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Im Untersuchungsgebiet nachgewiesene geschützte und gefährdete

Flora, Tabelle 2.3.-18, S. 105 bis 108) ...93 Anhangstabelle 8-2:Kategorien zur Beurteilung der Häufigkeit von Gefäßpflanzensippen in

Hamburg ...97 Anhangstabelle 8-3:Kategorien zur Beurteilung der Häufigkeit von Gefäßpflanzensippen im

Weser-Elbe-Gebiet (Niedersachsen) ...97 Anhangstabelle 8-4:Kategorien zur Beurteilung der aktuellen Bestandssituation von

Gefäßpflanzensippen in Schleswig-Holstein ...98 Anhangstabelle 8-5:Gefährdungskategorien der Roten Liste-Gefäßpflanzen in Deutschland,

Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein ...98 Anhangstabelle 8-6:Kategorien zur Bewertung der europa- und weltweiten Gefährdung von

Gefäßpflanzen ...99 Anhangstabelle 8-7:Gefährdungskategorien zur Verantwortlichkeit Deutschlands nach Ludwig

et al. (2007) ...100 Anhangstabelle 8-8 Liste der Artensteckbriefe ...102 Anhangstabelle 8-9:Quellennachweise zu den Fotos in den Steckbriefen ...104

Anlagen

Artensteckbriefe (Anzahl: 79)

1 Zusammenfassung Aufgabenstellung

Das vorliegende Gutachten behandelt die vom BVerwG im Beschluss vom 02.10.2014 (7 A 14.12) unter Punkt 1 UVU/UVP, 1.1 „Gefährdete Pflanzenarten“ genannten nachbesserungsbedürftigen Be-lange hinsichtlich der Fragen zur Relevanz der vorhabenbedingten Wirkpfade Tidewasserstände, Strömungsgeschwindigkeiten, Schwebstoffregime und Geschiebetransport sowie Salinität und der dadurch möglichen Betroffenheit gefährdeter Pflanzenarten. Dabei erfolgte auch die Prüfung, welche Arten letztlich unter den Gesichtspunkten der Schutzverantwortung, Gefährdung, Verbrei-tung/Seltenheit und Sensitivität einer näheren Betrachtung zu unterziehen waren.

Methodik

Die aus der UVU (Planfeststellungsunterlage H.4a, 2007) vorliegende Liste der 131 (im Untersu-chungsgebiet nachgewiesenen geschützten und) gefährdeten Pflanzenarten wurde seitdem auf Grundlage aktuell verfügbarer Unterlagen (bis 2014) sowie unter Berücksichtigung aktueller Kartierergebnisse im Bereich des Deichvorlandes, der Ufer und der Inseln der Tideelbe aus 2015 überprüft bzw. fortgeschrieben, dies gilt auch für den Schutzstatus der gelisteten Pflanzenarten.

Diese aktualisierte Liste bildet die Grundlage für die weitergehenden Betrachtungen zur Beantwortung der vom Gericht aufgeworfenen Fragen in den Randnummern 17 bis 19 des Hinweisbeschlusses zu den „Gefährdeten Pflanzenarten“. Dabei wurden zunächst im Einzelnen das Vorkommen der gefähr-deten Pflanzenarten im Untersuchungsgebiet (UG), ihre ökologischen Eigenschaften und jeweiligen Standortansprüche sowie ihre mögliche Betroffenheit durch die vorhabensbedingten Auswirkungen betrachtet.

Ausgeschlossen wurden dann in mehreren Abschichtungsschritten diejenigen Pflanzenarten, die auf-grund ihres Vorkommens im UG oder ihrer Standorte und Standortansprüche von vornherein nicht von den genannten Wirkpfaden erreicht werden und die deshalb nicht beeinträchtigt werden können.

Für alle verbliebenen Pflanzenarten wurden jeweils Artensteckbriefe erstellt, in denen die Betroffenheit durch die vier vom BVerwG genannten Wirkpfade Tidewasserstände, Strömungsgeschwindigkeiten, Schwebstoffregime und Geschiebetransport sowie Salinität bewertet wird. Im Einzelnen kann somit transparent und plausibel belegt und nachvollzogen werden, ob eine Beeinträchtigung gefährdeter Pflanzen durch die Wirkpfade vorliegt oder nicht.

Gesamtergebnis

Insgesamt wurden 212 gefährdete Pflanzenarten untersucht (1341 Arten aus Antragsunterlage H.4.a und 78 weitere, zusätzliche Arten). Dabei konnten vorhabensbedingte Auswirkungen auf die gefährde-ten Pflanzenargefährde-ten durch die prognostiziergefährde-ten Veränderungen der Tidekennwerte im UG, also über den Wasserpfad, ausgeschlossen und die Einschätzungen in der UVU (Antragsunterlage H.4.a) sowie die darauf aufbauende Bewertung in den Planfeststellungsbeschlüssen (2012) bzgl. der vorhabensbedingten Auswirkungen auf die gefährdeten Pflanzenarten bestätigt werden. Auch eine Verringerung des Bestands bzw. der Bestandsentwicklung (Bestandsgröße, Reproduktionserfolg) oder eine verringerte Verbreitung im UG werden nicht eintreten.

Erheblich negative Auswirkungen auf Vorkommen gefährdeter Pflanzenarten werden bei Realisierung des Vorhabens auch zukünftig nicht eintreten.

1 Nach der Differenzierung von wenigen Gattungen auf der Artebene der ursprünglichen Liste mit 131 Arten hat sich die An-zahl auf 134 erhöht.

Hinweisbeschluss des BVerwG zu den gefährdeten Pflanzenarten

Das BVerwG hat in den Randnummern (Rn.) 17, 18 und 19 im Einzelnen ausgeführt:

Rn. 17

„In der UVU/UVP (PFB S. 459/460 und 680) werden vorhabenbedingte erhebliche Auswirkungen auf die terrestrischen Biotoptypen über die Wirkpfade „Tidewasserstände“, „Strömungsgeschwindigkeiten“,

„Schwebstoffregime und Geschiebetransport“ und „Salinität“ verneint. Hinsichtlich der gefährdeten Pflan-zenarten fehlt es dafür an der erforderlichen Tatsachengrundlage.“

Zu den „Gefährdeten Pflanzenarten“ wurden folgende Tatsachengrundlagen geschaffen:

1) Analysen, welche Standorte gefährdeter Pflanzenarten durch die angesprochenen Wirkpfade vorhabensbedingt über den Wasserpfad überhaupt erreicht werden können.

2) Ausschluss aller gefährdeten Pflanzenarten, die z.B. auf höher gelegenen Stellen im UG wachsen und bei denen eine vorhabensbedingt negative Betroffenheit über den Wasserpfad von vornherein und eindeutig verneint werden kann.

3) Ermittlung und Ausschluss weiterer Arten, die von ihrer Autökologie bzw. ihrer natürlichen An-passungsfähigkeit her bereits über eine erhöhte Überflutungs- und Salztoleranz verfügen.

4) Erstellung von 79 Artensteckbriefen für untersuchungssrelevante Pflanzenarten auf der Basis umfangreicher Literaturrecherchen und unter Berücksichtigung von Informationen der Fachbehörden sowie unter Einbeziehung aktueller Kartierergebnisse mit Angaben

− zum Vorkommen im Untersuchungsgebiet,

− zur Häufigkeit/Seltenheit auf Bundeslandebene,

− zur Gefährdung und zum Schutzstatus gemäß Roter Listen, zum internationalen Schutz und zur Schutzverantwortlichkeit Deutschlands,

− zur Autökologie und den Standortansprüchen sowie

− zur möglichen Betroffenheit durch die vorhabenbedingten Wirkpfade

5) Untersuchung der übriggebliebenen 79 gefährdeten Pflanzenarten hinsichtlich der Frage, ob Be-einträchtigungen durch die Wirkpfade möglich sind oder ausgeschlossen werden können.

Ergebnis: Für jede der untersuchungsrelevanten Pflanzenarten konnte der fachlich fundierte Nach-weis erbracht werden, dass vorhabensbedingte erheblich negative Auswirkungen durch die prognosti-zierten Veränderungen der Tidekennwerte ausgeschlossen werden können. Durch diese vertiefte Betrachtung ist die Forderung des BVerwG nach erforderlichen Tatsachengrundlagen für die in der UVU verneinten Betroffenheit der gefährdeten Pflanzenarten durch das geplante Vorhaben erfüllt.

Rn. 18

„Keinen Bedenken begegnet es, im Rahmen der Auswirkungsprognose zunächst die relevanten Wirkfakto-ren zu identifizieWirkfakto-ren und festzustellen, womit wann, wo und in welcher Intensität gerechnet werden muss.

Scheiden danach - was nachvollziehbar darzulegen ist - Beeinträchtigungen auf bestimmten Wirkpfaden von vornherein aus, sind nähere artenbezogene Untersuchungen nicht erforderlich. Anders verhält es sich aber dann, wenn eine negative Betroffenheit von Arten nicht schon aufgrund des Wirkpfads ausgeschlos-sen werden kann. In diesem Fall ist zu prüfen, welche Arten im Untersuchungsgebiet direkt oder indirekt betroffen sein können. Das kann Feststellungen zu deren örtlichen Vorkommen erfordern. Besonderes Augenmerk ist dabei - auch im Hinblick auf das Schutzgut der Artenvielfalt - auf die gefährdeten Arten zu richten. Unter diesen sind wiederum vorrangig solche Arten zu behandeln, für die unter biogeografischen Aspekten eine besondere Schutzverantwortung besteht.“

Rn. 19

„Diesen Anforderungen genügt die Umweltverträglichkeitsprüfung nicht. Von den in der Liste der gefährde-ten Argefährde-ten im UVU-Teilgutachgefährde-ten H.4a zur terrestrischen Flora (S. 105 ff.) aufgeführgefährde-ten 131 gefährdegefährde-ten Ar-ten ist lediglich der an der Elbe endemische Schierlings-Wasserfenchel einer näheren Betrachtung untzogen worden. Für die dort weiter genannte, an der Elbe ebenfalls endemische Wiebelschmiele sind er-hebliche Beeinträchtigungen in der mündlichen Verhandlung verbal-argumentativ ausgeschlossen worden, in den Planfeststellungsbeschlüssen sind diese Erwägungen allerdings nicht dokumentiert. Auch zu den anderen in der Liste aufgeführten gefährdeten Arten kann weder der UVU noch der UVP Näheres ent-nommen werden. Die Auflistung der gefährdeten Arten im Untersuchungsgebiet bleibt aber ohne Wert, wenn im Rahmen der Auswirkungsprognose nicht geprüft wird, ob bzw. welchen der gelisteten Arten vor-habenbedingte Beeinträchtigungen drohen. Diese Prüfung setzt weder eine flächendeckende artenbezo-gene Kartierung des gesamten Untersuchungsgebiets voraus noch muss jede einzelne der 131 aufgeführ-ten gefährdeaufgeführ-ten Araufgeführ-ten einer detaillieraufgeführ-ten Bestandserfassung unterzogen werden. Erforderlich ist aber, dass die Liste - nachvollziehbar - daraufhin gesichtet wird, welche Arten unter den Gesichtspunkten Schutzver-antwortung, Gefährdung (auf verschiedenen Bezugsraumebenen), Verbreitung/Seltenheit und Sensitivität ggf. einer näheren Betrachtung auch im Hinblick auf ihre örtliche Verbreitung unterzogen werden müssen.

Daran fehlt es.“

Im Ergebnis der Untersuchung vorhabensbedingter Auswirkungen auf gefährdete Pflanzen ergibt sich unter biogeografischen Gesichtspunkten, dass Deutschland für die weit überwiegende Anzahl der im UG vorkommenden Pflanzenarten lediglich eine allgemeine Verantwortlichkeit hat.

Für zwei Pflanzenarten besteht eine besonders hohe Verantwortlichkeit und zwar für den Schierlings-Wasserfenchel (Oenanthe conioides) und die Elbe-Schmiele (Deschampsia wibeliana), da beide Arten nur im UG vorkommen (endemische Arten). Eine hohe Verantwortlichkeit besteht für zwei weitere Arten, nämlich die Schachblume (Fritilliaria meleagris) und das Haarförmige Laichkraut (Potamogeton trichoides). Diese vier Pflanzenarten wurden einer ausführlicheren Auswirkungsprognose unterzogen.

Wie die Ergebnisse zeigen, konnten für alle vier Arten vorhabensbedingte erheblich negative Auswir-kungen ausgeschlossen werden.

Die nach erfolgter Abschichtung der nicht untersuchungsrelevanten Pflanzenarten verbliebenen 79 Pflanzenarten wurden ihren Hauptvorkommen und Standortansprüchen nach vier ökologischen Grup-pen zugeordnet:

− Ökologische Gruppe 1: Helophyten (Sumpfpflanzen)

− Ökologische Gruppe 2: Hydrophyten (Wasserpflanzen)

− Ökologische Gruppe 3: Weitere Sippen feuchter bis nasser Standorte (feucht-nass)

− Ökologische Gruppe 4: Weitere Sippen extensiv genutzter, mesophiler Wiesen und Weiden

Betrachtet wurden nur solche, im Untersuchungsgebiet rezent vorkommende, gefährdete Pflanzen-sippen, die im Tideästuar über den so genannten „Wasserpfad“ regelmäßig oder aperiodisch erreicht werden. Von den vier in Rn. 17 vom BVerwG angesprochenen Wirkpfaden „Tidewasserstände“,

„Strömungsgeschwindigkeiten“, „Schwebstoffregime und Geschiebetransport“ und „Salinität“ haben die Wirkpfade „Strömungsgeschwindigkeiten“ und „Schwebstoffregime und Geschiebetransport“ im Ergebnis der Untersuchungen keinerlei Relevanz für die gefährdeten Pflanzenarten.

So konnte eine Beeinträchtigung der gefährdeten Pflanzenarten durch den Wirkpfad „Veränderung der Strömungsgeschwindigkeiten“ sicher ausgeschlossen werden, da viele der gefährdeten Pflan-zenarten entweder gar nicht strömungsexponiert wachsen, oder an Strömung gut angepasst sind (z.B.

die meisten wasserseitig wachsenden Röhrichtarten) oder sich aufgrund ihrer Wuchsform (z.B. pols-terförmiger, niedriger Wuchs) oder ihres morphologischen Blatt- oder Stengelaufbaus an die im Tide-ästuar vorherrschenden variablen Strömungsgeschwindigkeiten optimal angepasst haben.

Auch eine Beeinträchtigung über den Wirkpfad „Schwebstoffregime und Geschiebetransport“

konnte ausgeschlossen werden, da die vorhabensbedingt zu erwartenden Veränderungen des Schwebstoffregimes und des Geschiebetransports, letzterer betrifft ohnehin im Wesentlichen das tiefe Wasser, nur die Sippen der Röhrichte mit Lage um und unter dem langjährigen MThw betreffen kann.

Fahrrinnenfern und im Bereich der strömungsarmen Nebenelben sind sowohl geringe Zu- als auch Abnahmen der mittleren Schwebstoffkonzentrationen zu erwarten. Die hier wachsenden Pflanzenar-ten sind an die Variabilität der Standortbedingungen hinreichend angepasst. Die Pflanzen der Röh-richte können auch in stark getrübten und brackigen Gewässern wachsen. Da sie zur ökologischen Gruppe der Sumpfpflanzen gehören, verfügen sie darüber hinaus über Überdauerungsorgane unter-halb der Wasser- bzw. Erdoberfläche und können somit von Beeinträchtigungen über diesen Wirkpfad nicht tangiert werden.

Bei dem Wirkpfad „Tidewasserstände“ ist bei den meisten im Tideästuar vorkommenden Pflanzen-arten eine Sensitivität gegenüber Veränderungen ebenfalls nicht gegeben, da die entsprechenden Arten an Überflutung wie auch Trockenfallen aufgrund unterschiedlicher Tidewasserstände angepasst sind und im UG sowohl in amphibischen Wattbereichen wie auch im terrestrischen Deichvorland vor-kommen. Im Ergebnis der Prüfung wurde jedoch festgestellt, dass bei 18 Pflanzenarten2 eine indirekte Beeinträchtigung durch diesen Wirkpfad nicht sicher ausgeschlossen werden kann. Geringe vorhabensbedingte Veränderungen der Tidehochwasserstände wirken sich möglicherweise auf die Konkurrenzverhältnisse an Röhrichtstandorten aus, was zu kleinräumigen Lebensraumverschiebun-gen für einzelne Arten führen könnte. Im Ergebnis einer Worst case-Betrachtung zeigten die Untersu-chungen jedoch, dass sich höchstens im Grenzbereich zwischen Röhrichtgesellschaften die Konkur-renzverhältnisse der dominanten Sippen Schilf, Strandsimse und der verschiedenen Teichsimsen-Sippen untereinander geringfügig ändern können. Dies verursacht allenfalls gering negative, aber nicht erhebliche Auswirkungen. Die naturschutzfachliche Bedeutung der Röhrichte auch als Lebens-raum gefährdeter Pflanzenarten wird sich dadurch vorhabensbedingt nicht verändern, da die Standor-te erhalStandor-ten bleiben und nicht durch diesen Wirkpfad erheblich beeinträchtigt werden.

Auch beim Wirkpfad „Salinität“ wurde festgestellt, dass ein Großteil der Pflanzenarten von den prog-nostizierten geringen Veränderungen der Salzgehalte nicht erheblich beeinträchtigt wird. Diese Pflan-zen gehören entweder zur Gruppe der Halophyten (SalzpflanPflan-zen, die an variierende Salinitäten im Tideästuar angepasst sind) oder aber die Standorte der Pflanzen liegen außerhalb derjenigen Berei-che, in denen vorhabensbedingte Veränderungen der Salzgehalte prognostiziert worden sind. Für insgesamt 531 Pflanzenarten konnte in einem ersten Prüfschritt allerdings eine vorhabensbedingte Betroffenheit durch diesen Wirkpfad nicht sicher ausgeschlossen werden, da es sich bei diesen Pflan-zenarten um solche handelt, die ihrer Autökologie nach nicht salzertragend seien. Die umfangreichen Betrachtungen im Gutachten zeigen jedoch, dass diese Sippen bereits im Ist-Zustand dem schwan-kenden Salzeinfluss (periodisch oder aperiodisch während der Vegetationszeit durch Normaltiden, Windfluten bis hin zu Sturmfluten) unterliegen. Echte salzempfindliche, reine Süßwasserarten (Glykophyten i.e.S.) kommen im UG nicht vor. Es ist daher nicht zu erwarten, dass sich die geringen Änderungen der Salinität auf den Bestandswert der Vorkommen gefährdeter Pflanzenarten verän-dernd auswirken werden. Allerdings sind die Änderungen vorhabensbedingt langfristig gegeben, so-dass salztolerantere Arten in ihrer Konkurrenzkraft gegenüber weniger salztoleranten gering gefördert werden könnten.

Gleichwohl belegen die vorliegenden umfangreichen empirischen Befunde der ausgewerteten Litera-turquellen (u.a. von G.Stiller (div. Jahrg.) einmal mehr, dass an Ästuarien keine starren Grenzen für

2 Schoenoplectus x carinatus und S. x kuekenthalianus werden in einem Steckbrief behandelt, sind hier aber als 2 Arten gewertet.

einzelne Standortfaktoren existieren. Die vorherrschende Systemdynamik und das variable Zusam-menwirken diverser Faktoren bewirken beständige Fluktuationen des Vorkommens der Arten einer-seits sowie die Herausbildung und Etablierung angepasster Ökotypen anderereiner-seits. Dies wird auch durch die aktuellen Kartierungen belegt. Erheblich negative Auswirkungen über den Wirkpfad

„Salinität“ konnten auch für diese 53 Pflanzensippen sicher ausgeschlossen werden.

Fazit

Viele Pflanzenarten im Marschvorland und auf höher gelegenen Standorten werden gar nicht oder kaum (nur bei Wind- und Sturmtiden) von den diskutierten Wirkfaktoren über den Wasserpfad erreicht.

Damit führen die vorhabensbedingten und ohnehin geringen Auswirkungen über den Wasserpfad nicht zu einer erheblichen Verschlechterung der Standortbedingungen dieser gefährdeten Pflanzenar-ten.

Auch für die regelmäßig über den Wasserpfad erreichten Standorte der übrigen untersuchten gefähr-deten Pflanzenarten ist eine Verschlechterung der Standortbedingungen und ihrer Vorkommen im Maßstab der Umweltverträglichkeit als Teil des Schutzguts Pflanzen im Untersuchungsgebiet nicht zu erwarten. Die gefährdeten Pflanzenarten in ihrer besonderen Bedeutung für die Artenvielfalt im UG unterliegen keinen vorhabensbedingten erheblich negativen Einflüssen. Zu erwarten sind lediglich theoretisch beschreibbare Veränderungen einiger Standortfaktoren. Diese sind aber derart gering, dass sie nicht zu einer erheblichen Verschlechterung der Standortbedingungen und damit zu Be-standsveränderungen führen werden. Die lokalen Populationen jeder einzelnen gefährdeten Pflan-zenart bleiben im UG erhalten und werden nicht erheblich beeinträchtigt. Dieses Ergebnis gilt insbe-sondere auch für diejenigen vier Arten mit hoher bzw. besonders hoher Schutzverantwortung.

2 Einleitung

Die Träger des Vorhabens haben sich nach dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 02.10.2014 (BVerwG 7 A 14.12) zu den Planfeststellungsbeschlüssen für die Fahrrinnenanpassung der Unter- und Außenelbe für 14,5 m tiefgehende Containerschiffe zur Überarbeitung bzw. Ergänzung verschiedener Planunterlagen entschlossen, die Gegenstände eines ergänzenden Verfahrens werden sollen.

In der vorliegenden Unterlage werden im Rahmen der Befassung mit dem Schutzgut Pflanzen (Plan-feststellungsunterlage H.4a, 2007) die vom Gericht aufgeworfenen Fragen speziell zu „Gefährdeten Pflanzenarten“ in den Randnummern (Rn.) 17 bis 19 behandelt. Der Fokus liegt auf der Beantwortung der Frage, ob und falls ja, wie erheblich negativ sich vorhabensbedingte Änderungen der Tidekenn-werte auf Vorkommen und Standorte gefährdeter Pflanzenarten auswirken.

Weil das Vorkommen einzelner gefährdeter Pflanzenarten im Untersuchungsgebiet der terrestrischen Flora zudem im fachlichen Kontext mit der biologischen Vielfalt vom BVerwG thematisiert wurde, wird in dieser Unterlage ebenfalls die Rn. 21 dahingehend berücksichtigt, ob ggf. eine vorhabensbedingt erheblich nachteilige Auswirkung auf die Standorteignung3 für eine gefährdete Pflanzenart eintreten kann.

Hinsichtlich des Schutzguts biologische Vielfalt wird ansonsten auf die Planergänzungsunterlage II, 2.2 verwiesen. Dort werden vorhabensbedingte Auswirkungen auf im Untersuchungsgebiet vorkom-mende gefährdete und weitere naturraumtypische Pflanzen unter dem Aspekt der Artenvielfalt unter-sucht.

3 synomym: „erhebliche Verschlechterung der Habitateignung für eine einzelne Art“ (Rn. 21)

3 Arbeitsinhalte, Begriffserklärungen und methodische Grundlagen

Die vorliegende Untersuchung hat ihren Bezug zum Teilgutachten terrestrische Flora der UVU (Unter-lage H.4a). Im Fokus stehen gefährdete Pflanzenarten bzw. -sippen4.

3.1 Definition gefährdeter Pflanzensippen

Es werden die Definitionen der Roten Liste der Bundesrepublik Deutschlands verwendet (Ludwig &

Schnittler 1996). Die Kategorien 0, 1, 2, 3 und G umfassen die gefährdeten Arten. Arten der Kategorie R sind zusätzlich Bestandteil der Roten Liste.

Die Gefährdungskategorien (Rote Liste-Status) bedeuten:

0 ausgestorben oder verschollen

Sippen oder Arten, die im Betrachtungsraum verschwunden sind (keine wildlebenden Populati-onen bekannt). Ihre PopulatiPopulati-onen sind nachweisbar ausgerottet, ausgestorben oder verschol-len (es besteht der begründete Verdacht, dass ihre Populationen erloschen sind).

1 vom Aussterben bedroht

Sippen oder Arten, die so schwerwiegend bedroht sind, dass sie voraussichtlich aussterben, wenn die Gefährdungsursachen fortbestehen. Ein Aussterben kann nur durch sofortige Beseiti-gung der Gefährdungsursachen oder wirksame Hilfsmaßnahmen für die Restbestände dieser Arten verhindert werden.

2 stark gefährdet

Sippen oder Arten, die erheblich zurückgegangen oder durch laufende beziehungsweise ab-sehbare menschliche Einwirkungen erheblich bedroht sind.

Wird die Gefährdung der Art nicht abgewendet, rückt sie voraussichtlich in die Kategorie "vom Aussterben bedroht" auf.

3 gefährdet

Sippen oder Arten, die merklich zurückgegangen oder durch laufende beziehungsweise ab-sehbare menschliche Einwirkungen bedroht sind.

Wird die Gefährdung der Art nicht abgewendet, kann sie in die Kategorie "stark gefährdet" auf-rücken.

G Gefährdung anzunehmen

Sippen oder Arten, bei denen einzelne Untersuchungen eine Gefährdung erkennen lassen, aber die vorliegenden Informationen für eine exakte Zuordnung zu den Kategorien 1 bis 3 nicht ausreichen.

R extrem selten

Extrem seltene beziehungsweise sehr lokal vorkommende Sippen oder Arten, deren Bestände in der Summe weder lang- noch kurzfristig abgenommen haben und die auch aktuell nicht be-droht, aber gegenüber unvorhergesehenen Gefährdungen besonders anfällig sind.

4 Unter „Sippe“ im botanischen Sinn ist eine pflanzensystematische Einheit beliebigen Ranges zu verstehen. Während der Artbegriff auf eine bestimmte Rangstufe in der hierarchischen Ordnung der Sippensystematik festgelegt ist, umfasst eine

„Sippe“ weitere pflanzensystematische Einheiten wie Hybriden oder Artengruppen (agg.). Da teils auch derartigen Einheiten spezifische Gefährdungsgrade zugemessen werden und die Liste der gefährdeten Pflanzenarten in Unterlage H.4a (Teilgut-achten terrestrische Flora, Kap. 2.3.3, S. 105, Tabelle 2.3.-18) entsprechende Einheiten aufführt, wird in dieser Unterlage – wie fachlich im Zusammenhang mit Roten Listen von Gefäßpflanzen üblich – der Begriff „Sippe“ verwendet.

Nicht Bestandteil der Roten Liste sind Arten/Sippen der sogenannten Vorwarnliste (V zurückgehende Art). Diese „V-Arten“ sind der Definition nach zwar merklich zurückgegangen, aber aktuell nicht ge-fährdet. Bei Fortbestehen der bestandsreduzierenden Einwirkungen ist in naher Zukunft eine Einstu-fung in die Kategorie "gefährdet" wahrscheinlich.

Nachstehend sind die vom Bundesamt für Naturschutz genannten „Gefährdungsursachen“ für die Farn- und Blütenpflanzen aufgeführt, also die Sippen der so genannten „höheren Vegetation“ bzw. der

„terrestrischen Flora“ nach Antragsunterlage H.4a. Anschließend wird das Vorhaben der weiteren Fahrrinnenanpassung in den Kontext dieser Gefährdungsursachen eingeordnet.

Gefährdungsursachen für „Farn- und Blütenpflanzen“ gemäß Bundesamt für Naturschutz (https://www.bfn.de/0322_pflanzen.html)

1. Standortzerstörung: Am meisten trägt die Standortzerstörung zum Artenrückgang der Farn- und Blütenpflanzen bei. Der größere Teil dieser Eingriffe ist irreversibel. Neben Baumaßnahmen (Ver-kehrswege, Siedlungen, Industrie- und Gewerbegebiete) ist dies vor allem der Abbau von Roh-stoffen.

2. Landwirtschaftliche Nutzung: An zweiter Stelle rangiert die landwirtschaftliche Nutzung. Nut-zungsaufgabe und -intensivierung sind die Hauptursachen, deren Wirkung anhält, besonders auf bisher extensiv bewirtschaftetem Grün- und Ackerland.

3. Forstwirtschaftliche Nutzung: Bei der forstwirtschaftlichen Nutzung wiegen die Maßnahmen der Vergangenheit am schwersten. Viele Arten offener Standorte wie Binnendünen oder Magerrasen gingen durch Aufforstung bisher waldfreier Flächen zurück. Auch heute noch werden nicht selten Offenlandflächen, die Wuchsorte gefährdeter Pflanzenarten sind, aufgeforstet. Gefährdungsfakto-ren im Wald selbst sind Forstwegebau, Entwässerung und MonokultuGefährdungsfakto-ren aus standortfremden Nadelhölzern bzw. nicht heimischen Baumarten. Die Hochwaldwirtschaft führt für eine Reihe von Arten zum Verlust ihres Lebensraumes, indem natürliche Auflichtungen und alte Bäume sowie das damit verbundene Totholz stark reduziert werden. Mittlerweile werden Laub- und Mischwälder vie-lerorts zunehmend naturnäher bewirtschaftet.

4. Wildhege und Jagd: Wildhege und Jagd wirken vor allem durch die vielerorts überhöhten

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