Bislang hat der Gemeinsame Bun- desausschuss (G-BA) in 33 Verfah- ren zur frühen Nutzenbewertung darüber befunden, ob ein neuer Wirkstoff einen Zusatznutzen auf- weist oder nicht. Weitere Verfahren laufen. Die Vielzahl der Beschlüsse macht es allerdings nicht einfach, den Überblick zu behalten. Daher hat die Kassenärztliche Bundesver- einigung (KBV) im Arzneimittel-In- foservice (AIS) die Themenseite zur frühen Nutzenbewertung erweitert.
„Damit wollen wir in erster Linie die Arbeit der niedergelassenen Ärz- te für eine qualitätsgesicherte Arz- neimittelversorgung ihrer Patienten unterstützen“, sagte KBV-Vorstand Dipl.-Med. Regina Feldmann.
Neu ist eine alphabetisch sortier- te Übersicht aller Wirkstoffe, zu de- nen es G-BA-Beschlüsse im Rah- ARZNEIMITTEL-INFOSERVICE
Portal zur frühen Nutzenbewertung
men der frühen Nutzenbewertung gibt. Aufgelistet werden auch die noch laufenden Verfahren. Auf ei- nen Blick sind Wirkstoffname, Handelsname, Anwendungsgebiet, pharmazeutischer Unternehmer und das Ergebnis der Nutzenbewertung ersichtlich. In einem zusammenfas- senden Text werden der jeweilige Beschluss des G-BA und die ihm zugrunde liegenden Sachverhalte, wie etwa Studieninhalte, dargestellt.
Die Frage, was der Beschluss des G-BA konkret für den Vertragsarzt bedeutet, beantwortet die Rubrik
„Hinweise für die Praxis“. Eine Rol- le hierbei spielen Anforderungen an die qualitätsgesicherte Anwendung der bewerteten Wirkstoffe, die der Bundesausschuss für die vertrags- ärztliche Versorgung in seinem Be- schluss benennt. Eine wichtige In-
formation für den Vertragsarzt ist auch, ob ein Hersteller mit dem Spit- zenverband der gesetzlichen Kran- kenversicherung vereinbart hat, ei- nen Wirkstoff als Praxisbesonder- heit anzuerkennen – dann sind die Verordnungskosten nämlich nicht Bestandteil der Wirtschaftlichkeits- prüfung. Für Wirkstoffe, die keinen Zusatznutzen aufweisen und für die noch kein Erstattungsbetrag verein- bart wurde, erhalten Vertragsärzte zudem den Hinweis, dass das Medi- kament als unwirtschaftlich gelten könnte und deshalb eine Regressge- fahr im Rahmen von Einzelfallprü- fungen nicht auszuschließen ist.
Die Themenseite zur frühen Nut- zenbewertung im AIS ist über www.
arzneimittel-infoservice.de oder di- rekt über den Link www.kbv.de/ais/
13753.html erreichbar. EB