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Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe für 14,5 m tiefgehende Containerschiffe

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Academic year: 2022

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Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe für 14,5 m tiefgehende Containerschiffe

Planergänzungsunterlage II Brutvögel 4

Auftraggeber:

Wasser- und Schifffahrtsamt Hamburg Geschäftsstelle Weitere Fahrrinnenanpassung

Moorweidenstr. 14 D-20148 Hamburg

IBL Umweltplanung GmbH Bahnhofstraße 14a 26122 Oldenburg Tel.: 0441 505017-10 www.ibl-umweltplanung.de

Zust. Geschäftsführer:

Projektleitung:

Bearbeitung:

Projekt-Nr.:

W. Herr C. Maasland

W. Herr, A. Michalik, C. Mieth 1082

Datum: 12.11.2015, rev. 5-0

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WSA HH - Geschäftsstelle weitere FAP Rev.-Nr. Brutvögel

FAP Unter- und Außenelbe, Planergänzung II 5-0 IBL Umweltplanung GmbH

Inhaltsverzeichnis

1 Zusammenfassung ... 1

2 Einleitung ... 5

3 Untersuchungsgebiet ... 7

4 Datengrundlage ...11

4.1 Darstellung der Datengrundlage ...11

4.2 Bewertung der Datengrundlage ...15

5 Ermittlung relevanter Brutvogelarten ...16

6 Auswertung von Basisdaten ...21

6.1 Ermittlung von als Bruthabitat für relevante Brutvogelarten geeigneten Bereichen anhand von Vegetationseinheiten ...21

6.2 Ermittlung von als Bruthabitat für relevante Brutvogelarten geeigneten Vorlandbereichen anhand der Geländehöhen ...29

6.2.1 Ausschluss als Bruthabitat ungeeigneter tiefliegender Bereiche ...33

6.2.2 Für relevante Brutvogelarten als Bruthabitat geeignete Bereiche ...38

6.3 Ermittlung von Überflutungswahrscheinlichkeiten während der Brutzeit ...41

6.3.1 MThw-Schwankungen im Ist-Zustand ...41

6.3.2 Auswertung hydrologischer Daten ...44

6.3.3 Einfluss von vorhabensunabhängigem MThw-Anstieg, Nodaltide und Vorlandentwicklung (Aufwuchs) durch Sedimentation ...50

6.3.4 Brutbiologische Charakteristika der relevanten Brutvogelarten ...52

6.4 Richtigstellung der von den Klägern vorgelegten Unterlagen ...58

6.4.1 Grünlandverteilung nach NABU (2014) und tatsächliche Grünlandverteilung bzw. Verteilung als Bruthabitat geeigneter Vegetationseinheiten ...58

6.4.2 Bedeutung der von der Klagepartei dargestellten Grünlandflächen im Kontext der Vorbelastung ...64

7 Auswirkungen des Vorhabens auf Brutvögel und Bewertung der FFH- Verträglichkeit ...65

7.1 Änderung der Überflutungswahrscheinlichkeit für relevante Brutvogelarten ...65

7.2 Vergleich der Ergebnisse mit den Darlegungen der Klagepartei in Unterlage K27 ...72

7.3 Wechselwirkung verschiedener Verlustursachen ...75

(3)

7.4 Bewertung der FFH-Verträglichkeit ...79 8 Literaturverzeichnis ...85 9 Anhang ...88 9.1 Überflutungsbedingte Vorbelastung in den unterschiedenen

Flussabschnitten ... 1 9.2 Beweissicherungsprofile zur Vorlandsedimentation ... 6 9.3 Statistische Analyse von tidebeeinflussten Wasserstandszeitreihen

(Beitrag von Prof. Dr. P. Fröhle) ...11 9.4 Tabellen zur Überflutungswahrscheinlichkeiten und Vegetationstypen

differenziert nach Flussabschnitt und Höhenstufen ...14

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 3-1: Lage im Raum und Abgrenzung des Untersuchungsgebietes ...10 Abbildung 4-1: Lage der Bezugspegel und Einteilung des UG (negativer Wirkbereich) in

sechs Flussabschnitte ...13 Abbildung 6-1: Für relevante Brutvogelarten geeignete Vegetationseinheiten (Vorland und

Elbinseln) in den Flussabschnitten Glückstadt und Krautsand ...26 Abbildung 6-2: Für relevante Brutvogelarten geeignete Vegetationseinheiten (Vorland und

Elbinseln) in den Flussabschnitten Kollmar und Grauerort ...27 Abbildung 6-3: Für relevante Brutvogelarten geeignete Vegetationseinheiten (Vorland und

Elbinseln) in den Flussabschnitten Stadersand und Lühort ...28 Abbildung 6-4: Darstellung der Geländehöhen in den für relevante Brutvogelarten

geeigneten Bereichen der Flussabschnitte Glückstadt und Krautsand ...30 Abbildung 6-5: Darstellung der Geländehöhen in den für relevante Brutvogelarten

geeigneten Bereichen der Flussabschnitte Kollmar und Grauerort ...31 Abbildung 6-6: Darstellung der Geländehöhen in den für relevante Brutvogelarten

geeigneten Bereichen der Flussabschnitte Stadersand und Lühort ...32 Abbildung 6-7: Überflutungsbedingte Vorbelastung im Flussabschnitt Glückstadt ...37 Abbildung 6-8: Interannuelle Schwankungen und Anstieg des MThw am Pegel Glückstadt

im Zeitraum 1960 bis 2014 ...42 Abbildung 6-9: Interannuelle Schwankungen des MThw in Glückstadt während der Brutzeit

(01.04. bis 31.07.) im Zeitraum 1960 bis 2013 ...43 Abbildung 6-10: Überschreitungshäufigkeiten eines Pegelstandes im Ist-Zustand und nach

einer prognostizierten MThw-Erhöhung von aufgerundet 3 cm im Mai (basierend auf der Analyse einer 63-jährigen Zeitreihe) am Pegel Stadersand ...46 Abbildung 6-11: Überschreitungshäufigkeiten eines Pegelstandes im Ist-Zustand und nach

einer prognostizierten MThw-Erhöhung von aufgerundet 3 cm im Juli (basierend auf der Analyse einer 63-jährigen Zeitreihe) am Pegel Stadersand ...47 Abbildung 6-12: Überschreitungshäufigkeiten eines Pegelstandes im Ist-Zustand und nach

einer prognostizierten MThw-Erhöhung von aufgerundet 3 cm während der gesamten Brutzeit (Mai bis Juli, basierend auf der Analyse einer 63- jährigen Zeitreihe) am Pegel Stadersand ...48 Abbildung 6-13: Überschreitungshäufigkeiten eines Pegelstandes im Ist-Zustand und nach

einer prognostizierten MThw-Erhöhung von aufgerundet 3 cm während der

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ersten Maihälfte (basierend auf der Analyse einer 63-jährigen Zeitreihe) am

Pegel Stadersand ...48

Abbildung 6-14: Richtigstellung von Unterlagen der Kläger zum VS-Gebiet „Unterelbe bis Wedel“: Vorkommen von Grünland zwischen Elbe-km 649 und 665 nach NABU (2014, oben) und korrekte Darstellung nach Nature-Consult 2011 (unten) ...60

Abbildung 6-15: Richtigstellung von Unterlagen der Kläger zum VS-Gebiet „Unterelbe bis Wedel“: Vorkommen von Grünland zwischen Elbe-km 649 und 665 nach NABU (2014, oben) und Vorkommen sämtlicher für relevante Brutvogelarten geeigneten Vegetationseinheiten nach Nature-Consult 2011 (unten) ...61

Abbildung 6-16: Richtigstellung von Unterlagen der Kläger zum VS-Gebiet „Untere Elbe bis Wedel“: Vorkommen von Grünland zwischen Elbe-km ca. 674 und 679 nach NABU (2014, oben) und korrekte Darstellung nach Nature-Consult 2011 (unten) ...62

Abbildung 6-17: Vergleich von Unterlagen der Kläger zum VS-Gebiet „Unterelbe bis Wedel“: Vorkommen von Grünland zwischen Elbe-km 649 und 665 nach NABU (2014, oben) und Vorkommen sämtlicher für relevante Brutvogelarten geeigneten Vegetationseinheiten nach Nature-Consult 2011 (unten) ...63

Tabellenverzeichnis Tabelle 3-1: Übersicht über die im Wirkbereich des Vorhabens befindlichen Teilgebiete ... 9

Tabelle 4-1: Einteilung des Untersuchungsgebietes in sechs Flussabschnitte mit Angaben zum MThw und ausbaubedingt zu erwartenden MThw- Änderungen (Δ MThw )1) ...15

Tabelle 5-1: Wertbestimmende Brutvogelarten des VS-Gebietes „Unterelbe“ (DE 2121- 401) und deren Status ...18

Tabelle 5-2: Wertbestimmende Brutvogelarten des VS-Gebietes „Unterelbe bis Wedel“ (DE 2323-401) und deren Status ...19

Tabelle 5-3: Relevante Brutvogelarten gemäß der Standarddatenbögen der VS-Gebiete „Unterelbe bis Wedel“ und „Unterelbe“ mit Ergänzungen ...20

Tabelle 6-1: Offenlandlebensräume mit Eignung für relevante Brutvogelarten ...22

Tabelle 6-2: Röhrichte mit Eignung für relevante Brutvogelarten ...22

Tabelle 6-3: Vegetationseinheiten ohne Eignung für relevante Brutvogelarten ...23

Tabelle 6-4: Flächengröße der Vegetationseinheiten in den pegelbezogenen Flussabschnitten ...24

Tabelle 6-5: Analyse der Tidescheitelwasserstände April - Juli im Zeitraum 2004 - 2013 am Pegel Glückstadt (Anzahl der Tage mit Überflutungen) ...34

Tabelle 6-6: Ermittlung der Vorbelastung in den unterschiedenen Flussabschnitten ...35

Tabelle 6-7: Prozentuale Verteilung von Grünland und Röhrichten in den Flussabschnitten des EU-Vogelschutzgebietes „Unterelbe“ in Niedersachsen ...40

Tabelle 6-8: Prozentuale Verteilung von Grünland und Röhrichten in den Flussabschnitten des EU-Vogelschutzgebietes „Unterelbe bis Wedel“ in Schleswig-Holstein ...41

Tabelle 6-9: Betrachtete Höhenstufen zur Überflutungswahrscheinlichkeit ...49

Tabelle 6-10: Kompensation des oberhalb Elbe-km 680 zu erwartenden MThw-Anstiegs durch den Aufwuchs des Vorlands ...52

Tabelle 6-11: Brutbiologie relevanter Brutvogelarten ...55

Tabelle 6-12: Verteilung von Reviermittelpunkten relevanter Brutvogelarten auf der Insel Schwarztonnensand auf unterschiedlichen Höhenstufen ...56

Tabelle 6-13: Verteilung von Reviermittelpunkten relevanter Brutvogelarten im Deichvorland von Allwörden auf unterschiedlichen Höhenstufen ...57

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Tabelle 7-1: Veränderung der Überflutungswahrscheinlichkeit in den unterschiedenen Flussabschnitten und Höhenstufen im negativen Wirkbereich des

Vorhabens im Zeitraum 25.05. bis 26.06...67

Tabelle 7-2: Prozentuale artspezifische Überflutungswahrscheinlichkeit im Ist-Zustand sowie deren vorhabensbedingt zu erwartende Veränderung in den unterschiedenen Flussabschnitten des EU-Vogelschutzgebietes „Unterelbe“ in Niedersachsen ...69

Tabelle 7-3: Prozentuale artspezifische Überflutungswahrscheinlichkeit im Ist-Zustand sowie deren vorhabensbedingt zu erwartende Veränderung in den unterschiedenen Flussabschnitten des EU Vogelschutzgebietes „Unterelbe bis Wedel“ in Schleswig-Holstein ...70

Tabelle 7-4: Überlebenswahrscheinlichkeit von Gelegen des Austernfischers nach (Cimiotti et al., 2014) und korrigierte Ergebnisse ...74

Tabelle 7-5: Modellrechnung zum Bruterfolg des Austernfischers auf tiefliegendem Grünland bei einem angenommenen MThw-Anstieg von 2 cm nach Unterlagen der Klagepartei (Cimiotti et al., 2014) sowie korrigierten Werten für Überlebenswahrscheinlichkeit und Prädation ...78

Anhang Anhangsabbildungsverzeichnis Anhangsabbildung 9-1: Überflutungsbedingte Vorbelastung im Flussabschnitt Krautsand im Ist-Zustand ... 1

Anhangsabbildung 9-2: Überflutungsbedingte Vorbelastung im Flussabschnitt Kollmar im Ist- Zustand ... 2

Anhangsabbildung 9-3: Überflutungsbedingte Vorbelastung im Flussabschnitt Grauerort im Ist-Zustand ... 3

Anhangsabbildung 9-4: Überflutungsbedingte Vorbelastung im Flussabschnitt Stadersand im Ist-Zustand ... 4

Anhangsabbildung 9-5: Überflutungsbedingte Vorbelastung im Flussabschnitt Lühort im Ist- Zustand ... 5

Anhangsabbildung 9-6: Übersichtsplan Beweissicherungsprofile zur Vorlandsedimentation mit Darstellung zur Lage in den Vogelschutzgebieten „Unterelbe bis Wedel“ und „Unterelbe“ ... 6

Anhangsabbildung 9-7: Beweissicherungsprofil 661384 Lageplan ... 7

Anhangsabbildung 9-8: Beweissicherungsprofil 661384 ... 7

Anhangsabbildung 9-9: Beweissicherungsprofil 665207 Lageplan ... 8

Anhangsabbildung 9-10: Beweissicherungsprofil 665207 ... 8

Anhangsabbildung 9-11: Beweissicherungsprofil 676193 Lageplan ... 9

Anhangsabbildung 9-12: Beweissicherungsprofil 676193 ... 9

Anhangsabbildung 9-13: Beweissicherungsprofil 680471 Lageplan ...10

Anhangsabbildung 9-14: Beweissicherungsprofil 680471 ...10

Anhangsabbildung 9-15: Entwicklung des MThw an den Pegeln Glückstadt und Lühort ...11

Anhangsabbildung 9-16: Entwicklung der Standardabweichung der Thw-Residuen am Pegel Glückstadt ...13

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Anhangstabellenverzeichnis

Anhangstabelle 9-1:Überflutungswahrscheinlichkeit differenziert nach Flussabschnitt und Höhenstufe vom 15.03. bis 19.04. ...14 Anhangstabelle 9-2:Überflutungswahrscheinlichkeit differenziert nach Flussabschnitt und

Höhenstufe vom 05.04. bis 14.05. ...15 Anhangstabelle 9-3:Überflutungswahrscheinlichkeit differenziert nach Flussabschnitt und

Höhenstufe vom 15.04. bis 10.05. ...16 Anhangstabelle 9-4:Überflutungswahrscheinlichkeit differenziert nach Flussabschnitt und

Höhenstufe vom 15.04. bis 17.05. ...17 Anhangstabelle 9-5:Überflutungswahrscheinlichkeit differenziert nach Flussabschnitt und

Höhenstufe vom 25.04. bis 20.05. ...18 Anhangstabelle 9-6:Überflutungswahrscheinlichkeit differenziert nach Flussabschnitt und

Höhenstufe vom 05.05. bis 30.05. ...19 Anhangstabelle 9-7:Überflutungswahrscheinlichkeit differenziert nach Flussabschnitt und

Höhenstufe vom 05.05. bis 06.06. ...20 Anhangstabelle 9-8:Überflutungswahrscheinlichkeit differenziert nach Flussabschnitt und

Höhenstufe vom 05.05. bis 13.06. ...21 Anhangstabelle 9-9:Überflutungswahrscheinlichkeit differenziert nach Flussabschnitt und

Höhenstufe vom 05.05. bis 03.07. ...22 Anhangstabelle 9-10: Überflutungswahrscheinlichkeit differenziert nach Flussabschnitt und

Höhenstufe vom 15.05. bis 09.06. ...23 Anhangstabelle 9-11: Überflutungswahrscheinlichkeit differenziert nach Flussabschnitt und

Höhenstufe vom 15.05. bis 16.06. ...24 Anhangstabelle 9-12: Überflutungswahrscheinlichkeit differenziert nach Flussabschnitt und

Höhenstufe vom 15.05. bis 23.06. ...25 Anhangstabelle 9-13: Überflutungswahrscheinlichkeit differenziert nach Flussabschnitt und

Höhenstufe vom 25.05. bis 11.07. ...26 Anhangstabelle 9-14: Überflutungswahrscheinlichkeit differenziert nach Flussabschnitt und

Höhenstufe vom 25.05. bis 19.06. ...27 Anhangstabelle 9-15: Überflutungswahrscheinlichkeit differenziert nach Flussabschnitt und

Höhenstufe vom 15.06. bis 10.07. ...28 Anhangstabelle 9-16: Überflutungswahrscheinlichkeit differenziert nach Flussabschnitt und

Höhenstufe vom 15.05. bis 25.06. ...29 Anhangstabelle 9-17: Überflutungswahrscheinlichkeit differenziert nach Flussabschnitt und

Höhenstufe vom 10.06. bis 21.07. ...30 Anhangstabelle 9-18: Prozentuale Verteilung von Grünland und Röhrichten in den Flussab

schnitten des EU-Vogelschutzgebietes „Unterelbe“ in Niedersachsen unter Berücksichtigung der Höhenstufen aus Tabelle 6-9 ...31 Anhangstabelle 9-19: Prozentuale Verteilung von Grünland und Röhrichten in den Flussab

schnitten des EU-Vogelschutzgebietes „Unterelbe bis Wedel“ in Schleswig- Holstein unter Berücksichtigung der Höhenstufen aus Tabelle 6-9 ...32 Anhangstabelle 9-20: Prozentuale artspezifische Überflutungswahrscheinlichkeit im Ist-

Zustand und vorhabensbedingte Änderung basierend auf der Brutzeit sowie der Höhenverteilung von Röhrichten und Grünländern in den unterschiedenen Flussabschnitten des EU Vogelschutzgebietes

„Unterelbe“ in Niedersachsen ...33 Anhangstabelle 9-21: Prozentuale artspezifische Überflutungswahrscheinlichkeit im Ist-

Zustand und vorhabensbedingte Änderung basierend auf der Brutzeit sowie der Höhenverteilung von Röhrichten und Grünländern in den unterschiedenen Flussabschnitten des EU Vogelschutzgebietes „Unterelbe bis Wedel“ in Schleswig-Holstein ...35

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1 Zusammenfassung Aufgabenstellung

In diesem Gutachten werden die vom BVerwG im Beschluss vom 02.10.2014 (7 A 14.12) genannten nachbesserungsbedürftigen Belange zum Thema „Brutvögel“ behandelt.

Methodik

Ziel der Untersuchung ist die Beantwortung der Frage, ob in den EU-Vogelschutzgebieten (VS- Gebieten) „Unterelbe bis Wedel“ (DE 2323-401) in Schleswig-Holstein sowie „Unterelbe“ (DE 2121- 401) in Niedersachsen eine vorhabensbedingte erhebliche Beeinträchtigung von Brutvögeln durch einen (relevanten) Anstieg der Überflutungswahrscheinlichkeit während der Brutperiode ausgeschlos- sen werden kann.

In dieser Unterlage wird insbesondere die aufgrund des vorhabensbedingten Anstiegs des MThw von aufgerundet 1 -3 cm erwartete Zunahme der Überflutungswahrscheinlichkeit für die im negativen Wirkbereich des Vorhabens (oberhalb Elbe-km 680) befindlichen Vorländer und Brutvogelarten ermit- telt und die Relevanz für das Brutgeschehen bewertet. Dies erfolgt aufbauend auf einer Analyse der bereits im Ist-Zustand stattfindenden Überflutungen des Vorlands. Die vorhabensbedingte Verände- rung der Überflutungswahrscheinlichkeit wird differenziert nach Arten, Flussabschnitten und betroffe- nen EU-Vogelschutzgebieten dargestellt. Es werden sechs Vorlandabschnitte und zwei betroffene EU- Vogelschutzgebiete („Unterelbe“ DE 2121-401, „Unterelbe bis Wedel“ DE 2323-401) unterschieden.

Durch den MThw-Anstieg potenziell betroffene Brutvogelarten sind boden- und bodennah brütende Arten. Zur Ermittlung der für diese Arten geeigneten Vorlandbereiche und somit zur Ermittlung unter- suchungsrelevanter Arten werden die Geländehöhen und Vegetationseinheiten der Vorländer im Untersuchungsgebiet analysiert und die für boden- und bodennah brütende Vogelarten geeigneten Bruthabitate identifiziert. Die Einordnung eines vorhabensbedingten MThw-Anstiegs erfolgt anhand einer Gegenüberstellung mit den vorhabensunabhängigen Schwankungen des MThw, die hinsichtlich des Brutgeschehens bereits im Ist-Zustand eine Vorbelastung darstellen.

Ebenfalls in den Blick genommen wird der positive Wirkbereich des Vorhabens unterhalb von Elbe-km 680, in dem ein vorhabensbedingter MThw-Absunk von 1 - 2 cm zu erwarten ist. Dies ist deshalb not- wendig, weil in der Unterlage K 27 (Cimiotti et al. 2014) der Eindruck erweckt wird, dass das Vorland der Tideelbe insgesamt von einem vorhabensbedingten Anstieg des MThw betroffen wäre. Dies ist jedoch nicht der Fall, denn von Elbe-km 680 bis 724 ist vorhabensbedingt ein Absunk des MThw und damit eine verringerte Überflutungswahrscheinlichkeit von Gelegen / Bruthabitaten zu erwarten.

Überwiegende Anteile der o.g. Vogelschutzgebiete (alle Teilgebiete flussabwärts Elbe-km 680 bis 713) liegen außerhalb des Bereichs, in dem erhöhte Überflutungswahrscheinlichkeiten zu erwarten sind.

Gesamtergebnis / Hinweisbeschluss des BVerwG zu Auswirkungen auf Brutvögel durch einen MThw-Anstieg

In der vorliegenden Unterlage werden die im Beschluss des BVerwG unter den Randnummern (Rn.) 34 bis 37 benannten Fragestellungen (wörtliche Zitate) behandelt.

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Rn. 34

„Die FFH-Verträglichkeitsprüfung ist zudem hinsichtlich möglicher Beeinträchtigungen von Brutvögeln in den VS-Gebieten „Unterelbe bis Wedel“ und „Unterelbe“ durch einen vorhabensbedingten Anstieg der Überflutungshäufigkeit auf den Vorländern defizitär.“

Rn. 35

„In den Planfeststellungsbeschlüssen werden Beeinträchtigungen der Habitatbedingungen für Brutvögel durch vorhabensbedingte Wasserstandsänderungen mit der Begründung ausgeschlossen, dass die gerin- gen hydrodynamischen Veränderungen nicht in die Schutzgebiete hineinwirkten bzw. von ihrer Intensität her zu gering seien, um die natürlich ablaufenden Prozesse zu prägen und zu überlagern (Seite 1467 und 1578). Diese nicht näher begründeten Feststellungen haben die Kläger unter Vorlage einer gutachterli- chen Stellungnahme substantiiert angegriffen. Danach ist auf der Grundlage der von der BAW prognosti- zierten Wasserstandsänderungen z.B. im April auf tiefliegendem Grünland mit einer Erhöhung der Überflu- tungswahrscheinlichkeit um 6,2 %, auf normalem Grünland im Juni um 6,7 % sowie im Juli um 7,9 % zu rechnen (Cimiotti/Hötker/Behrends, Tab. 10, Seite 22). Diese Änderungen und die daraus folgende relative Abnahme der Überlebenschancen (a.a.O., Tab. 12, S. 25) sind keine Bagatellen.“

Im Rahmen dieses Gutachtens wird dargelegt, warum die vorhabensbedingt zu erwartenden hydrody- namischen Veränderungen in ihrer Intensität zu gering sind, um die natürlich ablaufenden Prozesse zu prägen und zu überlagern. Die Wirkungsüberlagerung erfolgt im Wesentlichen durch die hohe jähr- liche Variabilität des mittleren Tidehochwassers (MThw), die im Untersuchungsgebiet zur Brutzeit mehrere Dezimeter betragen kann.

Entsprechend der Variabilität des MThw schwankende Brutvogelbestände an der Tideelbe sind jedoch nicht bekannt. Die Brutbestände und insbesondere deren Bruterfolg hängen vielmehr von einer Viel- zahl von Faktoren (so insbesondere dem Auflaufen besonderer Tideereignisse wie Wind- und Sturm- fluten sowie Prädatorendruck) ab, die dazu führen, dass die Bestände der hier relevanten Arten natür- licherweise unabhängig vom MThw von Jahr zu Jahr teils stark variieren. Demgegenüber sind die vorhabensbedingten MThw-Änderungen von 1 bis 3 cm und daraus abzuleitende erhöhte Überflu- tungswahrscheinlichkeiten zwischen 0,8 und 4,1 Prozentpunkten gering und können sich aufgrund der natürlichen Variabilität und natürlicher Gefährdungsfaktoren wie insbesondere Überschwemmungen und Prädation nicht maßgeblich auf den Bruterfolg auswirken.

Überwiegende Anteile der Schutzgebiete (Nds.: >95 %, SH: >80%) liegen zudem binnendeichs und damit außerhalb des Bereichs, für den ein vorhabensbedingter MThw-Anstieg prognostiziert wird.

Bedeutende Anteile des VS-Gebietes „Unterelbe bis Wedel“ und insbesondere des VS-Gebietes „Un- terelbe“ befinden sich im Bereich eines im Grundsatz positiv zu beurteilenden MThw-Absunks außen- deichs stromabwärts von Elbe-km 680 bis etwa Elbe-km 713. In diesem positiven Wirkbereich befin- den sich große Anteile der Bruthabitate von Bodenbrütern und bodennah brütenden Vogelarten.

Cimiotti et al. (2014) ermitteln auf der Grundlage der von der BAW prognostizierten Wasserstandsänderungen im April auf tiefliegendem Grünland eine Erhöhung der Überflutungswahr- scheinlichkeit um 6,2% (gemeint sind Prozentpunkte), auf normalem Grünland im Juni um +6,7 Prozentpunkte sowie im Juli um +7,9 Prozentpunkte. Dabei gehen die Autoren von einer Reihe Annahmen aus, die aus fachlicher Sicht nicht vollständig zutreffend und deshalb zu ergänzen und richtigzustellen sind So legen Cimiotti et al. (2014) zugrunde, dass das Hochwasser einen Neststand- ort mindestens einmalig in der Brutzeit erreicht und ermitteln dazu eine Überflutungswahrscheinlich- keit pro Tide. Weiterhin gehen die Autoren vom Vorkommen geeigneter Bruthabitate im Grünland ab +160 cm ü. NHN aus.

Um eine belastbare Aussage zur tatsächlichen Verteilung erhöhter Tidescheitelwasserstände zu er- halten, werden im Rahmen dieses Gutachtens die in der Vergangenheit gemessenen Tidescheitel- wasserstände (63-jährige Zeitreihe ab 1950) analysiert. Zudem werden, abweichend von den Annah- men von Cimiotti et al. (2014), die Vorkommen boden- und bodennah brütender Vogelarten anhand der Lage als Bruthabitat geeigneter Vegetationseinheiten unter Berücksichtigung der Vorbelastung

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differenziert betrachtet. Diese aus sachlicher Notwendigkeit veränderten und differenzierten Grundan- nahmen haben zur Folge, dass die von einem MThw-Anstieg betroffenen, für Wiesenbrüter potenziell relevanten Flächen aufgrund von Sommerbedeichungen oder geringer Höhenlage, d.h. teils 100- prozentiger Vorbelastung durch häufige Überflutungen zur Brutzeit, deutlich kleiner sind, als von der Klagepartei vorgetragen. Entsprechend ist die maximal zu erwartende, vorhabensbedingte Erhöhung der Überflutungswahrscheinlichkeit um 75 % bis 90 % geringer als von der Klagepartei vorgetragen.

Zudem ist, infolge eines vorhabensbedingten MThw-Absunks von Elbe-km 680 bis 713, eine verrin- gerte Überflutungswahrscheinlichkeit zu erwarten. Dies wird den deutlich größeren Flächenanteil der VS-Gebiete an der Tideelbe betreffen.

Rn. 36

„Es mag sein, dass der Anstieg des MThw - wie die Beklagten in der mündlichen Verhandlung geltend gemacht haben - durch Aufsedimentation ausgeglichen wird und die Überflutungshäufigkeit daher faktisch nicht zunimmt. Eine solche saldierende Betrachtung scheitert nicht von vornherein an der zeitlichen Lücke zwischen dem Anstieg des MThw und der Aufsedimentation. Abgesehen davon, dass Sedimentation und Erosion in der Natur ständig ablaufende Vorgänge darstellen, wird auch das Aus-bauvorhaben zeitlich ge- streckt umgesetzt.“

und Rn. 37

„Für die Behauptung der Beklagten, dass den Brutgebieten trotz Anstiegs des MThw aufgrund der Aufsedimentation der Vorländer keine Gefahr droht, fehlt es aber bisher an der fachlichen Untersetzung.

Aus dem UVU-Teilgutachten H.3 zum Schutzgut Boden ergibt sich zwar, dass die Sedimentationsrate größenordnungsmäßig ausreicht, um den natürlichen säkularen Anstieg wie auch den anthropogen durch Flussausbaumaßnahmen hervorgerufenen Anstieg des Wasserspiegels zu kompensieren, so dass von ei- ner „Überflutung“ ufernaher Bereiche nicht ausgegangen werden könne (Seite 141). Für die FFH- Verträglichkeitsprüfung reicht eine generalisierende Betrachtung der Entwicklung der Vordeichflächen aber nicht aus. Vielmehr muss für die von den Klägern als betroffen bezeichneten Vordeichflächen in den VS-Gebieten „Unterelbe bis Wedel“ und „Unterelbe“ jeweils konkret nachvollziehbar dargelegt werden, wa- rum ein (relevanter) Anstieg der Überflutungswahrscheinlichkeit während der Brutperiode ausgeschlossen werden kann.“

Ein relevanter vorhabensbedingter Anstieg der Überflutungswahrscheinlichkeit in Vordeichflächen der VS-Gebiete „Unterelbe bis Wedel“ und „Unterelbe“ während der Brutperiode kann ausgeschlossen werden.

Im Ergebnis dieser Untersuchung ist im Vorland der VS-Gebiete „Unterelbe“ und „Unterelbe bis We- del“ oberhalb vom Elbe-km 680 ein Anstieg der Überflutungswahrscheinlichkeit von Brutvogelhabita- ten infolge eines vorhabensbedingt prognostizierten aufgerundeten MThw-Anstiegs von 1 - 3 cm zu erwarten. Daraus resultierend ist dort ein Anstieg der Überflutungswahrscheinlichkeit zwischen +0,8 und maximal +4,1 Prozentpunkten zu erwarten. Auswirkungen auf den Bestand von Bodenbrütern und bodennah brütenden Vogelarten in den genannten VS-Gebieten sind jedoch nicht zu erwarten. Dies ist wie folgt begründet:

1. Der im negativen Wirkbereich zu erwartende Anstieg der Überflutungswahrscheinlichkeit von Ge- legen relevanter Brutvogelarten ist, vor dem Hintergrund der natürlichen Varianz des Bruterfolgs (hohe, natürliche Bestandsdynamik und Variabilität von Umweltfaktoren, z.B. interannuelle Schwankungen des MThw, Prädatorendruck), als so gering einzustufen, dass sich mögliche Effek- te nicht nachweisbar auf den Bruterfolg und den Bestand der lokalen Population bzw. dessen Be- standsentwicklung auswirken werden.

Die schon theoretisch geringen Veränderungen werden von der natürlichen Varianz der lokalen Populationen überdeckt und sich nicht nachweisbar auf den Bruterfolg und damit auf den Bestand (lokale Population) bzw. die Bestandsentwicklung auswirken. Dies wird dadurch deutlich, dass selbst ein hypothetisch angenommener MThw-Anstieg von durchgehend +3 cm im Abschnitt von

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Elbe-km 680 – 643 erst nach mehr als 25 Jahren im Ergebnis einer sorgfältigen Datenanalyse als

„Veränderung“ erkennbar wäre (Erläuterung s. Kapitel 6.3.1, Exkurs).

2. Es sind nur geringe Anteile der Bestände relevanter Brutvogelarten in vorhabensbedingt negativ betroffenen Bereichen vertreten. Große Gebiets- und Bestandsanteile befinden sich binnendeichs und sind dem Tideeinfluss entzogen. Große Bestandsanteile nutzen höhere gelegene oder durch Sommerdeiche geschützte Bereiche als Bruthabitate.

3. Auch unter Annahme einer vorhabensbedingt erhöhten Gelegegefährdung (ggf. mit der Folge erhöhter Gelegeverluste) in Teilen der VS-Gebiete wird eine Abfolge von „ungünstigen“ (mit Be- einträchtigungspotenzial) und „günstigen“ (kein oder geringes Beeinträchtigungspotenzial) Jahren erhalten bleiben. An der interannuellen Variabilität der Tidewasserstände im Dezimeterbereich (Anhangsabbildung 9-15) ändert das Vorhaben ebenso wenig etwas wie an den unregelmäßig auftretenden Wind- und Sturmfluten, die das Vorland in den beiden VS-Gebieten vollständig über- fluten.

4. Durch den ständig ablaufenden Aufwuchs des Vorlandes ist sichergestellt, dass der MThw- Anstieg in einem Zeitraum von einem bis maximal vier Jahren kompensiert wird. Durch den Ein- fluss der Nodaltide wird dieser Zeitraum weiter reduziert. Vorhabensbedingte Auswirkungen wer- den nach Ablauf dieses Zeitraumes auch theoretisch nicht mehr zu verzeichnen sein.

5. In allen Vorlandbereichen unterhalb von Elbe-km 680 bis 713 sind ein vorhabensbedingter Absunk des MThw von 1 bis 2 cm und damit eine verringerte Überflutungswahrscheinlichkeit im Vorland zu erwarten. Dies betrifft den weit überwiegenden Anteil tiefliegender Vorlandbereiche des VS- Gebietes „Unterelbe“ sowie bedeutende Anteile tiefliegender Vorlandbereiche des VS-Gebietes

„Unterelbe bis Wedel“1.

Unter Berücksichtigung des Vorlandaufwuchses infolge der kontinuierlich stattfindenden Sedimentati- on sowie der Nodaltide wird der Anstieg der Überflutungswahrscheinlichkeit zu jedem Zeitpunkt und an jedem Ort geringer sein, als im Worst case (ohne Berücksichtigung der Vorlandentwicklung und der Nodaltide) ermittelt. In dieser Unterlage wird der tatsächlich prognostizierte Anstieg zudem infolge mehrerer Aufrundungen deutlich überschätzt. Das Ausbauvorhaben wird über einen Zeitraum von ca.

21 Monaten umgesetzt. Die davon ausgehende vorhabensbedingte Veränderung des MThw wird suk- zessive erfolgen. Die den Anstieg der Überflutungswahrscheinlichkeit sukzessiv kompensierenden Auflandungsprozesse finden permanent statt.

1 Hinzu kommt auf schleswig-holsteinischer Seite noch das VS-Gebiet „Vorland St. Margarethen“ (De 2121-402) mit 244 ha im positiven Wirkbereich.

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2 Einleitung

Die Träger des Vorhabens haben sich nach dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 02.10.2014 (BVerwG 7 A 14.12) zu den Planfeststellungsbeschlüssen für die Fahrrinnenanpassung der Unter- und Außenelbe für 14,5 m tiefgehende Containerschiffe zur Überarbeitung bzw. Ergänzung verschiedener Planunterlagen entschlossen, die Gegenstände eines ergänzenden Verfahrens werden sollen.

In der vorliegenden Unterlage wird, unter Zugrundelegung eines zu erwartenden vorhabensbedingten MThw-Anstiegs von aufgerundet 1 - 3 cm (BAW, 2006 Unterlage H.1a), die Veränderung der Überflu- tungswahrscheinlichkeit der im Wirkbereich befindlichen Vorländer und damit der relevanten Brutvo- gelarten (Bodenbrüter und bodennah brütende Vogelarten) untersucht. Dies geschieht im Hinblick auf die einschlägigen Randnummern des Gerichtsbeschlusses. Dementsprechend wird die Relevanz vorhabensbedingter Veränderungen für das Brutgeschehen untersucht und bewertet. Fehlerhafte Annahmen und Ermittlungen in der Unterlage K 27 (Cimiotti et al. 2014) werden richtig gestellt.

In Kapitel 3 wird das Untersuchungsgebiet dargestellt. In Kapitel 4 wird die Datengrundlage beschrie- ben, die für diese Unterlage herangezogen wurde. Dies beinhaltet die Ermittlung des relevanten Ar- tenspektrums, die in Kapitel 5 vorgenommen wird. Die Datenanalyse in Kapitel 6 bezieht sich auf die Überflutungswahrscheinlichkeit der Gelege von Bodenbrütern und bodennahbrütenden Vogelarten im Ist-Zustand. Die Prognose in Kapitel 7 basiert auf dem zu erwartenden vorhabensbedingten Anstieg des MThw von aufgerundet 1 - 3 cm (Unterlage H.1a).

Ist-Zustand

Zunächst werden in den EU-Vogelschutzgebieten (VS-Gebieten) „Unterelbe“ in Niedersachsen und

„Unterelbe bis Wedel“ in Schleswig Holstein die Vorlandbereiche identifiziert, die für relevante Brutvo- gelarten als Bruthabitat geeignet sind (Kapitel 6.1). Dies erfolgt, indem die Vegetationseinheiten be- stimmt werden, die diese Artengruppe als Brutplatz nutzen. Die zugrunde gelegte Verteilung der Ve- getationseinheiten basiert auf einer Bestandserfassung von Nature-Consult (2011a, 2011b).

Eine Eignung konkreter Flächen als Brutplatz, der einen Reproduktionserfolg gewährleistet, ergibt sich nicht nur aufgrund der Vegetationsstruktur. Vielmehr muss eine entsprechende Fläche zudem wäh- rend der Gefährdungszeit der Eier und Küken überflutungsfrei bleiben. Eier sterben infolge einer Über- flutung ab, und auch junge Küken (Pulli = Jungvogel im ersten Dunenkleid) ertrinken oder sterben infolge von Unterkühlung. Die Tidescheitelwasserstände steigen im Untersuchungsgebiet elbaufwärts an. Die Geländehöhe des Vorlands variiert. Es ist eine flussabschnittsspezifische Betrachtung der Tidescheitelwasserstände notwendig. Dazu werden sechs Pegel im Untersuchungsgebiet ausgewer- tet. Anhand dieser Messstellen wird das Untersuchungsgebiet in sechs Flussabschnitte unterteilt.

Anschließend wird flussabschnittsspezifisch geprüft, welche Vorbelastungen die Flussabschnitte auf- weisen.

Es werden alle boden- und bodennah brütenden (=relevanten) Brutvogelarten berücksichtigt. Da die Gefährdungszeit der meisten Arten ca. einen Monat beträgt, wird als generelle Bedingung für den Bruterfolg definiert, dass einer der Monate in der Brutzeit einer beliebigen Art (April, Mai, Juni und Juli) überflutungsfrei bleiben muss. Anschließend wird analysiert, welche Pegelstände in den letzten zehn Jahren in der Brutzeit in jedem Monat überschritten werden oder in der Mehrzahl der Jahre überschrit- ten werden, also eine 100%ige bzw. 50%ige Vorbelastung aufweisen (Kapitel 6.2). Durch Verschnitt der Wasserstände mit den Geländehöhen werden die Vorlandflächen mit 100%iger bzw. 50%iger Vorbelastung ermittelt.

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Prognose

Um die Auswirkung eines für den Bruterfolg negativ zu bewertenden vorhabensbedingten MThw- Anstiegs von gerundet 1 - 3 cm (negativer Wirkbereich von Elbe-km 643 – 680) sachgerecht prognos- tizieren zu können, wird die derzeitige Überflutungshäufigkeit während der Brutzeit artspezifisch mög- lichst genau beschrieben. Dazu wurde, den negativen Wirkbereich des Vorhabens betreffend, eine langjährige Zeitreihe von Pegelständen ausgewertet. Der Effekt des Meeresspiegelanstieges in der Vergangenheit wurde berechnet und die Eintrittswahrscheinlichkeit von erhöhten Tidescheitelwasser- ständen in einem definierten Zeitraum bestimmt. Durch Addition von 1 - 3 cm auf die Messwerte kann die zu erwartende Eintrittswahrscheinlichkeit von erhöhten Tidescheitelwasserständen nach Durchfüh- rung des Vorhabens ermittelt werden. Die Ergebnisse dieser Ermittlung sind Grundlage der Prognose im Hinblick auf die relevanten Brutvogelarten. Neben dieser Worst case-Betrachtung wird auch auf die Auswirkungen eines vorhabensbedingten MThw-Absunks von 1 - 2 cm, in dem sich die Gefahr eines Gelegeverlustes verringert (positiver Wirkbereich von Elbe-km 680 - 713), eingegangen.

Der Betrachtungszeitraum variiert mit der betrachteten Vogelart und hängt von deren Brutbeginn und Gefährdungsdauer ab (Kapitel 6.3.4). Flussabschnittsspezifisch werden Höhenstufen des Vorlands definiert. Flussabschnittsspezifisch wird für jeden ermittelten artspezifischen Betrachtungszeitraum eine Überflutungshäufigkeit im Ist-Zustand und in der Prognose berechnet (Kapitel 7.1). Um die art- spezifische Überflutungswahrscheinlichkeit zu bestimmen, benötigt man Kenntnisse über die Höhen- lage der Brutplätze. Für Teilflächen sind die bei Bestandserfassungen registrierten Reviermittelpunkte bekannt. Es zeigt sich, dass die Höhenverteilung der Reviermittelpunkte etwa der Höhenverteilung der Bruthabitate Grünland bzw. Röhrichte entspricht. Somit beschreibt die Höhenverteilung der Bruthabi- tate die Höhenverteilung der Brutplätze. Dadurch erhält man im Ergebnis eine flussabschnittsspezifi- sche und vogelschutzgebietsspezifische Überflutungswahrscheinlichkeit im Ist-Zustand und in der Prognose. Anschließend werden die Unterschiede dieser Vorgehensweise zu Cimiotti et al. (2014) besprochen.

Überflutung ist ein Faktor von vielen, die den Bruterfolg von Bodenbrütern oder bodennah brütenden Vogelarten bestimmen. Verluste von Gelegen und Jungvögeln werden des Weiteren u.a. von Prädato- ren oder Nahrungsmangel verursacht. Die Wechselwirkungen verschiedener Verlust- oder Todesur- sachen werden in Kapitel 7.3 analysiert und wiederum den Ergebnissen von Cimiotti et al. (2014) ge- genübergestellt.

Bewertung der FFH-Verträglichkeit

Aufbauend auf den Ergebnissen der Prognose zu den Auswirkungen eines vorhabensbedingt verän- derten MThw-Anstiegs (negativer Wirkbereich von Elbe-km 643 – 680) erfolgt in Kapitel 7.4 die Be- wertung der zu erwartenden Auswirkungen auf die dort gelegenen Teilflächen von EU- Vogelschutzgebieten. Grundlage ist der Bewertungsmaßstab gemäß Art. 6 FFH-RL bzw. § 34 BNatSchG. Dabei werden die vorhabensunabhängige natürliche Vorlandentwicklung infolge von Se- dimentation sowie der vorhabensunabhängige MThw-Anstieg berücksichtigt.

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3 Untersuchungsgebiet

Das Untersuchungsgebiet (UG) umfasst die Vorlandbereiche der Elbe innerhalb der VS-Gebiete „Un- terelbe“ (DE 2121-401) in Niedersachsen und „Unterelbe bis Wedel“ (DE 2323-401) in Schleswig- Holstein.

Besonders in den Blick genommen werden die Vorlandbereich oberhalb von Elbe-km 680. Dies sind die Bereiche, in denen ein im Grundsatz negativ zu bewertender vorhabensbedingter MThw-Anstieg von aufgerundet 1 bis 3 cm (Unterlage H.1a, Anlage 2, Bild 2, Seite 4) zu erwarten ist. In diesem ne- gativen Wirkbereich (s. Erläuterungen zu Abbildung 3-1) liegen Teile des Vorlandes von Elbe-km 643 – 665 im VS-Gebiet „Unterelbe bis Wedel“ (Schleswig-Holstein) sowie Teile des Vorlandes von Elbe- km 660 – 680 im VS-Gebiet „Unterelbe“ (Niedersachsen). Anteilig handelt es sich bei den im negati- ven Wirkbereich liegenden Teilflächen um ca. 4 % des VS-Gebietes „Unterelbe“ und ca. 12 % des VS- Gebietes „Unterelbe bis Wedel“. Zu beachten ist, dass bedingt durch Sommerdeiche und vorhandene Geländehöhen ausgedehnte Vorlandbereiche oberhalb von Elbe-km 680 nicht von vorhabensbedingten Wirkungen erreicht werden können. Gemäß IBP Elbe liegt der negative Wirkbe- reich in den Funktionsräumen 3 und 4 des IBP-Betrachtungsraums (Arbeitsgruppe Elbeästuar, 2011a).

Der positive Wirkbereich2 , d.h. der Bereich, in dem ein vorhabensbedingter Absunk des MThw zu erwarten ist, liegt unterhalb von Elbe-km 680 und umfasst das Vorland bis Elbe-km 724, in dem sich ausgedehnte Vorlandbereiche der Tideelbe befinden. In diesem positiven Wirkbereich (s. Erläuterun- gen zu Abbildung 3-1) liegen Teile des Vorlandes von Elbe-km 680 – 708 im VS-Gebiet „Unterelbe bis Wedel“ (Schleswig-Holstein) sowie Teile des Vorlandes von Elbe-km 680 – 713 im VS-Gebiet „Unter- elbe“ (Niedersachsen). Anteilig handelt es sich bei den im positiven Wirkbereich liegenden Teilflächen um ca. 11 % des VS-Gebietes „Unterelbe“ und ca. 1 % des VS-Gebietes „Unterelbe bis Wedel“3. Die Lage und Abgrenzung des UG wird in Abbildung 3-1 dargestellt. Große Flächenanteile befinden sich binnendeichs und sind nicht Bestandteil des UG. Dies gilt gleichermaßen für die ausgedehnten Wasserflächen der Tideelbe, die teils zu den VS-Gebieten gehört. Nachfolgend werden die zu unter- scheidenden Außendeichsbereiche und Elbinseln aufgeführt. Anschließend gibt die Tabelle 3-1 einen Überblick über die Flächen der Teilgebiete sowie der Lage von für Bodenbrüter und bodennah brüten- den Vogelarten geeigneten Bereiche im positiven oder negativen Wirkbereich.

Das VS-Gebiet „Unterelbe bis Wedel“ (7.426 ha) ist grün dargestellt und setzt sich, soweit außen- deichs befindlich, aus mehreren Teilgebieten zusammen, die in Richtung stromauf benannt werden:

− Neufelder Vorland (NSG Neufelder Vorland und Watt, in Ausweisung) von ca. Elbe-km 702 bis 708 (im positiven Wirkbereich)

− Vorland ober-/unterhalb der Störmündung von ca. Elbe-km 675 bis 680 (im negativen Wirkbe- reich)

− Vorland von ca. Elbe-km 650 – 670 (NSG Eschschallen, im negativen Wirkbereich)

− Elbinsel Pagensand (NSG Pagensand) von ca. Elbe-km 659 bis 664 (teils hoch gelegen / außer- halb des Wirkbereiches)

− Bishorster Sand / Inseln Auberg u. Drommel (NSG Haseldorfer Binnenelbe mit Elbvorland) von ca.

Elbe-km 653 bis 658 (im negativen Wirkbereich)

2 Dieser Bereich ist zu behandeln, weil die von der Klagepartei vorgelegte Unterlage K 27 (Cimiotti et al. 2014) nahelegt, dass das Vorland der Tideelbe insgesamt von einem vorhabensbedingten Anstieg des MThw betroffen wäre. Dies ist jedoch nicht der Fall.

3 Auf schleswig-holsteinischer Seite befindet sich auch das VS-Gebiet „Vorland St. Margarethen“ (De 2121-402) mit 244 ha im positiven Wirkbereich.

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− Twielenflether Sand von ca. Elbe-km 650 – 653 (NSG Haseldorfer Binnenelbe mit Elbvorland, sommerbedeichter Polder / außerhalb des Wirkbereiches)

Das sommerbedeichte Vorland im Bereich des Twielenflether Sandes hat eine Breite von fast 1.500 m. Die übrigen Deichvorländer sind schmaler und weisen eine Breite bis ca. 300 m auf.

Das VS-Gebiet „Unterelbe“ (16.715 ha) ist violett dargestellt und setzt sich, soweit außendeichs be- findlich, aus mehreren Teilgebieten zusammen, die in Richtung stromauf benannt werden:

− Vorland unterhalb der Ostemündung, ca. Elbe-km 707 – 715 (NSG Hadelner und Belumer Au- ßendeich, NSG Ostemündung, beide im positiven Wirkbereich)

− Vorland oberhalb der Ostmündung bis zum Allwördener Außendeichsland, ca. Elbe-km 683 – 706 (NSG Hullen, NSG Außendeich Nordkehdingen I, NSG Außendeich Nordkehdingen II, sämtl. im positiven Wirkbereich)

− Vorland von ca. Elbe-km 680 – 683 ((NSG Allwördener Außendeich und Brammersand, im positi- ven Wirkbereich)

− Vorland von ca. Elbe-km 660 – 680(NSG Allwördener Außendeich und Brammersand, NSG Asseler Sand, im negativen Wirkbereich)

− Elbinsel Schwarztonnensand von ca. Elbe-km 663 – 667 (teils hoch gelegen / außerhalb des Wirkbereiches)

Das Vorland im Bereich Asseler Sand ist bis zu 1,3 km breit. Das Allwördener Außendeichsland ist unterhalb vom Elbe-km 680 ca. 1 km breit.

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Tabelle 3-1: Übersicht über die im Wirkbereich des Vorhabens befindlichen Teilgebiete Schutzgebiete und Teilgebiete außen-

deichs Flächen NSG

(ha) Fläche

VS-Gebiet (ha)

geschätzter Flä- chenanteil außen- deichs im Wirkbe-

reich (negativ / positiv)1) VS-Gebiet „Unterelbe“ (DE 2121-401) 16.715 16.715

NSG Schwarztonnensand 582 582 125 (Randber.) / 02)

NSG Asselersand (teils bedeicht) 623 617 300 / 0

NSG Allwördener Außendeich u.

Brammersand 650 615 300 / 315

NSG Außendeich Nordkehdingen II 780 726 0 / 200

NSG Außendeich Nordkehdingen I 900 878 0 / 200

NSG Hullen 489 436 0 / 120

NSG Ostemündung 160 156 0 / 100

NSG Hadelner und Belumer Außendeich 1.283 1249 0 / 900

Gesamtfläche3) im negativen/positiven

Wirkbereich 725 / 1.835

VS-Gebiet „Unterelbe bis Wedel“

(DE 2323-401) 7426 7426

NSG Wedeler und Hetlinger Marsch (Teile) 470 470 ca. 10/ 0

NSG Haseldorfer Binnenelbe mit Elbvorland 2060 2060 ca. 6004), 5) / 0

NSG Eschschallen 306 306 1504) / 0

NSG Pagensand 528 528 150 (Randber.) / 02)

NSG Neufelder Bucht (in Ausweisung) 2249 260 0 / 60

Gesamtfläche3) im negativen/positiven

Wirkbereich 910 / 60

Erläuterung: 1) Flächenanteil des Vorlandes ohne Watt- und Wasserflächen sowie Auwald /Auengebüsch = für Bodenbrüter und bodennah brütende Arten geeignete Bereiche. Es handelt sich um ungefähre Anga- ben.

2) Dem Wirkbereich sind nur randliche Bereiche (ufernahe Röhrichte) zuzuordnen.

3) Die Flächenangaben schließen für Bodenbrüter und bodennah brütende Arten ungeeignete sehr tiefliegende Flächen ein.

4) Das Gebiet ist nur eingeschränkt für Bodenbrüter und bodennah brütende Vogelarten geeignet.

Entwicklungsziel ist die ungestörte Entwicklung / der Erhalt von Süßwasserwatten, ausgedehnten Röhrichten, Hochstaudenbeständen, Weidengebüschen und Tideauwald.

5 Der Gründlandbereich auf dem Twielenflether Sand („Elbvorland“) ist teils sommerbedeicht und wird von einem Anstieg des MThw nicht erreicht.

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Abbildung 3-1: Lage im Raum und Abgrenzung des Untersuchungsgebietes Erläuterungen: Gestrichelt: Fläche / Ausdehnung der VS-Gebiete

Farblich gefüllte Bereiche: Vorlandflächen der VS-Gebiete von km 643 – 680 mit vorhabensbedingt zu erwartendem MThw-Anstieg von aufgerundet 1 – 3 cm (negativ zu bewertende Wirkung)

grün = Vorlandflächen des VS-Gebietes „Unterelbe bis Wedel“ (DE 2323-401) im Wirkbereich violett = Vorlandflächen des VS-Gebietes „Unterelbe“ (DE 2121-401)

Nicht farblich gefüllte Vorlandflächen von km 680 – 713 mit vorhabensbedingt zu erwartendem Absunk des MThw von 1 – 2 cm (positiv zu bewertende Wirkung)

Mittelblau: Gewässer

Hellblau: Wattflächen / Wechselwasserzone

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4 Datengrundlage

Verarbeitet worden sind Vegetationsdaten, Brutvogeldaten (Eignung von Flächen als potenzieller Brutplatz anhand von Vegetationseinheiten sowie exemplarisch punktgenau verortete Reviere), Daten zur Geländehöhe (zur Ermittlung der Überflutungswahrscheinlichkeit), Tidescheitelwasserständen und der Sedimentation (zur Ermittlung der Überflutungshäufigkeiten).

4.1 Darstellung der Datengrundlage Vegetationseinheiten im Untersuchungsgebiet

Es liegt eine flächendeckende „Erfassung der Röhrichtbestände und angrenzender ufernaher Vegeta- tionseinheiten der Unter-/Außenelbe aus den Daten der Luftbildbefliegung 2010“ (Nature-Consult, 2011a, 2011b) vor. Es wurden hoch auflösende Luftbilder ausgewertet und daraus die aktuelle Ver- breitung der Vegetationseinheiten ermittelt. Ungeachtet des Fokus der Kartierung auf Röhrichte ent- halten die Daten zudem Angaben zu allen weiteren Vegetationseinheiten wie z.B. Grünland, Salzwie- sen oder Ruderalfluren. Die Untersuchung basiert auf einer Biotopkartierung aus dem Jahr 2007 (Na- ture-Consult, 2007).

Brutvogeldaten aus dem Untersuchungsgebiet

Es werden Brutvogeldaten aus verschiedenen Quellen verarbeitet. Hinweise zu den Populationsgrö- ßen geben die Standarddatenbögen (SDB) der VS-Gebiete. Diese betreffen, neben den Vorländern im hier betrachteten UG, weitere Außen- sowie ausgedehnte Binnendeichsflächen. Angaben der SDB zu Populationsgrößen sind deshalb nicht auf das UG übertragbar.

Aus verschiedenen außendeichs gelegenen Teilgebieten des UG in Schleswig-Holstein liegen Brutvo- gelkartierungen vor. Ergebnisse einer Brutvogelkartierung auf dem Bishorster Sand mit den Inseln Auberg und Drommel aus dem Jahr 2008 (mit Vergleich zu 1978) wurden von Netz & Hartmann (2010) publiziert. Eine umfangreiche Veröffentlichung liegt zum VS-Gebiet „Unterelbe bis Wedel“ vor.

Alle untersuchten Flächen wurden mindestens einmalig zwischen 2007 und 2011 kartiert (Netz, 2012).

Zur niedersächsischen Seite liegen Brutvogeldaten aus dem o.g. Gebiet Allwördener Außendeich (Elbvorland zwischen Wischhafener Süderelbe und Freiburger Hafenpriel) aus dem Jahre 2012 (KÜFOG, 2013) vor. Die Insel Schwarztonnensand wird vom Verein Jordsand betreut, der dort jährlich Brutvogeldaten erfasst und publiziert. Die Ergebnisse von 2001 und 2010 wurden tabellarisch zu- sammengefasst (Verein Jordsand, n.d.). Neuere Daten von 2011 bis 2013 sind in der Zeitschrift See- vögel erschienen (Grave, 2011, 2013, 2014). Die Daten aus 2014 wurden schriftlich übermittelt (Ver- ein Jordsand, 2015, schriftl. Mitt. vom 11.03.2015).

Geländehöhen im Untersuchungsgebiet

Die Geländehöhen der Tideelbe wurden 2010 durch eine Laserscan-Befliegung ermittelt (Hansa Luft- bild, 2012). Als Ergebnis steht ein Höhenmodell zu Verfügung, welches eine Rasterauflösung von 1,1 m² x 1,1 m² hat. Es ist digital im Grid-Format für das Geoinformationssystem (GIS) bereitgestellt (BfG, 2012).

Tidescheitelwasserstände

Aus den im Verlauf der Tideelbe betriebenen Pegeln wurden, den negativen Wirkbereich im UG be- treffend, sechs Pegel ausgewählt. Dies sind die Pegel Glückstadt, Krautsand, Kollmar, Grauerort,

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Stadersand und Lühort. Tidekennwerte sind für die genannten Pegel auf https://www.portal- tideelbe.de/ verfügbar.

Für die Auswertung der Überschreitungshäufigkeit von Wasserständen ist eine ausreichend lange Zeitreihe erfasster Scheitelwerte notwendig. Von den Pegeln Glückstadt, Kollmar, Stadersand und Lühort liegen qualitätsgesicherte Aufzeichnungen ab dem 01.11.1950 vor. Die Daten für das hydrolo- gische Jahr 2014 lagen zum Zeitpunkt der Auswertung (Stand April 2015) noch nicht vollständig quali- tätsgesichert vor. Somit werden insgesamt 63 Jahre ausgewertet (1951-2013).

Von den Pegeln Krautsand und Grauerort liegen ab dem 01.11.1975 bzw. 01.11.1959 Messdaten vor.

Um bei allen Pegeln auf den gleichen Datenumfang zurückgreifen zu können, wurden die Scheitel- wasserstände von den beiden o.g. Datenreihen zurückgehend bis zum 01.11.1950 mit den Nachbar- pegeln (Glückstadt und Kollmar für Krautsand bzw. Kollmar und Stadersand für Grauerort) interpoliert.

Dabei wird eine gewichtete Interpolation verwendet, die die Lage der Pegel zueinander berücksichtigt.

Dies ist ein in der Gewässerkunde gebräuchliches Verfahren, um fehlende Messwerte zu ergänzen.

Die Methodik liefert valide Ergebnisse, da bei den vorhandenen relativ kurzen Entfernungen (2,6 – 6,2 km) zwischen den verwendeten Nachbarpegeln davon ausgegangen werden kann, dass sich die Hochwasserstände linear verhalten.

Somit stehen Daten von sechs Pegeln zur Verfügung, die zwischen Elbe-km 643 und 680 liegen. Auf diese Pegel bezogen wurde das UG oberhalb Elbe-km 680 (negativer Wirkbereich) in sechs Abschnit- te eingeteilt. Jedem Flussabschnitt wurde ein Bezugspegel zugeordnet. Abbildung 4-1 zeigt die Eintei- lung des UG in Flussabschnitte sowie die Lage der Bezugspegel. Die Flussabschnitte sind 4 km bis 8 km lang.

Da sich jedoch die äußeren und inneren Randbedingungen für die Ausprägung der Tidekennwerte im Ästuar einerseits durch den säkularen Meeresspiegelanstieg, andererseits durch anthropogene Maß- nahmen über die Jahre verändert haben, sind mehrere Jahrzehnte umfassende Messreihen von Tide- scheitelwasserständen nicht direkt vergleichbar. In der graphischen Darstellung (Anhangsabbildung 9-15) der jährlichen Mittelwerte des MThw (hier exemplarisch Pegel Glückstadt und Lühort) ist ein deutlicher Trend zu erkennen, der vor einer statistischen Auswertung der Zeitreihendaten zu eliminie- ren ist. Man spricht in der statistischen Zeitreihenanalyse auch von einem „Detrending“ = Trendberei- nigung (siehe Kapitel 9.3).

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Abbildung 4-1: Lage der Bezugspegel und Einteilung des UG (negativer Wirkbereich) in sechs Flussabschnitte

Erläuterung: In jedem der betrachteten sechs Flussabschnitte befindet sich ein Bezugspegel. Die Bezeichnung des Flussabschnittes erfolgt nach dem Pegelnamen.

Violette Flächen: Vorlandflächen im EU-Vogelschutzgebiet „Unterelbe“ (DE 2121-401) Grüne Flächen: Vorlandflächen im EU-Vogelschutzgebiet „Unterelbe bis Wedel“ (DE 2323-401)

Tabelle 4-1 fasst die Flussabschnitte zusammen und zeigt das jeweilige MThw im Ist-Zustand sowie die prognostizierte vorhabensbedingte Änderung. Das MThw im Ist-Zustand wurde in dieser Unterlage anhand von Wasserstandsdaten aus den Jahren 2004 bis 2013 ermittelt. Die Tabelle führt auch die Anteile der unterschiedenen Flussabschnitte an den EU-Vogelschutzgebieten auf. Große Teile der schleswig-holsteinischen Vorländer im Flussabschnitt Krautsand gehören nicht zum EU- Vogelschutzgebiet „Unterelbe bis Wedel“. Dieses reicht von Südosten her lediglich 400 m in diesen Flussabschnitt hinein.

Bei den in Tabelle 4-1 aufgeführten, ausbaubedingt zu erwartenden MThw-Änderungen handelt es sich um überaus konservative Annahmen. Dies wird im folgenden Exkurs erläutert:

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Flussabschnitt Glückstadt (Elbe-km 680 - 673)

In Ansatz gebracht wurde (vorletzte Spalte in Tabelle 4-1) ein vorhabensbedingter Anstieg des MThw von 1 cm.

Gemäß Unterlage H.1a (Seite 65) beträgt der vorhabensbedingt zu erwartende MThw-Anstieg 0,00 bis 0,01 m (Elbe-km 680-670). Der Anlage 2 (S. 4, Bild 2) zu Unterlage H.1a ist ein zu erwartender MThw-Anstieg von 0- 1,1 cm zu entnehmen. Im größten Teil dieses Flußabschnittes ist der Anstieg jedoch <1 cm und wird lediglich von Elbe-km 674-673 mit 1,1 cm prognostiziert. Der hier verwendete Worst case-Ansatz überschätzt den tatsächlich zu erwartenden Anstieg um ca. 0-100%.

Flussabschnitt Krautsand (Elbe-km 673 - 669)

In Ansatz gebracht wurde (vorletzte Spalte in Tabelle 4-1) ein vorhabensbedingter Anstieg des MThw von 2 cm.

Gem. Unterlage H.1a (Seite 65 u. 67) beträgt der vorhabensbedingt zu erwartende MThw-Anstieg 0,01 - 0,02 m (Elbe-km 670-660) sowie 0,00 - 0,01 m (Elbe-km 680-670). Der Anlage 2 (S. 4, Bild 2) zu Unterlage H.1a ist ein zu erwartender MThw-Anstieg von 1,0 - 1,3 cm zu entnehmen.

Der hier verwendete Worst case-Ansatz überschätzt den tatsächlich zu erwartenden Anstieg um ca. 35 - 60%.

Zulässig und (mathematisch angezeigt) gewesen wäre es (auch) hier, einen MThw-Anstieg von 1 cm in Ansatz zu bringen. Denn im Abschnitt Krautsand ist an keiner Stelle ein MThw-Anstieg >1,5 cm zu erwarten, der Anlass zu einer Aufrundung auf 2 cm hätte geben können. Vielmehr ist der zu erwartende Anstieg an keiner Stelle in diesem Flussabschnitt >1,3 cm.

Flussabschnitt Kollmar (Elbe-km 669 - 664)

In Ansatz gebracht wurde (vorletzte Spalte in Tabelle 4-1) ein vorhabensbedingter Anstieg des MThw von 2 cm.

Gem. Unterlage H.1a (S. 67) beträgt der vorhabensbedingt zu erwartende MThw-Anstieg 0,01 bis 0,02 m (Elbe- km 670-660). Der Anlage 2 (S. 4, Bild 2) zu Unterlage H.1a ist ein MThw-Anstieg von 1,3 - 1,8 cm zu entnehmen.

Der hier verwendete Worst case-Ansatz überschätzt den tatsächlich zu erwartenden Anstieg um ca. 10 - 35%.

Flussabschnitt Grauerort (Elbe-km 664 - 658)

In Ansatz gebracht wurde (vorletzte Spalte in Tabelle 4-1) ein vorhabensbedingter Anstieg des MThw von 3 cm.

Gem. Unterlage H.1a (Seite 67 u. 69) beträgt der vorhabensbedingt zu erwartende MThw-Anstieg 0,02 - 0,03 m (Elbe-km 658-660) sowie 0,01 - 0,02 cm (Elbe-km 670-660). Der Anlage 2 (S. 4, Bild 2) zu Unterlage H.1a ist ein MThw-Anstieg von 1,8 - 2,2 cm zu entnehmen. Der hier verwendete Worst case-Ansatz überschätzt den tatsäch- lich zu erwartenden Anstieg um ca. 27 - 40%. Zulässig und (mathematisch angezeigt) gewesen wäre es (auch) hier, einen MThw-Anstieg von 2 cm in Ansatz zu bringen. Denn im Abschnitt Grauerort ist an keiner Stelle ein MThw-Anstieg >2,5 cm zu erwarten, der Anlaß zu einer Aufrundung auf 3 cm hätte geben können. Vielmehr ist der zu erwartende Anstieg an keiner Stelle in diesem Flussabschnitt >2,2 cm.

Flussabschnitt Stadersand (Elbe-km 658 - 650)

In Ansatz gebracht wurde (vorletzte Spalte in Tabelle 4-1) ein vorhabensbedingter Anstieg des MThw von 3 cm.

Gem. Unterlage H.1a (S. 69) beträgt der vorhabensbedingt zu erwartende MThw-Anstieg (Elbe km 650 - 660) 2 bis 3 cm. Der Anlage 2 (S. 4, Bild 2) zu Unterlage H.1a ist ein MThw-Anstieg von 2,2 - 2,5 cm zu entnehmen.

Der hier verwendete Worst case-Ansatz überschätzt den tatsächlich zu erwartenden Anstieg um ca. 17 - 27%.

Flussabschnitt Lühort (Elbe-km 650 - 643)

In Ansatz gebracht wurde (vorletzte Spalte in Tabelle 4-1) ein vorhabensbedingter Anstieg des MThw von 3 cm.

Gem. Unterlage H.1a beträgt der vorhabensbedingt zu erwartende MThw-Anstieg (Elbe km 650 - 640) 3 cm. Der Anlage 2 (S. 4, Bild 2) ist ein vorhabensbedingt zu erwartender MThw-Anstieg von 2,5 cm zu entnehmen. Dieser Wert wurde auf 3 cm aufgerundet (Unterlage H.1a, S. 71). Der hier verwendete Worst case-Ansatz überschätzt den tatsächlich zu erwartenden Anstieg um ca. 17%.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass bereits an dieser Stelle (Tabelle 4-1) mit einem Worst case- Ansatz gearbeitet wird, der zur Folge hat, dass die vorhabensbedingt zu erwartenden Auswirkungen im negativen Wirkbereich von Elbe-km 643 - 680 deutlich überschätzt werden. Der in dieser Unterlage verwendete Ansatz ist so vorsorglich, dass teils die Grenze des mathematisch angezeigten überschrit- ten wird, nämlich indem aufgerundet wird (und damit negativ zu bewertende Wirkungen und Auswir- kungen künstlich verstärkt werden), wo Abrunden mathematisch korrekt gewesen wäre. Konkret be- deutet dies, dass insbesondere im ausgedehnten Teilbereich Asseler Sand des VS-Gebietes „Unter- elbe“ (NSG Asseler Sand) tatsächlich ein vorhabensbedingter Anstieg des MThw von 2 cm zu erwar- ten ist (und nicht 3 cm, wie in Tabelle 4-1 angegeben und nachfolgend verarbeitet).

Von Elbe-km 680 bis Elbe-km 713 ist zudem ein positiv zu bewertender Absunk des MThw zu erwar- ten. Zu erwarten ist ein Absunk (siehe Unterlage H.1a, S. 57 – 65 sowie Anlage 2 zu Unterlage H.1a, Bild 2) von 1 – 2 cm. Der zu erwartende Absunk ist von Elbe-km 695 – 713 >1 cm. In der Tabelle 4-1 erfolgt eine vereinfachte Darstellung. Es werden lediglich zwei Flussabschnitte unterschieden.

(21)

Tabelle 4-1: Einteilung des Untersuchungsgebietes in sechs Flussabschnitte mit Anga- ben zum MThw und ausbaubedingt zu erwartenden MThw-Änderungen (Δ MThw )1)

Bezugspegel / Bezeich- nung Fluss- ab-schnitt

Vorland im EU-

Vogelschutzgebiet Lage / Abgrenzung

der Flussabschnitte Ist- Zustand

MThw [cm über

NHN]

Ausbau- beding- Δ MThw tes

[cm, aufge- rundet] 1)

Ausbaube- dingtes Δ MThw [cm, Prog-

nose]

„Unterelbe“

(DE 2121- 401)

„Unterelbe bis Wedel“

(DE 2323- 401)

Elbe-km von bis Elbe-km

Elbe-km 643 - 680: Negativer Wirkbereich / Anstieg des MThw Anstieg

Glückstadt X X 680 673 158 + 1 0,0 bis 1,1

Krautsand X (X) 673 669 163 + 2 1,0 bis 1,3

Kollmar X X 669 664 166 + 2 1,3 bis 1,8

Grauerort X X 664 658 171 + 3 1,8 bis 2,2

Stadersand X 658 650 177 + 3 2,2 bis 2,5

Lühort X 650 643 186 + 3 2,5

Elbe-km 680 - 713: Positiver Wirkbereich / Absunk des MThw Absunk

km 680 - 696 X X 696 680 ca. 140 - 0,0 bis -1,1

km 696 - 713 X X 713 696 ca. 150 - -1,0 bis -2,0

Erläuterung: 1) Δ MThw: nach Unterlage H.1a (S. 65ff) sowie Anlage 2, Bild 2, Seite 4. Werte jeweils auf volle Zen- timeter aufgerundet. Der bewusst herbeigeführte (Auf-)Rundungsfehler ist teils sehr groß (s. Text über der Tabelle); der zu erwartende Anstieg des MThw wird dadurch teils deutlich vergrößert.

MThw Ist-Zustand: Mittleres Tidehochwasser (2004 - 2013) an den jeweiligen Pegeln (X) EU-Vogelschutzgebiet reicht nur 400 m in diesen Flussabschnitt hinein

Sedimentation

Die in dieser Unterlage verwendeten Angaben zur Sedimentation im Vorland bzw. dem sogenannten

„Aufwuchs“ des Vorlandes im Untersuchungsgebiet basieren auf dem Teilgutachten zum Schutzgut Boden (IfB 2006, Unterlage H.3).

Das Untersuchungsgebiet der Unterlage H.3 erstreckt sich von Geesthacht bis zur Außenelbe (Unter- lage H.3, Kapitel 2, Seite 1). Eine Sedimentationsrate wurde für das gesamte UG und nicht nach Teil- abschnitten differenziert ermittelt (Unterlage H.3, Kapitel 5.5.2, Seite 76). Für den negativen Wirkbe- reich im UG von Elbe-km 643 bis 680 wurde die Sedimentation deshalb vom WSA Hamburg auf Basis der gleichen Datengrundlage neu ermittelt.

4.2 Bewertung der Datengrundlage

Die Datengrundlage wird insgesamt als ausreichend eingestuft. Kenntnislücken, die zu einer fehlerhaf- ten Bewertung oder entscheidungserheblichen Prognoseungenauigkeit führen würden, bestehen nicht. Dies ist wie folgt zu begründen:

Es liegen flächendeckende Angaben zur Vegetationsdecke im UG vor. Angegeben sind Vegetations- einheiten. Für die Zuordnung von Vogelarten (hier: Bodenbrüter und bodennah brütende Arten) zu Lebensräumen ist die Zuordnung zu einer Vegetationseinheit ausreichend.

Daten zur Geländehöhe liegen mit einer Auflösung von einem Datenpunkt je 1 m² ebenfalls flächen- deckend vor. Diese Genauigkeit ist für die Verortung der Neststandorte in der Fläche ausreichend.

Für die Untersuchung des MThw im negativen Wirkbereich (UG oberhalb von Elbe-km 680) wurden sechs Pegel ausgewählt, von denen jeweils langjährige Zeitreihen vorliegen. Anschließend wurde dieser Teilbereich des UG in sechs pegelbezogene Flussabschnitte aufgeteilt, um eine differenzierte Untersuchung zu ermöglichen. Es wurde eine Trendbereinigung der abgelesenen Pegelstände (hier:

(22)

WSA HH - Geschäftsstelle weitere FAP Rev.-Nr. Brutvögel

FAP Unter- und Außenelbe, Planergänzung II 5-0 IBL Umweltplanung GmbH

Tidescheitelwasserstände) durchgeführt (siehe Kapitel 6.3, Seite 43); um die Häufigkeit erhöhter Wasserstände unabhängig von langfristigen Veränderungen des MThw in der Vergangenheit zu ermit- teln. Dies ermöglicht eine detaillierte Beschreibung der Überflutungswahrscheinlichkeiten im Ist- Zustand bzw. in der Vergangenheit sowie der vorhabensbedingt veränderten Überflutungswahrschein- lichkeit bei einer zu erwartenden Erhöhung des MThw um 1 bis 3 cm.

Der Untersuchung liegen Brutvogeldaten mit digitalisierten Reviermittelpunkten (= Verortung im Raum) zu den Gebieten Allwördener Außendeich (erweiterte Daten zu KÜFOG, 2013) und Schwarz- tonnensand vor (Verein Jordsand, 2015, schriftl. Mitt. vom 11.03.2015) zugrunde. Diese Daten werden im Geographischen Informationssystem (GIS) zusammen mit der Geländehöhe dargestellt. Daraus ergibt sich, dass Bodenbrüter und bodennahbrütende Vogelarten im UG nicht streng auf einer be- stimmten Höhenstufe brüten, sondern verschiedene Höhenstufen besiedeln, auf denen geeignete Habitate vorkommen.

Aus der flächendeckend bekannten Verteilung geeigneter Vegetationseinheiten im UG kann eine Ver- teilung der Brutreviere abgeleitet werden. Im Gegensatz dazu ergeben Kartierungen nur Momentauf- nahmen der Revierverteilung in einem Jahr bzw. einer Brutperiode. Die Verteilung der Reviere kann sich alljährlich ändern. Im Gegensatz dazu sind die Vegetationseinheiten ein Indikator für die generel- le Eignung bestimmter Flächen. Somit sind die verarbeiteten Brutvogeldaten ausreichend, um Grund- annahmen abzuleiten und darauf basierend eine detaillierte artspezifische und flussabschnittsspezifi- sche Gefährdungsprognose zu stützen.

5 Ermittlung relevanter Brutvogelarten

Grundlage der Ermittlung relevanter Brutvogelarten sind die Standarddatenbögen (SDB) der beiden VS-Gebiete „Unterelbe“ (DE 2121-401, (NLWKN, 1999) und „Unterelbe bis Wedel“ (DE 2323-401, (MELUR, 2009) und hier die in den SDB als Brutvogel (n = nesting) aufgeführten wertbestimmenden Arten. Für das VS-Gebiete „Unterelbe“ sind gemäß SDB insgesamt 50 Brutvogelarten gemeldet (Tabelle 5-1), für das VS-Gebiet „Unterelbe bis Wedel“ sind dies 14 Arten (Tabelle 5-2)4.

Mit Blick auf mögliche vorhabensbedingte Beeinträchtigungen durch einen MThw-Anstieg von aufge- rundet 1 - 3 cm sind im Weiteren nur jene Brutvogelarten relevant, deren Bruterfolg durch Überflutun- gen des Vorlands beeinträchtigt werden kann. Vogelarten, die auf Bäumen und Sträuchern, an Ge- bäuden oder in Steilwänden deutlich über der Geländeoberfläche brüten oder Schwimmnester anle- gen, sind nicht überflutungsgefährdet.

Im VS-Gebiet „Unterelbe“ (DE 2121-401) sind dies die acht Arten Saatkrähe, Pirol und Gartenrot- schwanz5 (Baum- und Strauchbrüter), Weißstorch und Wanderfalke (Gebäudebrüter), Uferschwalbe (Bewohner von Steilwänden) sowie Haubentaucher und Zwergtaucher (Arten mit Schwimmnestern).

Im VS-Gebiet „Unterelbe bis Wedel“ sind dies die sechs Arten Seeadler, Neuntöter und Rotmilan (Baum- bzw. Strauchbrüter), Weißstorch und Wanderfalke (Gebäudebrüter) sowie Eisvogel (Bewoh- ner von Steilwänden).

Die übrigen und damit potenziell überflutungsgefährdeten Arten sind im Weiteren untersuchungsrele- vant und wurden in Tabelle 5-1und Tabelle 5-2 grau hinterlegt.

4 In der von der Klagepartei vorgelegten Unterlage K27 (Cimiotti et al. 2014) werden neben den Standarddatenbögen und dem IBP Elbe zu den Bestandszahlen und Erhaltungszuständen weitere Unterlagen ausgewertet. Im Ergebnis werden dort den Schutzgebieten teils weitere Arten zugeordnet sowie vom SDB bzw. IBP Elbe abweichende Bestandszahlen und Erhal- tungszustände genannt.

5 Beim Gartenrotschwanz sind in trockneren Waldpartien auch Bodenbruten möglich. Im UG ist jedoch mit keiner Bodenbrut zu rechnen

(23)

Für einige im SDB genannte Arten liegen keine Brutnachweise im VS-Gebiet vor. Dies gilt für das VS- Gebiet „Unterelbe“ und dort die Arten Seeregenpfeifer, Flussseeschwalbe und die Küstenseeschwalbe (Krüger et al., 2014). Das ehemalige Brutvorkommen des Seeregenpfeifers lag zudem weiter elbab- wärts und damit außerhalb des Untersuchungsgebietes (Krüger et al., 2014). Mit Blick auf die Schutz- gebietsziele und hier insbesondere das Wiederherstellungsgebot im Fall eines ungünstigen Erhal- tungszustands (z.B. Flussseeschwalbe) werden die Brutvogelarten ungeachtet ihres aktuellen Brut- nachweises im Schutzgebiet in der Untersuchung berücksichtigt. Würden erneut Pionierstandorte entstehen, so könnte es auch zu einer Ansiedlung dieser Arten im UG kommen.

Neben den insgesamt 42 im SDB benannten wertbestimmenden Brutvogelarten, die im UG am Boden oder bodennah brüten, werden drei weitere Arten in die Untersuchung einbezogen, die im von den Klägern im Rahmen der gerichtlichen Überprüfung vorgelegten Gutachten (Unterlage K27, Cimiotti et al., 2014) behandelt werden: Wachtel, Rohrschwirl und Wiesenpieper.

Tabelle 5-3 gibt eine Übersicht über die im Weiteren untersuchungsrelevanten Brutvogelarten und verwendeten Datenquellen. Es handelt sich um insgesamt 45 Brutvogelarten.

Im Jahr 2015 wurde im negativen Wirkbereich (außendeichs gelegene Bereiche der VS-Gebiete – soweit dort ein Anstieg des MThw zu erwarten ist) der Bestand an Bodenbrütern und bodennah brü- tenden Vogelarten mittels einer vom TdV beauftragten Revierkartierung erfasst. Dabei wurden von den im Rahmen dieses Gutachtens behandelten insgesamt 45 relevanten Brutvogelarten 31 Arten als Brutvögel nachgewiesen. 28 der in der Brutperiode 2015 nachgewiesenen Arten sind gemäß Stan- darddatenbögen der zwei betroffenen EU-Vogelschutzgebiete als wertgebend gemeldet. Damit wur- den im Jahr 2015 ca. 2/3 der in die Untersuchung einbezogenen Brutvogelarten nachgewiesen. Die Berücksichtigung zahlreicher weiterer Brutvogelarten in dieser Unterlage stellt sich daher als beson- ders vorsorglich dar.

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