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Archiv "Der Steuerzahler soll die Rentenlast tragen: Die Rentenreform geht in die Endrunde; Minister Blüm sucht Konsens mit der SPD" (15.09.1988)

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m Mittelpunkt des politischen Tauziehens steht die Neuord- nung und Erhöhung des Bun- deszuschusses an die Renten- versicherung. Der Zuschuß soll künftig nicht nur wie bisher an die Lohn- und Gehaltsentwicklung der Versicherten, sondern auch an die Entwicklung der Beitragssätze ge- koppelt werden. Wenn wegen der Verschlechterung der Altersstruktur der Beitragssatz angehoben werden muß, so soll also künftig auch der Bund entsprechend mehr zahlen.

Darüber haben Blüm und Fi- nanzminister Stoltenberg schon vor Wochen einen Kompromiß erzielt, der aber in der vorliegenden Form wohl nicht durchzuhalten ist, ob- wohl Stoltenberg auch zugestanden hat, daß der Bundeszuschuß über den Zuwachs nach der bisherigen Rentenformel hinaus 1990 um 300 Millionen Mark und 1991 noch ein- mal um eine Milliarde Mark aufge- stockt werden soll. 1989 zahlt der Bund 28,5 Milliarden Mark an die Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten. Rechnet man die Aufwendungen des Bundes für die Alterssicherung der Bergarbeiter, der Landwirte und seiner Beamten hinzu, so ergibt sich schon jetzt ein Betrag von rund 55 Milliarden Mark.

Den zwischen Stoltenberg und Blüm ausgehandelten Kompromiß

halten aber die Sozialpolitiker aller Bundestagsfraktionen und auch die CSU für unzureichend. Nach wie vor wird die Erhöhung des Bundes- zuschusses auf 20 Prozent der Ren- tenausgaben gefordert. Dies würde dem Bund eine wachsende Mehrbe- lastung bescheren, die zunächst auf annähernd vier Milliarden Mark jährlich zu schätzen wäre, während Stoltenbergs Angebot den Bund im Durchschnitt der Jahre zusätzlich et- wa 1,5 Milliarden Mark kosten wür- de. Trotz der bisher vorgesehenen Korrekturen am Leistungsrecht müßte allein der Beitragssatz der Rentenversicherung von derzeit 18,7 Prozent des Brutto-Arbeitsentgelts bis 2010 auf mehr als 22 Prozent und danach noch stärker angehoben wer- den. Die bisherigen Konsolidie- rungspläne könnten die Finanzie- rung des heutigen Rentenniveaus bei günstigen wirtschaftlichen Be- dingungen zwar über die nächsten 15 Jahre, aber nicht langfristig sichern, da sich die Altersstruktur der Bevöl- kerung erst nach 2010 dramatisch verschlechtern wird.

Die Pläne für die möglicherwei- se nur schrittweise Erhöhung des Bundeszuschusses von heute 17,5 Prozent auf 20 Prozent der Renten- ausgaben konkurrieren aber mit den Forderungen nach der Verbesserung des Familienlastenausgleichs, mit den Beschlüssen der Koalition, die

Defizite der Arbeitslosenversiche- rung von mehr als 5 Milliarden Mark ganz überwiegend aus dem Bundes- haushalt zu decken, einen Teilzeit- Vorruhestand einzuführen, die strukturschwachen Regionen stärker zu unterstützen, die Finanzmittel der Europäischen Gemeinschaft zu verbessern, moderne Technologie- Programme (Airbus, Raumfahrt) zu subventionieren, die Steuerbela- stung der Unternehmen über die Steuerreform hinaus zu vermindern, den Anstieg der Lohnnebenkosten zu stoppen und die Neuverschul- dung, die im laufenden Jahr sprung- haft angestiegen war, wieder nach- haltig zurückzuführen. Über die Hö- he des Bundeszuschusses kann also nicht isoliert diskutiert werden.

Das politische Szenario ist daher gegenwärtig nicht voll zu überschau- en. Es ist aber zu erwarten, daß der Druck auf Minister Stoltenberg, mehr Mittel bereitzustellen, um die künftigen Belastungen für Beitrags- zahler und Rentner erst später wirk- sam werden zu lassen, weiterwach- sen wird. Stoltenberg, dessen politi- sche Position geschwächt erscheint, wird diesem Druck weiter nachge- ben müssen, schon um die Chance für einen Minimal-Konsens mit der SPD zu wahren.

Forderungen

des SPD-Parteitages

Die SPD hat bislang ihre Bedin- gungen für die von Blüm angestreb- te Zusammenarbeit mit der Koali- tion in der schwierigen Rentenfrage noch nicht im einzelnen präzisiert.

Das neue sozialpolitische Grund- satz-Programm der SPD engt jedoch den Spielraum der Befürworter ei- ner gemeinsamen Initiative mit der Koalition ein. Blüm wird die Forde- rungen nach einer Grundsicherung, der Einführung eines Wertschöp- fungsbeitrages, der Kopplung des Bundeszuschusses an die Renten- ausgaben, nach höheren Beiträgen der Nürnberger Bundesanstalt an die Rentenversicherung für die Ar- beitslosen und nach der Anglei- chung der Alterssicherungssysteme nicht völlig ignorieren können, wenn.

sich Koalition und SPD auf einen ge-

Der Steuerzahler soll die Rentenlast tragen

Die Rentenreform geht in die Endrunde Minister Blüm sucht Konsens mit der SPD

Die Rentenreform soll das heutige Netto-Rentenniveau sichern. Das wird aber zu einer erheblichen Mehrbelastung der Steuer- und Beitragszahler führen. Das ist die Konsequenz der Reformpläne der Koalition, über die bis Ende September entschieden werden soll. Unsicher ist, ob es Bun- desarbeitsminister Blüm gelingt, die SPD für seine Reformpläne zu ge- winnen. Am 19. September beraten die Koalitionsfraktionen über das Renten-Konzept. Erst danach dürften die Verhandlungen mit der SPD einsetzen. Am 26. September steht das Thema im CDU-Bundesausschuß an. Mitte Oktober soll der erste Referentenentwurf vorliegen.

A-2480 (20) Dt. Ärztebi. 85, Heft 37, 15. September 1988

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Die Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland wird in den nächsten 50 Jah- ren voraussichtlich um rund 20 Millio- nen Menschen zu- rückgehen. Dies wird beträchtliche Folgen insbesonde- re auf die Finan- zierung der Alters- renten haben

,e 7,3

21,1 Altersgruppen

in Jahren unter 20

20 bis 60

32,9

Altersstruktur

Erwartungen in der

Bundesrepublik Deutschland 59,4 Bevölkerung insgesamt

13,5

11,9 Mio (gerundet)

46,5 40,7 60,8

über 60

2040 1987 2000 2030

Quelle: Verband Deutscher Rentenversicherungsträger

einsamen Gesetzentwurf der Bun- destagsfraktionen einigen sollen.

Dies ist eine Grundbedingung der SPD, was zeigt, daß die Sozialde- mokraten damit nachweisen wollen, daß sie ihre Regierungsfähigkeit zu- rückgewonnen haben. Das erinnert an das politische Taktieren der SPD vor der Rentenreform 1957.

Der Stand der Rentendiskussion läßt sich wie folgt zusammenfassen:

Rentenformel

Maßstab für die Erstfestsetzung der Renten bleiben die Bruttover- dienste, nach denen ja auch die Bei- träge bemessen werden. Maßstab für die jeweilige Anpassung der Renten wird die Entwicklung der verfügbaren Einkommen der . versi- cherten Arbeitnehmer. Das heutige Sicherungsniveau, das nach 40 Ver- sicherungsjahren gut 65 Prozent der vergleichbaren Netto-Erwerbsein- kommen beträgt, würde damit fest- geschrieben. Der Abstand zwischen Brutto- und Nettoeinkommen soll aus der volkswirtschaftlichen Ge- samtrechnung abgeleitet werden. Es handelt sich also um eine Durch- schnittsgröße. Dagegen wird geltend gemacht, daß ein solcher durch- schnittlicher Abschlag wegen der höheren steuerlichen Belastung der besser verdienenden Arbeitnehmer die Bezieher niedriger Einkommen benachteilige . Es hat sich aber ge- zeigt, daß jede individuelle Bemes- sung des Abstandes zwischen Brut- to- und Nettoverdiensten nicht prak- tikabel ist. Die angestrebte Ände- rung der Rentenformel trägt der Tatsache Rechnung, daß die Renten schon seit 1977 wegen der zahlrei- chen gesetzlichen Eingriffe in das Leistungsrecht faktisch den Netto- verdiensten folgen.

Altersgrenze

Die Koalition strebt an, die vor- gezogenen Altersgrenzen schrittwei- se entweder von 1995 an jährlich um jeweils vier Monate oder von 2001 an um jährlich ein Jahr heraufzuset- zen. Das würde wohl vor allem für die vorgezogene Altersgrenze der

Frauen vom 60. Lebensjahr an und für die sogenannte flexible Alters- grenze vom 63. Lebensjahr an gel- ten. Es soll jedoch bei der allgemei- nen Altersgrenze von jetzt 65 Jahren bleiben. Die Versicherten sollen aber die Wahl haben, früher oder später aus dem Erwerbsleben auszu- scheiden. Wer die Rente früher be- antragt, dessen Rente wird durch versicherungsmathematische Ab- schläge von etwa 5 Prozent je Jahr gekürzt, während bei späterem Aus- scheiden die Rente durch entspre- chende Zuschläge erhöht würde.

Beitragsfreie Zeiten

Die Zeiten des Bezugs von Lohnersatzleistungen sollen mög- lichst als Beitragszeiten ausgestaltet werden. Das beträfe vor allem Zei- ten der Arbeitslosigkeit und des Krankengeldbezugs. Dies müßte zu einer erheblichen Mehrbelastung der Arbeitslosen- und Krankenversi- cherung führen. Es wird daran ge- dacht, den Beitrag nach 75 Prozent des vorherigen Bruttoverdienstes zu bemessen und dann auch entspre- chend auf die Rente anzurechnen.

Diese Zeiten werden heute zu 100 Prozent des vorherigen Arbeitsent- gelts als Ausfallzeiten berücksich- tigt. Die angestrebte Neuordnung erscheint konsequent, weil sich Bei- trag und Leistung entsprächen und Erwerbstätigkeit höher als Nichtar- beit bewertet würde. Die Entlastung der Rentenversicherung würde aller- dings mit einer Belastung der Ar-

beitslosen- und der Krankenversi- cherung bezahlt.

Beitragsfreie Ausbildungszei- ten, die heute nach einer mehrmali- gen Kürzung nur noch mit 90 Prozent des Durchschnittsentgelts berück- sichtigt werden, sollen weiter abge- wertet werden. Angestrebt wird ein Satz von 75 Prozent; dies ergäbe eine Angleichung an die Bewertung der Erziehungszeit. Auch wird daran ge- dacht, die Zahl der anrechnungsfähi- gen Zeiten zu verringern. Für alle bei- tragsfreien Zeiten soll das Gesamtlei- stungs-Modell gelten: Wer nur die Hälfte der möglichen Versicherungs- zeit mit Beiträgen belegt, erhält auch nur die Hälfte der anrechnungsfähi- gen beitragslosen Zeiten gutgeschrie- ben. Bei allen diesen Überlegungen ist wohl noch offen, ob sie die künfti- gen Rentenfälle oder nur die künftig anfallenden beitragslosen Zeiten be- treffen sollen.

Die Sozialpolitiker der Koali- tion, die an der Vorbereitung der Rentenreform beteiligt sind, wen- den sich gegen die Einführung einer aus Steuermitteln finanzierten Grundsicherung für Rentner, so wie sie von den Sozialdemokraten, aber auch von starken Kräften in der Union (Sozialausschüsse und Kom- munalpolitiker), aber auch von Gruppen in der FDP gefordert wird.

Hier dürfte das letzte Wort noch nicht gesprochen sein. Von politi- schem Gewicht sind auch die aus der Union kommenden Vorschläge, den Rentenbeitrag nach der Kinderzahl zu staffeln. Blüm wendet sich enga- giert gegen solche Pläne, weil sie das Dt. Ärztebl. 85, Heft 37, 15. September 1988 (21) A-2481

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DEUTSCHES

ÄRZTEBLATT

.11111111V1

beitrags- und lohnbezogene Renten- system gefährden müßten; das gilt auch für die Grundsicherung.

Auf dem Reform-Katalog der Koalition erscheint auch nicht der Vorschlag, die Arbeitgeber zu Gun- sten der Rentenversicherung entwe- der zusätzlich mit einem Wertschöp- fungsbeitrag zu belasten oder den Arbeitgeberanteil insgesamt durch eine Wertschöpfungsabgabe zu er- setzten. Diese Pläne zielen darauf, kapitalintensive Unternehmen stär- ker als bisher an der Finanzierung der Sozialversicherung zu beteiligen.

Nach den Vorstellungen der SPD hätte dies auch Konsequenzen für die Selbständigen: diese würden in die Rentenversicherung einbezogen;

sie hätten ebenfalls den Wertschöp- fungsbeitrag zu entrichten; dieser würde ihnen jedoch als Arbeitgeber- anteil angerechnet. Sie hätten also zusätzlich einen Versicherten-Bei- trag zu zahlen, der dem üblichen Ar- beitnehmeranteil entspricht.

Die Pläne für die Angleichung oder Harmonisierung der Alterssi- cherungssysteme sind bislang wenig konkret. Sowohl von Blüm als auch von der SPD wird eine Beitragslei- stung der Beamten vorgeschlagen.

In der Koalition ist das aber nicht durchzusetzen. Der von der SPD vorgesehene eigene Altersversor- gungsbeitrag der Beamten würde wohl schrittweise dieses Versor- gungssystem in das Rentensystem überführen. Bei den unteren Beam- tengruppen soll der Beitrag durch ei- ne Gehaltserhöhung kompensiert werden. In dem SPD-Programm heißt es auch, daß Doppelversiche- rungen in der gesetzlichen Renten- versicherung und in berufständi- schen Versorgungswerken der freien Berufe auszuschließen sind. Im Vor- dergrund der Überlegungen steht aber zunächst auch bei der Koalition die Absicht, in der Beamtenversor- gung für jedes Dienstjahr einen ein- heitlichen Steigerungssatz einzufüh- ren. Nach geltendem Recht erreicht der Beamte schon nach 35 Dienst- jahren die Höchstpension; künftig soll dies erst nach etwa 40 Jahren möglich sein. Damit soll der zuneh- menden Frühpensionierung entge- gengewirkt werden.

Walter Kannengießer

„Unter strenger Indikation"

Methadon

billiger Ausweg?

Zur Zeit wird ein allgemeines politisches „Umkippen" registriert:

Soll man es nicht doch mit Metha- don als Ersatzdroge versuchen? Be- denklich ist, daß die aus dem politi- schen Raum, die hier das Für und Wider erörtern und zu einem positi- ven Ergebnis kommen, die ihnen unangenehmen objektiven Argu- mente unterschlagen.

Zum Beispiel: Die Methadon- Gegner sagen, hier werde eine Sucht durch eine andere ersetzt, und von der wegzukommen, sei schließlich noch viel schwerer, als die Nadel wegzuwerfen.

Deshalb, sagen die Befürwor- ter, müßten die Methadon-Aspiran- ten eben sorgfältig ausgewählt und müsse die Methadon-Einnahme ebenso sorgfältig kontrolliert wer- den — und sobald die Urinkontrolle zeige, daß der Klient sich nicht ans Protokoll halte, könne er nicht mehr mitmachen.

• Das heißt also: In das Metha- don-Programm kommt ohnehin nur der, der hoch motiviert ist. Den aber könne man — so wieder die Gegner solcher Methadon-Programme — auch ohne Methadon, auf konven- tionelle Weise von der Nadel weg- bringen.

Methadon sei ungefährlich, sa- gen die Befürworter, vorausgesetzt, daß . . . Aber wer kontrolliert, daß die Voraussetzungen eingehalten werden? Der Methadon-Bezieher geht regelmäßig zur Abgabestelle, läßt alles über sich ergehen, — und dann gerät er in eine Party. Mit ei- ner gesellschaftlich akzeptierten Al- koholmenge kann ihm eine tödliche Atemdepression drohen. Ahnungs- los! Er glaubte ja, daß er durch das Methadon aus dem „Teufelskreis"

heraus und in normale gesellschaft- liche Umweltsformen geführt wor- den sei.

Hier kommt wieder der gleiche Zirkelschluß heraus: Man selektiert

— warum aber brauchen die, denen man die Wohltat des Methadon an-

bietet, das Zeug überhaupt? Die wä- ren in einem „normalen" Entzugs- programm viel besser bedient.

Konventionelle Entzugspro- gramme sind freilich aufwendig. Sie haben Erfolgsquoten zwischen 25 und 85 Prozent. Solche Angaben zeigen schon, daß man auch nicht genau weiß, wie erfolgreich die Ent- zugsprogramme sind. Ein Metha- don-Programm ist auf jeden Fall bil- liger, vor allem wenn man die bisher bei uns — zum Beispiel in Nordrhein- Westfalen — angewandten Auswahl- kriterien irgendwann einmal erleich- tert. Nach dem Motto: Wer bei Me- thadon noch ausflippt, dem ist über- haupt nicht mehr zu helfen. Damit wäre dann die Verantwortung abge- schoben: auf den Abhängigen, der diese Verantwortung gar nicht tra- gen kann.

Die Methadon-Programme be- inhalten Therapie. Eine Therapie darf man nur anwenden, wenn sie indiziert ist. Ein „Programm" kann.

die Entscheidung über eine individu- elle Indikation nicht ersetzen. Und deshalb — um ein Beispiel zu nennen

— kann man eine Indikation (und das immer im Einzelfall!) etwa dann an- nehmen, wenn eine Drogenabhängi- ge schwanger ist. Dann deutet die Nutzen-Risiko-Abwägung darauf hin, daß die Unterbrechung des Heroin-Gebrauchs durch Methadon einen Vorteil bringt: für das kom- mende Kind.

Andere Beispiele der Abwä- gung sind denkbar. Aber ein „Pro- gramm" — ohne individuelle Abwä- gung? Wer möchte die Verantwor- tung im Einzelfall dafür tragen? Ge- nau dies hat der Wissenschaftliche Beirat der Bundesärztekammer mit seinem Hinweis auf den Einzelfall

„unter strenger Indikation" ge- meint.

Ausländische Beispiele werden immer wieder vorgetragen. Niemals wird von den Unterschieden zwi- schen dem in der Bundesrepublik angebotenen Methadon und dem anderswo verwendeten Stoff gespro- chen.

Hier besteht eine Informations- lücke, die das Bundesgesundheits- amt und der Hersteller einmal auf- klären sollten.

Walter Burkart A-2482 (22) Dt. Ärztebl. 85, Heft 37, 15. September 1988

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