NUTZENBEWERTUNG
Klage hat keine aufschiebende Wirkung
te vor dem LSG gegen die Bewer- tung der Wirkstoffe Vildagliptin so- wie Metformin Hydrochlorid/Vil- dagliptin geklagt. Beide Präparate gehören zur Wirkstoffgruppe der Gliptine zur Behandlung des Diabe- tes mellitus Typ 2, die der Gemein- same Bundesausschuss (G-BA) auf der Grundlage des Arzneimittel- marktneuordnungsgesetzes zur Nut-
zenbewertung aufgerufen hat.
Der unparteiische Vorsitzende des G-BA, Josef Hecken, begrüßte
die Entscheidung. Da Widerspruch und Anfechtungsklagen keine auf-
schiebende Wirkung hätten, kön- ne der G-BA seine Verfahrens - praxis fortführen. Die Ausfüh-
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Der Bundestag hat am 28. Februar das Notfallsanitätergesetz beschlos- sen. Der bisherige Beruf des Ret- tungsassistenten wird damit in die neue Berufsbezeichnung „Notfall- sanitäter“ überführt. Die Ausbil- dung wurde von zwei auf drei Jahre verlängert. Zudem erhält der Not- fallsanitäter weitere Aufgaben.
Für Kritik hatte gesorgt, dass Notfallsanitäter in der Erstversor- gung „in besonderen Fällen“ nun auch invasive Maßnahmen durch- führen dürfen. „Eine solche Situati- on ist gegeben, wenn das Leben des Patienten in Gefahr ist oder es we- sentlichen Folgeschäden vorzubeu- gen gilt, die durch Verzögerungen von Hilfeleistungen drohen“, heißt es in der Begründung des Gesetzes- textes. „Es muss sich um eine kon- krete Gefährdungssituation han- deln, die insbesondere voraussetzt, dass eine Ärztin oder ein Arzt nicht rechtzeitig anwesend sein kann.“
In diesem Fall diene die Über- nahme von Tätigkeiten, die norma- lerweise der ärztlichen Behandlung vorbehalten sind, dem Schutz des Lebens oder der Gesundheit des Pa- tienten als besonders hohem Schutz- gut. „Die Übernahme heilkundli- cher Tätigkeiten ist zeitlich befris- RETTUNGSMEDIZIN
Bundestag verabschiedet Notfallsanitätergesetz
tet“, heißt es weiter. „Sie besteht nur bis zum Eintreffen einer not- ärztlichen oder sonstigen ärztlichen Versorgung.“
Die Bundesärztekammer (BÄK) und andere Ärzteverbände hatten die Übernahme heilkundlicher Tä- tigkeiten kritisiert. „Durch die be- absichtigte unbegrenzte Übergabe der ärztlichen Maßnahmen an Not- fallsanitäterinnen und -sanitäter, die durch eine dreijährige Ausbildung nicht annäherungsweise auf die Folgeabschätzung ihres Handelns, insbesondere auf die Beherrschung der möglichen Komplikationen, vorbereitet werden, ist eine Ver- schlechterung der notfallmedizini- schen Versorgung und eine Vermin- derung der Patientensicherheit zu befürchten“, heißt es in einer Stel- lungnahme der BÄK. fos
rungen des Gerichts hätten aber ge- zeigt, dass die Regelungen für die Nutzenbewertung des Bestands- markts nachjustiert werden müss- ten. Nur so könne der Wille des Gesetzgebers umgesetzt werden, Klagen in Bestandsmarktverfahren, ebenso wie bei der frühen Nutzen- bewertung neuer Präparate, erst nach Abschluss eines möglichen Schiedsverfahrens zuzulassen.
Birgit Fischer vom Verband for- schender Arzneimittelhersteller er- klärte, der Beschluss ermögliche ei- ne Klärung der juristischen Details im Hauptsacheverfahren, ohne die Handlungsfähigkeit des G-BA ein-
zuschränken. HK
Zahl der Woche
114 179
Mitglieder hatte der Marburger Bund Ende 2012.
Das sind 3 874 mehr als im Vorjahr.
Quelle: Marburger BundDas Landessozialgericht Berlin- Brandenburg (LSG) hat am 28.
Februar entschieden, dass eine Kla- ge gegen die Veranlassung einer
Nutzenbewertung von Arzneimit- teln aus dem Bestandsmarkt kei- ne aufschiebende Wirkung hat (Az.: L 7 KA 106/12 KL ER).
Das Unternehmen Novartis hat-
Der neue Notfallsanitäter ersetzt die Berufsbezeichnung Ret- tungsassistent. Die Ausbildung wird auf drei Jahre verlängert.
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