• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Blüm läßt richtigstellen" (21.08.1985)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Blüm läßt richtigstellen" (21.08.1985)"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Kassenarzt-Honorierung KURZBERICHT

weiteren Reglementierungen unterworfen werden."

Zu der vorgeschlagenen Ände- rung hinsichtlich der Verteilung der Gesamtvergütung heißt es in dem Schreiben an Egert:

„Soweit der Entwurf die Vertei- lung der Gesamtvergütung durch die Kassenärztliche Verei- nigung an den Bewertungsmaß- stab strikt bindet und jede Ab- weichung hiervon vom Einver- nehmen der Krankenkassen ab- hängig macht, hebt er die kas- senärztliche Selbstverwaltung in ihrem Kernstück auf und be- seitigt zugleich das Satzungs- recht der Kassenärztlichen Ver- einigung. Nach geltendem Recht ist die Verteilung der Ge- samtvergütung Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigung, welche sich des Instrumentes des Honorarverteilungsmaßsta- bes zu bedienen hat; dieser ist seinerseits materielles Sat- zungsrecht der Kassenärzt- lichen Vereinigung. Wenn in der Begründung des Gesetzent- wurfs davon gesprochen wird, daß mit dem Honorarvertei- lungsmaßstab die Kassenärzt- liche Vereinigung ,den verein- barten Bewertungsmaßstab' mit den Krankenkassen ,unterlau- fen' könne, so verkennt die Ge- setzesinitiative die systemati- sche, funktionale und auch in- haltliche Bedeutung des Hono- rarverteilungsmaßstabes. Der Honorarverteilungsmaßstab hat die ausdrückliche gesetzliche Zweckbestimmung, die von den Krankenkassen mit befreiender Wirkung zu zahlende Gesamt- vergütung nunmehr in Selbst- verwaltung nach den Maßstäben optimaler Leistungsgerechtig- keit an die beteiligten Kassen- ärzte zu verteilen und zugleich eine übermäßige Ausdehnung kassenärztlicher Tätigkeit im einzelnen zu verhüten."

Fazit: Die KBV empfiehlt der SPD-Fraktion nachdrücklich, von einer Gesetzesinitiative Ab- stand zu nehmen. DÄ

Blüm läßt richtigstellen

In außerordentlicher Weise be- müht sich das Bundesarbeitsmini- sterium, den Eindruck, den eine Rede von Minister Dr. Norbert Blüm vor der CDU-Frauenvereini- gung in Neuss hinterlassen hat, zu glätten. Blüm hatte am 1. Juni har- te Kritik am Verhalten ärztlicher Verbände geübt. Den Pressever- öffentlichungen zufolge hatte sei- ne Kritik der Ärzteschaft pauschal gegolten (dazu: „Der Minister prü- gelte die Falschen", in Heft 25/26 1985). Genau einen Monat nach der Rede versandte das Bundes- arbeitsministerium Auszüge einer Bandabschrift (nachdem wochen- lang keine autorisierte Textfas- sung zu bekommen gewesen war) an einen größeren Verteiler.

Danach hat Blüm gesagt:

„Im Bereich Ärzte/Zahnärzte will ich nicht mit Kollektivurteilen sprechen. Kollektivurteile sind in der Politik immer falsch, auch im Arztbereich falsch. Ich kenne sehr viele Ärzte, die, ihrem alten Ethos entsprechend, ihre Pflicht rund um die Uhr bis zur Aufopferung im Dienste des kranken Menschen sehen. Ihnen gebührt Anerken- nung. Nur, was ich in den letzten Monaten an Einfallsreichtum in der Auseinandersetzung um Ko- stendämpfung von Ärzteverbän- den erlebt habe, das gerät an die Grenze der guten politischen Sit- ten. Wenn der Hartmannbund die Kostendämpfung bekämpft mit Anzeigen, mit Coupons, auf de- nen Ärzte eintragen sollen, wie viele Mitarbeiter entlassen wer- den, wenn Kostendämpfung kommt, dann halte ich das für schamlos, weil mit der Angst um Arbeitsplätze auch die Ärzte ihre Interessenstandpunkte nicht ver- treten sollten. Wenn das Schule macht, wenn wir sozusagen die- sen Staat zur Beute der Interes- senpolitik machen, dann fürchte ich, leidet das Gemeinwohl Scha-

den. Ich sehe in dieser Gesell- schaft eine große Gefahr, daß die Disziplin des Gemeinwohls ab- nimmt und der Gruppenegoismus zunimmt. Der Lobbyismus — rette sich wer kann — wird uns mit Si- cherheit nicht helfen, die Wende herbeizuführen. Die Wende ist nämlich auch eine moralische Ka- tegorie. Da geht es nicht nur um Einkommen, da geht es auch dar- um, daß die Bürger wieder in den Kategorien des Staates, der Ge- meinschaft und nicht nur ihres Geldbeutels denken. Und auch hier haben die Ärzte und Zahnärz- te eine hohe Verantwortung."

War der Versand der Bandab- schrift schon ungewöhnlich, das Begleitschreiben an die Redak- tion (sowie andere) war es erst recht. Darin interpretiert der für die Krankenversicherung im Bun- desarbeitsministerium zuständige Ministerialdirektor Karl Jung sei- nen Minister: Anlaß zur Kritik Blüms seien ausschließlich zwei Vorgänge gewesen: eine Frage- bogen-Aktion des Hartmannbun- des bei den Kassenärzten zur be- absichtigten Entlassung von Mit- arbeitern im Falle neuer Kosten- dämpfungsmaßnahmen sowie ei- ne Aktion des Freien Verbandes deutscher Zahnärzte, Landesver- band Nordrhein, in der die Patien- ten darauf hingewiesen wurden, daß weitere Kostendämpfung ei- ne mit mehr Schmerzen verbun- dene Zahnbehandlung zur Folge haben würde. Jung bekräftigte, diese Aktionen seien schamlos;

man dürfe nicht mit der Angst um den Arbeitsplatz oder mit der Angst vor körperlichen Schmer- zen berufspolitische Interessen

„rücksichtslos durchzusetzen ver- suchen".

Auf den Vorwurf der Schamlosig- keit hat soeben der Hartmann- bund reagiert. Er rechtfertigte sei- ne Aktion damit, die kritisierte Um- frage bedeute keinen Aufruf zur Entlassung von Personal, sondern habe nur klären sollen, welche wirtschaftlichen Folgen ein weite- res Kostendämpfungsgesetz ha- ben würde. NJ 2386 (14) Heft 34 vom 21. August 1985 82. Jahrgang Ausgabe A

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Dies bestätigen sowohl eine im Auftrag der Pres- sestelle der deutschen Ärzteschaft vom Meinungsforschungsinstitut Infratest (Gesundheitsforschung), München, durchgeführte

Mehr als ein Viertel aller Befragten schieben dem Staat ganz ohne Einschrän- kung die totale Verantwortung für die soziale Sicherheit aller Bürger zu.. Froh stimmt diese

im nächsten Jahr sollen nicht die- sem Versicherungszweig belassen werden, sondern über eine ent- sprechende Kürzung der Bundes- zuschüsse für die Deckung des er- warteten Defizits

Über andere Freistellungen von Versicherten entscheidet nach dem Willen der für dieses Gesetz Verantwortlichen ausschließlich die Kran- kenkasse, an die sich der

..,. Die bisherigen Nebenstel- lennummern sind hier ebenfalls unverändert ge- blieben. Arzt verordneten Medikamente mit- bringen, deren Namen sie ja häufig

Das Landgericht stellte das Verfahren auf Grund des Gutachtens eines Oberarztes der Abteilung für Krankheiten der Bewegungsorgane an der Medizini- schen Hochschule Hannover

Dezember 1978 eine Neufassung der Richtli- nien über die Ermächtigung zur Weiterbildung verabschiedet und den Landesärztekammern zugelei- tet mit der Empfehlung, sie mög- lichst

Bei Bewährung (sprich Zuneigung) ist eine spätere Dauerstelle (sprich Hei- rat) in Aussicht genommen, die gleichzeitig Lebensstellung und ge- sichertes Alter verspricht. Wenn man