Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) veröffentlicht unter www.kbv.de regel- mäßig Informationen über die Ergebnisse der frühen Nutzenbewertung von neuen Arznei- mitteln. Die Wirkstoffe samt Handelsname, Anwendungsgebiet und Herstellerfirma sind alphabetisch gelistet. Außerdem wird kurz und knapp das Ergebnis der Nutzenbewer- tung zusammengefasst. Ärztinnen und Ärzte können sich in dem Verzeichnis auch darüber informieren, ob ein Wirkstoff als Praxisbeson- derheit anerkannt wurde. Wie die KBV betont, gehen in dem Fall die Verordnungskosten nicht in die Wirtschaftlichkeitsprüfung ein.
Mit den Informationen zur frühen Nutzen- bewertung wolle die KBV die Arbeit der nie- dergelassenen Ärzte bei der Arzneimittelver- sorgung ihrer Patienten unterstützen, sagte KBV-Vorstand Dipl.-Med. Regina Feldmann.
Wichtig ist ihr jedoch auch, dass für die Ärzte Verordnungssicherheit herrscht. Deshalb, so Feldmann, müsse der Gesetzgeber klarstel- len, dass der zwischen Krankenkassen und Pharmaunternehmen verhandelte Erstat- tungsbetrag generell die Wirtschaftlichkeit über das gesamte Anwendungsgebiet garan- tiere. Gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt erläuterte sie das am Beispiel Sofosbuvir zur Behandlung der Hepatitis C: „Für bestimmte Genotypen ist der Zusatznutzen erwiesen, für andere noch nicht, weil der Hersteller hierzu noch keine Daten vorgelegt hat. Daraus darf Ärzten bei der Verordnung kein Nachteil in Form eines Regresses erwachsen“, forderte Feldmann. Denn die KBV gehe davon aus, dass der GKV-Spitzenverband „vernünftige
Mischpreise“ vereinbare.
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Heike Korzilius
NUTZENBEWERTUNG VON ARZNEIMITTELN
Alltagstaugliche Übersicht im Netz
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