Sozialbudget: Gebremste Expansion
Der Ausgabenzuwachs des Sozialbudgets hat sich verlangsamt (in Milliarden DM)
überschuß +11,0
Zuwachs gegen Vorjahr in Prozent.)
Sozialbudget insgesamt
Defizit -4,4
darunter (Auswahl):
Rentenversicherung
Krankenversicherung Arbeitsförderung und Arbeitslosenversicherung
Entgeltfortzahlung sowie
vertragliche und freiwillige 1975 Arbeitgeberleistungen
1978 1982
Einnahmen')
') Die Einnahmen in: Rahmen des Sozialbudgets ergeben nach Hinzurechnung der Defizite bzw. nach Abzug der Überschüsse die getätigten bzw. geplanten Ausgaben, d. h. das Sozialbudget insgesamt; ,) 1978: Durchschnitt'75—'78,1982: Durchschnitt '78-82'
Quellen: Sozialbericht '78, 1W-Berechnungen :9379978 D..cher Inscituu-Verlag
Das Wachstum der Sozialleistungen hat sich offensichtlich der wirtschaftli- chen Entwicklung angeglichen: Die Bundesregierung prognostiziert für 1978 ein Sozialbudget in Höhe von 402,8 Milliarden DM; dies bedeutet eine jahresdurchschnittliche Zunahme um 6,9 Prozent seit 1975. Das Bruttosozial- produkt in der Bundesrepublik Deutschland wuchs im gleichen Zeitraum jahresdurchschnittlich um 7,4 Prozent. Für die nächsten vier Jahre erwartet die Bundesregierung eine weitere Abschwächung des Sozialleistungs- wachstums auf jährlich sechs Prozent. Die Sozialleistungsquote — der Anteil des Sozialbudgets am Bruttosozialprodukt — wird sich dementsprechend von derzeit 31,5 Prozent auf 30,4 Prozent im Jahr 1982 verringern iwd/DÄ
Die Information:
Bericht und Meinung
Ministerielle Kommission für Fragen der ärztlichen Ausbildung geplant
Eine „Kleine Kommission für Fra- gen der ärztlichen Ausbildung und der künftigen Entwicklung im Be- reich des ärztlichen Berufsstan- des" soll noch im Herbst 1978 vom Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit berufen werden. Dies kündigte der Parla- mentarische Staatssekretär des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit, Karl-Fred Zander, in der Fragestunde des Bundestages an. Die Kommission soll sich vorrangig mit der Frage befassen, wie die praktische ärztli- che Ausbildung an den Universitä- ten und Hochschulen verbessert werden kann. In die Kommission sollen Vertreter der beteiligten Stellen berufen werden, insbeson- dere der Bundesministerien, der
Gesundheitsminister-Konferenz, der Kultusminister-Konferenz, des Medizinischen Fakultätentages, der Westdeutschen Rektorenkon- ferenz, der ärztlichen Organisatio- nen, Krankenkassenverbände und Studenten. DÄ
Privatversicherung:
Bedingungen für eine Änderung der
Gebührenordnung
Vertreter der privaten Krankenver- sicherung (PKV) haben sich dafür ausgesprochen, die bisherige Ge- bührenspanne in der amtlichen Gebührenordnung — also das Ein- bis Sechsfache — beizubehalten.
Damit wendet man sich bei der PKV gegen bekanntgewordene Pläne aus dem Bundesarbeitsmi- nisterium (Näheres dazu in Heft 34/1978: „Ein ,Problempapier' aus dem Hause Ehrenberg"), die bis- herige Regelung zu ändern. Abge- lehnt wird bei der Privatversiche- rung vor allem die Einführung ei- nes Regelwertes, der man im Ar- beitsministerium besonders zu- zuneigen scheint. Was in der Kas-
senpraxis im Schnitt angemessen sein möge, so heißt es bei der PKV, müsse nicht unbedingt auch für den einzelnen Privatbehandlungs- vertrag richtig sein. Zu der eben- falls diskutierten Begrenzung der Gebührenspanne auf einen Drei- oder Vierfachsatz (derartiges sieht auch das neue CDU-Gesundheits- programm vor) heißt es bei der Pri- vatversicherung, eine solche Be- grenzung könne sogar teurer kommen als die bisherige Rege- lung, weil der Schritt vom Zwei- zum Dreifachsatz leichter getan wäre als der heute mögliche vom Drei- auf den Sechsfachsatz.
Grundsätzlich wird jedoch auch von seiten der Privatversicherung eine Weiterentwicklung der seit Jahren festgeschriebenen GOÄ befürwortet. Auch gegen eine An-
lehnung an den für die Kassenpra- xis auszuhandelnden Bewertungs- maßstab hätte man grundsätzlich keine Einwände. Abgelehnt wird jedoch die im Hause Ehrenberg diskutierte automatische jährliche Anpassung der amtlichen Gebüh- renordnung im Gleichschritt mit Änderungen der Vertragsgebüh- renordnung. Grundsätzlich muß nach PKV-Auffassung eine Moder- nisierung der GOÄ drei Ziele mit- einander in Einklang bringen: Mo- dernisierung, Vertragsfreiheit und Kostenneutralität. Sollte sich her- ausstellen, daß eins der Ziele ver- fehlt werde, so sei aus Sicht der PKV die Frage zu stellen, ob dann nicht der jetzt geltenden Gebüh- renordnung der Vorzug gegeben werden müsse, heißt es bei Fach- leuten aus dem Bereich der Privat- versicherung. NJ
DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 41 vom 12. Oktober 1978 2321