• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "MTA-Ausbildung: Der Intelligenzquotient als Auslese-Kriterium" (13.12.1979)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "MTA-Ausbildung: Der Intelligenzquotient als Auslese-Kriterium" (13.12.1979)"

Copied!
4
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen

THEMEN DER ZEIT

Der Gesetzgeber schreibt vor, daß die staatliche Anerkennung als MTA mindestens die Mittlere Reife vor- aussetzt, bekundet also, daß mit dem Erreichen der Mittleren Reife prinzipiell nachgewiesen sei, daß ei- ne Bewerberin über die intellektuel- len Voraussetzungen verfüge, die zur Bewältigung des Stoffplanes der Ausbildung zur MTA erforderlich seien. Die Lehranstalt könnte somit allen Bewerberinnen einen Ausbil- dungsplatz einräumen, die minde- stens die Mittlere Reife erreicht ha- ben. Übersteigt die Zahl der Bewer- berinnen die Zahl der Ausbildungs- plätze, so wäre sinngemäß denjeni- gen Bewerberinnen der Vorzug zu geben, die über die besseren Schul- zeugnisnoten verfügen oder sogar die Hochschulreife nachweisen kön- nen. Letztlich würden bei der Aus- wahl also die Schulzeugnisse ent-

scheiden, wenn die Bewerberinnen die gesetzliche Mindestforderung, nämlich die Mittlere Reife, nach- weislich erfüllen. Bei der Bewertung von Schulzeugnissen ergibt sich die Schwierigkeit, daß die Bewerberin- nen aus ganz unterschiedlichen Schulen und Schultypen kommen.

Weiterhin haben wir die Erfahrung gemacht, daß die Zeugnisnoten der Bewerberinnen um einen Ausbil- dungsplatz an unserer Lehranstalt für MTA schlecht, vielfach sogar au- ßerordentlich schlecht sind. Wir ha- ben den Eindruck, daß junge Mäd- chen, die nicht von vorneherein das Ziel Hochschulstudium anstreben, die Schule nicht ernst nehmen und dementsprechend schlecht benotet werden. Es hat uns aber immer wie- der überrascht, daß Lehrgangsteil- nehmerinnen in der Ausbildung her- vorragende Ergebnisse erzielt ha- Soziale Sicherung

(16) abgedruckt in Arztrecht, 1978, S.

324 ff.

(17) Zweng-Scheerer, Das neue Recht der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten, § 1227 RVO, Anm. II A 2 b (S. 72)

(18) so die ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. BSGE 11, 257 (260); 15, 65 (69); 16, 289 (293), 20, 6 (8); 36, 7 (8) (19) Bley, aa0. S. 73

(20) Zweng-Scheerer, aa0., Anm. II A 1 b (S. 9)

(21) BSGE 21, 247 (248)

(22) BSG-Urteil vom 31. 5. 1978, Mo- natsschrift des Deutschen Rechts, 1979, S. 86 f.

(23) so die Amtl. Begründung zum Ent- wurf eines „Gesetzes zur Änderung der Bundesärzteordnung", Bundestags- Drucksache V/3838, S. 5; vgl. ferner die Empfehlungen der Deutschen Kranken- hausgesellschaft vom 21. 7. 1976, Das Krankenhaus 1976, S. 321 ff. sowie Hamm, Praxisorientierte Aus- und Wei- terbildung, Deutsche medizinische Wo- chenschrift, 1978, S. 1093 ff.

(24) z. B. das Betriebspraktikum des In- genieurstudenten

(25) z. B. der Medizinalassistent alten Rechts oder Referendare

(26) Putzo in Palandt, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Einf. 5 vor

§ 611, Hirschberg, aa0. S. 847

(27) Rieger, Vornahme ärztlicher Ver- richtungen durch Medizinstudenten während des Praktischen Jahres, Deut- sche medizinische Wochenschrift, 1978, S. 103, Bodenburg, aa0. S. 309 (28) z. B. beträgt die Mindeststudien- dauer von Rechtsanwälten und Apothe- kern jeweils nur dreieinhalb Jahre

Anschrift des Verfassers:

Friedrich Dünisch c/o Bayerisches

Staatsministerium des Innern Odeonsplatz 3

8000 München 22

MTA-Ausbildung:

Der Intelligenzquotient als Auslese-Kriterium

Ludwig Popp

Der Gesetzgeber fordert, daß die Ausbildung zur Medizinisch-Techni- schen Assistentin (MTA) durch eine staatliche Prüfung abgeschlossen wird, deren Ergebnisse benotet werden müssen. Unabhängig davon, welche Bedeutung diese Noten für die spätere Berufstätigkeit der MTA haben, stellen sie doch einen Maßstab für den Ausbildungsgrad dar, den die Lehrgangsteilnehmerinnen erreicht haben. Es versteht sich von selbst, daß eine Lehranstalt bestrebt sein wird, den Lehr- gangsteilnehmerinnen einen möglichst optimalen Ausbildungsgrad zu vermitteln. Das gelingt jedoch nur, wenn die Lehrgangsteilnehme- rinnen über die Voraussetzungen verfügen, die erforderlich sind, den sehr umfangreichen und vielseitigen Stoffplan der Ausbildung zu bewältigen. Fehlen diese Voraussetzungen ganz oder teilweise, so muß es zwangsläufig dazu kommen, daß solche primär ungeeigneten oder wenig geeigneten Lehrgangsteilnehmerinnen den für den sehr verantwortungsvollen Beruf der MTA notwendigen Ausbildungsgrad nicht erreichen. Das bedeutet, daß die betreffenden Lehrgangsteil- nehmerinnen mehr oder weniger zeitig vor dem Abschlußexamen ausscheiden müssen und daß. die Kosten für die Ausbildung nutzlos aufgebracht worden sind. Für eine Lehranstalt ist es wichtig. unter den Bewerberinnen um einen Ausbildungsplatz eine entsprechende Auswahl zu treffen.

3318 Heft 50 vom 13. Dezember 1979 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

(2)

Tabelle 2: Durchschnittliche 10-Punktzahlen bei den verschiedenen Gesamtnoten

Gesamtnote n 10-Mittelwert

1 10 117,0

2 180 111,5

3 169 108,1

4 62 107,0

Legende: n = Zahl der Prüflinge mit 10-Test vor der Aufnahme in die Lehranstalt

Spektrum der Woche Aufsätze - Notizen

MTA-Ausbildung

Tabelle 1: Noten im Staatsexamen bei 421 la-getesteten Schülerinnen (ohne Radiologie ab 1974) IQ IV 80-99 Punkte n = 48 Note

MTA Examen

IQ III 100-109

Punkte n = 196 IQ II

110-119 Punkte n = 129 IQ I

120 u. mehr Punkte n = 48 1

2 3 4*)

5 = 10,4 Prozent 25 = 52,1 Prozent 13 = 27,1 Prozent 5 = 10,4 Prozent

3 = 2,3 Prozent 70 = 54,3 Prozent 39 = 30,2 Prozent 17 = 13,2 Prozent

2 = 1,0 Prozent 70 = 35,7 Prozent 98 = 50,0 Prozent 26 = 13,3 Prozent

0

15 = 31,3 Prozent 19 = 39,6 Prozent 14 = 29,2 Prozent 48 = 100 Prozent 129 = 100 Prozent 196 = 100 Prozent 48 = 100 Prozent

*) Im Kollektiv „Note 4" befinden sich auch die Prüflinge, die im Staatsexamen in ein oder mehreren Fächern nicht bestanden hatten, die Wiederholungsprüfung aber mit Erfolg absolvierten. Diese verteilen sich auf: IQ I: 1 = 2,1 Prozent; IQ II: 7 = 5,4 Prozent; I0 III: 15 = 7,7 Prozent; IQ IV: 8 = 16,7 Prozent.

ben, die in der Schule scheinbar ver- sagt hatten. Wie es scheint, lassen sich die intellektuellen Fähigkeiten des weiblichen Geschlechts in den Altersklassen von etwa 14 bis etwa 18 auf Grund von Schulzeugnissen nicht richtig einschätzen.

Seit 1960 bewährt

Diese Schwierigkeiten haben uns veranlaßt, bereits ab 1960 den Ver- such zu machen, bei der Auswahl der Bewerberinnen den Intelligenz- quotienten (10) als Kriterium heran- zuziehen. Wir haben zunächst nur die Bewerberinnen mit Mittlerer Rei- fe in diesen Versuch einbezogen, da sich Abiturientinnen nur ganz ver- einzelt um einen Ausbildungsplatz bemühten. Abiturientinnen wurden also sozusagen „unbesehen" ange- nommen, da wir die Auffassung ver- traten, daß sie dank ihres um drei Jahre längeren geistigen Trainings über die Voraussetzungen verfüg- ten, die zur Bewältigung des Ausbil- dungsstoffes wünschenswert und notwendig waren. Diese Auffassung hat sich als richtig erwiesen. Dies gilt allerdings nicht mehr für die Zeit nach 1972, denn nach dieser Zeit hat das durchschnittliche geistige Lei- stungsniveau der Bewerberinnen mit Abitur deutlich nachgelassen.

Ab 1973 wurden auch die Ab- iturientinnen in die Untersuchung zur Feststellung des IQ einbezo- gen.

Es erschien uns wichtig, uns über die Frage zu informieren, ob und in welchem Umfange aus dem IQ Rückschlüsse auf die Eignung einer Bewerberin zur Ausbildung für den Beruf der MTA gezogen werden können. Wir waren uns von vorne- herein darüber im klaren, daß man aus dem IQ allein keineswegs auf die spätere Leistung im Beruf würde schließen können, da sich charak- terliche Qualitäten damit nicht oder nur ganz unvollkommen erkennen lassen. Als Parameter für die Bewer- tung des IQ konnten wir lediglich die Abschlußnoten in der staatlichen MTA-Prüfung heranziehen. In die Abschlußnoten gehen die Ergebnis- se der praktischen und der theoreti- schen Prüfung ein. Nach den Ausbil- dungs- und Prüfungsordnungen vor 1972 wurde bei den Ergebnissen der Prüfung auch die Beurteilungen aus der Ausbildungszeit mitberücksich- tigt. Die derzeit geltenden Vorschrif- ten (MTA APrO vom 20. Dezember 1972) sehen eine Berücksichtigung

der Leistungen während der Ausbil- dung nicht mehr vor.

In die Untersuchung konnten insge- samt 421 Lehrgangsteilnehmerin- nen einbezogen werden, die das staatliche Examen abgelegt haben und von denen in jedem einzelnen Fall der IQ vor Beginn der Ausbil- dung ermittelt worden war. Die IQ- Untersuchungen wurden ab 1962 ausschließlich von Professor Lüttge, Hildesheim, durchgeführt.

Die Ergebnisse des IQ-Tests werden in Punkten ausgedrückt. In der nachstehenden Tabelle 1 sind vier Kollektive von Punktzahlen gebildet worden: I = 120 Punkte und mehr, II

= 110 bis 119 Punkte, III = 100 bis 109 Punkte und IV = 80 bis 99 Punk- te. Auf die bei den Bewerberinnen festgestellten 10-Punktzahlen wird noch näher eingegangen werden.

Tabelle 1 verdeutlicht, welche Chan- cen die verschiedenen IQ-Kollektive

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Heft 50 vom 13. Dezember 1979 3319

(3)

Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen MTA-Ausbildung

haben, eine bestimmte Abschlußno- te bei der staatlichen Prüfung zu er- reichen:

1. Die Chance, eine Note besser als 4 zu erreichen, beträgt für IQ IV: 70,8 Prozent, für IQ III: 86,7 Prozent, für IQ II: 86,8 Prozent, für IQ 1: 89,5 Pro- zent. Der Unterschied zwischen IQ IV einerseits und IQ III, II, I anderer- seits ist hochsignifikant (P = 0,004).

2. Die Chance, eine Note besser als 3 zu erreichen, beträgt für IQ IV: 31,3 Prozent, für IQ III: 36,7 Prozent, für IQ II: 56,6 Prozent, für IQ I: 62,5 Pro- zent. Der Unterschied zwischen IQ IV + III einerseits und IQ II + I andererseits ist hochsignifikant (P< 0,001). Der Unterschied zwi- schen IQ III einerseits und IQ II ande- rerseits ist hochsignifikant (P<

0,001).

3. Die Chance, die Note 1 zu errei- chen, beträgt bei IQ IV: 0, bei IQ III: 1 Prozent, bei IQ II: 2,3 Prozent und bei IQ I: 10,4 Prozent. Der Unter- schied zwischen IQ IV + III + II einerseits und IQ I andererseits ist hochsignifikant (P< 0,001).

4. Die Wahrscheinlichkeit, in einem oder zwei Fächern bei der Prüfung durchzufallen, beträgt für IQ IV: 16,7 Prozent, für 10 III: 7,7 Prozent, für IQ II: 5,4 Prozent und für IQ 1: 2,1 Pro- zent. Der Unterschied zwischen IQ IV einerseits und IQ II + IQ I anderer- seits ist signifikant (P< 0,01).

Ebenso auch der Unterschied zwi- schen IQ IV und IQ II allein (P< 0,01).

Faßt man die Ergebnisse der in Ta- belle 1 dargelegten Untersuchungen zusammen, so läßt sich feststellen, daß der IQ Einfluß auf den Ausbil-

dungsgrad hat, den eine Lehrgangs- teilnehmerin erreichen kann. Als Maßstab für den Ausbildungsgrad wurde hier die Note angesehen, die sich in der staatlichen MTA-Prüfung als „Gesamtnote" ergeben hatte.

Wir haben die Frage erörtert, welche 10-Mittelwerte bei den Lehrgangs- teilnehmerinnen mit den verschie- denen Gesamtnoten festgestellt worden waren. Die Tabelle 2 faßt die Ergebnisse zusammen.

Aus Tabelle 2 ist zu entnehmen: Der Unterschied der 10-Mittelwerte der Prüflinge mit Note 1 und mit Note 2 ist signifikant (t = 2,9731, P< 0,01).

Der Unterschied der Prüflinge mit Note 2 und mit Note 3 ist hochsigni- fikant (t = 3,9657, P< 0,001). Der Unterschied der Prüflinge mit Note 3 und mit Note 4 ist nicht signifikant (t = 0,8523, P = ca. 0,4).

Tabelle 3: Vergleich des 10 und der Examensnote bei Mittlerer Reife und Abitur

n 10-Mittelwert MTA-Examensnote- Mittelwert

Diese Feststellungen besagen, daß eine statistisch signifikante Abhän- gigkeit zwischen der Gesamtnote im staatlichen MTA-Examen und im IQ besteht. Damit finden die Feststel- lungen zu Tabelle 1 eine Bestäti- gung.

Mittlere Reife Abitur Alle

Zeitabschnitt 1965-1972 1973-1979

109,4 112,6 109,6

Mittlere Reife n = 249 IQ x = 107,9 n = 652 IQ x = 97,9

2,72 2,04 2,67

Abitur

n = 450 IQ x = 105,7

Ferner haben wir untersucht, ob und welche Unterschiede hinsichtlich IQ und Examensnote zwischen Lehr gangsteilnehmerinnen mit Mittlere Reife und mit Abitur bestehen.

Abiturientinnen intelligenter Wie aus Tabelle 3 hervorgeht, lag bei den Abiturientinnen der IQ höher als bei den Mädchen mit Mittlerer Reife.

394 27 421

Tabelle 4: I0-Test-Ergebnisse bei Bewerberinnen mit Mittlerer Reife und mit Abitur

Tabelle 5: Durchschnittsnote im Abschlußzeugnis der Schule und 10 IQ I

120 und mehr

IQ II 110-119

IQ III 100-109

IQ IV unter 100

Gesamt

Abitur n 7 = 19,4 Prozent 2,8

2 = 33,3 Prozent 3,3

14 = 38,9 Prozent 3,2

3 = 8,3 Prozent 3,0

36

Mittlere Reife n 4 = 8,5 Prozent

x 3,0

11 = 23,4 Prozent 3,1

22 = 46,8 Prozent 3,2

10 = 21,2 Prozent 2,8

47

10-Mittelwert: Abitur 111,1 Mittlere Reife 106,7

3320 Heft 50 vom 13. Dezember 1979 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

(4)

Spektrum der Woche Aufsätze Notizen MTA-Ausbildung

Der Unterschied ist allerdings nur signifikant auf dem 5-Prozent-Ni- veau (t = 1,95, P = 0,05). Die Ex- amensnoten waren bei den Abitu- rientinnen entschieden günstiger als bei den Lehrgangsteilnehmerinnen mit Mittlerer Reife. Hier ist der Un- terschied hochsignifikant (t = 4,722, P< 0,001). In der Untersuchung konnte nur eine geringe Zahl von Abiturientinnen berücksichtigt wer- den, da wir Bewerberinnen mit Ab- itur erst nach 1972 zum 10-Test her- angezogen haben. Vor 1972 lagen die Zahlen der Bewerberinnen mit Abitur so niedrig, daß wir allen Abi- turientinnen einen Ausbildungsplatz zuweisen konnten. Als nach 1972 die Zahl der Bewerberinnen sowohl mit Mittlerer Reife als auch mit Abitur enorm in die Höhe ging, haben wir sämtliche Bewerberinnen zum 10- Test herangezogen.

Die Ergebnisse der 10-Tests bei den Bewerberinnen mit Mittlerer Reife aus dem Zeitabschnitt von 1965 bis 1972 und aus dem Zeitabschnitt von 1973 bis 1970, sowie bei den Bewer- berinnen mit Abitur aus dem Zeitab- schnitt von 1973 bis 1979 haben wir in Tabelle 4 festgehalten.

Diese Untersuchung hat zu einem überraschenden Ergebnis geführt.

In den Jahren nach 1973, als sich immer größere Zahlen von Bewerbe- rinnen um einen Ausbildungsplatz bemühten (1977 waren es insgesamt 248 Bewerberinnen, darunter 116 mit Mittlerer Reife und 132 mit Ab- itur), sinken die 10-Mittelwerte der Bewerberinnen mit Mittlerer Reife von 107,9 auf 97,9, das heißt um rund 10 Prozentpunkte. (Der Unter- schied ist hochsignifikant. t = 9,34.

P< 0,001.)

Die Wendung zum Schlechteren vollzog sich beim Übergang vom Jahr 1972 zum Jahr 1973. Offenbar wirkte sich aus, daß sich der Zuzug zu den Mittelschulen um diese Zeit ganz erheblich verstärkte. Was die Abiturientinnen angeht, so liegt de- ren 10-Mittelwert nach 1973 nur bei 105,7 und damit signifikant unter dem 10-Mittelwert der Bewerberin- nen mit Mittlerer Reife vor 1973 (t 2,66, P< 0,01).

Die Abiturientinnen nach 1973 ent- sprachen in ihrem 10-Mittelwert noch nicht einmal den Bewerberin- nen mit Mittlerer Reife vor 1973.

Auch bei den Abiturientinnen dürfte sich der enorme Zuzug zu den Ober- schulen gegen Ende der 60er Jahre nachteilig auf den 10-Mittelwert aus- gewirkt haben.

Was die Höchst- und die Niedrigst- Punktzahlen angeht, die bei den 10- Tests ermittelt wurden, so lag der Punktzahlbereich bei den Bewerbe- rinnen mit Mittlerer Reife vor 1973 bei 83 bis 130, nach 1973 bei 73 bis 126. Bei den Abiturientinnen lag der Punktzahlbereich nach 1973 bei 76 bis 130.

Man kann aus dieser Gegenüber- stellung schließen, daß das Reser- voir an jungen Mädchen, die, beur- teilt nach ihrem 10, die Vorausset- zungen mitbringen, die es gewähr- leisten, daß sie einen günstigen Aus- bildungsgrad erreichen, bei Mäd- chen mit Mittlerer Reife durchaus nicht geringer ist als bei Mädchen mit Abitur. In der Tat haben wir, vor allem mit Realschulabsolventinnen, sehr gute Erfahrungen gemacht.

Keine starren Regeln

Voraussetzung dafür, daß man eine wünschenswerte Auswahl treffen kann, ist allerdings, daß sich genü- gend Bewerberinnen melden und tatsächlich auch zum 10-Test er- scheinen. Um die vorhandenen Aus- bildungsplätze auszunutzen und da- mit möglichst vielen Bewerberinnen den Zugang zum Beruf der MTA zu eröffnen, läßt sich nicht immer ver- meiden, unter die IQ-Grenze von 100 herunterzugehen. Wie aus Tabelle 1 zu ersehen ist, haben wir bei 11 Pro- zent der Lehrgangsteilnehmerinnen diese „Warn-Grenze" unterschrit- ten. Davon haben dann immerhin noch ein Drittel die Examens-Note

„2" erreicht.

Ein allzu starres Festhalten an einer bestimmten Auswahl-Norm ist also keineswegs gerechtfertigt, zumal dann nicht, wenn es sich um Bewer-

berinnen handelt, die sich bereits im Beruf, beispielsweise als Arzthelfe- rin, ausgezeichnet bewährt haben.

In Tabelle 5 sind von den Jahrgän- gen 1977/1979 und 1978/1980 die Durchschnittsnoten in den Ab- schlußzeugnissen der Schulen dem jeweiligen IQ gegenübergestellt. (In den Abiturzeugnissen sind die Durchschnittsnoten bereits angege- ben, in den Zeugnissen der Mittleren Reife wurden die Durchschnittsno- ten aus den Noten der acht Fächer Deutsch, Geschichte, Erdkunde, Mathematik, Physik, Chemie, Biolo- gie und Fremdsprache ermittelt.) Die in Tabelle 5 ausgewiesenen Er- gebnisse zeigen, daß die Durch- schnittsnoten der Schulabschluß- Zeugnisse keine Hilfe bei der Aus- wahl von Bewerberinnen um einen Ausbildungsplatz an einer Lehran- stalt für MTA geben können.

Der von uns angewandte Intelligenz- Strukturtest stellt zweifellos ein recht wirkungsvolles Instrument für die Auswahl von jungen Mädchen für die Ausbildung zur MTA dar. Ge- stützt auf die Testergebnisse kann man die geeigneten Bewerberinnen auswählen, gleichgültig ob diese die Mittlere Reife oder die Hochschul- reife erreicht haben.

Eine richtige Auswahl zu treffen ist sehr wichtig, denn damit erspart man den ungeeigneten Lehrgangs- teilnehmerinnen psychische und materielle Belastungen und den Lehrassistentinnen Sorgen und Ent- täuschungen. Sehr wesentlich ist auch, daß die Ergebnisse der IQ- Tests wie ein ärztliches Geheimnis unter Verschluß gehalten und den Bewerberinnen, wie auch den Lehr- gangsteilnehmerinnen nicht be- kanntgegeben werden.

Anschrift des Verfassers:

Professor Dr. med. Ludwig Popp Striegaustraße 2

3300 Braunschweig

3322 Heft 50 vom 13. Dezember 1979 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

und ebenfoviel zwifchen den O und 1 der arithmetifchen Keihe ein: fo müffen die interpolicten Glieder, welde in gleichen Stellen: ftehen, mothiwendig diefelbe Beziehung. ges

Wenn ein Punct, wie V, in Verbindung mit den Haupteden des Polygons gefegt wird und von mehren diefer Ecken gefehen werden fann, fo muß man Gebraud vom Einfhneiden madhen:

&amp;s ift eine der beften Prüfungsmethoden, dag man mit. ber erften Zerlegung die Berechnung der Dreiede nohmals durchs führt, jedo® andere Seiten ald Grundlinien, folgli auch

Bevor man das Terrain verläßt, muß man fih node malö verfichern, daß man alle Data aufgezeichnet hat, die zur Beflimmung der Dreiede gehören, wobei man fich ere innere, daß die

... — Benn eine Waldung oder Flur nicht auf einem Dlatte in einem pafjenden Maßftade zu Darftele fung der Detail8 gezeichnet werden fanı, fo ift ed nös ig, die Blätter, welche

Hierin ift eine Täufchungnicht leicht möglich, wenn man Acht hat, daß, wenn die Maße nach vorn größer find, alg die nach hinten, die Bodenlinie nach der erftern Richtung bin finft;

die ihm möthig fcheinenden KRectificationen vorfchreibt, muß er überzeugt fein, daß fie nicht in der Revilion felbft liegen, und muß dann in zweifelhaften Fällen allenfalls

Millim,