• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Privatkrankenanstalten: Für fairen Wettbewerb und Finanzierungsmonistik" (12.07.2004)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Privatkrankenanstalten: Für fairen Wettbewerb und Finanzierungsmonistik" (12.07.2004)"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

D

ie 1 200 Akutkrankenhäuser und Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation in privater Trä- gerschaft, die im Bundesverband Deut- scher Privatkrankenanstalten e.V.(BDPK), Sitz: Berlin, organisiert sind, wollen sich einem fairen Leistungswettbewerb stellen und die Chancen zur struktu- rellen Veränderung nutzen, die mit In-Kraft-Treten des GKV-Modernisie- rungsgesetzes (GMG) seit Jahresbeginn 2004 eröffnet worden sind. Die staat- liche Regulative müsste sich auf die Setzung von rechtlichen und finan- ziellen Rahmenbedingungen beschrän- ken. Jede direkte und indirekte Sub- ventionierung oder Defizitfinanzierung von öffentlich-rechtlichen Krankenhäu- ser (kommunale Krankenhäuser, Kreis- krankenhäuser, Landeskrankenhäuser) müsse beendet werden, weil diese Praxis gegen zwingende kartell- und europa- rechtliche Vorschriften verstoße und zu einer Verzerrung der Wettbewerbs- situation zum Nachteil der freigemein- nützigen und privaten (erwerbswirt- schaftlichen) Krankenhausträger führe, so der BDPK-Präsident K. Heinrich Rehfeld, Rehabilitationsklinikträger aus Berlin, vor dem Jahreskongress des Bun- desverbandes Deutscher Privatkranken- anstalten am 25. Juni in Freiburg.

Gleiche Startchancen

Die Privatkrankenanstalten pochen auf faire Start- und Wettbewerbsbedin- gungen gerade bei der Umstellung des Pauschalfinanzierungssystems für Akut- krankenhäuser auf diagnosebezogene Fallpauschalen und eine Überleitung auf Finanzierungsmonistik ab dem Routine- lauf des Finanzierungssystems, frühe- stens ab 2007/2008. Allerdings müsse die

Sicherstellung einer flächendeckenden Krankenhausversorgung eine öffentliche Aufgabe bleiben. Das Instrument der Krankenhausplanung und die Letztver- antwortung der Länder für die stationäre Versorgung und die Sicherung einer flächendeckenden Versorgung müssten modifiziert und auf den Paradigmen- wandel der Krankenhausfinanzierung umgestellt werden, so der BDPK.

Die Privatkrankenhausträger vertei- digen das gegliederte Krankenhaus- system und die Beteiligung sowohl kom- munaler als auch freigemeinnütziger und privater Krankenhäuser an einer flächendeckenden, gestuften Kranken- versorgung – allerdings unter gleichge- richteten Wettbewerbsbedingungen. Die geltende Regelung der Investitions- kostenfinanzierung – die Finanzierungs- dualistik im Akutsektor – ebenso wie die starre sektorale Budgetierung seien mit der neuen Fallpauschalensystematik (Diagnosis Related Groups, DRGs) nicht vereinbar. Bereits in den vergange-

nen Jahren hätten sich die Länder ihrer Einstands- und Finanzierungspflicht bei den Vorhaltekosten immer mehr ent- zogen, sodass heute weniger als acht Prozent – mit einer großen Streubreite zwischen den Bundesländern – für die Investitionskosten (Neubau, Errich- tungs- und Erneuerungskosten sowie Anschaffung von langfristigen Anlage- gütern) bereitgestellt werde. Zu Beginn der dualen Krankenhausfinanzierung in den Jahren 1972/1974 seien aus öffent- lichen Mitteln noch 22 Prozent der Gesamtkosten als Investitionsmittel zur Verfügung gestellt worden. Ohnedies drifte die dualistische Finanzierung kurz- bis mittelfristig infolge der Umstel- lung auf DRG-basierte Pauschalentgelte immer mehr auf Finanzierungsmonistik zu. Im Jahr 2007/2008 würden sowohl im ambulanten als auch im stationären Sektor die Vorschriften zur Berechnung der Entgelte und der Vergütungen vereinheitlicht und umgestellt.

Ein weiterer Grund für die Not- wendigkeit, auf Monistik umzustellen, sei auch der inzwischen angewachsene Investitionskostenstau, der von der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

auf 27 Milliarden Euro veranschlagt wird. Wegen der angespannten Finanz- lage der öffentlichen Hand (Länder) werde es zudem immer schwieriger, die notwendigen Aufgaben der Daseinsvor- sorge im Krankenhaussektor, insbeson- dere Investitionen zur Modernisierung der Klinikbauten und für Innovationen im Gesundheitswesen zu finanzieren. Es sei erforderlich, so der BDPK, Investi- tions- und laufende Betriebskosten wie- der zusammenzuführen und aus einer Hand zulasten der Kostenträger (insbe- sondere der Gesetzlichen und privaten Krankenversicherung) zu finanzieren.

Nur dadurch sei es möglich, medizinisch P O L I T I K

A

A2020 Deutsches ÄrzteblattJg. 101Heft 28–2912. Juli 2004

Privatkrankenanstalten

Für fairen Wettbewerb

und Finanzierungsmonistik

Bundesverband der Privatkrankenanstalten kritisiert illegale Subventionierungspraxis.

K. Heinrich Rehfeld: „Der Staat muss jede direkte und indirekte Subventionierung oder Defizitfinanzierung von Krankenhäusern un- terlassen.“

Foto:BDPK

(2)

notwendige Vorhaltungen und Leistun- gen effizient und wirtschaftlich zu erbringen sowie gleichzeitig auch auf privates Kapital zurückzugreifen und die Leistungsprozesse aktiv zu steuern (über Leistungspreise).

Dilemma der Dualistik

Das Dilemma der dualen Kranken- hausfinanzierung für nicht oder teil- geförderte Krankenhäuser werde im DRG-System mit dem Start der so genannten Konvergenzphase ab 2005 zunehmen, prognostiziert der Verband.

Zudem erfordere die grenzüberschrei- tende Dienstleistungsfreiheit und das liberalisierte Sozialleistungsrecht in der erweiterten Europäischen Union die Abschaffung jeglicher Subventio- nen, von nicht gerechtfertigten Beihil- fen zugunsten bestimmter Kranken- hausträger (öffentlich-rechtliche) und eine Steuerung über fair kalkulierte Festpreise – ohne einseitige Preis- diktate seitens der Kostenträger und nicht einseitig festgelegte Angebots- und Nachfragemengen, so der BDPK.

Neben klaren Rahmenbedingungen müssten auch Spielregeln in Kraft ge- setzt werden, die strikt zu beachten sind und bei denen Monopole ausge- schlossen werden.

Der Verband lehnt als Zwischen- lösung so genannte Globalbudgets ab, weil diese ebenso wie sektorale Budgets nicht dauerhaft funktionieren könnten.

In der Konvergenzphase bis Ende 2007 for- dert der Bundesverband der Privatkranken- anstalten, ehe es zu einer völligen Umstel- lung auf Monistik kommt, eine Übergangs- regelung mit folgenden Eckpunkten:

>Im Jahr 2005: Kompensationsmöglichkeiten bei einer Nichtberücksichtigung der Investitions- kosten innerhalb der Konvergenzphase;

>Einbeziehung der Investitionskosten in das Kalkulationshandbuch im Hinblick auf eine konse- quente Umsetzung der monistischen Lösung ab 2007/2008.

In der Konvergenzphase wird eine bloße Zuschlagsregelung als nicht ziel- führend abgelehnt, da bei Zuschlägen für nicht oder nur teilweise geförderte Krankenhäuser deren Leistungen sich verteuern würden und diese erneut einen Wettbewerbsnachteil erlitten.

Ab der „Scharfschaltung“ des neuen Finan- zierungssystems (Monistik) sollten folgen- de Regelungen zum Zuge kommen:

>Berücksichtigung der Kapitalkosten und des Investitionskostenanteils bei allen Krankenhaus- trägern über pauschalierte Zuschläge zu den DRG-basierten Pauschalentgelten. Dadurch könn- ten die Investitionskostenanteile unabhängig vom Klinikträger gleichmäßig verteilt werden.

Eine Fondslösung und ein Antragsverfahren werden abgelehnt.

>Damit die Krankenkassenbeiträge nicht bei einer Umstellung auf Finanzierungsmonistik zu- sätzlich belastet werden (um rund einen Prozent- punkt), sollten die Länder die Krankenkassen aus öffentlichen Mitteln in der Höhe bezuschussen, wie sie bisher zur Investitionskostenfinanzierung beigetragen haben oder hätten beisteuern müs- sen. Für die öffentliche Hand bliebe mithin der Umstellungseffekt kostenneutral, die Lohnneben- kosten würden nicht zusätzlich belastet, und die Krankenkassen hätten nicht die Möglichkeit, die Finanzierungsmonistik zu ihren Gunsten auszu- nutzen (Lenkung mit dem „goldenen Zügel“).

>Umstellung der Subventionsfinanzierung in eine Unternehmensfinanzierung. Dies bedeutet:

Die Investitionsfinanzierung müsse die Wirt- schaftlichkeit der Leistungserbringung berück- sichtigen und zu einer autonomen wirtschaftli- chen Sicherung der Klinikträger beitragen.

>Vermeidung jeglicher Kostensubstitutions- prozesse und von Quersubventionen zwischen den einzelnen Krankenhausträgern und Klinikab- teilungen;

>Verwirklichung von mehr Leistungsgerech- tigkeit von Unternehmensautonomie und Reali- sierung eines Mindestmaßes an Planungssicher- heit auch in der Krankenhauswirtschaft.

Widersprochen hat der Verband ei- ner gängigen These, dass private Klinik- träger und Rehabilitationseinrichtun- gen selektiv Verträge abschlössen, nur lukrative Behandlungsformen anböten und überwiegend rentable Standorte besetzten. 250 private Akutkranken- anstalten seien sowohl in die Grund- und Regelversorgung als auch in die Maximalversorgung eingeschaltet (auch Krankenhäuser im Rang eines Uni- versitätsklinikums). Das Gros seien allerdings kleinere Fachkrankenhäuser, die zur flächendeckenden Versorgung im gegliederten System beitrügen.

Wettbewerbsnachteile für private Rehaträger sieht der Verband in der Tat- sache, dass die Kostenträger, vor allem die Rentenversicherungsträger, eine se- lektive Vertragspolitik betrieben, indem sie vorrangig ihre Eigeneinrichtungen belegten und an bestimmten Standorten privaten Trägern Konkurrenz machten.

Aktuelles Beispiel in Baden-Württem- berg: Hier würde die Bundesversiche- rungsanstalt für Angestellte im Raum Bad Krozingen mit einem Investitions- volumen von 54 Millionen Euro eine Eigen-Einrichtung errichten (dies for- mal deklariert als Erneuerungs- und Umbau einer bestehenden Einrichtung), obwohl es im Einzugsbereich bereits mehrere leistungsfähige und von den Patienten gut angenommene private Klinikbetreiber gebe. Hier würde eine bestehende Infrastruktur kurzfristig zer- schlagen. Bei Unterversorgung müssten mit Steuermitteln neue Versorgungs- strukturen wieder aufgebaut werden.

Deregulierung

Im Zuge der politisch propagierten Ent- staatlichung und Deregulierung aller öffentlichen Sektoren müssten sich die Rentenversicherungsträger auf ihre Fi- nanzierungsfunktion bei Rehabilitati- onsleistungen beschränken. In anderen Bereichen, etwa bei der Telekommuni- kation, der Post und der Bahn, habe sich der Staat längst zurückgezogen. Es sei nur konsequent, so auch im Gesund- heitswesen vorzugehen. Prinzipiell müsse die bisherige Vertragspolitik der Hauptbeleger revidiert werden.

Auch die Reha-Kliniken wollen sich bei den Verträgen zur Integrierten Ver- sorgung und bei der Kooperation mit Medizinischen Versorgungszentren en- gagieren. Diese böten gute Chancen, die bisher starren Strukturen einer sektora- len Versorgung aufzubrechen und durch- lässiger zu machen. Gerade kleinere Krankenhäuser und Reha-Einrichtun- gen mit einem spezialisierten Leistungs- profil seien für die Vertragspartner attraktiv. Kostensparend seien solche Kooperationen, wenn sich beispielsweise niedergelassene Fachärzte und Kranken- häuser beim ambulanten Operieren, bei der gemeinsamen Nutzung von Geräten, Großapparaturen und Räumlichkeiten und bei einer durchgängigen Gestal- tung des Behandlungsablaufs abspre- chen und ergänzen. Voraussetzung seien allerdings die bisher auseinander laufen- den Vergütungssysteme zu harmonisie- ren, insbesondere in der Integrierten Versorgung, um so die Systemübergänge zu erleichtern. Dr. rer. pol. Harald Clade P O L I T I K

Deutsches ÄrzteblattJg. 101Heft 28–2912. Juli 2004 AA2021

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Erste Projekte in deutschen Krankenhäusern mit dem Einsatz von Hotelfachpersonal haben gezeigt, dass dieses erfolgreich eingesetzt werden kann und dass diese Mitarbeiter wegen

Teuer seien für die Kliniken zu- dem die Neuregelung der ärztlichen Arbeitszeit und die Tariferhöhung für Klinikärzte, die sich jährlich auf rund 1,5 Milliarden Euro belaufe..

Neben den Anbietern von Kran- kenhausinformationssystemen und Pra- xisverwaltungssoftware interessieren sich zunehmend auch große System- häuser und IT-Dienstleister für den

Die Erfassung nicht nur der Struktur- und Prozessqualität, sondern auch und vorrangig der Ergebnisqualität wird für die stationären und ambulanten Ein- richtungen in den nächsten

Häußler: „Wer Kostenentla- stung will, darf nicht den ohnehin schon teuersten Sektor unseres Ge- sundheitswesens noch zusätzlich für die ambulante Versorgung öffnen.. Das

dern (ohne Berlin) wurden 1973 noch rund 1,5 Milliarden Euro an KHG-Mit- teln bereitgestellt, im Jahr 2002 sind es rund 2,1 Milliarden Euro (+40 Pro- zent).. Im Jahr 1973 mussten

Insbesondere muß die stationäre Behandlung in den Kran- kenhäusern und Hochschulkliniken und die ambulante Behandlung durch niedergelassene Ärzte lücken- los

Für den in Veranstaltungen mit sozialpolitischen Schwerpunktthe- men erfahrenen Teilnehmer unter- schied sich dieser Kongreß dadurch, daß die Vortragenden nicht nur durch