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Archiv "MTA-GESETZ: Dreijährige Ausbildung muß sein" (12.02.1993)

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MTA-GESETZ

Zu dem Beitrag „Nutznießer und Betroffene einer Verlängerung der MTA-Ausbildung" von Prof.

Dr. Dr. E. Müller in Heft 46/1992:

Dreijährige Ausbildung muß sein

Das zur Zeit nochgültige MTA-Gesetz und die Ausbil- dungs- und Prüfungsordnung sind inzwischen 20 Jahre alt.

Mit der anstehenden Novel- lierung soll endlich die drei- jährige Ausbildung installiert werden, wobei es nicht nur um die Aufwertung des Be- rufs, sondern vor allem um die Angleichung der Inhalte an den neuesten Stand von Wissenschaft und Technik geht.

Das Hauptgewicht bei der Zustimmung zur dreijährigen Ausbildung des Bundesrates ist dabei primär durch die Harmonisierung der EG er- folgt und nicht durch die Ver- einigung mit den neuen Bun- desländern.

In den neuen Bundeslän- dern wird seit 1974 die drei- jährige Ausbildung getrennt nach Fachrichtungen vermit- telt. Außerdem wird dort er- folgreich die erweiterte prak- tische Ausbildung mit Lehr- beauftragten in der Routine durchgeführt. Die MTA- Schulen in den neuen Län- dern haben einen Fachschul- status, während die Ausbil- dungsstätten in den alten Bundesländern keinen Schul- status haben! Die Mehrzahl der in den EG-Ländern durchgeführten Ausbildungs- gänge zur MTA haben als Zu- gangsvoraussetzung die Klas- se 12, die im europäischen Ausland dem Abitur ent- spricht. Außerdem finden überwiegend die Lehrgänge als Hochschul- beziehungs- weise mindestens Fachhoch- schul-Studium statt.

Daß im westdeutschen Be- reich auch heute noch die pri- vaten MTA-Schulen sowie staatliche kleinere Schulen für eine Beibehaltung der zweijährigen Ausbildung plä- dieren, ist wohl bekannt. Da- raus darf man schließen, daß vorwiegend monetäre Aspek- A1 -316 (8) Dt. Ärztebl. 90,

te einer dreijährigen Ausbil- dung entgegenstehen.

Bevor man die Kostenfra- ge diskutiert, sollte man grundsätzlich die Frage klä- ren, ob der Beruf der MTA überhaupt erhalten werden soll. Wenn man dies wünscht, dann müßte zunächst der Schulstatus festgelegt wer- den, damit die Finanzierung gesichert ist und die Schüler beziehungsweise Studenten nicht wie bisher ihre gesamte Ausbildung selbst finanzieren müssen. Inanspruchnahme von BaföG ist bei staatlichen Schulen möglich, jedoch in geringerem Umfang als an ei- ner Fachhochschule oder Universität. Die dreijährige Ausbildung sowie ein staat- lich anerkanntes Aus- und Weiterbildungssystem müs- sen gewährleistet sein, um den Fortbestand des interes- santen und abwechslungsrei- chen Berufs — bei angemes- sener Vergütung — für quali- fizierte Männer und Frauen bei gutem Schulabschluß at- traktiv zu machen.

Die Finanzierung erfolgt in der Regel über den Kran- kenhauspflegesatz. Bei wei- terhin ungeklärtem Schulsta- tus wird diese Finanzierung so weitergeführt werden müs- sen, daß mit erheblichen ne- gativen Auswirkungen auf die Ausbildung im Hinblick auf das Gesundheitsstrukturge- setz zu rechnen ist. Damit ist die Finanzierung der MTA- Ausbildungsstätten völlig of- fen beziehungsweise unge- klärt.

Zudem: Wie repräsentativ ist eine repräsentative Umfra- ge? Zur Zeit gibt es in den al- ten Bundesländern zirka 900 Radiologie- und 2 400 Labor- schüler, davon wurden 312 befragt. Ausgebildete MTA in Radiologie und Labor gibt es rund 36 000 in den alten und zirka 14 000 in den neuen Bundesländern. Davon wur- den 105 befragt. Kann man dann von repräsentativen Er- gebnissen sprechen?

Noch einige Anmerkun- gen zu den Fragen: Bei in Ausbildung befindlichen Schülern ist kein anderes Er- gebnis zur Dauer der Ausbil- Heft 6, 12. Februar 1993

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Angina pect. (Belastungsang.), instabile Ang. pect. (Crescendoang., Ruheang.) einschl. vasospast. Ang. pect. (Prinzmetal-Ang., Variant Ang.), Ang. pect. nach Herzinfarkt; Hypertonie.

Gegenanz.: AV-Block 2. o. 3. Grades; Sinusknotensyndr.; höhergr. SA-Block.; Schock; akuter Herzinfarkt mit Komplik. (Bradykardie, ausgepr. Hypotonie, Linksherzinsuff.(; manif. Herzinsuff.;

Vorhofflimmern/-flattern u. gleichz. Vorliegen eines WPW-Syndr.; Bradykardie; Überempf.; Schwangerschaft u. Stillzeit; i.v.-Gabe v. ß-Blockern sollte unterbleiben. Bes. sorgf. Überwachung bei:

AV-Block 1. Grades; intraventr. Leistungsstör.; Hypotonie; älteren Pat.; Pat. mit Leber- u./o. schweren Nierenfunktionsstör.; gleich,. orale Ther. mit ß-Blockern. Nebenwirk.: Gelegentl.

Kopfschmerzen, Müdigkeit, Schwindel, Schwächegefühl, Knöchel- bzw. Beinödeme, allerg. Hautreakt. wie Hautröt., Juckreiz, Exantheme. In Einzelt. allerg. Reakt. wie Erythema exsud.

multiforme, Lymphadenopathie, Eosinophilie. Selten Magen-Darm-Beschw. (Übelkeit, Erbrechen, Sodbrennen, Diarrhö, Obstipation), Anstieg v. Leberenz. u. alkal. Phosphatase (akute Leberschäd.). In Einzelf., bes. bei höh. Dos. u./o. entspr. kard. Vorschäd. Bradykardie, Erregungsleitungsstör. d. Herzens (SA- u. AV-Block.), stärkerer Blutdruckabfall, Herzklopfen, Synkopen, Herzmuskelschwäche. Selten Schlaflosigkeit, Halluzinationen, depress. Verstimmungszust. mögl. In Einzelf. Potenzstör. Sehr selten unter längerer Beh. Gingivahyperplasie mögl., nach Abs.

revers. In Einzelf. Hyperglykämie (Diabetiker!). Wechselwirk.: Mit and. Antihypertensiva; 13-Blockern; Antiarrhythmika; Herzglykosiden; Carbamazepin; Theophyllin; Ciclosporin A; Digoxin;

Digitoxin; Cimetidin; Ranitidin. Dos., Art u. Dauer d. Anwend.: Beh. mit niedrigen Dos. z. Ermittl. d. indiv. notw. Tagesdos. beginnen. Erw. 2x90 mg, ggf. bis max. 360

mg/Tag. Vors. Dos. bei Pat. mit Leber u./o. Nierenfunktionsstör. Regelm. Überprüf. d. Dos. bei Langzeitther. Einnahme vor d. Mahlz. unzerkaut mit etw. Flüssigkeit. ALUTAS Unterbrechung o..Änd. d. Dos. nur auf ärztl. Anweisung. Ausschleichend absetzen, bes. bei Pat. mit Ang. pect. Verkehrshinweis u. weitere Einzelheiten s. Fach-, FAHLBERG-LIST Gebrauchsinfo. 1092 SALUTAS FAHLBERG-LIST Pharma GmbH 0-3013 Magdeburg, W-8150 Holzkirchen

dung zu erwarten, denn bei zwei Jahren mit 1 040 theore- tischen und 1 760 praktischen Unterrichtsstunden kann sei- tens der Schüler kein Interes- se an einer Fortführung die- ser Situation bestehen.

Aus Sicht der Schüler und auch ausgebildeter MTA be- steht nach der uns gegebenen Rückmeldung sicher über- haupt kein Bedarf an Erwei- terung des theoretischen Un- terrichts. Jedoch begrüßen beide Gruppen die Verlänge- rung der praktischen Ausbil- dung (nicht Praktikum). Das Modell zwei Jahre theoreti- sche Ausbildung und ein Jahr zusätzliches Pflichtpraktikum, wird den gestiegenen Anfor- derungen der Ausbildungsin- halte nicht gerecht. Vielmehr muß befürchtet werden, daß damit nur billige Pflichtprak- tikanten geschaffen werden, sich sonst am Lehrplan je- doch kaum etwas ändert.

Es ist sicher richtig, daß nicht ständig Ausbildungsver-

längerungen aufgrund von Angleichungen an Fortschritt in Wissenschaft und Technik erfolgen können.

Jedoch erhebt sich die Frage, welche und wieviele Berufe überhaupt noch eine zweijährige Ausbildung ha- ben. Der Hinweis sei erlaubt, daß jeder gute Handwerker bereits seit Jahren eine drei- ÄRZTINNEN

Zu dem Leserbrief „Für männ- liche Assistenten unzumutbar" von PD Dr. Dr. med. Bauer in Heft 3/1992:

Grundrecht

Bei manchen Leserbriefen fragt frau sich, in welchem Jahrhundert leben die Kolle- gen; der Leserbrief des Kolle- gen PD Dr. Dr. med. Bauer zu den Fragen der Frauenför- derung an den Universitäts- kliniken gehört zu diesen.

jährige Ausbildung zu absol- vieren hat.

Prof. Dr. med. Peter E.

Peters, Leiter der Lehran- stalt, E. Anthon, Leitende Lehrassistentin, Lehranstalt zur Ausbildung technischer Assistenten in der Medizin, Westfälische Wilhelms-Uni- versität, Jungeblodtplatz 1, W-4400 Münster

Jeder weiß, daß in den al- ten Bundesländern Ärztinnen in den operativen Fächern massiv bei der Einstellung diskriminiert werden. Ihr An- teil in der Chirurgie liegt etwa bei 15 bis 16 Prozent, in der Orthopädie sogar deutlich unter 10 Prozent, in den Uni- versitätskliniken ist der Frau- enanteil sogar noch geringer, geradezu skandalös geringer, als es ihrem prozentualen Anteil an der Ärzteschaft ent- spricht .. .

Endlich wachen einige, auch männliche Kollegen auf

und sagen, so geht es nicht weiter, wir müssen die Gleichbehandlung von Män- nern und Frauen auch in der Medizin durchsetzen, da schreibt der Herr Kollege Dr.

Dr. med. Bauer: Nein, der Stellenplan an den Universi- täten ist so knapp, wir können hier nur männliche Kollegen gebrauchen, Frauen werden schwanger und fallen dann unter Umständen für die ärzt- liche Versorgung aus. Wir in Bayern können uns Frauen- förderung nicht erlauben.

An jeder Schwangerschaft ist neben der Frau auch ein Mann beteiligt, ab und zu sollten sich auch Mediziner dies ins Gedächtnis rufen.

Ein zu knapper Stellenplan ist ein betriebswirtschaftlich- organisatorisches Problem, hier müßten die Kliniklei- tung, der Personalrat, die Ko- stenträger und bei einer baye- rischen Universitätsklinik das zuständige Bayerische Staats- ministerium Abhilfe schaffen.

Dt. Ärztebl. 90, Heft 6, 12. Februar 1993 (9) A1-317

Referenzen

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