in der die derzeit gültigen wissenschaftlichen Na- men aufgeführt sind. Weitere nomenklatorische Details werden unten im laufenden Text angespro- chen.

Tabelle 4-1: Änderungen von Pflanzennamen

Aktueller wissenschaftlicher Name Wissenschaftlicher Name in Tabelle 2.3.-18, Unterlage H.4a, Kap. 2.3.3, S. 105ff

Lepidium draba Cardaria draba

Glebionis segetum Chrysanthemum segetum

Lepidium coronopus Coronopus squamatus

Persicaria minor Polygonum minus

Rhinanthus serotinus7 Rhinanthus angustifolius

Hylotelephium maximum Sedum maximum

Valeriana excelsa ssp. sambucifolia Valeriana sambucifolia

3. Ergänzungen aufgrund nicht hinreichend bestimmter Pflanzensippen

In der ursprünglichen Liste der 131 gefährdeten Pflanzensippen sind zwei Pflanzensippen enthalten, die seinerzeit nicht näher bestimmt worden sind:

Gagea spec. (blütenlos unbestimmbar) sowie

Ulmus spec. (schwer bestimmbar).

7 In der Kartierung 2015 wird diese Sippe wieder als R. angustifolius geführt, worauf es jedoch nicht ankommt.

(20)

Aufgrund ihres potenziellen Vorkommens im Untersuchungsgebiet werden in Tabelle 4-2 die Gelb- stern-Sippen Gagea pratensis, Gagea spathacea und Gagea lutea sowie die Ulmen-Arten Ulmus laevis und Ulmus minor vorsorglich mit einbezogen.

Tabelle 4-2: Liste der im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen gefährdeten Pflanzen- sippen entsprechend Unterlage H.4a (Teilgutachten terrestrische Flora, Ta- belle 2.3.-18, S. 105 bis 108) – Ergänzungen zur ursprünglichen Liste sind in blauer Schrift dargestellt

Lfd.Nr. Wissenschaftlicher Name Deutscher Name Rote Liste-Status

s. Erläuterung unterhalb Tabelle §/§§

BRD HH NDS

L K SH 1 Aira caryophyllea

BRD, SH:

Aira ssp. caryophylla

Nelken-Haferschmiele

* 2 V V 3

2 Aira praecox Frühe Haferschmiele * 3 / 2 - - - / V

3 Alchemilla vulgaris agg.

HH: Alchemilla vulgaris Artengruppe Gewöhnli-

cher Frauenmantel * 3 / G - 3 - / G 4 Alisma lanceolatum Lanzettblättriger Frosch-

löffel * 1 - - 1

5 Allium angulosum Kantiger Lauch 3 0 / R 1 / 2 1 * §

6 Allium oleraceum Kohl-Lauch * 2 * 3 3

7 Allium schoenoprasum Schnitt-Lauch * 2 / 3 * * 1 / 0 8 Allium scorodoprasum

SH: Allium scorodoprasum ssp.

scorodoprasum

Schlangen-Lauch

* 3 2 / 3 2 3

9 Allium vineale Weinbergs-Lauch * 3 / V * * 3

10 Armeria maritima

BRD: Artemisia maritima ssp.

maritima

Strandnelke

* * / 1 * * * §

11 Artemisia campestris

BRD: Artemisia campestris ssp.

campestris

Feld-Beifuß

* 3 V V * / 3

12 Barbarea stricta Steifes Barbarakraut * 3 / * * * 3/ *

13 Brassica nigra Schwarzer Senf * * * * 4 / *

14 Bromus tectorum Dach-Trespe * * * * 3/ *

15 Bryonia dioica Rotfrüchtige Zaunrübe * * 3 /

V 3 *

16 Bunias orientalis Orientalisches

Zackenschötchen * * * * 2/ *

17 Butomus umbellatus Schwanenblume * 3 3 *

18 Caltha palustris

BRD: Caltha palustris ssp.

palustris

Sumpfdotterblume

* 3 3 3 * / V

19 Cardamine amara Bitteres Schaumkraut * 3 / V * * V

- Cardaria draba siehe:

Lepidium draba

Pfeilkresse

20 Carduus nutans

BRD, SH: Carduus nutans ssp.

nutans

Nickende Distel

* 3 / 1 V / * V 3

21 Carex appropinquata Schwarzschopf-Segge 2 1 2 2 2

22 Carex atherodes Große Grannen-Segge R R * * *

23 Carex buekii Banat-Segge * 1 / R * * *

24 Carex distans Entferntährige Segge 3 0 / * V V 3

25 Carex ligerica Französische Segge 3 2 * * 2 / 1

(21)

Lfd.Nr. Wissenschaftlicher Name Deutscher Name Rote Liste-Status

s. Erläuterung unterhalb Tabelle §/§§

BRD HH NDS

L K SH 26 Carex praecox agg.

BRD, HH: Carex praecox SH: Carex praecox ssp. praecox

(Artengruppe) Frühe

Segge 3 2 R /

3 R 2 / 1 27 Carex pseudocyperus Scheinzypergras-Segge * 3 / * * * *

28 Carex riparia Ufer-Segge * 3 / * * * *

29 Carex spicata Korkfrüchtige Segge * 2 / 3 * * 3 / G

30 Carex vulpina Fuchs-Segge 3 2 3 3 3

31 Carum carvi Wiesen-Kümmel * 1 3 3 * / 2

32 Centaurea cyanus Kornblume * 2 / 3 * * *

33 Centaurium erythraea

SH: Centaurium erythraea ssp.

erythrea

Echtes Tausendgüldenk-

raut * 2 V / * V * / 3 §

34 Centaurium pulchellum Kleines

Tausengüldenkraut * 1 * * 3 §

35 Ceratophyllum demersum BRD, SH: Ceratophyllum demersum ssp. demersum

Raues Hornblatt

* 3 / V * * *

36 Chaerophyllum bulbosum Knolliger Kälberkropf * 3 * * 3 - Chrysanthemum segetum

siehe:

Glebionis segetum

Saat-Wucherblume

37 Cichorium intybus

SH: Cichorium intybus ssp.

Intybus

Gewöhnliche Wegwarte

* 3 V / * V * / V 38 Corispermum leptopterum Schmalflügliger Wan-

zensame * * * * 2 / *

- Coronopus squamatus siehe:

Lepidium coronopus

Niederliegender Krähenfuß

39 Corrigiola litoralis Gewöhnlicher Hirsch-

sprung 3 1 3 3 2 / 1

40 Cotula coronopifolia Krähenfußblättrige Lau-

genblume * 2 / 0 3 3 2 / *

41 Crepis tectorum Dach-Pippau * 3 3 /

V 3 2 / 3

42 Cuscuta europaea Nessel-Seide * 3 / * * * 3

43 Deschampsia wibeliana Elbe-Schmiele / Wibel-

Schmiele R 3 / * 3 3 4 /* § /

44 Dianthus carthusianorum SH: Dianthus carthusianorum ssp. carthusianorum

Kartäuser-Nelke

* 1 3 * 1 §

45 Dianthus deltoides Heide-Nelke * 2 / 1 3 3 3 / 2 §

46 Dipsacus fullonum Wilde Karde * 2 / * * * *

47 Echium vulgare Gewöhnlicher Nattern-

kopf * 2 / 3 V / * V * / 3

48 Eleocharis acicularis Nadel-Sumpfbinse 3 3 / 1 3 3 3 / 2 49 Eleocharis uniglumis Einspelzige Sumpfbinse * 3 / 2 * * * 50 Epipactis helleborine

HH, SH: Epipactis helleborine agg.

Breitblättrige Stendel-

wurz * * * * * §

51 Eryngium campestre Feld-Mannstreu * 1 / 2 2 / 3 2 2 / 1 §

52 Filago arvensis Acker-Filzkraut 3 1 / * * * 3

53 Filago minima Kleines Filzkraut * 3 / V * * 3 / V

54 Fritillaria meleagris Gewöhnliche

Schachblume 2 1 3 3 1 §

(22)

Lfd.Nr. Wissenschaftlicher Name Deutscher Name Rote Liste-Status

s. Erläuterung unterhalb Tabelle §/§§

BRD HH NDS

L K SH - Gagea spec.:

55 Gagea lutea (nicht gefährdet) Wald-Gelbstern * * * * *

56 Gagea pratensis Wiesen-Gelbstern 2 V V 1

57 Gagea spathacea Scheiden-Gelbstern 3 2 V V *

58 Galium uliginosum Moor-Labkraut * 3 / 2 * * 3

59 Galium verum

BRD: Galium verum ssp. verum SH: Galium verum agg.

Echtes Labkraut

* 2 / 3 V / * V *

60 Genista anglica Englischer Ginster 3 2 / 1 0 / 3 0 3

61 Genista pilosa Behaarter Ginster * 2 / 1 * 3 2

62 Geranium dissectum Schlitzblättriger Storch-

schnabel * 3 / * * * *

63 Geranium pratense Wiesen-Storchschnabel * * * * 2 / *

64 Glebionis segetum Saat-Wucherblume * 2 * * 3

65 Gnaphalium sylvaticum Wald-Ruhrkraut * 3 * * *

66 Helichrysum arenarium Sand-Strohblume 3 0 3 0 2 §

67 Hordeum secalinum Roggen-Gerste 3 2 / * V V * / 3

68 Hylotelephium maximum BRD: Sedum telephium ssp.maximum

Große Waldfetthenne

* 3 / 2 * / V * * / V 69 Hottonia palustris Europäische Wasserfe-

der 3 3 / V V V * / V §

70 Hyoscyamus niger Schwarzes Bilsenkraut * 1 2 / 3 2 2 / 1 71 Iris pseudacorus

auch 2007 in H.4a keine gef.

Sippe

Sumpf-Schwertlilie

* * * * * §

72 Juncus inflexus Blaugrüne Binse * 3 * * *

73 Koeleria glauca Blaugrünes Schillergras 2 1 * / 2 * 1 74 Leontodon saxatilis Nickender Löwenzahn * 2 / * * * 3 / * 75 Lepidium coronopus Niederliegender Krähen-

fuß 3 0 / 1 3 3 *

76 Lepidium draba Pfeilkresse * 3 / * * * 3

77 Limonium vulgare Strandflieder 3 * * / V V * §

78 Limosella aquatica Gewöhnlicher Schlamm-

ling * 3 / 1 2 / 3 2 2

79 Medicago falcate Sichel-Luzerne * 1 / * * * 2

80 Myosotis discolor Buntes Vergissmeinnicht 3 1 / 3 3 / V 3 * / V 81 Myosotis ramosissima Hügel-Vergissmeinnicht * 2 * * * / V 82 Myosurus minimus Kleines Mäuseschwänz-

chen * 2 / 1 * * * / 3

83 Myriophyllum spicatum Ähriges Tausendblatt * 3 * * 3 / V

84 Odontites vulgaris Roter Zahntrost * 2 * * * / V

85 Oenanthe conioides Schierlings-

Wasserfenchel 1 1 1 1 1 FFH

§§

86 Oenothera oakesiana Sand-Nachtkerze * 4 / V * * 4 / * 87 Ononis spinosa agg.

BRD: Ononis spinosa ssp.

spinosa

(Artengruppe) Dornige

Hauhechel * 2 / 1 V / * V * / V

88 Papaver argemone Sand-Mohn * 3 * * *

89 Papaver rhoeas Klatsch-Mohn * 3 / * * * *

90 Persicaria minor Kleiner Knöterich * 3 * * *

91 Pimpinella major

SH: Pimpinella major ssp. major Große Bibernelle * 1 V / * V *

(23)

Lfd.Nr. Wissenschaftlicher Name Deutscher Name Rote Liste-Status

s. Erläuterung unterhalb Tabelle §/§§

BRD HH NDS

L K SH - Polygonum minus

siehe oben:

Persicaria minor

Kleiner Knöterich

92 Potamogeton crispus Krauses Laichkraut * 3 / * V / * * * 93 Potamogeton trichoides Haarförmiges Laichkraut 3 3 * * 3 94 Potentilla collina Gewöhnliches Hügel-

Fingerkraut * R / * * * *

95 Ranunculus aquatilis agg.

BRD: Ranunculus aquatilis (Artengruppe) Wasser-

hahnenfuß * 0*2 / * 3 3 *

96 Ranunculus auricomus agg. Artengruppe Gold-

Hahnenfuß * 3 V / * V *

97 Ranunculus circinatus Spreizender Hahnenfuß * 2 / 1 * * * 98 Ranunculus peltatus ssp. bau-

dotii

BRD, HH : Ranunculus peltatus

Salz-Wasserhahnenfuß

* 2 / 1 3 3 3

99 Ranunculus trichophyllus BRD, SH: Ranunculus trichophyllus ssp.trichophyllus

Haarblättriger Wasser-

hahnenfuß * 0 / 1 3 3 * / V

100 Rhinanthus serotinus

H.4a: R. angustifolus Großer Klappertopf 3 2 / 1 V V 3

101 Rumex aquaticus Wasser-Ampfer * 0 / * * V * / 0

102 Rumex palustris Sumpf-Ampfer * 2 / 3 * * * / G

103 Sagina nodosa Knotiges Mastkraut 2 0 3 3 3 / 2

104 Sagittaria sagittifolia Gewöhnliches Pfeilkraut * 3 / * * * * 105 Salsola kali

BRD: Salsola kali ssp. kali Kali-Salzkraut * 3 / * * * *

106 Sambucus ebulus Zwerg-Holunder * 1 / G * * *

107 Schoenoplectus pungens Kleine Dreikant-

Teichsimse 1 2 / 0 3 / 1 1 1

108 Schoenoplectus x carinatus HH: Schoenoplectus carinatus SH: Sch. x carinatus s. str.

Gekielte Teichsimse

2 2 / 0 3 3 * / 1 109 Schoenoplectus

tabernaemontani Salz-Teichsimse * 3 * * *

110 Schoenoplectus triqueter Dreikantige Teichsimse 2 1 3 3 2

111 Scleranthus perennis Ausdauernder Knäuel * 1 3 3 3

112 Scrophularia umbrosa BRD, SH: Scrophularia umbrosa ssp. umbrosa

Geflügelte Braunwurz

* 2 / 3 * / 3 3 3 / *

- Sedum maximum siehe:

Hylotelephium

Große Fetthenne

113 Sedum rupestre agg.

BRD, HH: Sedum rupestre SH: Sedum rupestre s. str.

(Artengruppe) Felsen-

Fetthenne * 2 V V 2

114 Sedum sexangulare Milder Mauerpfeffer * 2 * / V V 3

115 Senecio aquaticus

SH: Senecio aquaticus s. str. Wasser-Greiskraut * 2 3 3 3 / 2 116 Senecio erraticus Spreizendes Greiskraut * 1 3 3 3 / 0

117 Senecio paludosus Sumpf-Greiskraut 3 1 / 2 2 2 2

118 Senecio sarracenicus Fluss-Greiskraut 3 2 / 3 2 / * 2 2 119 Sherardia arvensis Gewöhnliche Ackerröte * 1 3 3 3 / 2 120 Sonchus palustris Sumpf-Gänsedistel * 1 / 2 3 / V 3 *

(24)

Lfd.Nr. Wissenschaftlicher Name Deutscher Name Rote Liste-Status

s. Erläuterung unterhalb Tabelle §/§§

BRD HH NDS

L K SH

121 Spergula morisonii Frühlings-Spark * 3 / 2 * * 3

122 Stellaria palustris (= glauca) Sumpf-Sternmiere 3 V V V 3

123 Tephroseris palustris Moor-Greiskraut * 2 / 0 2 2 *

124 Thalictrum flavum Gelbe Wiesenraute * 2 / 3 2 / 3 3 * / 3 125 Trifolium fragiferum

SH: Trifolium fragiferum ssp.

fragiferum

Erdbeer-Klee

* 0 * * *

126 Triglochin palustris Sumpf-Dreizack 3 1 3 3 3 / 2

127 Ulex europaeus Gewöhnlicher Stechgins-

ter * * 3 3 2

- Ulmus spec:

128 Ulmus laevis Flatter-Ulme * 3 3 * 3

129 Ulmus minor Feld-Ulme 3 3 3 * *

130 Valeriana excelsa

ssp. sambucifolia (= Valeriana sambucifolia)

Holunderblättriger

Arznei-Baldrian * 3 / * * * *

131 Valerianella locusta Gewöhnlicher Feldsalat * 3 * V 3 132 Veronica anagallis-aquatica agg.

BRD: Veronica anagallis- aquatica

Blauer/Roter Wasser-

Ehrenpreis * 2-3/

3 * * *

133 Vulpia bromoides Trespen-Federschwingel * * / 1 R / 2 R 2 / 3 134 Zannichellia palustris Sumpf-Teichfaden * 2 / 1 V V * Erläuterungen: Rote Liste-Status/Schutzstatus:

* = nicht gefährdet, nicht in der Länderliste aufgeführt oder keine Angabe (in H.4a als „-“ gekennzeich- net)

Angabe 1/Angabe 2 = Rote Liste Stand bis 2007 / aktuelle Rote Liste (RL HH und RL SH) oder redak- tionelle Ergänzung (Rote Liste NDS Land)

BRD = Bundesrepublik Deutschland (Ludwig & Schnittler 1996), HH = Hamburg (Poppendieck et al.

1998/Poppendieck et al. 2010), NDS = Niedersachsen: L = Landesweite Einstufung, K = Region Küste (Garve 2004), SH = Schleswig-Holstein (Mierwald 1990/LANU 2006), § = besonders geschützte Pflanzenart, §§ = besonders und streng geschützte Pflanzenart.

Gefährdungskategorien: 0 = Ausgestorben oder verschollen, 1 = Vom Aussterben bedroht, 2 = Stark gefährdet, 3 = Gefährdet, G = Gefährdung anzunehmen, R = Extrem selten, V = Vorwarnliste in Lan- des-Rote-Liste (kein Rote Liste-Status)

Hinweis: Im Teilgutachten zur Terrestrischen Flora (H.4a) wurde 2007 nicht geprüft, ob tatsächlich alle geliste- ten Sippen rezent im UG vorkommen, da es darauf seinerzeit nicht ankam. In dieser Unterlage wird dieses jedoch geprüft.

In der nachfolgenden Auswirkungsprognose werden aufgrund der Aktualisierung und Präzisierung somit statt 131 nunmehr 134 gefährdete Pflanzensippen untersucht. Von der ursprünglichen Liste der

„131 Arten“ wird keine Pflanzensippe aufgrund des Wegfalls des Gefährdungsstatus gestrichen, was für 21 Pflanzensippen bei ausschließlicher Berücksichtigung der aktuellen Roten-Listen und der Defi- nition des BfN (siehe Kap. 3.1; S. 7), der Fall wäre.

(25)

5 Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen

5.1 Grundsätzliche Überlegungen zur Prognose vorhabensbedingter Auswirkungen auf Pflanzen

In Unterlage H.4a wurde bereits ausgeführt, dass als Grundlage der Auswirkungsprognose zur voran- gegangenen Fahrrinnenanpassung (PÖUN 1997) die Schwelle der Erheblichkeit von Beeinträchtigun- gen über den Anstieg des mittleren Tidehochwassers (MThw) definiert worden ist. Die damalige UVU prognostizierte eine vorhabensbedingte „Verlagerung“ von Ufer-Biotopen, die sich relativ zur MThw- Linie anordnen. Es wurden „erhebliche Auswirkungen“ auf die terrestrische Flora (Beeinträchtigungen von Weidengebüsch, Auwäldern, Röhrichten und Uferstaudenfluren) angenommen und damit begrün- det, dass eine Verlagerung der terrestrischen Biotope aufgrund landseitiger Begrenzungen (Deich, bewirtschaftete Flächen, Randgräben etc.) nicht immer möglich sei. Maßgeblicher Standortfaktor war die relative Lage z. B. eines Biotoptyps zu einer als stabil angenommenen MThw-Linie als bestim- mender Faktor. Dies war seinerzeit eine Setzung, um Auswirkungen quantifizieren zu können.

Dieser Sicht- und Vorgehensweise wurden im Teilgutachten zur terrestrischen Flora (H.4a, Kap.

3.1.2.3.1, S.151ff, Exkurs, S. 152-156) grundsätzliche Überlegungen zur Prognose der Auswirkungen auf die terrestrische Flora entgegen gehalten. Diese Überlegungen gelten für die hier vorliegende Unterlage gleichermaßen, denn eine monokausale Abhängigkeit einzelner Pflanzensippen oder Bioto- pe von vorhabensbedingten Veränderungen der Tidewasserstände im geringen unteren Zentimeterbe- reich ist den rein theoretischen Befürchtungen (BVerwG 9 A 20.05, Leitsatz 8) zuzuordnen, wie nach- folgend erläutert wird.

Die vorhabensbedingt zu erwartende Erhöhung des MThw8 beträgt im UG bis zu 3 cm (Unterlage H.1a, Anlage 2, Bild 2, S. 4). Das bedeutet, die Änderungen nehmen dort im Bereich des MThw auch den größten Wert an. Das zu beurteilende Vorhaben ist schon deshalb nur sehr eingeschränkt geeig- net, die terrestrische Flora im Vorland zu beeinflussen. Bezogen auf mögliche Beeinträchtigungen liegt der Fokus daher auf Vorkommen von Pflanzensippen, die um und unter MThw wachsen, dies sind vor allem

• Tide-Röhrichte,

• Uferstaudenfluren,

• Binsen- und Simsenrieder sowie die

• Pflanzensippen der Begleitflora dieser Lebensräume.

Sippen des Vorlandes werden vorsorglich mitbetrachtet.

Damit diese Prognose darüber hinaus angemessen eingeordnet werden kann, muss ein Blick auf die Entwicklung des MThw in der Vergangenheit geworfen werden. Diese ist durch ein umfangreiches Datenkollektiv aus Pegelaufzeichnungen gut bekannt. Diese Aufzeichnungen zeigen, dass das MThw in der Vergangenheit erhebliche interannuelle Schwankungen aufwies. Dies wird auch in Zukunft, unabhängig von der Realisierung des Vorhabens, so sein.

Abbildung 5-1 zeigt die Schwankungen des MThw von 1960 bis 2013 am Pegel Glückstadt. Die Ände- rungen des MThw von Jahr zu Jahr erreichen zwischen 1995 und 1996 (MThw 1995: 168 cm ü. NHN;

1996: 139 cm ü. NHN) fast drei Dezimeter. Am Pegel Glückstadt ist der Einfluss des Oberwasserzu- flusses, abgesehen von Extremereignissen, gering, der tidebedingte Durchfluss überwiegt sehr deut-

8 Eine Auseinandersetzung mit Änderungen des mittleren Tideniedrigwassers erübrigt sich, da im Bereich der MTnw-Linie keine terrestrische Flora vorkommt, sondern Wattflächen ohne Vegetation höherer Pflanzen.

(26)

lich. Die Grafik zeigt somit den überwiegenden Einfluss exogener witterungsbedingter Faktoren, näm- lich die stark fluktuierende Häufigkeit von Wind- und Sturmfluten (deren erhöhte Tidescheitel in die MThw-Ermittlung eingehen) ebenso wie ausgeprägte Ostwindwetterlagen (deren erniedrigte Tide- scheitel ebenso in die MThw-Ermittlung eingehen).

Zudem ist, abgesehen von den interannuellen Schwankungen, ein Anstieg des MThw seit etwa 1970 erkennbar. Für die letzten 25 Jahre ist in der Abbildung ein Trend von +0,18 cm MThw-Anstieg/Jahr angegeben.

Abbildung 5-1: Interannuelle Schwankungen und Anstieg des MThw am Pegel Glückstadt zwischen 1960 und 2014

Erläuterung: GWKJ = Gewässerkundliches Jahr (01.11. bis 31.10. des Folgejahres), GLM = Gleitendes Mittel, Nodalzyklus = beträgt 18,6 Jahre; damit wird die Modulation des Tidehubs aus der Nodaltide eliminiert (Quelle: Hamburg Port Authority: pegelbezogene Daten und Auswertungen wurden von HPA vorge- nommen)

Davon ausgehend gibt es verschiedene Möglichkeiten für eine Prognose vorhabensbedingter Verän- derungen der terrestrischen Flora oder einzelner Pflanzensippen. Unter Bezug auf die nachstehend zitierten Ausführungen in Unterlage H.4a (siehe oben) gilt für den vorliegenden Fall der UVU- Prognose zu gefährdeten Pflanzensippen, dass

1. das Heranziehen und damit die „Betrachtung eines Präzedenzfalles“, nämlich die Übertragung beobachteter/untersuchter und dokumentierter Auswirkungen ähnlicher Vorhaben im gleichen Na- turraum (Analogieschluss), eine geeignete Methode ist. Dabei sind die Erkenntnisse aus der Be- weissicherung zur sog. 1999er Fahrrinnenanpassung verwendet worden,

2. eine fachliche „Abschätzung der zu erwartenden Reaktion“ z. B. einer ökologischen Gruppe ge- fährdeter Pflanzensippen oder einzelner Arten auch aus dem vorhandenen Wissen über Verände- rungen relevanter Standortfaktoren und deren Auswirkungen auf die entsprechenden Pflanzen- sippen/Arten heraus erfolgen kann. Diese Vorgehensweise der „Extrapolation“ setzt hinreichende

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Seit der in den Jahren 2007 und 2008 durchgeführten Basiserfassung im FFH-Gebiet „Unterelbe“ hat sich auch in den in dieser Unterlage behandelten Bereichen im Funktionsraum

„…Beeinträchtigungen (sowohl innerhalb einer Zustandsklasse als auch bei kurzzeitigem Klassen- wechsel) […] nach den unter Ziffer 11 (1) und (2) dargestellten Auffassungen

Der dahinter ste- hende Analogieschluss eines direkten und in dem Fall individuenbezogenen Vergleichs zwischen aktuellen und potenziellen Standorten ist unzutreffend und

− Vorkommen auf nährstoffreichen, meist kalkhaltigen, humosen Schlammböden überfluteter, nasser bis wechselnasser Ufer und Teichböden (Feuchtezahl 10 nach Ellenberg &

Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe für 14,5 m tiefgehende Containerschiffe..

Abbildung 6-15: Richtigstellung von Unterlagen der Kläger zum VS-Gebiet „Unterelbe bis Wedel“: Vorkommen von Grünland zwischen Elbe-km 649 und 665 nach NABU (2014, oben)

Dort kommt es ausbaubedingt zu keinen Erhöhungen sondern zum Absunk des MThw um bis zu 2 cm (nach BAW in H.1a, S. Änderungen der Strömungsgeschwindigkeit sind für diese

Die Kohärenzeignung der Maßnahme wird durch die BUE (Schreiben vom 13.10.2015) wie folgt bestätigt „Insgesamt sind somit die für Hamburg vorgesehenen Maßnahmen im