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Archiv "Nutzenbewertung: Klage hat keine aufschiebende Wirkung" (08.03.2013)

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NUTZENBEWERTUNG

Klage hat keine aufschiebende Wirkung

te vor dem LSG gegen die Bewer- tung der Wirkstoffe Vildagliptin so- wie Metformin Hydrochlorid/Vil- dagliptin geklagt. Beide Präparate gehören zur Wirkstoffgruppe der Gliptine zur Behandlung des Diabe- tes mellitus Typ 2, die der Gemein- same Bundesausschuss (G-BA) auf der Grundlage des Arzneimittel- marktneuordnungsgesetzes zur Nut-

zenbewertung aufgerufen hat.

Der unparteiische Vorsitzende des G-BA, Josef Hecken, begrüßte

die Entscheidung. Da Widerspruch und Anfechtungsklagen keine auf-

schiebende Wirkung hätten, kön- ne der G-BA seine Verfahrens - praxis fortführen. Die Ausfüh-

Foto: picture alliance

Der Bundestag hat am 28. Februar das Notfallsanitätergesetz beschlos- sen. Der bisherige Beruf des Ret- tungsassistenten wird damit in die neue Berufsbezeichnung „Notfall- sanitäter“ überführt. Die Ausbil- dung wurde von zwei auf drei Jahre verlängert. Zudem erhält der Not- fallsanitäter weitere Aufgaben.

Für Kritik hatte gesorgt, dass Notfallsanitäter in der Erstversor- gung „in besonderen Fällen“ nun auch invasive Maßnahmen durch- führen dürfen. „Eine solche Situati- on ist gegeben, wenn das Leben des Patienten in Gefahr ist oder es we- sentlichen Folgeschäden vorzubeu- gen gilt, die durch Verzögerungen von Hilfeleistungen drohen“, heißt es in der Begründung des Gesetzes- textes. „Es muss sich um eine kon- krete Gefährdungssituation han- deln, die insbesondere voraussetzt, dass eine Ärztin oder ein Arzt nicht rechtzeitig anwesend sein kann.“

In diesem Fall diene die Über- nahme von Tätigkeiten, die norma- lerweise der ärztlichen Behandlung vorbehalten sind, dem Schutz des Lebens oder der Gesundheit des Pa- tienten als besonders hohem Schutz- gut. „Die Übernahme heilkundli- cher Tätigkeiten ist zeitlich befris- RETTUNGSMEDIZIN

Bundestag verabschiedet Notfallsanitätergesetz

tet“, heißt es weiter. „Sie besteht nur bis zum Eintreffen einer not- ärztlichen oder sonstigen ärztlichen Versorgung.“

Die Bundesärztekammer (BÄK) und andere Ärzteverbände hatten die Übernahme heilkundlicher Tä- tigkeiten kritisiert. „Durch die be- absichtigte unbegrenzte Übergabe der ärztlichen Maßnahmen an Not- fallsanitäterinnen und -sanitäter, die durch eine dreijährige Ausbildung nicht annäherungsweise auf die Folgeabschätzung ihres Handelns, insbesondere auf die Beherrschung der möglichen Komplikationen, vorbereitet werden, ist eine Ver- schlechterung der notfallmedizini- schen Versorgung und eine Vermin- derung der Patientensicherheit zu befürchten“, heißt es in einer Stel- lungnahme der BÄK. fos

rungen des Gerichts hätten aber ge- zeigt, dass die Regelungen für die Nutzenbewertung des Bestands- markts nachjustiert werden müss- ten. Nur so könne der Wille des Gesetzgebers umgesetzt werden, Klagen in Bestandsmarktverfahren, ebenso wie bei der frühen Nutzen- bewertung neuer Präparate, erst nach Abschluss eines möglichen Schiedsverfahrens zuzulassen.

Birgit Fischer vom Verband for- schender Arzneimittelhersteller er- klärte, der Beschluss ermögliche ei- ne Klärung der juristischen Details im Hauptsacheverfahren, ohne die Handlungsfähigkeit des G-BA ein-

zuschränken. HK

Zahl der Woche

114 179

Mitglieder hatte der Marburger Bund Ende 2012.

Das sind 3 874 mehr als im Vorjahr.

Quelle: Marburger Bund

Das Landessozialgericht Berlin- Brandenburg (LSG) hat am 28.

Februar entschieden, dass eine Kla- ge gegen die Veranlassung einer

Nutzenbewertung von Arzneimit- teln aus dem Bestandsmarkt kei- ne aufschiebende Wirkung hat (Az.: L 7 KA 106/12 KL ER).

Das Unternehmen Novartis hat-

Der neue Notfallsanitäter ersetzt die Berufsbezeichnung Ret- tungsassistent. Die Ausbildung wird auf drei Jahre verlängert.

Foto: Fotolia/Andreas F.

A 418 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 110

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Heft 10

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8. März 2013

A K T U E L L

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